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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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fügte, eine bessere zu finden. [fremdsprachliches Material].) Daß sie auch in Ecclesia positive falsa, wenn es die Noth erfodert, sich könne weyden, und durch deren Ministerium im Leibe Christi erbauen lassen. XIII.) Die Beneficia, so der sichtbaren Versammlung anvertrauet worden, sind [fremdsprachliches Material].) ein sonderlicher Nachdruck des Wortes, so darinnen geprediget wird, daß es nicht leer kan wieder kommen, Esai. 58. v. 11. [fremdsprachliches Material].) Eigene Gaben der Kirchen-Diener mit reichlichem göttlichen Seegen zu trösten, ermahnen, warnen, unterrichten, etc. welche durch Hand-Auflegung der Prediger fortgepflantzet werden. 1. Tim. 5. v. 22. [fremdsprachliches Material].) Der Bind- und Löse-Schlüssel Joh. 20. v. 23. [fremdsprachliches Material].) Die Sacramenta des HErrn. 1. Cor. 3. v. 1. [fremdsprachliches Material].) Daß fromme Christen in den Gebeth der gantzen Gemeine eingeschlossen sind, Act. 12. v. 5. [fremdsprachliches Material].) Die Handreichung der Glieder Christi mit ihren geistlichen Gaben einander zu erbauen, 1. Cor. 12. v. 12. Denn so wohl die sichtbare Versammlung, als auch die Gemeine nach der ersten Definition werden in H. Schrifft mit den Gliedern eines Leibes verglichen; doch die Gemeine auf eine viel nähere Art, als die Kirche, diese aber auf eine eclatantere Weise als jene. Nach der einen Art hat Christus so viel Leiber als wahre Kirchen sind, die nicht einander sich subordiniren; nach der andern eigentlichen Art aber nur einen Leib. Nach jener kennen die Glieder einander; nach dieser Art aber ist die Kindschafft meist verborgen. [fremdsprachliches Material].) Der Beystand, den man schwachen Gliedern schuldig ist, als daß Verarmete nicht ohne Speise, Tranck und Kleider gelassen werden, den Fehlenden mit sanfftmüthigen Geist aufzuhelffen, der Krancken zu pflegen und sie zu erquicken, dieser und dergleichen Dinge muß ein jeder entbehren, der ein Glied der Gemeine Christi seyn will, und sich zu keiner sichtbaren Kirche hält. Wer aber ohne dringende Noth sich von diesen Beneficiis sondert, ist nicht einmahl werth, daß er sich unter die Gemeine Christi rechne, und ist untüchtig desselben Glied zu heissen. XIV.) Eine Ecclesia privative falsa darf sich diese Beneficia nicht anmassen; dergleichen war zu Christi Zeiten die Samaritanische, davon hieß es Joh. 4. Ihr wisset nicht, was ihr anbetet. Wer sich zu ihrem Coetu bekennet, der ziehet an fremden Joch mit den Ungläubigen. 1. Cor. 6. Also muß man privative falsas Ecclesias wohl abzukennen wissen, damit man sich von ihnen sondere. [fremdsprachliches Material].) Dieses sind die, welche einen nöthigen Glaubens-Punct ausmustern, und dem widersprechen, als wenn Cerinthus saget: Christus sey nicht der wahre GOtt; denn auch [fremdsprachliches Material].) die unter die nöthige Glaubens-Puncte eine Lehre setzen, so den Grund des Glaubens niederreisset, als wenn jemand schon alle Glau-

fügte, eine bessere zu finden. [fremdsprachliches Material].) Daß sie auch in Ecclesia positive falsa, wenn es die Noth erfodert, sich könne weyden, und durch deren Ministerium im Leibe Christi erbauen lassen. XIII.) Die Beneficia, so der sichtbaren Versammlung anvertrauet worden, sind [fremdsprachliches Material].) ein sonderlicher Nachdruck des Wortes, so darinnen geprediget wird, daß es nicht leer kan wieder kommen, Esai. 58. v. 11. [fremdsprachliches Material].) Eigene Gaben der Kirchen-Diener mit reichlichem göttlichen Seegen zu trösten, ermahnen, warnen, unterrichten, etc. welche durch Hand-Auflegung der Prediger fortgepflantzet werden. 1. Tim. 5. v. 22. [fremdsprachliches Material].) Der Bind- und Löse-Schlüssel Joh. 20. v. 23. [fremdsprachliches Material].) Die Sacramenta des HErrn. 1. Cor. 3. v. 1. [fremdsprachliches Material].) Daß fromme Christen in den Gebeth der gantzen Gemeine eingeschlossen sind, Act. 12. v. 5. [fremdsprachliches Material].) Die Handreichung der Glieder Christi mit ihren geistlichen Gaben einander zu erbauen, 1. Cor. 12. v. 12. Denn so wohl die sichtbare Versammlung, als auch die Gemeine nach der ersten Definition werden in H. Schrifft mit den Gliedern eines Leibes verglichen; doch die Gemeine auf eine viel nähere Art, als die Kirche, diese aber auf eine eclatantere Weise als jene. Nach der einen Art hat Christus so viel Leiber als wahre Kirchen sind, die nicht einander sich subordiniren; nach der andern eigentlichen Art aber nur einen Leib. Nach jener kennen die Glieder einander; nach dieser Art aber ist die Kindschafft meist verborgen. [fremdsprachliches Material].) Der Beystand, den man schwachen Gliedern schuldig ist, als daß Verarmete nicht ohne Speise, Tranck und Kleider gelassen werden, den Fehlenden mit sanfftmüthigen Geist aufzuhelffen, der Krancken zu pflegen und sie zu erquicken, dieser und dergleichen Dinge muß ein jeder entbehren, der ein Glied der Gemeine Christi seyn will, und sich zu keiner sichtbaren Kirche hält. Wer aber ohne dringende Noth sich von diesen Beneficiis sondert, ist nicht einmahl werth, daß er sich unter die Gemeine Christi rechne, und ist untüchtig desselben Glied zu heissen. XIV.) Eine Ecclesia privative falsa darf sich diese Beneficia nicht anmassen; dergleichen war zu Christi Zeiten die Samaritanische, davon hieß es Joh. 4. Ihr wisset nicht, was ihr anbetet. Wer sich zu ihrem Coetu bekennet, der ziehet an fremden Joch mit den Ungläubigen. 1. Cor. 6. Also muß man privative falsas Ecclesias wohl abzukennen wissen, damit man sich von ihnen sondere. [fremdsprachliches Material].) Dieses sind die, welche einen nöthigen Glaubens-Punct ausmustern, und dem widersprechen, als wenn Cerinthus saget: Christus sey nicht der wahre GOtt; denn auch [fremdsprachliches Material].) die unter die nöthige Glaubens-Puncte eine Lehre setzen, so den Grund des Glaubens niederreisset, als wenn jemand schon alle Glau-

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[66/0074] fügte, eine bessere zu finden. _ .) Daß sie auch in Ecclesia positive falsa, wenn es die Noth erfodert, sich könne weyden, und durch deren Ministerium im Leibe Christi erbauen lassen. XIII.) Die Beneficia, so der sichtbaren Versammlung anvertrauet worden, sind _ .) ein sonderlicher Nachdruck des Wortes, so darinnen geprediget wird, daß es nicht leer kan wieder kommen, Esai. 58. v. 11. _ .) Eigene Gaben der Kirchen-Diener mit reichlichem göttlichen Seegen zu trösten, ermahnen, warnen, unterrichten, etc. welche durch Hand-Auflegung der Prediger fortgepflantzet werden. 1. Tim. 5. v. 22. _ .) Der Bind- und Löse-Schlüssel Joh. 20. v. 23. _ .) Die Sacramenta des HErrn. 1. Cor. 3. v. 1. _ .) Daß fromme Christen in den Gebeth der gantzen Gemeine eingeschlossen sind, Act. 12. v. 5. _ .) Die Handreichung der Glieder Christi mit ihren geistlichen Gaben einander zu erbauen, 1. Cor. 12. v. 12. Denn so wohl die sichtbare Versammlung, als auch die Gemeine nach der ersten Definition werden in H. Schrifft mit den Gliedern eines Leibes verglichen; doch die Gemeine auf eine viel nähere Art, als die Kirche, diese aber auf eine eclatantere Weise als jene. Nach der einen Art hat Christus so viel Leiber als wahre Kirchen sind, die nicht einander sich subordiniren; nach der andern eigentlichen Art aber nur einen Leib. Nach jener kennen die Glieder einander; nach dieser Art aber ist die Kindschafft meist verborgen. _ .) Der Beystand, den man schwachen Gliedern schuldig ist, als daß Verarmete nicht ohne Speise, Tranck und Kleider gelassen werden, den Fehlenden mit sanfftmüthigen Geist aufzuhelffen, der Krancken zu pflegen und sie zu erquicken, dieser und dergleichen Dinge muß ein jeder entbehren, der ein Glied der Gemeine Christi seyn will, und sich zu keiner sichtbaren Kirche hält. Wer aber ohne dringende Noth sich von diesen Beneficiis sondert, ist nicht einmahl werth, daß er sich unter die Gemeine Christi rechne, und ist untüchtig desselben Glied zu heissen. XIV.) Eine Ecclesia privative falsa darf sich diese Beneficia nicht anmassen; dergleichen war zu Christi Zeiten die Samaritanische, davon hieß es Joh. 4. Ihr wisset nicht, was ihr anbetet. Wer sich zu ihrem Coetu bekennet, der ziehet an fremden Joch mit den Ungläubigen. 1. Cor. 6. Also muß man privative falsas Ecclesias wohl abzukennen wissen, damit man sich von ihnen sondere. _ .) Dieses sind die, welche einen nöthigen Glaubens-Punct ausmustern, und dem widersprechen, als wenn Cerinthus saget: Christus sey nicht der wahre GOtt; denn auch _ .) die unter die nöthige Glaubens-Puncte eine Lehre setzen, so den Grund des Glaubens niederreisset, als wenn jemand schon alle Glau-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/74>, abgerufen am 23.11.2024.