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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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verlustig werde, wenn sie zu der Catholischen übertritt? Lieget alles an der Intention der Person so solches thut.Catholischen übertrete? denn wenn der Grund einmahl geleget worden, daß man in beyden Religionen seelig werden könne, und daß also es keine Sünde sey, sich zur Catholischen Religion zu bekennen; geben sich die übrigen Umstände, diese Frage mit Nein zu beantworten, von sich selbsten an die Hand. Das gantze Moment kömmt auf den Endzweck an, den die Person hat, die von uns zu denen Catholischen übergehet. Geschiehet solches aus Heucheley, und verdammlichen Absehen auf Augen-Lust, Fleisches-Lust, und hoffärtiges Leben, oder wohl gar aus Begierde, der durch grobe Missethaten allbereit wohlverdienten Straffe zu entfliehen; so hat eine solche Person, daferne sie nicht wahre Buße thut, sich so wenig zu getrösten in der Catholischen Religion ihre Seeligkeit zu finden; Als einer zu hoffen hat, der von denen Catholischen zu uns übertrit, und bey seinen Ubertritt gleichmäßige Intention führet. Man kan in beyden Religionen verdammet werden, wenn man nur den Glauben in Gehirne, nicht aber in Hertzen hat, und wenn man durch ein unheiliges und unchristliches Leben und Wandel bezeiget, daß man den Nahmen eines Christen nur als eine Masque gebrauche. Also kan man auch in beyden Religionen seelig werden, wenn man bey dem Christlichen Apostolischen Glaubens-Bekäntnüß, das in beyden Religionen zum Grunde geleget wird, ein tugendsames und Christliches Leben führet, massen der Heyland selbst bekennet, daß nicht die HErr HErr sager das Himmelreich ererben sollen, sondern die den Willen thun des Vaters in Himmel; welches auch in der Catholischen Religion geschehen kan; wenn derjenige, so zu der Catholische Religion übergehet, eine gute und Christliche oder auch nur unschuldige Intention hat, warum er solches thut.

Unterschiedene Fälle, nach welchen auch diejenigen, so die Warheit der Evangelischen Religion erkennen, ohne Verletzung der Seeligkeit zu der Catholischen

XIX. Dergleichen unschuldige und gute Intentiones aber können vielerley seyn, und zwar so vielerley Arten in der Welt vorkommen können, andern oder sich selbst was gutes zu thun, darzu man durch das Recht der Natur oder Christlichen Liebe angetrieben wird. Dannenhero ist nicht alleine der eintzige Fall zu setzen, wenn eine Person die in unserer Religion gebohren und erzogen, aber nicht gründlich darinnen informiret worden, von Catholischen Lehrern dahin gebracht würde, daß sie die Catholische Lehre in allen als wahrhafft, und die unsere für irrig hielte; sondern es finden sich auch unterschiedene Umstände, nach welchen diejenigen, die von unserer Lutherischen Lehre wohl informiret sind, und die Lehre der Catholischen in denen Stücken, da sie mit uns nicht einig seyn, für irrig erkennen, wenn sie dem unerachtet zu denen Catholischen übergehen solten, nicht zu tadeln wären, als ob sie etwas unrechtes

verlustig werde, wenn sie zu der Catholischen übertritt? Lieget alles an der Intention der Person so solches thut.Catholischen übertrete? denn wenn der Grund einmahl geleget worden, daß man in beyden Religionen seelig werden könne, und daß also es keine Sünde sey, sich zur Catholischen Religion zu bekennen; geben sich die übrigen Umstände, diese Frage mit Nein zu beantworten, von sich selbsten an die Hand. Das gantze Moment kömmt auf den Endzweck an, den die Person hat, die von uns zu denen Catholischen übergehet. Geschiehet solches aus Heucheley, und verdammlichen Absehen auf Augen-Lust, Fleisches-Lust, und hoffärtiges Leben, oder wohl gar aus Begierde, der durch grobe Missethaten allbereit wohlverdienten Straffe zu entfliehen; so hat eine solche Person, daferne sie nicht wahre Buße thut, sich so wenig zu getrösten in der Catholischen Religion ihre Seeligkeit zu finden; Als einer zu hoffen hat, der von denen Catholischen zu uns übertrit, und bey seinen Ubertritt gleichmäßige Intention führet. Man kan in beyden Religionen verdammet werden, wenn man nur den Glauben in Gehirne, nicht aber in Hertzen hat, und wenn man durch ein unheiliges und unchristliches Leben und Wandel bezeiget, daß man den Nahmen eines Christen nur als eine Masque gebrauche. Also kan man auch in beyden Religionen seelig werden, wenn man bey dem Christlichen Apostolischen Glaubens-Bekäntnüß, das in beyden Religionen zum Grunde geleget wird, ein tugendsames und Christliches Leben führet, massen der Heyland selbst bekennet, daß nicht die HErr HErr sager das Himmelreich ererben sollen, sondern die den Willen thun des Vaters in Himmel; welches auch in der Catholischen Religion geschehen kan; wenn derjenige, so zu der Catholische Religion übergehet, eine gute und Christliche oder auch nur unschuldige Intention hat, warum er solches thut.

Unterschiedene Fälle, nach welchen auch diejenigen, so die Warheit der Evangelischen Religion erkennen, ohne Verletzung der Seeligkeit zu der Catholischen

XIX. Dergleichen unschuldige und gute Intentiones aber können vielerley seyn, und zwar so vielerley Arten in der Welt vorkommen können, andern oder sich selbst was gutes zu thun, darzu man durch das Recht der Natur oder Christlichen Liebe angetrieben wird. Dannenhero ist nicht alleine der eintzige Fall zu setzen, wenn eine Person die in unserer Religion gebohren und erzogen, aber nicht gründlich darinnen informiret worden, von Catholischen Lehrern dahin gebracht würde, daß sie die Catholische Lehre in allen als wahrhafft, und die unsere für irrig hielte; sondern es finden sich auch unterschiedene Umstände, nach welchen diejenigen, die von unserer Lutherischen Lehre wohl informiret sind, und die Lehre der Catholischen in denen Stücken, da sie mit uns nicht einig seyn, für irrig erkennen, wenn sie dem unerachtet zu denen Catholischen übergehen solten, nicht zu tadeln wären, als ob sie etwas unrechtes

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[16/0024] Catholischen übertrete? denn wenn der Grund einmahl geleget worden, daß man in beyden Religionen seelig werden könne, und daß also es keine Sünde sey, sich zur Catholischen Religion zu bekennen; geben sich die übrigen Umstände, diese Frage mit Nein zu beantworten, von sich selbsten an die Hand. Das gantze Moment kömmt auf den Endzweck an, den die Person hat, die von uns zu denen Catholischen übergehet. Geschiehet solches aus Heucheley, und verdammlichen Absehen auf Augen-Lust, Fleisches-Lust, und hoffärtiges Leben, oder wohl gar aus Begierde, der durch grobe Missethaten allbereit wohlverdienten Straffe zu entfliehen; so hat eine solche Person, daferne sie nicht wahre Buße thut, sich so wenig zu getrösten in der Catholischen Religion ihre Seeligkeit zu finden; Als einer zu hoffen hat, der von denen Catholischen zu uns übertrit, und bey seinen Ubertritt gleichmäßige Intention führet. Man kan in beyden Religionen verdammet werden, wenn man nur den Glauben in Gehirne, nicht aber in Hertzen hat, und wenn man durch ein unheiliges und unchristliches Leben und Wandel bezeiget, daß man den Nahmen eines Christen nur als eine Masque gebrauche. Also kan man auch in beyden Religionen seelig werden, wenn man bey dem Christlichen Apostolischen Glaubens-Bekäntnüß, das in beyden Religionen zum Grunde geleget wird, ein tugendsames und Christliches Leben führet, massen der Heyland selbst bekennet, daß nicht die HErr HErr sager das Himmelreich ererben sollen, sondern die den Willen thun des Vaters in Himmel; welches auch in der Catholischen Religion geschehen kan; wenn derjenige, so zu der Catholische Religion übergehet, eine gute und Christliche oder auch nur unschuldige Intention hat, warum er solches thut. verlustig werde, wenn sie zu der Catholischen übertritt? Lieget alles an der Intention der Person so solches thut. XIX. Dergleichen unschuldige und gute Intentiones aber können vielerley seyn, und zwar so vielerley Arten in der Welt vorkommen können, andern oder sich selbst was gutes zu thun, darzu man durch das Recht der Natur oder Christlichen Liebe angetrieben wird. Dannenhero ist nicht alleine der eintzige Fall zu setzen, wenn eine Person die in unserer Religion gebohren und erzogen, aber nicht gründlich darinnen informiret worden, von Catholischen Lehrern dahin gebracht würde, daß sie die Catholische Lehre in allen als wahrhafft, und die unsere für irrig hielte; sondern es finden sich auch unterschiedene Umstände, nach welchen diejenigen, die von unserer Lutherischen Lehre wohl informiret sind, und die Lehre der Catholischen in denen Stücken, da sie mit uns nicht einig seyn, für irrig erkennen, wenn sie dem unerachtet zu denen Catholischen übergehen solten, nicht zu tadeln wären, als ob sie etwas unrechtes

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/24>, abgerufen am 22.11.2024.