Erzielung von 3 Schfl. Kartoffeln beinahe so viel kosten als die von 1 Schfl. Rocken. Nehmen wir nun die Ar- beit selbst zum Maaßstab, so ergibt sich hieraus das Re- sultat, daß auf reichem Boden dieselbe Arbeit durch den Kartoffelnbau die doppelte Nahrungsmasse für Menschen hervorbringt, als durch den Getreidebau; daß aber auf ärmern Boden, die auf den Kartoffelnbau verwendete Ar- beit kein größeres Produkt hervorbringt als die dem Ge- treidebau gewidmete Arbeit.
Wenn nun einerseits auf Boden der nur 8 Körner trägt, die Produktionskosten der Kartoffeln so bedeutend gesteigert werden; wenn wir andernseits erwägen, daß auf Boden von diesem Reichthum kein Kleebau mit Stallfütterung statt finden kann, daß dann aber zum Er- satz der Aussaugung des Kartoffelnschlages 23/4 Weide- schläge erforderlich sind, daß folglich nur ein geringer Theil der Ackerfläche mit Kartoffeln bestellt werden darf: so können wir uns auch ohne genauere Berechnung davon überzeugen, daß ein Boden von diesem Reichthum 4 Mei- len von der Stadt gelegen, durch den Anbau der Kartof- feln zum Zweck des Verkaufs nicht bis zu einer Landrente von 2458 Thlr. gehoben werden kann, und daß folglich die Forstkultur durch eine solche Wirthschaft nicht zurück- gedrängt werden kann.
Es wird also der Kreis der Forstwirthschaft sich dem Kreise der freien Wirthschaft unmittelbar anschließen.
Wir haben immer den Preis der Kartoffeln als be- kannt angenommen, und daraus die Landrente, die der mit Kartoffeln bestellte Boden bringt, berechnet; wir müs- sen nun auch umgekehrt für den Fall, daß die Landrente gegeben ist, den Preis zu dem die Kartoffeln geliefert wer- den können, bestimmen.
Erzielung von 3 Schfl. Kartoffeln beinahe ſo viel koſten als die von 1 Schfl. Rocken. Nehmen wir nun die Ar- beit ſelbſt zum Maaßſtab, ſo ergibt ſich hieraus das Re- ſultat, daß auf reichem Boden dieſelbe Arbeit durch den Kartoffelnbau die doppelte Nahrungsmaſſe fuͤr Menſchen hervorbringt, als durch den Getreidebau; daß aber auf aͤrmern Boden, die auf den Kartoffelnbau verwendete Ar- beit kein groͤßeres Produkt hervorbringt als die dem Ge- treidebau gewidmete Arbeit.
Wenn nun einerſeits auf Boden der nur 8 Koͤrner traͤgt, die Produktionskoſten der Kartoffeln ſo bedeutend geſteigert werden; wenn wir andernſeits erwaͤgen, daß auf Boden von dieſem Reichthum kein Kleebau mit Stallfuͤtterung ſtatt finden kann, daß dann aber zum Er- ſatz der Ausſaugung des Kartoffelnſchlages 2¾ Weide- ſchlaͤge erforderlich ſind, daß folglich nur ein geringer Theil der Ackerflaͤche mit Kartoffeln beſtellt werden darf: ſo koͤnnen wir uns auch ohne genauere Berechnung davon uͤberzeugen, daß ein Boden von dieſem Reichthum 4 Mei- len von der Stadt gelegen, durch den Anbau der Kartof- feln zum Zweck des Verkaufs nicht bis zu einer Landrente von 2458 Thlr. gehoben werden kann, und daß folglich die Forſtkultur durch eine ſolche Wirthſchaft nicht zuruͤck- gedraͤngt werden kann.
Es wird alſo der Kreis der Forſtwirthſchaft ſich dem Kreiſe der freien Wirthſchaft unmittelbar anſchließen.
Wir haben immer den Preis der Kartoffeln als be- kannt angenommen, und daraus die Landrente, die der mit Kartoffeln beſtellte Boden bringt, berechnet; wir muͤſ- ſen nun auch umgekehrt fuͤr den Fall, daß die Landrente gegeben iſt, den Preis zu dem die Kartoffeln geliefert wer- den koͤnnen, beſtimmen.
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Erzielung von 3 Schfl. Kartoffeln beinahe ſo viel koſten
als die von 1 Schfl. Rocken. Nehmen wir nun die Ar-
beit ſelbſt zum Maaßſtab, ſo ergibt ſich hieraus das Re-
ſultat, daß auf reichem Boden dieſelbe Arbeit durch den
Kartoffelnbau die doppelte Nahrungsmaſſe fuͤr Menſchen
hervorbringt, als durch den Getreidebau; daß aber auf
aͤrmern Boden, die auf den Kartoffelnbau verwendete Ar-
beit kein groͤßeres Produkt hervorbringt als die dem Ge-
treidebau gewidmete Arbeit.
Wenn nun einerſeits auf Boden der nur 8 Koͤrner
traͤgt, die Produktionskoſten der Kartoffeln ſo bedeutend
geſteigert werden; wenn wir andernſeits erwaͤgen, daß
auf Boden von dieſem Reichthum kein Kleebau mit
Stallfuͤtterung ſtatt finden kann, daß dann aber zum Er-
ſatz der Ausſaugung des Kartoffelnſchlages 2¾ Weide-
ſchlaͤge erforderlich ſind, daß folglich nur ein geringer Theil
der Ackerflaͤche mit Kartoffeln beſtellt werden darf: ſo
koͤnnen wir uns auch ohne genauere Berechnung davon
uͤberzeugen, daß ein Boden von dieſem Reichthum 4 Mei-
len von der Stadt gelegen, durch den Anbau der Kartof-
feln zum Zweck des Verkaufs nicht bis zu einer Landrente
von 2458 Thlr. gehoben werden kann, und daß folglich
die Forſtkultur durch eine ſolche Wirthſchaft nicht zuruͤck-
gedraͤngt werden kann.
Es wird alſo der Kreis der Forſtwirthſchaft ſich dem
Kreiſe der freien Wirthſchaft unmittelbar anſchließen.
Wir haben immer den Preis der Kartoffeln als be-
kannt angenommen, und daraus die Landrente, die der
mit Kartoffeln beſtellte Boden bringt, berechnet; wir muͤſ-
ſen nun auch umgekehrt fuͤr den Fall, daß die Landrente
gegeben iſt, den Preis zu dem die Kartoffeln geliefert wer-
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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/185>, abgerufen am 31.07.2024.
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