Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.Erzielung von 3 Schfl. Kartoffeln beinahe so viel kosten Wenn nun einerseits auf Boden der nur 8 Körner Es wird also der Kreis der Forstwirthschaft sich dem Wir haben immer den Preis der Kartoffeln als be- Erzielung von 3 Schfl. Kartoffeln beinahe ſo viel koſten Wenn nun einerſeits auf Boden der nur 8 Koͤrner Es wird alſo der Kreis der Forſtwirthſchaft ſich dem Wir haben immer den Preis der Kartoffeln als be- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0185" n="171"/> Erzielung von 3 Schfl. Kartoffeln beinahe ſo viel koſten<lb/> als die von 1 Schfl. Rocken. Nehmen wir nun die Ar-<lb/> beit ſelbſt zum Maaßſtab, ſo ergibt ſich hieraus das Re-<lb/> ſultat, daß auf reichem Boden dieſelbe Arbeit durch den<lb/> Kartoffelnbau die doppelte Nahrungsmaſſe fuͤr Menſchen<lb/> hervorbringt, als durch den Getreidebau; daß aber auf<lb/> aͤrmern Boden, die auf den Kartoffelnbau verwendete Ar-<lb/> beit kein groͤßeres Produkt hervorbringt als die dem Ge-<lb/> treidebau gewidmete Arbeit.</p><lb/> <p>Wenn nun einerſeits auf Boden der nur 8 Koͤrner<lb/> traͤgt, die Produktionskoſten der Kartoffeln ſo bedeutend<lb/> geſteigert werden; wenn wir andernſeits erwaͤgen, daß<lb/> auf Boden von dieſem Reichthum kein Kleebau mit<lb/> Stallfuͤtterung ſtatt finden kann, daß dann aber zum Er-<lb/> ſatz der Ausſaugung des Kartoffelnſchlages 2¾ Weide-<lb/> ſchlaͤge erforderlich ſind, daß folglich nur ein geringer Theil<lb/> der Ackerflaͤche mit Kartoffeln beſtellt werden darf: ſo<lb/> koͤnnen wir uns auch ohne genauere Berechnung davon<lb/> uͤberzeugen, daß ein Boden von dieſem Reichthum 4 Mei-<lb/> len von der Stadt gelegen, durch den Anbau der Kartof-<lb/> feln zum Zweck des Verkaufs nicht bis zu einer Landrente<lb/> von 2458 Thlr. gehoben werden kann, und daß folglich<lb/> die Forſtkultur durch eine ſolche Wirthſchaft nicht zuruͤck-<lb/> gedraͤngt werden kann.</p><lb/> <p>Es wird alſo der Kreis der Forſtwirthſchaft ſich dem<lb/> Kreiſe der freien Wirthſchaft unmittelbar anſchließen.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Wir haben immer den Preis der Kartoffeln als be-<lb/> kannt angenommen, und daraus die Landrente, die der<lb/> mit Kartoffeln beſtellte Boden bringt, berechnet; wir muͤſ-<lb/> ſen nun auch umgekehrt fuͤr den Fall, daß die Landrente<lb/> gegeben iſt, den Preis zu dem die Kartoffeln geliefert wer-<lb/> den koͤnnen, beſtimmen.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [171/0185]
Erzielung von 3 Schfl. Kartoffeln beinahe ſo viel koſten
als die von 1 Schfl. Rocken. Nehmen wir nun die Ar-
beit ſelbſt zum Maaßſtab, ſo ergibt ſich hieraus das Re-
ſultat, daß auf reichem Boden dieſelbe Arbeit durch den
Kartoffelnbau die doppelte Nahrungsmaſſe fuͤr Menſchen
hervorbringt, als durch den Getreidebau; daß aber auf
aͤrmern Boden, die auf den Kartoffelnbau verwendete Ar-
beit kein groͤßeres Produkt hervorbringt als die dem Ge-
treidebau gewidmete Arbeit.
Wenn nun einerſeits auf Boden der nur 8 Koͤrner
traͤgt, die Produktionskoſten der Kartoffeln ſo bedeutend
geſteigert werden; wenn wir andernſeits erwaͤgen, daß
auf Boden von dieſem Reichthum kein Kleebau mit
Stallfuͤtterung ſtatt finden kann, daß dann aber zum Er-
ſatz der Ausſaugung des Kartoffelnſchlages 2¾ Weide-
ſchlaͤge erforderlich ſind, daß folglich nur ein geringer Theil
der Ackerflaͤche mit Kartoffeln beſtellt werden darf: ſo
koͤnnen wir uns auch ohne genauere Berechnung davon
uͤberzeugen, daß ein Boden von dieſem Reichthum 4 Mei-
len von der Stadt gelegen, durch den Anbau der Kartof-
feln zum Zweck des Verkaufs nicht bis zu einer Landrente
von 2458 Thlr. gehoben werden kann, und daß folglich
die Forſtkultur durch eine ſolche Wirthſchaft nicht zuruͤck-
gedraͤngt werden kann.
Es wird alſo der Kreis der Forſtwirthſchaft ſich dem
Kreiſe der freien Wirthſchaft unmittelbar anſchließen.
Wir haben immer den Preis der Kartoffeln als be-
kannt angenommen, und daraus die Landrente, die der
mit Kartoffeln beſtellte Boden bringt, berechnet; wir muͤſ-
ſen nun auch umgekehrt fuͤr den Fall, daß die Landrente
gegeben iſt, den Preis zu dem die Kartoffeln geliefert wer-
den koͤnnen, beſtimmen.
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