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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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schlüßlich gantz demüthigst durch GOtt und Christum gebeten haben wolten, dieser Religions und Gewissens Sache sich also anzunehmen, und bey Ihrer Durchl. solche Christliche Vorstellung zu thun, wie es ihnen, die ihre Richter seyn würden, allerseits vor GOtt, in Gewissen, und vor der Christlichen Evangelischen Kirchen, unverweißlich und rühmlich seyn möchte. Da nun der Hoff-Prediger dieses vorgebracht hatte, fing der Caplan an zufragen, was doch diese Sache für einen Zweck eventualiter haben solte, wenn sie ihre gerechte Sache würden justificiret haben, auch da der Praeses antwortete, daß diese Frage noch zu frühzeitig wäre, und würde sich solches, wenn sie erst geantwortet, schon geben; mit seinen dubio folgender gestalt continuirte, er vernähme ja, daß ihre Dienste bereits so gut als vergeben seyn solten, also würde es ja seinen effect, wenn sie unschuldig befunden worden (i. e. wie ichs verstehe, wenn gleich die Acten an die von ihnen nicht eximirten Theologischen Facultäten wären verschickt worden,) nicht haben können. Worauf dann auch der Abt demjenigen was der Hoff-Prediger wegen des Römisch-Catholischen Gärtners ihm vorgerückt, wiedersprochen, und die Prediger so dann ihren Abtritt genommen.

§. XXV. Nachdem solches geschehen, trug der Herr Praeses vor, Was ferner bey der Commission passiret. daß man gehöret, was die beyden Prediger bereits weitläufftig recessiret hätten, und würde nun wohl nöthig seyn, daß sie ihre Antwort über die Gravamina kürtzlich und schrifftlich ad acta gäben, denn sonst würden sie es zu weitläufftig machen, und würde nur ein Scandalum geben. Da auch dieses von allen Herren Commissariis beliebet wurde, that der Herr Praeses denen wieder eingeruffenen Predigern diesen Vortrag: Es wäre, wie sie selbsten gesehen, alles fleißig ad protocollum genommen worden, man möchte aber wünschen, daß sie sich mehr der Kürtze befliessen hätten. Weil nun das mündliche recessiren zu weitläufftig fallen würde, so möchten sie doch von solchen allotriis und zu weitläufftigen Historien künfftig abstrahiren. Man wolle ihnen die gravamina hiermit schrifftlich communiciren, und möchten sie ihre Antwort ie eher ie lieber schrifftlich darüber abfassen. Worauf der Hoff-Prediger antwortete: Sie wolten ihre schrifftliche Antwort, iedoch salvis protestationibus praecedentibus einbringen, und bäthen nochmahlen, daß man zuvor ihren exceptionibus abhelffen möchte. Inzwischen wolten sie pro informatione dieses Collegii ihre Antwort, so viel möglich, kürtzlich abfassen, und bäthen nochmahls sich diese Sache auf das beste lassen recommendirt zu seyn. Den aber der Herr Praeses nochmahls erinnerte, daß sie ihre Antwort so bald möglich, verrichteten, sonst,

schlüßlich gantz demüthigst durch GOtt und Christum gebeten haben wolten, dieser Religions und Gewissens Sache sich also anzunehmen, und bey Ihrer Durchl. solche Christliche Vorstellung zu thun, wie es ihnen, die ihre Richter seyn würden, allerseits vor GOtt, in Gewissen, und vor der Christlichen Evangelischen Kirchen, unverweißlich und rühmlich seyn möchte. Da nun der Hoff-Prediger dieses vorgebracht hatte, fing der Caplan an zufragen, was doch diese Sache für einen Zweck eventualiter haben solte, wenn sie ihre gerechte Sache würden justificiret haben, auch da der Praeses antwortete, daß diese Frage noch zu frühzeitig wäre, und würde sich solches, wenn sie erst geantwortet, schon geben; mit seinen dubio folgender gestalt continuirte, er vernähme ja, daß ihre Dienste bereits so gut als vergeben seyn solten, also würde es ja seinen effect, wenn sie unschuldig befunden worden (i. e. wie ichs verstehe, wenn gleich die Acten an die von ihnen nicht eximirten Theologischen Facultäten wären verschickt worden,) nicht haben können. Worauf dann auch der Abt demjenigen was der Hoff-Prediger wegen des Römisch-Catholischen Gärtners ihm vorgerückt, wiedersprochen, und die Prediger so dann ihren Abtritt genommen.

§. XXV. Nachdem solches geschehen, trug der Herr Praeses vor, Was ferner bey der Commission passiret. daß man gehöret, was die beyden Prediger bereits weitläufftig recessiret hätten, und würde nun wohl nöthig seyn, daß sie ihre Antwort über die Gravamina kürtzlich und schrifftlich ad acta gäben, denn sonst würden sie es zu weitläufftig machen, und würde nur ein Scandalum geben. Da auch dieses von allen Herren Commissariis beliebet wurde, that der Herr Praeses denen wieder eingeruffenen Predigern diesen Vortrag: Es wäre, wie sie selbsten gesehen, alles fleißig ad protocollum genommen worden, man möchte aber wünschen, daß sie sich mehr der Kürtze befliessen hätten. Weil nun das mündliche recessiren zu weitläufftig fallen würde, so möchten sie doch von solchen allotriis und zu weitläufftigen Historien künfftig abstrahiren. Man wolle ihnen die gravamina hiermit schrifftlich communiciren, und möchten sie ihre Antwort ie eher ie lieber schrifftlich darüber abfassen. Worauf der Hoff-Prediger antwortete: Sie wolten ihre schrifftliche Antwort, iedoch salvis protestationibus praecedentibus einbringen, und bäthen nochmahlen, daß man zuvor ihren exceptionibus abhelffen möchte. Inzwischen wolten sie pro informatione dieses Collegii ihre Antwort, so viel möglich, kürtzlich abfassen, und bäthen nochmahls sich diese Sache auf das beste lassen recommendirt zu seyn. Den aber der Herr Praeses nochmahls erinnerte, daß sie ihre Antwort so bald möglich, verrichteten, sonst,

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[237/0245] schlüßlich gantz demüthigst durch GOtt und Christum gebeten haben wolten, dieser Religions und Gewissens Sache sich also anzunehmen, und bey Ihrer Durchl. solche Christliche Vorstellung zu thun, wie es ihnen, die ihre Richter seyn würden, allerseits vor GOtt, in Gewissen, und vor der Christlichen Evangelischen Kirchen, unverweißlich und rühmlich seyn möchte. Da nun der Hoff-Prediger dieses vorgebracht hatte, fing der Caplan an zufragen, was doch diese Sache für einen Zweck eventualiter haben solte, wenn sie ihre gerechte Sache würden justificiret haben, auch da der Praeses antwortete, daß diese Frage noch zu frühzeitig wäre, und würde sich solches, wenn sie erst geantwortet, schon geben; mit seinen dubio folgender gestalt continuirte, er vernähme ja, daß ihre Dienste bereits so gut als vergeben seyn solten, also würde es ja seinen effect, wenn sie unschuldig befunden worden (i. e. wie ichs verstehe, wenn gleich die Acten an die von ihnen nicht eximirten Theologischen Facultäten wären verschickt worden,) nicht haben können. Worauf dann auch der Abt demjenigen was der Hoff-Prediger wegen des Römisch-Catholischen Gärtners ihm vorgerückt, wiedersprochen, und die Prediger so dann ihren Abtritt genommen. §. XXV. Nachdem solches geschehen, trug der Herr Praeses vor, daß man gehöret, was die beyden Prediger bereits weitläufftig recessiret hätten, und würde nun wohl nöthig seyn, daß sie ihre Antwort über die Gravamina kürtzlich und schrifftlich ad acta gäben, denn sonst würden sie es zu weitläufftig machen, und würde nur ein Scandalum geben. Da auch dieses von allen Herren Commissariis beliebet wurde, that der Herr Praeses denen wieder eingeruffenen Predigern diesen Vortrag: Es wäre, wie sie selbsten gesehen, alles fleißig ad protocollum genommen worden, man möchte aber wünschen, daß sie sich mehr der Kürtze befliessen hätten. Weil nun das mündliche recessiren zu weitläufftig fallen würde, so möchten sie doch von solchen allotriis und zu weitläufftigen Historien künfftig abstrahiren. Man wolle ihnen die gravamina hiermit schrifftlich communiciren, und möchten sie ihre Antwort ie eher ie lieber schrifftlich darüber abfassen. Worauf der Hoff-Prediger antwortete: Sie wolten ihre schrifftliche Antwort, iedoch salvis protestationibus praecedentibus einbringen, und bäthen nochmahlen, daß man zuvor ihren exceptionibus abhelffen möchte. Inzwischen wolten sie pro informatione dieses Collegii ihre Antwort, so viel möglich, kürtzlich abfassen, und bäthen nochmahls sich diese Sache auf das beste lassen recommendirt zu seyn. Den aber der Herr Praeses nochmahls erinnerte, daß sie ihre Antwort so bald möglich, verrichteten, sonst, Was ferner bey der Commission passiret.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 237. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/245>, abgerufen am 23.11.2024.