Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.brauch des Binde-Schlüssels sey keine weltliche Straffe; und da dieses seiner Meinung nach geschehen, bemühete er sich, meine Rationes decidendi, oder wie er sie nennet Scheingründe zu wiederlegen, und die Unerhebligkeit meiner Responsionum ad rationes dubitandi vorzustellen. Der Autor hatte sich zwar nicht genennet, aber es wiese es die gantze Schreibarth, daß es niemand anders als einer und zwar der vornehmste von denen beyden Predigern, die diesen Papentzenden Handel angefangen hatten, gewesen. § XIII. Und mit diesen Manne mich recht einzulassen, funde ichWarum dieselbe nicht beantwortet worden. Etliche Specimina von den elenden Zustand dieser Schrifft. mich über die Hauptursache, wegen welcher ich mir vorgenommen hatte, damahls keinen der mein Responsum anfechten würde, zu antworten, (davon in folgenden §. 19. ein mehreres) noch viel absonderliche raisons, daß ich leicht vermuthen konnte, es würde mir keiner, der nur ein wenig vernünfftig wäre, solches verdencken, denn der arme Mann hatte sich in dieser Antwort so sophistisch und miserable bezeiget, daß ich gewiß versichert war, es würde ein iedweder, auch nur ein wenig unpartheyischer Leser mit Händen greiffen, daß der Autor darinnen recht als ein Trunckener und von einem Ort zum andern taumelnder Mensch sich durch und durch aufgeführet, ob er wohl durchgehends syllogistice zu disputiren und seine Wissenschafft in der Zanckkunst, ingleichen in der [fremdsprachliches Material] orthodoxen heiligen Metaphysic seines gleichen Liebhabern derselben hatte zu verstehen geben wollen, daß ich dannenhero in demjenigen bestärcket wurde, was oben §. 2. p. 105. in der Specie facti von ihm angeführet ist, daß er der terminorum Metaphysicorum sich zum öfftern in seinen Predigten bedienet, und dadurch manche klare Sache obscur gemacht. Ich will dannenhero nur etliche wenige specimina aus seiner Antwort excerpiren, damit der Leser sehen könne, daß ich nicht aus Affecten wieder den Autorem allhier gefchrieben. §. XIV. (I) Der Beweiß den er in 1. Cap. führet, daß der Bindeschlüssel(I) Miserabler Beweiß, daß der Bindeschlüssel keine weltliche Straffe sey. keine weltliche Straffe sey, sind nichts als merae petitiones principii und die in meinen Bedencken schon hin und wieder wiederleget waren. Das Haupt-Argument ist folgendes p. 4. Was der liebste Heyland dem Himmelreich zueignet, das gehöret denen weltlichen Reichen nicht zu: Denn die Dinge die himmlisch und die weltlich sind, lassen sich (mit dem Autore zu reden) in eine Classe nicht combiniren. Nun eigenet aber der Heyland den Bindeschlüssel dem Himmelreich zu Matth. 19, 16. Darum gehöret er nicht den weltlichen Reichen einfolglich ist es keine weltliche Straffe: Denn was nicht weltlich brauch des Binde-Schlüssels sey keine weltliche Straffe; und da dieses seiner Meinung nach geschehen, bemühete er sich, meine Rationes decidendi, oder wie er sie nennet Scheingründe zu wiederlegen, und die Unerhebligkeit meiner Responsionum ad rationes dubitandi vorzustellen. Der Autor hatte sich zwar nicht genennet, aber es wiese es die gantze Schreibarth, daß es niemand anders als einer und zwar der vornehmste von denen beyden Predigern, die diesen Papentzenden Handel angefangen hatten, gewesen. § XIII. Und mit diesen Manne mich recht einzulassen, funde ichWarum dieselbe nicht beantwortet worden. Etliche Specimina von den elenden Zustand dieser Schrifft. mich über die Hauptursache, wegen welcher ich mir vorgenommen hatte, damahls keinen der mein Responsum anfechten würde, zu antworten, (davon in folgenden §. 19. ein mehreres) noch viel absonderliche raisons, daß ich leicht vermuthen konnte, es würde mir keiner, der nur ein wenig vernünfftig wäre, solches verdencken, denn der arme Mann hatte sich in dieser Antwort so sophistisch und miserable bezeiget, daß ich gewiß versichert war, es würde ein iedweder, auch nur ein wenig unpartheyischer Leser mit Händen greiffen, daß der Autor darinnen recht als ein Trunckener und von einem Ort zum andern taumelnder Mensch sich durch und durch aufgeführet, ob er wohl durchgehends syllogistice zu disputiren und seine Wissenschafft in der Zanckkunst, ingleichen in der [fremdsprachliches Material] orthodoxen heiligen Metaphysic seines gleichen Liebhabern derselben hatte zu verstehen geben wollen, daß ich dannenhero in demjenigen bestärcket wurde, was oben §. 2. p. 105. in der Specie facti von ihm angeführet ist, daß er der terminorum Metaphysicorum sich zum öfftern in seinen Predigten bedienet, und dadurch manche klare Sache obscur gemacht. Ich will dannenhero nur etliche wenige specimina aus seiner Antwort excerpiren, damit der Leser sehen könne, daß ich nicht aus Affecten wieder den Autorem allhier gefchrieben. §. XIV. (I) Der Beweiß den er in 1. Cap. führet, daß der Bindeschlüssel(I) Miserabler Beweiß, daß der Bindeschlüssel keine weltliche Straffe sey. keine weltliche Straffe sey, sind nichts als merae petitiones principii und die in meinen Bedencken schon hin und wieder wiederleget waren. Das Haupt-Argument ist folgendes p. 4. Was der liebste Heyland dem Himmelreich zueignet, das gehöret denen weltlichen Reichen nicht zu: Denn die Dinge die him̃lisch und die weltlich sind, lassen sich (mit dem Autore zu reden) in eine Classe nicht combiniren. Nun eigenet aber der Heyland den Bindeschlüssel dem Himmelreich zu Matth. 19, 16. 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brauch des Binde-Schlüssels sey keine weltliche Straffe; und da dieses seiner Meinung nach geschehen, bemühete er sich, meine Rationes decidendi, oder wie er sie nennet Scheingründe zu wiederlegen, und die Unerhebligkeit meiner Responsionum ad rationes dubitandi vorzustellen. Der Autor hatte sich zwar nicht genennet, aber es wiese es die gantze Schreibarth, daß es niemand anders als einer und zwar der vornehmste von denen beyden Predigern, die diesen Papentzenden Handel angefangen hatten, gewesen.
§ XIII. Und mit diesen Manne mich recht einzulassen, funde ich mich über die Hauptursache, wegen welcher ich mir vorgenommen hatte, damahls keinen der mein Responsum anfechten würde, zu antworten, (davon in folgenden §. 19. ein mehreres) noch viel absonderliche raisons, daß ich leicht vermuthen konnte, es würde mir keiner, der nur ein wenig vernünfftig wäre, solches verdencken, denn der arme Mann hatte sich in dieser Antwort so sophistisch und miserable bezeiget, daß ich gewiß versichert war, es würde ein iedweder, auch nur ein wenig unpartheyischer Leser mit Händen greiffen, daß der Autor darinnen recht als ein Trunckener und von einem Ort zum andern taumelnder Mensch sich durch und durch aufgeführet, ob er wohl durchgehends syllogistice zu disputiren und seine Wissenschafft in der Zanckkunst, ingleichen in der _ orthodoxen heiligen Metaphysic seines gleichen Liebhabern derselben hatte zu verstehen geben wollen, daß ich dannenhero in demjenigen bestärcket wurde, was oben §. 2. p. 105. in der Specie facti von ihm angeführet ist, daß er der terminorum Metaphysicorum sich zum öfftern in seinen Predigten bedienet, und dadurch manche klare Sache obscur gemacht. Ich will dannenhero nur etliche wenige specimina aus seiner Antwort excerpiren, damit der Leser sehen könne, daß ich nicht aus Affecten wieder den Autorem allhier gefchrieben.
Warum dieselbe nicht beantwortet worden. Etliche Specimina von den elenden Zustand dieser Schrifft. §. XIV. (I) Der Beweiß den er in 1. Cap. führet, daß der Bindeschlüssel keine weltliche Straffe sey, sind nichts als merae petitiones principii und die in meinen Bedencken schon hin und wieder wiederleget waren. Das Haupt-Argument ist folgendes p. 4. Was der liebste Heyland dem Himmelreich zueignet, das gehöret denen weltlichen Reichen nicht zu: Denn die Dinge die him̃lisch und die weltlich sind, lassen sich (mit dem Autore zu reden) in eine Classe nicht combiniren. Nun eigenet aber der Heyland den Bindeschlüssel dem Himmelreich zu Matth. 19, 16. Darum gehöret er nicht den weltlichen Reichen einfolglich ist es keine weltliche Straffe: Denn was nicht weltlich
(I) Miserabler Beweiß, daß der Bindeschlüssel keine weltliche Straffe sey.
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