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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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dencken von Einrichtung des juris circa sacra betrifft, weiß ich nicht, ob dieselbe sobald zu Stande kommen möchten. Indessen hat besagtes Bedencken §. IIX. unter andern eines anno 1604. in der Stadt Braunschweig entstandenen Aufruhrs und Blutbades erwehnet, welches mehrentheils durch den damahligen Coadjutor M. Johann Kaufmann verursachet worden. Es hat zwar der Herr Rethmeyer in seiner Braunschweigischen Kirchen-Historie Part. IV. cap. 4. sich vorgenommen, die Umstände dieses Aufruhrs historice zu erzehlen, man wird aber ein viel grösseres Licht und eine gantz andere Einsicht in diese Historie bekommen, wenn man mit dieser allzupartheyischen Erzehlung conferiren will, was schon für 100. Jahren Hertzog Heinrich Julius in dem grossen Werck des ausführlichen wahrhafftigen Historischen Berichts in andern Haupt-Theile part. 3. cap. 6. p. 2318. biß p. 2532. von diesen Blutbade gemeldet, und durch die daselbst befindliche Documenta dargethan, und hernach anno 1608. in dem Examine Illustri über des Raths zu Braunschweig intitulirte kurtze Abfertigung &c. quaest. 19. p. 551. biß 568. daraus etwas kürtzer zusammen gefasset, und wiederhohlet, welches allerdings wohl meritirt, gelesen und gegen die Rethmeyerische Erzehlung gehalten zu werden. Nachdem auch damahln in dieser Sache unterschiedene Responsa Theologica eingehohlet worden, die der Herr Rethmeyer ebenmäßig beydrucken zu lassen Bedencken gehabt, und die Herr D. Joh. Philipp Odelem zu Braunschweig mir offeriret, ich aber solche laut meiner Vorrede über den dritten Theil der Juristischen Händel ihn selbst zu ediren gebethen; und er auch diese Edition nunmehro für etlichen Wochen, unter den Titel: Reliquiae Papo-Caesariae Romanae in disciplina Ecclesiastica apud Lutheranos in teutscher Sprache nebst seiner Vorrede herausgegeben; Als werden dieselbe nunmehro nicht alleine die Historie von offtgedachten Blut-Bade, sondern auch dasjenige, was in dieses vierdten Theils andern und dritten Handel wegen des Bindeschlüssels von mir erwehnet worden, in vielen Stücken erläutern, weswegen ich besagtes Werckgen dem unpartheyischen Leser hiermit bestens recommendire. Halle den 23. September 1721.

dencken von Einrichtung des juris circa sacra betrifft, weiß ich nicht, ob dieselbe sobald zu Stande kommen möchten. Indessen hat besagtes Bedencken §. IIX. unter andern eines anno 1604. in der Stadt Braunschweig entstandenen Aufruhrs und Blutbades erwehnet, welches mehrentheils durch den damahligen Coadjutor M. Johann Kaufmann verursachet worden. Es hat zwar der Herr Rethmeyer in seiner Braunschweigischen Kirchen-Historie Part. IV. cap. 4. sich vorgenommen, die Umstände dieses Aufruhrs historice zu erzehlen, man wird aber ein viel grösseres Licht und eine gantz andere Einsicht in diese Historie bekommen, wenn man mit dieser allzupartheyischen Erzehlung conferiren will, was schon für 100. Jahren Hertzog Heinrich Julius in dem grossen Werck des ausführlichen wahrhafftigen Historischen Berichts in andern Haupt-Theile part. 3. cap. 6. p. 2318. biß p. 2532. von diesen Blutbade gemeldet, und durch die daselbst befindliche Documenta dargethan, und hernach anno 1608. in dem Examine Illustri über des Raths zu Braunschweig intitulirte kurtze Abfertigung &c. quaest. 19. p. 551. biß 568. daraus etwas kürtzer zusammen gefasset, und wiederhohlet, welches allerdings wohl meritirt, gelesen und gegen die Rethmeyerische Erzehlung gehalten zu werden. Nachdem auch damahln in dieser Sache unterschiedene Responsa Theologica eingehohlet worden, die der Herr Rethmeyer ebenmäßig beydrucken zu lassen Bedencken gehabt, und die Herr D. Joh. Philipp Odelem zu Braunschweig mir offeriret, ich aber solche laut meiner Vorrede über den dritten Theil der Juristischen Händel ihn selbst zu ediren gebethen; und er auch diese Edition nunmehro für etlichen Wochen, unter den Titel: Reliquiae Papo-Caesariae Romanae in disciplina Ecclesiastica apud Lutheranos in teutscher Sprache nebst seiner Vorrede herausgegeben; Als werden dieselbe nunmehro nicht alleine die Historie von offtgedachten Blut-Bade, sondern auch dasjenige, was in dieses vierdten Theils andern und dritten Handel wegen des Bindeschlüssels von mir erwehnet worden, in vielen Stücken erläutern, weswegen ich besagtes Werckgen dem unpartheyischen Leser hiermit bestens recommendire. Halle den 23. September 1721.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/8>, abgerufen am 23.11.2024.