Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.meisters Magd habe zwischen ihr und Gottfrieden gelegen, der sie aber nicht angegriffen, es hätte auch Gottfried mit ihr nichts Böfes begangen, und wisse sie von keinen andern als Michaeln; Sie gehe über die Helffte ihrer Schwangerschafft, und es rege und bewege sich die Frucht bey ihr. Hierbey wurde registrirt, daß weil Gottfried nicht zu Hause, sondern abwesend gewesen, als wäre die Verhör und Confrontation mit selbigen suspendirt, und die stuprata dimittiret worden. §. III. Den 25. Februarii kam Michael mit einem SchreibenFernerer Verlauf nebst dem ersten Urtheil welches dem Inquisito den Reinigungs-Eyd zuerkennet. ein, darinnen er protestirte, daß er so fort ad articulos vernommen worden, bat ihm die Acta vorzulegen, und zu Einbringung seiner Nothdurfft debitum spatium zu vergönnen cum appellatione an die Regierung nach A. Den 27. Martii gab er noch ein ander Schreiben ein, darinnen er sich nochmahls über die Abhörung ad articulos beschwerete, und meldete zugleich, daß stuprata ihm ausführlich erzehlet, wie Gottsried Anno 1717. in der Garküche bey ihr geschlaffen, ingleichen, daß ein anderer, den er benennet, viermahl dergleichen gethan, davon er mehr Umstände erwehnet, und der stupratae deßhalb das Jurament deferiret, auch bittet, sie umständlich drüber zu vernehmen, und hernach seinem Advocato die Acta fürzulegen. Den 2. Maji übergab er seine Defension, und dabey eine eydliche Zeugen Aussage über die allbereit in vorigen Paragrapho erwehnte und den 30. Januarii eingegebene 26. Articul, von der stupratae liederlichen Leben, die aber über diejenigen Umstände, die die stuprata allbereit selbst gestanden, nicht viel sonderliches aussagten. Er legte auch etliche unbeschworne Attestata bey, als 1. eines Predigers wegen der Stupratae liederlichen Lebens: 2. derer Mitbrauer, ingleichen der Gerichte, daß er Michael in Brauhause nie alleine gewesen, und ausser ihrer Gegenwart die Schlüssel zu dem Brauhause nicht gehabt hättte. 3. Daß der Stupratae Kind den 22. April getaufft und schlecht weg Christian genennet worden. 4. Drey Attestata von drey Predigern wegen seines bißherigen unbescholtenen Lebens und Wandels. Die Acta wurden hierauf nach J. verschickt, und daselbst a Scabinatu erkannt; daß Michael auf vorhergehende ernste Verwarnung vor dem Meyneyde und dessen schwerer Straffe, worzu auch ein Geistlicher zu gebrauchen, sich vermittelst Eydes zu reinigen, daß er mit der Stuprata sich fleischlich nicht vermischt, noch Unzucht getrieben. Er thue nun solches oder nicht, so ergienge doch darauf in der Sache, auch der Unkosten halber ferner was recht sey. meisters Magd habe zwischen ihr und Gottfrieden gelegen, der sie aber nicht angegriffen, es hätte auch Gottfried mit ihr nichts Böfes begangen, und wisse sie von keinen andern als Michaeln; Sie gehe über die Helffte ihrer Schwangerschafft, und es rege und bewege sich die Frucht bey ihr. Hierbey wurde registrirt, daß weil Gottfried nicht zu Hause, sondern abwesend gewesen, als wäre die Verhör und Confrontation mit selbigen suspendirt, und die stuprata dimittiret worden. §. III. Den 25. Februarii kam Michael mit einem SchreibenFernerer Verlauf nebst dem ersten Urtheil welches dem Inquisito den Reinigungs-Eyd zuerkennet. ein, darinnen er protestirte, daß er so fort ad articulos vernommen worden, bat ihm die Acta vorzulegen, und zu Einbringung seiner Nothdurfft debitum spatium zu vergönnen cum appellatione an die Regierung nach A. Den 27. Martii gab er noch ein ander Schreiben ein, darinnen er sich nochmahls über die Abhörung ad articulos beschwerete, und meldete zugleich, daß stuprata ihm ausführlich erzehlet, wie Gottsried Anno 1717. in der Garküche bey ihr geschlaffen, ingleichen, daß ein anderer, den er benennet, viermahl dergleichen gethan, davon er mehr Umstände erwehnet, und der stupratae deßhalb das Jurament deferiret, auch bittet, sie umständlich drüber zu vernehmen, und hernach seinem Advocato die Acta fürzulegen. Den 2. Maji übergab er seine Defension, und dabey eine eydliche Zeugen Aussage über die allbereit in vorigen Paragrapho erwehnte und den 30. Januarii eingegebene 26. Articul, von der stupratae liederlichen Leben, die aber über diejenigen Umstände, die die stuprata allbereit selbst gestanden, nicht viel sonderliches aussagten. Er legte auch etliche unbeschworne Attestata bey, als 1. eines Predigers wegen der Stupratae liederlichen Lebens: 2. derer Mitbrauer, ingleichen der Gerichte, daß er Michael in Brauhause nie alleine gewesen, und ausser ihrer Gegenwart die Schlüssel zu dem Brauhause nicht gehabt hättte. 3. Daß der Stupratae Kind den 22. April getaufft und schlecht weg Christian genennet worden. 4. Drey Attestata von drey Predigern wegen seines bißherigen unbescholtenen Lebens und Wandels. Die Acta wurden hierauf nach J. verschickt, und daselbst a Scabinatu erkannt; daß Michael auf vorhergehende ernste Verwarnung vor dem Meyneyde und dessen schwerer Straffe, worzu auch ein Geistlicher zu gebrauchen, sich vermittelst Eydes zu reinigen, daß er mit der Stuprata sich fleischlich nicht vermischt, noch Unzucht getrieben. 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Maji übergab er seine Defension, und dabey eine eydliche Zeugen Aussage über die allbereit in vorigen Paragrapho erwehnte und den 30. Januarii eingegebene 26. Articul, von der stupratae liederlichen Leben, die aber über diejenigen Umstände, die die stuprata allbereit selbst gestanden, nicht viel sonderliches aussagten. Er legte auch etliche unbeschworne Attestata bey, als 1. eines Predigers wegen der Stupratae liederlichen Lebens: 2. derer Mitbrauer, ingleichen der Gerichte, daß er Michael in Brauhause nie alleine gewesen, und ausser ihrer Gegenwart die Schlüssel zu dem Brauhause nicht gehabt hättte. 3. Daß der Stupratae Kind den 22. April getaufft und schlecht weg Christian genennet worden. 4. Drey Attestata von drey Predigern wegen seines bißherigen unbescholtenen Lebens und Wandels. Die Acta wurden hierauf nach J. verschickt, und daselbst a Scabinatu erkannt; daß Michael auf vorhergehende ernste Verwarnung vor dem Meyneyde und dessen schwerer Straffe, worzu auch ein Geistlicher zu gebrauchen, sich vermittelst Eydes zu reinigen, daß er mit der Stuprata sich fleischlich nicht vermischt, noch Unzucht getrieben. Er thue nun solches oder nicht, so ergienge doch darauf in der Sache, auch der Unkosten halber ferner was recht sey.</p> </div> </body> </text> </TEI> [339/0347]
meisters Magd habe zwischen ihr und Gottfrieden gelegen, der sie aber nicht angegriffen, es hätte auch Gottfried mit ihr nichts Böfes begangen, und wisse sie von keinen andern als Michaeln; Sie gehe über die Helffte ihrer Schwangerschafft, und es rege und bewege sich die Frucht bey ihr. Hierbey wurde registrirt, daß weil Gottfried nicht zu Hause, sondern abwesend gewesen, als wäre die Verhör und Confrontation mit selbigen suspendirt, und die stuprata dimittiret worden.
§. III. Den 25. Februarii kam Michael mit einem Schreiben ein, darinnen er protestirte, daß er so fort ad articulos vernommen worden, bat ihm die Acta vorzulegen, und zu Einbringung seiner Nothdurfft debitum spatium zu vergönnen cum appellatione an die Regierung nach A. Den 27. Martii gab er noch ein ander Schreiben ein, darinnen er sich nochmahls über die Abhörung ad articulos beschwerete, und meldete zugleich, daß stuprata ihm ausführlich erzehlet, wie Gottsried Anno 1717. in der Garküche bey ihr geschlaffen, ingleichen, daß ein anderer, den er benennet, viermahl dergleichen gethan, davon er mehr Umstände erwehnet, und der stupratae deßhalb das Jurament deferiret, auch bittet, sie umständlich drüber zu vernehmen, und hernach seinem Advocato die Acta fürzulegen. Den 2. Maji übergab er seine Defension, und dabey eine eydliche Zeugen Aussage über die allbereit in vorigen Paragrapho erwehnte und den 30. Januarii eingegebene 26. Articul, von der stupratae liederlichen Leben, die aber über diejenigen Umstände, die die stuprata allbereit selbst gestanden, nicht viel sonderliches aussagten. Er legte auch etliche unbeschworne Attestata bey, als 1. eines Predigers wegen der Stupratae liederlichen Lebens: 2. derer Mitbrauer, ingleichen der Gerichte, daß er Michael in Brauhause nie alleine gewesen, und ausser ihrer Gegenwart die Schlüssel zu dem Brauhause nicht gehabt hättte. 3. Daß der Stupratae Kind den 22. April getaufft und schlecht weg Christian genennet worden. 4. Drey Attestata von drey Predigern wegen seines bißherigen unbescholtenen Lebens und Wandels. Die Acta wurden hierauf nach J. verschickt, und daselbst a Scabinatu erkannt; daß Michael auf vorhergehende ernste Verwarnung vor dem Meyneyde und dessen schwerer Straffe, worzu auch ein Geistlicher zu gebrauchen, sich vermittelst Eydes zu reinigen, daß er mit der Stuprata sich fleischlich nicht vermischt, noch Unzucht getrieben. Er thue nun solches oder nicht, so ergienge doch darauf in der Sache, auch der Unkosten halber ferner was recht sey.
Fernerer Verlauf nebst dem ersten Urtheil welches dem Inquisito den Reinigungs-Eyd zuerkennet.
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