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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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nen Predigern in Disputation über eine resolution einzulassen, die ihrestossung der angetragenen Gnade. Durchlauchtigkeit selbst unterschrieben, und mit dem Geheimbten Siegel bestätiget hätte. An 28. October schickten ihre Durchlauchtigkeit einen Dero Bedienten an beyde Prediger separatim, mit dem Antrage, da sie sich beyde ein Gewissen machten zu bevorstehender Communion, so möchten sie doch ihrer Durchlauchtigkeit rathen, wie es am besten anzufangen, oder selbst ein Temperament vorschlagen. An statt aber daß die beyden Prediger dieses ungemeine, und mehr als zu gnädige Begehren Serenissimi mit unterthänigsten Danck hätten erkennen, oder mit gehöriger submission und Prudenz wieder beantworten sollen; so verfielen sie dem unerachtet doch wieder in ihre vorige Unbescheidenheit, indem der Hoff-Prediger dem Abgeordneten mündlich antwortete; er könte bey dieser Sache keinen andern Rath geben, als er allbereit in seinen Schreiben (das in vorigen Handel als die dritte Beylage der speciei facti §. 5. p. 113. seq. zu lesen ist) gethan hätte: Der Hoff-Diaconus aber schrieb in einen Billet an den Abgeordneten: Er wüste anders nicht zu rathen, als daß Ihre Durchlauchtigkeit die in Händen habende responsa affirmativa & negativa gegen einander hielten, und die darinnen angeführten fundamenta unter andächtigen Gebet erwegten, so würde dann der GOtt der Wahrheit deroselben schon die Warheit zu erkennen geben: So aber wegen allzutieffhafftender vorgefasten Meinung Princeps sich noch nicht völlig überzeugt halten solte, hätte selbiger solches mit unpartheyischen Theologis zu communiciren, und die Communion lieber eine Zeitlang zu differiren, als derselben mit zweiffelhafften und irrigen Gewissen zu gebrauchen.

§. VI. Nun kan ich zwar nicht gewiß versichern, ob allhier dieEtliche Anmerckungen und Erläuterungen darüber. species facti von dem, was denen Predigern auf Serenissimi Befehl angesaget worden, alle nöthige Umstände erzehlet, sondern ich solte vielmehr meinen, daß der Sensus des Vortrags dieser gewesen, daß weil sie sich ein Gewissen machten, Principi, der gesonnen wäre mit ehesten der Communion sich zu bedienen, dieselbe zureichen; und aber Princeps so viel möglich ihrer hierbey gerne verschonen, und auf das glimpflichste und gnädigste mit ihnen verfahren wolte; als möchten sie selbst ein Mittel vorschlagen, damit ein solch temperament getroffen werden möchte, daß eines theils S. Durchlauchtigkeit an der Communion nicht gehindert, andern theils aber auch ihrer geschonet werden könne, daß Serenissimus nicht bewogen würde, die sonst bereit angedeutete intention (vide supra p. 117.) an ihnen zu exequiren; Dem sey aber nun wie ihm

nen Predigern in Disputation über eine resolution einzulassen, die ihrestossung der angetragenen Gnade. Durchlauchtigkeit selbst unterschrieben, und mit dem Geheimbten Siegel bestätiget hätte. An 28. October schickten ihre Durchlauchtigkeit einen Dero Bedienten an beyde Prediger separatim, mit dem Antrage, da sie sich beyde ein Gewissen machten zu bevorstehender Communion, so möchten sie doch ihrer Durchlauchtigkeit rathen, wie es am besten anzufangen, oder selbst ein Temperament vorschlagen. An statt aber daß die beyden Prediger dieses ungemeine, und mehr als zu gnädige Begehren Serenissimi mit unterthänigsten Danck hätten erkennen, oder mit gehöriger submission und Prudenz wieder beantworten sollen; so verfielen sie dem unerachtet doch wieder in ihre vorige Unbescheidenheit, indem der Hoff-Prediger dem Abgeordneten mündlich antwortete; er könte bey dieser Sache keinen andern Rath geben, als er allbereit in seinen Schreiben (das in vorigen Handel als die dritte Beylage der speciei facti §. 5. p. 113. seq. zu lesen ist) gethan hätte: Der Hoff-Diaconus aber schrieb in einen Billet an den Abgeordneten: Er wüste anders nicht zu rathen, als daß Ihre Durchlauchtigkeit die in Händen habende responsa affirmativa & negativa gegen einander hielten, und die darinnen angeführten fundamenta unter andächtigen Gebet erwegten, so würde dann der GOtt der Wahrheit deroselben schon die Warheit zu erkennen geben: So aber wegen allzutieffhafftender vorgefasten Meinung Princeps sich noch nicht völlig überzeugt halten solte, hätte selbiger solches mit unpartheyischen Theologis zu communiciren, und die Communion lieber eine Zeitlang zu differiren, als derselben mit zweiffelhafften und irrigen Gewissen zu gebrauchen.

§. VI. Nun kan ich zwar nicht gewiß versichern, ob allhier dieEtliche Anmerckungen und Erläuterungen darüber. species facti von dem, was denen Predigern auf Serenissimi Befehl angesaget worden, alle nöthige Umstände erzehlet, sondern ich solte vielmehr meinen, daß der Sensus des Vortrags dieser gewesen, daß weil sie sich ein Gewissen machten, Principi, der gesonnen wäre mit ehesten der Communion sich zu bedienen, dieselbe zureichen; und aber Princeps so viel möglich ihrer hierbey gerne verschonen, und auf das glimpflichste und gnädigste mit ihnen verfahren wolte; als möchten sie selbst ein Mittel vorschlagen, damit ein solch temperament getroffen werden möchte, daß eines theils S. Durchlauchtigkeit an der Communion nicht gehindert, andern theils aber auch ihrer geschonet werden könne, daß Serenissimus nicht bewogen würde, die sonst bereit angedeutete intention (vide supra p. 117.) an ihnen zu exequiren; Dem sey aber nun wie ihm

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[213/0221] nen Predigern in Disputation über eine resolution einzulassen, die ihre Durchlauchtigkeit selbst unterschrieben, und mit dem Geheimbten Siegel bestätiget hätte. An 28. October schickten ihre Durchlauchtigkeit einen Dero Bedienten an beyde Prediger separatim, mit dem Antrage, da sie sich beyde ein Gewissen machten zu bevorstehender Communion, so möchten sie doch ihrer Durchlauchtigkeit rathen, wie es am besten anzufangen, oder selbst ein Temperament vorschlagen. An statt aber daß die beyden Prediger dieses ungemeine, und mehr als zu gnädige Begehren Serenissimi mit unterthänigsten Danck hätten erkennen, oder mit gehöriger submission und Prudenz wieder beantworten sollen; so verfielen sie dem unerachtet doch wieder in ihre vorige Unbescheidenheit, indem der Hoff-Prediger dem Abgeordneten mündlich antwortete; er könte bey dieser Sache keinen andern Rath geben, als er allbereit in seinen Schreiben (das in vorigen Handel als die dritte Beylage der speciei facti §. 5. p. 113. seq. zu lesen ist) gethan hätte: Der Hoff-Diaconus aber schrieb in einen Billet an den Abgeordneten: Er wüste anders nicht zu rathen, als daß Ihre Durchlauchtigkeit die in Händen habende responsa affirmativa & negativa gegen einander hielten, und die darinnen angeführten fundamenta unter andächtigen Gebet erwegten, so würde dann der GOtt der Wahrheit deroselben schon die Warheit zu erkennen geben: So aber wegen allzutieffhafftender vorgefasten Meinung Princeps sich noch nicht völlig überzeugt halten solte, hätte selbiger solches mit unpartheyischen Theologis zu communiciren, und die Communion lieber eine Zeitlang zu differiren, als derselben mit zweiffelhafften und irrigen Gewissen zu gebrauchen. stossung der angetragenen Gnade. §. VI. Nun kan ich zwar nicht gewiß versichern, ob allhier die species facti von dem, was denen Predigern auf Serenissimi Befehl angesaget worden, alle nöthige Umstände erzehlet, sondern ich solte vielmehr meinen, daß der Sensus des Vortrags dieser gewesen, daß weil sie sich ein Gewissen machten, Principi, der gesonnen wäre mit ehesten der Communion sich zu bedienen, dieselbe zureichen; und aber Princeps so viel möglich ihrer hierbey gerne verschonen, und auf das glimpflichste und gnädigste mit ihnen verfahren wolte; als möchten sie selbst ein Mittel vorschlagen, damit ein solch temperament getroffen werden möchte, daß eines theils S. Durchlauchtigkeit an der Communion nicht gehindert, andern theils aber auch ihrer geschonet werden könne, daß Serenissimus nicht bewogen würde, die sonst bereit angedeutete intention (vide supra p. 117.) an ihnen zu exequiren; Dem sey aber nun wie ihm Etliche Anmerckungen und Erläuterungen darüber.

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Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/221>, abgerufen am 27.11.2024.