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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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mus sich zum Gebrauch des H. Abendmahls unfähig gemacht, und von der Applicirung des responsi bey dem Dedekenno auf Ihre Durchl.Abt mit uns, oder wenigstens dem bis daherigen Confessionario in einem so wichtigen Gewissens-Negotio sich Christ-brüderlich besprochen, ja ex sua (quanquam erronea) hypothesi, da er meinet, daß wir es hätten dem Consistorio anzeigen müssen, demselben Consistorio, ohne dessen Vorbewust und Verordnung kein Prediger eines andern Beicht-Kind, quacunque etiam de causa, annehmen darff, wissend gemacht haben, bevorab da nicht allein Ihro Durchl. die von selbst von unsern Amt dißfalls sich zu enthalten resolvirten, sondern auch andere Hoch-Fürstliche Personen von ihm angenommen sind. Da man aber sahe, daß er nostratium responsa Theologica entweder nicht wissen, oder nicht achten, und etwa andere bessere Gründe in contrarium haben müste, die wir ja gerne und ambabus würden angenommen haben, als die wir auch grosser Herren Gnade, nach der Gnade GOttes und einen guten Gewissen für ein grosses Glück halten, so ist ihm der Dedekennus und aus demselben nicht nur in diesem Gravamine berührte, sondern auch andere die übrige Fürstliche Communicanten angehende Fragen communiciret, da zu unserer schlechter Erbauung keine andere Antwort, als diese folgete, er hätte solches schon vor 40. Jahren gewust, da wir nun über 8. Tage in einen Billet um die brüderliche Liebe bathen, uns eines bessern, wo er könnte und wüste, zu bedeuten, wir wolten gerne, daß das an einer Seiten nothwendig hafftende Unrecht erkennet, und der Wahrheit statt gegeben würde, war keine andere, als diese Antwort: es wäre von Ihro Durchl. befohlen, uns nichts zu antworten. Weil aber die beym Dedekenno befindliche Responsa und Fundamenta unser Gewissen noch beständig überzeugen, und dawieder nichts erhebliches vorkommen ist, so müsten wir freylich dafür halten, daß selbige wie andere, also auch einen Fürstlichen Confessionarium angehen, weil daselbst nicht allein von den Irrthümern in der Lehre, sondern auch von Sünden im Leben die Rede ist, welcherley Irrthum und Sünde beyde in dem Abfall zum Pabstthum zusammen kommen, und ist gantz unstreitig, daß wie es eine schwere Sünde ist, von dem HErrn Christo zu dem Anti-Christ (mit dem Corpore Julio und andern Theologis laut Beylage sub lit. E. zu reden) Apologia Aug. Conf. in Corpore Julio p. 420. Sie (Pontificii) richten öffentlich Anti-Christische Lehre und Reich an. Denn das Reich Anti-Christi ist eigentlich solch neu GOttes-Dienst durch Menschen ertichtet. Daniel im andern Cap. mahlet das Reich Anti-Christi also ab, daß er anzeiget, daß solcher neuer GOttes-Dienst von Menschen erfunden, werde die Politia und das rechte Wesen des Anti-Christischen Reichs seyn &c. Et pag. 529. Es bleibet in der Welt solche Abgötterey so lange der Anti-Christ regieret und bleibet; Denn wie in Israel ein falscher Gottes-Dienst ward angeordnet mit Baal, also hat der Anti-Christ in der Kirchen auch einen falschen Gottes-Dienst aus dem Nachtniahl Christi gemachet, und doch wie GOtt unter Israel und Juda dennoch seine Kirche, das ist, etliche Heilige behalten hat, also hat GOtt seine Kirche, das ist, etliche Heilige untern Pabstthum dennoch erhalten, daß die Christliche Kirche nicht gantz untergangen ist. Wiewohl nun der Anti-Christ mit seinem falschen Gottes-Dienst zum Theil bleiben wird, biß daß Christus der HErr öffentlich kommen und richten wird, so sollen doch alle Christen verwarnet seyn, sich zu hüten für solche Abgötterey. In artic. Smalc. vid. pag. 581. 586. 587. 628. &c. Quicunque amat Christum, cum Anti-Christo, Papa, societatem nullam contrahat, contractam ocyus solvat, & ultra Sauromatas & Indos se proripiat potius &c. G. Calixtus in Orat. de Papa Anti-Christo &c. zu gehen, also auch der

mus sich zum Gebrauch des H. Abendmahls unfähig gemacht, und von der Applicirung des responsi bey dem Dedekenno auf Ihre Durchl.Abt mit uns, oder wenigstens dem bis daherigen Confessionario in einem so wichtigen Gewissens-Negotio sich Christ-brüderlich besprochen, ja ex sua (quanquam erronea) hypothesi, da er meinet, daß wir es hätten dem Consistorio anzeigen müssen, demselben Consistorio, ohne dessen Vorbewust und Verordnung kein Prediger eines andern Beicht-Kind, quacunque etiam de causa, annehmen darff, wissend gemacht haben, bevorab da nicht allein Ihro Durchl. die von selbst von unsern Amt dißfalls sich zu enthalten resolvirten, sondern auch andere Hoch-Fürstliche Personen von ihm angenommen sind. Da man aber sahe, daß er nostratium responsa Theologica entweder nicht wissen, oder nicht achten, und etwa andere bessere Gründe in contrarium haben müste, die wir ja gerne und ambabus würden angenommen haben, als die wir auch grosser Herren Gnade, nach der Gnade GOttes und einen guten Gewissen für ein grosses Glück halten, so ist ihm der Dedekennus und aus demselben nicht nur in diesem Gravamine berührte, sondern auch andere die übrige Fürstliche Communicanten angehende Fragen communiciret, da zu unserer schlechter Erbauung keine andere Antwort, als diese folgete, er hätte solches schon vor 40. Jahren gewust, da wir nun über 8. Tage in einen Billet um die brüderliche Liebe bathen, uns eines bessern, wo er könnte und wüste, zu bedeuten, wir wolten gerne, daß das an einer Seiten nothwendig hafftende Unrecht erkennet, und der Wahrheit statt gegeben würde, war keine andere, als diese Antwort: es wäre von Ihro Durchl. befohlen, uns nichts zu antworten. Weil aber die beym Dedekenno befindliche Responsa und Fundamenta unser Gewissen noch beständig überzeugen, und dawieder nichts erhebliches vorkommen ist, so müsten wir freylich dafür halten, daß selbige wie andere, also auch einen Fürstlichen Confessionarium angehen, weil daselbst nicht allein von den Irrthümern in der Lehre, sondern auch von Sünden im Leben die Rede ist, welcherley Irrthum und Sünde beyde in dem Abfall zum Pabstthum zusammen kommen, und ist gantz unstreitig, daß wie es eine schwere Sünde ist, von dem HErrn Christo zu dem Anti-Christ (mit dem Corpore Julio und andern Theologis laut Beylage sub lit. E. zu reden) Apologia Aug. Conf. in Corpore Julio p. 420. Sie (Pontificii) richten öffentlich Anti-Christische Lehre und Reich an. Denn das Reich Anti-Christi ist eigentlich solch neu GOttes-Dienst durch Menschen ertichtet. Daniel im andern Cap. mahlet das Reich Anti-Christi also ab, daß er anzeiget, daß solcher neuer GOttes-Dienst von Menschen erfunden, werde die Politia und das rechte Wesen des Anti-Christischen Reichs seyn &c. Et pag. 529. Es bleibet in der Welt solche Abgötterey so lange der Anti-Christ regieret und bleibet; Denn wie in Israel ein falscher Gottes-Dienst ward angeordnet mit Baal, also hat der Anti-Christ in der Kirchen auch einen falschen Gottes-Dienst aus dem Nachtniahl Christi gemachet, und doch wie GOtt unter Israel und Juda dennoch seine Kirche, das ist, etliche Heilige behalten hat, also hat GOtt seine Kirche, das ist, etliche Heilige untern Pabstthum dennoch erhalten, daß die Christliche Kirche nicht gantz untergangen ist. Wiewohl nun der Anti-Christ mit seinem falschen Gottes-Dienst zum Theil bleiben wird, biß daß Christus der HErr öffentlich kommen und richten wird, so sollen doch alle Christen verwarnet seyn, sich zu hüten für solche Abgötterey. In artic. Smalc. vid. pag. 581. 586. 587. 628. &c. Quicunque amat Christum, cum Anti-Christo, Papa, societatem nullam contrahat, contractam ocyus solvat, & ultra Sauromatas & Indos se proripiat potius &c. G. Calixtus in Orat. de Papa Anti-Christo &c. zu gehen, also auch der

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[242/0250] Abt mit uns, oder wenigstens dem bis daherigen Confessionario in einem so wichtigen Gewissens-Negotio sich Christ-brüderlich besprochen, ja ex sua (quanquam erronea) hypothesi, da er meinet, daß wir es hätten dem Consistorio anzeigen müssen, demselben Consistorio, ohne dessen Vorbewust und Verordnung kein Prediger eines andern Beicht-Kind, quacunque etiam de causa, annehmen darff, wissend gemacht haben, bevorab da nicht allein Ihro Durchl. die von selbst von unsern Amt dißfalls sich zu enthalten resolvirten, sondern auch andere Hoch-Fürstliche Personen von ihm angenommen sind. Da man aber sahe, daß er nostratium responsa Theologica entweder nicht wissen, oder nicht achten, und etwa andere bessere Gründe in contrarium haben müste, die wir ja gerne und ambabus würden angenommen haben, als die wir auch grosser Herren Gnade, nach der Gnade GOttes und einen guten Gewissen für ein grosses Glück halten, so ist ihm der Dedekennus und aus demselben nicht nur in diesem Gravamine berührte, sondern auch andere die übrige Fürstliche Communicanten angehende Fragen communiciret, da zu unserer schlechter Erbauung keine andere Antwort, als diese folgete, er hätte solches schon vor 40. Jahren gewust, da wir nun über 8. Tage in einen Billet um die brüderliche Liebe bathen, uns eines bessern, wo er könnte und wüste, zu bedeuten, wir wolten gerne, daß das an einer Seiten nothwendig hafftende Unrecht erkennet, und der Wahrheit statt gegeben würde, war keine andere, als diese Antwort: es wäre von Ihro Durchl. befohlen, uns nichts zu antworten. Weil aber die beym Dedekenno befindliche Responsa und Fundamenta unser Gewissen noch beständig überzeugen, und dawieder nichts erhebliches vorkommen ist, so müsten wir freylich dafür halten, daß selbige wie andere, also auch einen Fürstlichen Confessionarium angehen, weil daselbst nicht allein von den Irrthümern in der Lehre, sondern auch von Sünden im Leben die Rede ist, welcherley Irrthum und Sünde beyde in dem Abfall zum Pabstthum zusammen kommen, und ist gantz unstreitig, daß wie es eine schwere Sünde ist, von dem HErrn Christo zu dem Anti-Christ (mit dem Corpore Julio und andern Theologis laut Beylage sub lit. E. zu reden) zu gehen, also auch der mus sich zum Gebrauch des H. Abendmahls unfähig gemacht, und von der Applicirung des responsi bey dem Dedekenno auf Ihre Durchl. Apologia Aug. Conf. in Corpore Julio p. 420. Sie (Pontificii) richten öffentlich Anti-Christische Lehre und Reich an. Denn das Reich Anti-Christi ist eigentlich solch neu GOttes-Dienst durch Menschen ertichtet. Daniel im andern Cap. mahlet das Reich Anti-Christi also ab, daß er anzeiget, daß solcher neuer GOttes-Dienst von Menschen erfunden, werde die Politia und das rechte Wesen des Anti-Christischen Reichs seyn &c. Et pag. 529. Es bleibet in der Welt solche Abgötterey so lange der Anti-Christ regieret und bleibet; Denn wie in Israel ein falscher Gottes-Dienst ward angeordnet mit Baal, also hat der Anti-Christ in der Kirchen auch einen falschen Gottes-Dienst aus dem Nachtniahl Christi gemachet, und doch wie GOtt unter Israel und Juda dennoch seine Kirche, das ist, etliche Heilige behalten hat, also hat GOtt seine Kirche, das ist, etliche Heilige untern Pabstthum dennoch erhalten, daß die Christliche Kirche nicht gantz untergangen ist. Wiewohl nun der Anti-Christ mit seinem falschen Gottes-Dienst zum Theil bleiben wird, biß daß Christus der HErr öffentlich kommen und richten wird, so sollen doch alle Christen verwarnet seyn, sich zu hüten für solche Abgötterey. In artic. Smalc. vid. pag. 581. 586. 587. 628. &c. Quicunque amat Christum, cum Anti-Christo, Papa, societatem nullam contrahat, contractam ocyus solvat, & ultra Sauromatas & Indos se proripiat potius &c. G. Calixtus in Orat. de Papa Anti-Christo &c.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 242. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/250>, abgerufen am 09.11.2024.