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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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dermann solches auf sie gedacht, v. in specie Test. 2. ad Art. 3. cit. loc. dahero es denn ferner geschehen, daß die Seinigen ein Hohn und Gelächter der gantzen Pößneckischen Gemeinde geworden, auch bey solchen Umständen wenig Erbauung und Trost aus der Herren Ministerialien Predigten zu holen gewust, und da auch endlich bemeldete Herren Ministerialen, so offt dessen Vater und Bruder sich zur Beichte eingefunden, mit allerhand wunderlichen ungewöhnlichen Fragen an sie gesetzt, und ihnen Dinge zugemuthet, so sie salva conscientia einzugehen nicht vermocht, daß sie nemlich ihre Fehler, (welche bloß darinn bestanden, daß sie mit Herrn Prof. Francken bekannt geworden, und hernach in der Gottseeligkeit sich zu üben angefangen) erkennen solten, ja gar dessen Vater, da er einsmahls schon im Beichtstuhl gesessen, von Quackern vorgesaget, es dahero geschehen, daß dessen Vater und Bruder endlich wider ihren Willen gezwungen worden, nicht allein nicht mehr bey den Herrn Ministerialen zu Pößneck sich zur Beichte einzufinden, sondern auch denenselben zu Rettung ihrer Unschuld die Wahrheit unter die Augen zu sagen, aus welchem allen aber noch lange nicht folget, daß dessen Vater und Bruder das Heil. Ministerium, öffentlichen Gottesdienst, Beicht und Abendmahl verachtet, weilen sie ja an andern Lutherischen Orten dem öffentlichen Gottesdienst beygewohnet, sich zur Veicht und Abendmahl eingefunden, auch fromme rechtschaffene Prediger sehr lieb und werth gehalten, folglich nicht das Ministerium verworffen, sondern nur zu denen Herren Pößneckischen Ministerialibus ihrer schlecht bezeigten Gewogenheit wegen kein Vertrauen haben, folglich auch weder dem Pößneckischen Gottesdienst, weil die Herren Ministeriales stets wider sie geprediget, beywohnen, noch von ihnen die Absolution und Mittheilung des Abendmahls begehren können, welches alles sie sonst in hohem Werth gehalten und andächtig veneriret, dannenhero aus diesen Umständen und denen gesamten Acten vielmehr deutlich zu spüren, daß der Herren Prediger zu Pößneck grosse und vielfältige querelen nur bloß dahin angesehen gewesen, wie sie durch Hülffe des Brachii secularis ihre Autorität und Herrschafft über die Gewissen ihrer Zuhörer rechtschaffen befestigen möchten, welche Autorität leicht einen nicht geringen Anstoß leiden könte, wenn die Zuhörer selbst sich in GOttes Worte zu üben, und auch auf ihrer Prediger Leben und Wandel Achtung zu geben anfangen wolten, daß sie ingleichen das grosse Geschrey von verborgenen Gifft, besorgenden Haeresibus, Schismatibus und Turbis so wohl in dem Regier-als als auch in dem Lehr-Stand

dermann solches auf sie gedacht, v. in specie Test. 2. ad Art. 3. cit. loc. dahero es denn ferner geschehen, daß die Seinigen ein Hohn und Gelächter der gantzen Pößneckischen Gemeinde geworden, auch bey solchen Umständen wenig Erbauung und Trost aus der Herren Ministerialien Predigten zu holen gewust, und da auch endlich bemeldete Herren Ministerialen, so offt dessen Vater und Bruder sich zur Beichte eingefunden, mit allerhand wunderlichen ungewöhnlichen Fragen an sie gesetzt, und ihnen Dinge zugemuthet, so sie salva conscientia einzugehen nicht vermocht, daß sie nemlich ihre Fehler, (welche bloß darinn bestanden, daß sie mit Herrn Prof. Francken bekannt geworden, und hernach in der Gottseeligkeit sich zu üben angefangen) erkennen solten, ja gar dessen Vater, da er einsmahls schon im Beichtstuhl gesessen, von Quackern vorgesaget, es dahero geschehen, daß dessen Vater und Bruder endlich wider ihren Willen gezwungen worden, nicht allein nicht mehr bey den Herrn Ministerialen zu Pößneck sich zur Beichte einzufinden, sondern auch denenselben zu Rettung ihrer Unschuld die Wahrheit unter die Augen zu sagen, aus welchem allen aber noch lange nicht folget, daß dessen Vater und Bruder das Heil. Ministerium, öffentlichen Gottesdienst, Beicht und Abendmahl verachtet, weilen sie ja an andern Lutherischen Orten dem öffentlichen Gottesdienst beygewohnet, sich zur Veicht und Abendmahl eingefunden, auch fromme rechtschaffene Prediger sehr lieb und werth gehalten, folglich nicht das Ministerium verworffen, sondern nur zu denen Herren Pößneckischen Ministerialibus ihrer schlecht bezeigten Gewogenheit wegen kein Vertrauen haben, folglich auch weder dem Pößneckischen Gottesdienst, weil die Herren Ministeriales stets wider sie geprediget, beywohnen, noch von ihnen die Absolution und Mittheilung des Abendmahls begehren können, welches alles sie sonst in hohem Werth gehalten und andächtig veneriret, dannenhero aus diesen Umständen und denen gesamten Acten vielmehr deutlich zu spüren, daß der Herren Prediger zu Pößneck grosse und vielfältige querelen nur bloß dahin angesehen gewesen, wie sie durch Hülffe des Brachii secularis ihre Autorität und Herrschafft über die Gewissen ihrer Zuhörer rechtschaffen befestigen möchten, welche Autorität leicht einen nicht geringen Anstoß leiden könte, wenn die Zuhörer selbst sich in GOttes Worte zu üben, und auch auf ihrer Prediger Leben und Wandel Achtung zu geben anfangen wolten, daß sie ingleichen das grosse Geschrey von verborgenen Gifft, besorgenden Haeresibus, Schismatibus und Turbis so wohl in dem Regier-als als auch in dem Lehr-Stand

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[279/0287] dermann solches auf sie gedacht, v. in specie Test. 2. ad Art. 3. cit. loc. dahero es denn ferner geschehen, daß die Seinigen ein Hohn und Gelächter der gantzen Pößneckischen Gemeinde geworden, auch bey solchen Umständen wenig Erbauung und Trost aus der Herren Ministerialien Predigten zu holen gewust, und da auch endlich bemeldete Herren Ministerialen, so offt dessen Vater und Bruder sich zur Beichte eingefunden, mit allerhand wunderlichen ungewöhnlichen Fragen an sie gesetzt, und ihnen Dinge zugemuthet, so sie salva conscientia einzugehen nicht vermocht, daß sie nemlich ihre Fehler, (welche bloß darinn bestanden, daß sie mit Herrn Prof. Francken bekannt geworden, und hernach in der Gottseeligkeit sich zu üben angefangen) erkennen solten, ja gar dessen Vater, da er einsmahls schon im Beichtstuhl gesessen, von Quackern vorgesaget, es dahero geschehen, daß dessen Vater und Bruder endlich wider ihren Willen gezwungen worden, nicht allein nicht mehr bey den Herrn Ministerialen zu Pößneck sich zur Beichte einzufinden, sondern auch denenselben zu Rettung ihrer Unschuld die Wahrheit unter die Augen zu sagen, aus welchem allen aber noch lange nicht folget, daß dessen Vater und Bruder das Heil. Ministerium, öffentlichen Gottesdienst, Beicht und Abendmahl verachtet, weilen sie ja an andern Lutherischen Orten dem öffentlichen Gottesdienst beygewohnet, sich zur Veicht und Abendmahl eingefunden, auch fromme rechtschaffene Prediger sehr lieb und werth gehalten, folglich nicht das Ministerium verworffen, sondern nur zu denen Herren Pößneckischen Ministerialibus ihrer schlecht bezeigten Gewogenheit wegen kein Vertrauen haben, folglich auch weder dem Pößneckischen Gottesdienst, weil die Herren Ministeriales stets wider sie geprediget, beywohnen, noch von ihnen die Absolution und Mittheilung des Abendmahls begehren können, welches alles sie sonst in hohem Werth gehalten und andächtig veneriret, dannenhero aus diesen Umständen und denen gesamten Acten vielmehr deutlich zu spüren, daß der Herren Prediger zu Pößneck grosse und vielfältige querelen nur bloß dahin angesehen gewesen, wie sie durch Hülffe des Brachii secularis ihre Autorität und Herrschafft über die Gewissen ihrer Zuhörer rechtschaffen befestigen möchten, welche Autorität leicht einen nicht geringen Anstoß leiden könte, wenn die Zuhörer selbst sich in GOttes Worte zu üben, und auch auf ihrer Prediger Leben und Wandel Achtung zu geben anfangen wolten, daß sie ingleichen das grosse Geschrey von verborgenen Gifft, besorgenden Haeresibus, Schismatibus und Turbis so wohl in dem Regier-als als auch in dem Lehr-Stand

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 279. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/287>, abgerufen am 24.11.2024.