Vergleichung beider Wirthschaftsarten bei niedrigern Stuffen der Fruchtbarkeit des Ackers.
Betrachten wir die oben mitgetheilten Tableaux über die Landrente beider Wirthschaften genauer, so finden wir, daß der glänzende Vorzug der B. W. immer mehr und mehr verschwindet, je mehr der Körnerertrag abnimmt; ja beim Ertrage von 6 Körnern gibt die K. W. schon eine höhere Landrente als die B. W., und die Landrente der letztern Wirthschaft wird schon bei 5,68 Körnern = 0, während die Landrente der K. W. erst bei dem Ertrage von 5,32 Körnern verschwindet.
Dieses Resultat wird noch auffallender, wenn man erwägt, daß die belgische Wirthschaft bei gleichem Kör- nerertrage einen viel größern Reichthum enthält, als die mecklenburgische.
Die belgische Wirthschaft bedarf zur Produktion von 10,56 Körnern auf 100000 #R. Acker eines Reichthums von 73130°; dies macht für den Ertrag von einem Korn 6925°.
Die mecklenburgische Wirthschaft bedarf zur Hervor- bringung eines gleichen Körnerertrags in 100000 #R. Acker nur 49730° Reichthum, also für 1 Korn 4710°.
Beim Ertrage von 6 Körnern enthält demnach die B. W. 6 x 6925 = 41550° die K. W. 6 x 4710 = 28260°
Die belgische Wirthschaft gibt hier bei einem um 13290° höhern Reichthum eine geringere Landrente als die Koppelwirthschaft.
Bei dem Ertrage von 5,68 Körnern, wo die Land- rente der belgischen Wirthschaft = 0 wird, enthält der Acker noch
[Formel 1]
Reichthum.
Die Landrente der mecklenburgischen Wirthschaft ver-
4.
Vergleichung beider Wirthſchaftsarten bei niedrigern Stuffen der Fruchtbarkeit des Ackers.
Betrachten wir die oben mitgetheilten Tableaux uͤber die Landrente beider Wirthſchaften genauer, ſo finden wir, daß der glaͤnzende Vorzug der B. W. immer mehr und mehr verſchwindet, je mehr der Koͤrnerertrag abnimmt; ja beim Ertrage von 6 Koͤrnern gibt die K. W. ſchon eine hoͤhere Landrente als die B. W., und die Landrente der letztern Wirthſchaft wird ſchon bei 5,68 Koͤrnern = 0, waͤhrend die Landrente der K. W. erſt bei dem Ertrage von 5,32 Koͤrnern verſchwindet.
Dieſes Reſultat wird noch auffallender, wenn man erwaͤgt, daß die belgiſche Wirthſchaft bei gleichem Koͤr- nerertrage einen viel groͤßern Reichthum enthaͤlt, als die mecklenburgiſche.
Die belgiſche Wirthſchaft bedarf zur Produktion von 10,56 Koͤrnern auf 100000 □R. Acker eines Reichthums von 73130°; dies macht fuͤr den Ertrag von einem Korn 6925°.
Die mecklenburgiſche Wirthſchaft bedarf zur Hervor- bringung eines gleichen Koͤrnerertrags in 100000 □R. Acker nur 49730° Reichthum, alſo fuͤr 1 Korn 4710°.
Beim Ertrage von 6 Koͤrnern enthaͤlt demnach die B. W. 6 × 6925 = 41550° die K. W. 6 × 4710 = 28260°
Die belgiſche Wirthſchaft gibt hier bei einem um 13290° hoͤhern Reichthum eine geringere Landrente als die Koppelwirthſchaft.
Bei dem Ertrage von 5,68 Koͤrnern, wo die Land- rente der belgiſchen Wirthſchaft = 0 wird, enthaͤlt der Acker noch
[Formel 1]
Reichthum.
Die Landrente der mecklenburgiſchen Wirthſchaft ver-
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4.
Vergleichung beider Wirthſchaftsarten bei niedrigern Stuffen
der Fruchtbarkeit des Ackers.
Betrachten wir die oben mitgetheilten Tableaux uͤber
die Landrente beider Wirthſchaften genauer, ſo finden wir,
daß der glaͤnzende Vorzug der B. W. immer mehr und
mehr verſchwindet, je mehr der Koͤrnerertrag abnimmt; ja
beim Ertrage von 6 Koͤrnern gibt die K. W. ſchon eine
hoͤhere Landrente als die B. W., und die Landrente der
letztern Wirthſchaft wird ſchon bei 5,68 Koͤrnern = 0,
waͤhrend die Landrente der K. W. erſt bei dem Ertrage
von 5,32 Koͤrnern verſchwindet.
Dieſes Reſultat wird noch auffallender, wenn man
erwaͤgt, daß die belgiſche Wirthſchaft bei gleichem Koͤr-
nerertrage einen viel groͤßern Reichthum enthaͤlt, als die
mecklenburgiſche.
Die belgiſche Wirthſchaft bedarf zur Produktion von
10,56 Koͤrnern auf 100000 □R. Acker eines Reichthums
von 73130°; dies macht fuͤr den Ertrag von einem Korn
6925°.
Die mecklenburgiſche Wirthſchaft bedarf zur Hervor-
bringung eines gleichen Koͤrnerertrags in 100000 □R.
Acker nur 49730° Reichthum, alſo fuͤr 1 Korn 4710°.
Beim Ertrage von 6 Koͤrnern enthaͤlt demnach
die B. W. 6 × 6925 = 41550°
die K. W. 6 × 4710 = 28260°
Die belgiſche Wirthſchaft gibt hier bei einem um
13290° hoͤhern Reichthum eine geringere Landrente als
die Koppelwirthſchaft.
Bei dem Ertrage von 5,68 Koͤrnern, wo die Land-
rente der belgiſchen Wirthſchaft = 0 wird, enthaͤlt der
Acker noch [FORMEL] Reichthum.
Die Landrente der mecklenburgiſchen Wirthſchaft ver-
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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/115>, abgerufen am 03.03.2025.
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