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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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hörer informiren wolle, ausser seinem Sprenckel gekommen, aus welchem vergalleten Gemüth auch ferner die allerbittersten Reden gegen dessen Vater, Bruder auch andere Leute, so sich der Frömmigkeit befliessen, so wohl in Privat-Unterredungen, als absonderlich bey öffentlicher Kirchen-Versammlung entsprungen, daß sie mit dem Nahmen der falschen Propheten, (nach des Herrn Adjuncti eigenem Geständniß in Actis Superint. p. 20.) Pietisten, Enthusiasten, Quacker, stinckenden Wiedehopffen, unpflätigen Schweine, Lotterbuben, und andern deren derselbe in der verfertigten Apologie fol. 80. quaest. 12. etliche neuntzig erzehlet, beleget worden, wobey sonderlich wohl zu mercken ist, daß da Anno 1692. der Herr Adjunctus nach seiner Methode alle Sonntage aus den Evangeliis einen Baum vorgestellet, und einsmahls dessen Vater zu ihm gangen, und admissionem ad S. coenam gesuchet, auch endlich wiewohl mit grosser Mühe dieselbe erhalten, und dabey der Herr Adjunctus ihm unterschiedliches Anmuthen gewesen, so er salva conscientia nicht einwilligen können, besagter Herr Adjunctus darauff den Zorn sich dergestalt einnehmen lassen, daß er dessen Vater gedrohet, er wolle nächstkünfftig den Stinckbaum vorstellen, welches er denn auch darauff am 7ten August. besagten Jahres, da dessen Vater zum Abendmahl gegangen, würcklich verrichtet, und denselben nebst den Seinigen vor der Gemeine recht stinckend gemachet, v. spec. facti §. 39. nicht weniger von eben besagten Herrn Adjuncti erbitterten Gemüth seine in Act. Commistor. fol. 134. übergebene so genannte nöthige Verantwortung durch und durch zeuget, als welche mit den grausamsten Läster-Worten angefüllet ist, und der Herr Adjunctus, wiewohl auff eine lächerliche Art, dessen Vater und Angehörige zu Ubertretern aller Gebote GOttes machen wollen, wenn er in specie als ein peccatum contra secundum praeceptum, daß dessen Vater sich stets auf den allwissenden GOTT bezöge, und als ein peccatum contra sextum praeceptum, daß dessen Schwester meyne, Christus seye ihr Bräutigam, und wolle nicht vom Ehestand hören, angeführet, dergleichen Exempla unzähliche so wohl von dem Herrn Adjuncto, als auch dem Herrn Diacono anzuziehen wären, wenn nicht allbereit derselbe in specie facti und der Apologie sich weitläufftig ex Actis colligiret: hiernächst die Acta auch notorium machen, daß, da bey dem Herrn Superintendenten zu Saalfeldt, als welcher über Pößneck die Inspection mit hat, die erste Instantz gewesen, und also die Herren Prediger zu Pöß-

hörer informiren wolle, ausser seinem Sprenckel gekommen, aus welchem vergalleten Gemüth auch ferner die allerbittersten Reden gegen dessen Vater, Bruder auch andere Leute, so sich der Frömmigkeit befliessen, so wohl in Privat-Unterredungen, als absonderlich bey öffentlicher Kirchen-Versammlung entsprungen, daß sie mit dem Nahmen der falschen Propheten, (nach des Herrn Adjuncti eigenem Geständniß in Actis Superint. p. 20.) Pietisten, Enthusiasten, Quacker, stinckenden Wiedehopffen, unpflätigen Schweine, Lotterbuben, und andern deren derselbe in der verfertigten Apologie fol. 80. quaest. 12. etliche neuntzig erzehlet, beleget worden, wobey sonderlich wohl zu mercken ist, daß da Anno 1692. der Herr Adjunctus nach seiner Methode alle Sonntage aus den Evangeliis einen Baum vorgestellet, und einsmahls dessen Vater zu ihm gangen, und admissionem ad S. coenam gesuchet, auch endlich wiewohl mit grosser Mühe dieselbe erhalten, und dabey der Herr Adjunctus ihm unterschiedliches Anmuthen gewesen, so er salva conscientia nicht einwilligen können, besagter Herr Adjunctus darauff den Zorn sich dergestalt einnehmen lassen, daß er dessen Vater gedrohet, er wolle nächstkünfftig den Stinckbaum vorstellen, welches er denn auch darauff am 7ten August. besagten Jahres, da dessen Vater zum Abendmahl gegangen, würcklich verrichtet, und denselben nebst den Seinigen vor der Gemeine recht stinckend gemachet, v. spec. facti §. 39. nicht weniger von eben besagten Herrn Adjuncti erbitterten Gemüth seine in Act. Commistor. fol. 134. übergebene so genannte nöthige Verantwortung durch und durch zeuget, als welche mit den grausamsten Läster-Worten angefüllet ist, und der Herr Adjunctus, wiewohl auff eine lächerliche Art, dessen Vater und Angehörige zu Ubertretern aller Gebote GOttes machen wollen, wenn er in specie als ein peccatum contra secundum praeceptum, daß dessen Vater sich stets auf den allwissenden GOTT bezöge, und als ein peccatum contra sextum praeceptum, daß dessen Schwester meyne, Christus seye ihr Bräutigam, und wolle nicht vom Ehestand hören, angeführet, dergleichen Exempla unzähliche so wohl von dem Herrn Adjuncto, als auch dem Herrn Diacono anzuziehen wären, wenn nicht allbereit derselbe in specie facti und der Apologie sich weitläufftig ex Actis colligiret: hiernächst die Acta auch notorium machen, daß, da bey dem Herrn Superintendenten zu Saalfeldt, als welcher über Pößneck die Inspection mit hat, die erste Instantz gewesen, und also die Herren Prediger zu Pöß-

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[288/0296] hörer informiren wolle, ausser seinem Sprenckel gekommen, aus welchem vergalleten Gemüth auch ferner die allerbittersten Reden gegen dessen Vater, Bruder auch andere Leute, so sich der Frömmigkeit befliessen, so wohl in Privat-Unterredungen, als absonderlich bey öffentlicher Kirchen-Versammlung entsprungen, daß sie mit dem Nahmen der falschen Propheten, (nach des Herrn Adjuncti eigenem Geständniß in Actis Superint. p. 20.) Pietisten, Enthusiasten, Quacker, stinckenden Wiedehopffen, unpflätigen Schweine, Lotterbuben, und andern deren derselbe in der verfertigten Apologie fol. 80. quaest. 12. etliche neuntzig erzehlet, beleget worden, wobey sonderlich wohl zu mercken ist, daß da Anno 1692. der Herr Adjunctus nach seiner Methode alle Sonntage aus den Evangeliis einen Baum vorgestellet, und einsmahls dessen Vater zu ihm gangen, und admissionem ad S. coenam gesuchet, auch endlich wiewohl mit grosser Mühe dieselbe erhalten, und dabey der Herr Adjunctus ihm unterschiedliches Anmuthen gewesen, so er salva conscientia nicht einwilligen können, besagter Herr Adjunctus darauff den Zorn sich dergestalt einnehmen lassen, daß er dessen Vater gedrohet, er wolle nächstkünfftig den Stinckbaum vorstellen, welches er denn auch darauff am 7ten August. besagten Jahres, da dessen Vater zum Abendmahl gegangen, würcklich verrichtet, und denselben nebst den Seinigen vor der Gemeine recht stinckend gemachet, v. spec. facti §. 39. nicht weniger von eben besagten Herrn Adjuncti erbitterten Gemüth seine in Act. Commistor. fol. 134. übergebene so genannte nöthige Verantwortung durch und durch zeuget, als welche mit den grausamsten Läster-Worten angefüllet ist, und der Herr Adjunctus, wiewohl auff eine lächerliche Art, dessen Vater und Angehörige zu Ubertretern aller Gebote GOttes machen wollen, wenn er in specie als ein peccatum contra secundum praeceptum, daß dessen Vater sich stets auf den allwissenden GOTT bezöge, und als ein peccatum contra sextum praeceptum, daß dessen Schwester meyne, Christus seye ihr Bräutigam, und wolle nicht vom Ehestand hören, angeführet, dergleichen Exempla unzähliche so wohl von dem Herrn Adjuncto, als auch dem Herrn Diacono anzuziehen wären, wenn nicht allbereit derselbe in specie facti und der Apologie sich weitläufftig ex Actis colligiret: hiernächst die Acta auch notorium machen, daß, da bey dem Herrn Superintendenten zu Saalfeldt, als welcher über Pößneck die Inspection mit hat, die erste Instantz gewesen, und also die Herren Prediger zu Pöß-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/296>, abgerufen am 24.11.2024.