Meine Berechnungen ergeben für 100000 #R. Acker in der belgischen Wirthschaft einen Pachtpreis von 3797,2 Thlr. N 2/3 .
Die wirkliche Pacht des Ackers, für den diese Be- rechnung entworfen ist, beträgt nach Herrn Dieroxens An- gabe im 2ten Theil S. 398 des Schwerzschen Werks 54 Florins pr. Bunder, welches für 100000 #R. Acker -- 3706 Thlr. N 2/3 ausmacht.
Zwischen meiner Berechnung und der wirklich bezahl- ten Pacht findet also eine Differenz von 91,2 Thlr., oder von c c 21/2 prct. statt.
Die Kornpreise sind in meiner Berechnung so ange- nommen, wie Herr Dieroxen sie in seinen Notizen an- gibt, wornach der Berliner Schfl. Rocken auf 1 Thlr. 12 ß. N 2/3 kommt. Bei der Vergleichung der belgischen mit der mecklenburgischen Wirthschaft mußten nothwendig für beide Wirthschaftsarten dieselben Getreidepreise zum Grunde gelegt werden, und es ist hier deshalb der meck- lenburgischen Wirthschaft der Schfl. Rocken ebenfalls zu 1 Thlr. 12 ß. N 2/3 angerechnet. Dieser Preis stimmt zwar beinahe, aber doch nicht völlig genau mit dem Preise überein, der in dem übrigen Theil dieser Schrift angenommen ist. Aus diesem Grunde, und auch weil in der Vertheilung der allgemeinen Kulturkosten und in ei- nigen Ansätzen der Statik, kleine Aenderungen getroffen sind, kann nun die hier für die K. W. gefundene Land- rente nicht völlig mit der früher für diese Wirthschaft be- rechneten Landrente übereinstimmen.
Es kann ferner die Berechnung über die belgische Wirthschaft, weil sie nicht von einem und demselben Stand- punkt mit unsern frühern Untersuchungen ausgegangen ist, nicht dazu dienen, den Platz, den die belgische Wirthschaft in unserm isolirten Staat einnehmen könnte, nachzuweisen. Die hier gelieferte Vergleichung muß deshalb als eine
Meine Berechnungen ergeben fuͤr 100000 □R. Acker in der belgiſchen Wirthſchaft einen Pachtpreis von 3797,2 Thlr. N⅔.
Die wirkliche Pacht des Ackers, fuͤr den dieſe Be- rechnung entworfen iſt, betraͤgt nach Herrn Dieroxens An- gabe im 2ten Theil S. 398 des Schwerzſchen Werks 54 Florins pr. Bunder, welches fuͤr 100000 □R. Acker — 3706 Thlr. N⅔ ausmacht.
Zwiſchen meiner Berechnung und der wirklich bezahl- ten Pacht findet alſo eine Differenz von 91,2 Thlr., oder von c c 2½ prct. ſtatt.
Die Kornpreiſe ſind in meiner Berechnung ſo ange- nommen, wie Herr Dieroxen ſie in ſeinen Notizen an- gibt, wornach der Berliner Schfl. Rocken auf 1 Thlr. 12 ß. N⅔ kommt. Bei der Vergleichung der belgiſchen mit der mecklenburgiſchen Wirthſchaft mußten nothwendig fuͤr beide Wirthſchaftsarten dieſelben Getreidepreiſe zum Grunde gelegt werden, und es iſt hier deshalb der meck- lenburgiſchen Wirthſchaft der Schfl. Rocken ebenfalls zu 1 Thlr. 12 ß. N⅔ angerechnet. Dieſer Preis ſtimmt zwar beinahe, aber doch nicht voͤllig genau mit dem Preiſe uͤberein, der in dem uͤbrigen Theil dieſer Schrift angenommen iſt. Aus dieſem Grunde, und auch weil in der Vertheilung der allgemeinen Kulturkoſten und in ei- nigen Anſaͤtzen der Statik, kleine Aenderungen getroffen ſind, kann nun die hier fuͤr die K. W. gefundene Land- rente nicht voͤllig mit der fruͤher fuͤr dieſe Wirthſchaft be- rechneten Landrente uͤbereinſtimmen.
Es kann ferner die Berechnung uͤber die belgiſche Wirthſchaft, weil ſie nicht von einem und demſelben Stand- punkt mit unſern fruͤhern Unterſuchungen ausgegangen iſt, nicht dazu dienen, den Platz, den die belgiſche Wirthſchaft in unſerm iſolirten Staat einnehmen koͤnnte, nachzuweiſen. Die hier gelieferte Vergleichung muß deshalb als eine
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Meine Berechnungen ergeben fuͤr 100000 □R.
Acker in der belgiſchen Wirthſchaft einen Pachtpreis von
3797,2 Thlr. N⅔.
Die wirkliche Pacht des Ackers, fuͤr den dieſe Be-
rechnung entworfen iſt, betraͤgt nach Herrn Dieroxens An-
gabe im 2ten Theil S. 398 des Schwerzſchen Werks 54
Florins pr. Bunder, welches fuͤr 100000 □R. Acker —
3706 Thlr. N⅔ ausmacht.
Zwiſchen meiner Berechnung und der wirklich bezahl-
ten Pacht findet alſo eine Differenz von 91,2 Thlr., oder
von c c 2½ prct. ſtatt.
Die Kornpreiſe ſind in meiner Berechnung ſo ange-
nommen, wie Herr Dieroxen ſie in ſeinen Notizen an-
gibt, wornach der Berliner Schfl. Rocken auf 1 Thlr.
12 ß. N⅔ kommt. Bei der Vergleichung der belgiſchen
mit der mecklenburgiſchen Wirthſchaft mußten nothwendig
fuͤr beide Wirthſchaftsarten dieſelben Getreidepreiſe zum
Grunde gelegt werden, und es iſt hier deshalb der meck-
lenburgiſchen Wirthſchaft der Schfl. Rocken ebenfalls zu
1 Thlr. 12 ß. N⅔ angerechnet. Dieſer Preis ſtimmt
zwar beinahe, aber doch nicht voͤllig genau mit dem
Preiſe uͤberein, der in dem uͤbrigen Theil dieſer Schrift
angenommen iſt. Aus dieſem Grunde, und auch weil in
der Vertheilung der allgemeinen Kulturkoſten und in ei-
nigen Anſaͤtzen der Statik, kleine Aenderungen getroffen
ſind, kann nun die hier fuͤr die K. W. gefundene Land-
rente nicht voͤllig mit der fruͤher fuͤr dieſe Wirthſchaft be-
rechneten Landrente uͤbereinſtimmen.
Es kann ferner die Berechnung uͤber die belgiſche
Wirthſchaft, weil ſie nicht von einem und demſelben Stand-
punkt mit unſern fruͤhern Unterſuchungen ausgegangen iſt,
nicht dazu dienen, den Platz, den die belgiſche Wirthſchaft
in unſerm iſolirten Staat einnehmen koͤnnte, nachzuweiſen.
Die hier gelieferte Vergleichung muß deshalb als eine
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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/125>, abgerufen am 16.02.2025.
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