lerer Reichthum erforderlich, um 10 Körner an Rocken her- vorzubringen, und 2) muß wegen der durch die Vorfrucht verminderten Wirksamkeit des Dungs, der Reichthum des Rockenschlags selbst bedeutend höher seyn, wenn dieser das Maximum von 10 Körnern liefern soll.
Aus der ersten Ursache ist nach §. 9. in der 6schlägi- gen F. W. W. der mittlere Reichthum 425°, wenn der Rockenschlag nach Wicken 500° enthalten soll; aus der zweiten Ursache gehören aber zur Hervorbringung von 10 Körnern 600° Reichthum.
Das Maximum des Ertrags der Kartoffeln und des Grünfutters liegt nicht so nahe als beim Getreide, und ihr Anbau ist grade auf solchem Boden, der über 500° Reichthum enthält, am vortheilhaftesten. Sollen nun die Schläge unter sich in dem Verhältniß des Reichthums bleiben, wie dies in §. 9. angegeben ist, so wird für ei- nen Körnerertrag an Rocken = 10, auch der Kartoffel- schlag 600° erhalten, und der mittlere Reichthum wird dann um 1/5 erhöht, also von 425° auf 425 x 1 1/5 = 510° gebracht.
Da nun in der F. W. W. der Reichthum nur für die Wintersaat, nicht aber für die Kartoffeln, das Sommer- korn und das Grünfutter eine mindere Wirksamkeit hat, als in der K. W.: so ist auch der Reinertrag dieser Wirth- schaft sehr viel höher, als der der Koppelwirthschaft von 10 Körnern Ertrag.
Es findet also in der F. W. W. ein mittlerer Reich- thum von 510° eine nützliche, produktive Anwendung, während in der K. W. nur 373° mittlerer Reichthum nütz- lich verwandt werden können; oder die F. W. W. kann 510° mittleren Reichthum zinstragend im Boden fundiren, die K. W. nur 373°.
In Staaten, deren Konsumtion durch die Produktion grade gedeckt wird, die also weder Korn ausführen noch
lerer Reichthum erforderlich, um 10 Koͤrner an Rocken her- vorzubringen, und 2) muß wegen der durch die Vorfrucht verminderten Wirkſamkeit des Dungs, der Reichthum des Rockenſchlags ſelbſt bedeutend hoͤher ſeyn, wenn dieſer das Maximum von 10 Koͤrnern liefern ſoll.
Aus der erſten Urſache iſt nach §. 9. in der 6ſchlaͤgi- gen F. W. W. der mittlere Reichthum 425°, wenn der Rockenſchlag nach Wicken 500° enthalten ſoll; aus der zweiten Urſache gehoͤren aber zur Hervorbringung von 10 Koͤrnern 600° Reichthum.
Das Maximum des Ertrags der Kartoffeln und des Gruͤnfutters liegt nicht ſo nahe als beim Getreide, und ihr Anbau iſt grade auf ſolchem Boden, der uͤber 500° Reichthum enthaͤlt, am vortheilhafteſten. Sollen nun die Schlaͤge unter ſich in dem Verhaͤltniß des Reichthums bleiben, wie dies in §. 9. angegeben iſt, ſo wird fuͤr ei- nen Koͤrnerertrag an Rocken = 10, auch der Kartoffel- ſchlag 600° erhalten, und der mittlere Reichthum wird dann um ⅕ erhoͤht, alſo von 425° auf 425 × 1⅕ = 510° gebracht.
Da nun in der F. W. W. der Reichthum nur fuͤr die Winterſaat, nicht aber fuͤr die Kartoffeln, das Sommer- korn und das Gruͤnfutter eine mindere Wirkſamkeit hat, als in der K. W.: ſo iſt auch der Reinertrag dieſer Wirth- ſchaft ſehr viel hoͤher, als der der Koppelwirthſchaft von 10 Koͤrnern Ertrag.
Es findet alſo in der F. W. W. ein mittlerer Reich- thum von 510° eine nuͤtzliche, produktive Anwendung, waͤhrend in der K. W. nur 373° mittlerer Reichthum nuͤtz- lich verwandt werden koͤnnen; oder die F. W. W. kann 510° mittleren Reichthum zinstragend im Boden fundiren, die K. W. nur 373°.
In Staaten, deren Konſumtion durch die Produktion grade gedeckt wird, die alſo weder Korn ausfuͤhren noch
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lerer Reichthum erforderlich, um 10 Koͤrner an Rocken her-
vorzubringen, und 2) muß wegen der durch die Vorfrucht
verminderten Wirkſamkeit des Dungs, der Reichthum des
Rockenſchlags ſelbſt bedeutend hoͤher ſeyn, wenn dieſer das
Maximum von 10 Koͤrnern liefern ſoll.
Aus der erſten Urſache iſt nach §. 9. in der 6ſchlaͤgi-
gen F. W. W. der mittlere Reichthum 425°, wenn der
Rockenſchlag nach Wicken 500° enthalten ſoll; aus der
zweiten Urſache gehoͤren aber zur Hervorbringung von 10
Koͤrnern 600° Reichthum.
Das Maximum des Ertrags der Kartoffeln und des
Gruͤnfutters liegt nicht ſo nahe als beim Getreide, und
ihr Anbau iſt grade auf ſolchem Boden, der uͤber 500°
Reichthum enthaͤlt, am vortheilhafteſten. Sollen nun die
Schlaͤge unter ſich in dem Verhaͤltniß des Reichthums
bleiben, wie dies in §. 9. angegeben iſt, ſo wird fuͤr ei-
nen Koͤrnerertrag an Rocken = 10, auch der Kartoffel-
ſchlag 600° erhalten, und der mittlere Reichthum wird
dann um ⅕ erhoͤht, alſo von 425° auf 425 × 1⅕
= 510° gebracht.
Da nun in der F. W. W. der Reichthum nur fuͤr die
Winterſaat, nicht aber fuͤr die Kartoffeln, das Sommer-
korn und das Gruͤnfutter eine mindere Wirkſamkeit hat,
als in der K. W.: ſo iſt auch der Reinertrag dieſer Wirth-
ſchaft ſehr viel hoͤher, als der der Koppelwirthſchaft von
10 Koͤrnern Ertrag.
Es findet alſo in der F. W. W. ein mittlerer Reich-
thum von 510° eine nuͤtzliche, produktive Anwendung,
waͤhrend in der K. W. nur 373° mittlerer Reichthum nuͤtz-
lich verwandt werden koͤnnen; oder die F. W. W. kann
510° mittleren Reichthum zinstragend im Boden fundiren,
die K. W. nur 373°.
In Staaten, deren Konſumtion durch die Produktion
grade gedeckt wird, die alſo weder Korn ausfuͤhren noch
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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/102>, abgerufen am 31.07.2024.
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