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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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ipsi succederent & filii & nepotes, Imperatores Augustus relinqueret. Si igitur ad mandatum Episcopi non vilis aut humilis aliqua persona, sed tantus Imperator humillime paruit & obedivit, poenitentiam suscepit, implevitque, quanto magis & alii id Reges sacere debent. Gregorio Leti nella vita di Sisto V. Parte II. Libro V. pag. 371. Sind nun das Compliment dieses Pabsts und das Compliment der heutigen Theologen von Theodosio nicht einander so ähnlich als ein Ey den andern wohl zu seyn pfleget, und solten grosse Herren nun nicht einmahl mercken was darhinter stecket? Gewiß, hätte Theodosius den Ambrosium fein in Arrest nehmen lassen, und mit harter Bestraffung seiner unverschämten Frechheit seine Autorität besser mainteniret, so hätten hernach die Päbste nicht so leichte böse Exempel von diesen kühnen Vornehmen genommen, und wären viel Zerrüttungen des Staats nachgeblieben. Der sonst dem Ambrosio ziemlich zugethaneFalsche Beschuldigungen des Theodosii wiederleget aus Melanchtone. Philippus Melanchton, ob er schon diese excommunication piam severitatem nennet in Chron. Carionis lib. 3. de Theodosio, entschuldiget doch an eben den Orte den Theodosium wegen der That, deßhalb ihn Ambrofius excommuniciret hatte, mit sehr nachdrücklichen und nachdencklichen Worten, und refutiret diejenigen, die da falsche Ursachen angeben, des Ambrosii Fredel desto eher damit zu beschönen. Denn man gibt insgemein vor, Theodosius habe deßhalb so viel von dem Volck zu Thessalonica umbringen lassen, weil sie liederliche Schmähe-Worte wieder ihn ausgegossen, oder eine ihm oder seiner Gemahlin aufgerichtete Ehrenseule niedergerissen hätten, welches doch ungegründet ist. Ein Fuhrmann der zu denen Circensischen Spielen gebraucht wurde, hatte einen jungen Menschen geraubet, feine unflätige Lust an ihn zu büssen. Diesen hatte der Käyserliche Obriste lassen gefangen nehmen. Das Volck aber suchte die Loßlassung dieses Bösewichts, und als der Obriste nicht drein geheelen wolte, fieng das Volck einen Tumult an, darinnen nicht allein der Obriste, sondern auch etliche andre Obrigkeitliche Personen umgebracht, gesteinigt, und zu grossen Despect der Käyserlichen Autorität und gemeiner Zucht dero todte Cörper mit vieler Beschimpffung durch die Stadt geschleppet wurden. Nun war hier eine dreyfache Mißhandlung fürhanden: 1) daß sie so ein Bubenstück des Fuhrmanns nicht hatten wollen straffen lassen; 2) daß sie dieser schändlichen That zu Behuff einen Tumult angefangen; 3) daß sie so viele vornehme Kayserliche Bediente so jämmerlich ermordet. Da nun wegen solcher wichtigen Ursachen der Kayser in rechtmäßigen Zorn entbrant ware, muß

ipsi succederent & filii & nepotes, Imperatores Augustus relinqueret. Si igitur ad mandatum Episcopi non vilis aut humilis aliqua persona, sed tantus Imperator humillime paruit & obedivit, poenitentiam suscepit, implevitque, quanto magis & alii id Reges sacere debent. Gregorio Leti nella vita di Sisto V. Parte II. Libro V. pag. 371. Sind nun das Compliment dieses Pabsts und das Compliment der heutigen Theologen von Theodosio nicht einander so ähnlich als ein Ey den andern wohl zu seyn pfleget, und solten grosse Herren nun nicht einmahl mercken was darhinter stecket? Gewiß, hätte Theodosius den Ambrosium fein in Arrest nehmen lassen, und mit harter Bestraffung seiner unverschämten Frechheit seine Autorität besser mainteniret, so hätten hernach die Päbste nicht so leichte böse Exempel von diesen kühnen Vornehmen genommen, und wären viel Zerrüttungen des Staats nachgeblieben. Der sonst dem Ambrosio ziemlich zugethaneFalsche Beschuldigungen des Theodosii wiederleget aus Melanchtone. Philippus Melanchton, ob er schon diese excommunication piam severitatem nennet in Chron. Carionis lib. 3. de Theodosio, entschuldiget doch an eben den Orte den Theodosium wegen der That, deßhalb ihn Ambrofius excommuniciret hatte, mit sehr nachdrücklichen und nachdencklichen Worten, und refutiret diejenigen, die da falsche Ursachen angeben, des Ambrosii Fredel desto eher damit zu beschönen. Denn man gibt insgemein vor, Theodosius habe deßhalb so viel von dem Volck zu Thessalonica umbringen lassen, weil sie liederliche Schmähe-Worte wieder ihn ausgegossen, oder eine ihm oder seiner Gemahlin aufgerichtete Ehrenseule niedergerissen hätten, welches doch ungegründet ist. Ein Fuhrmann der zu denen Circensischen Spielen gebraucht wurde, hatte einen jungen Menschen geraubet, feine unflätige Lust an ihn zu büssen. Diesen hatte der Käyserliche Obriste lassen gefangen nehmen. Das Volck aber suchte die Loßlassung dieses Bösewichts, und als der Obriste nicht drein geheelen wolte, fieng das Volck einen Tumult an, darinnen nicht allein der Obriste, sondern auch etliche andre Obrigkeitliche Personen umgebracht, gesteinigt, und zu grossen Despect der Käyserlichen Autorität und gemeiner Zucht dero todte Cörper mit vieler Beschimpffung durch die Stadt geschleppet wurden. Nun war hier eine dreyfache Mißhandlung fürhanden: 1) daß sie so ein Bubenstück des Fuhrmanns nicht hatten wollen straffen lassen; 2) daß sie dieser schändlichen That zu Behuff einen Tumult angefangen; 3) daß sie so viele vornehme Kayserliche Bediente so jämmerlich ermordet. Da nun wegen solcher wichtigen Ursachen der Kayser in rechtmäßigen Zorn entbrant ware, muß

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[175/0183] ipsi succederent & filii & nepotes, Imperatores Augustus relinqueret. Si igitur ad mandatum Episcopi non vilis aut humilis aliqua persona, sed tantus Imperator humillime paruit & obedivit, poenitentiam suscepit, implevitque, quanto magis & alii id Reges sacere debent. Gregorio Leti nella vita di Sisto V. Parte II. Libro V. pag. 371. Sind nun das Compliment dieses Pabsts und das Compliment der heutigen Theologen von Theodosio nicht einander so ähnlich als ein Ey den andern wohl zu seyn pfleget, und solten grosse Herren nun nicht einmahl mercken was darhinter stecket? Gewiß, hätte Theodosius den Ambrosium fein in Arrest nehmen lassen, und mit harter Bestraffung seiner unverschämten Frechheit seine Autorität besser mainteniret, so hätten hernach die Päbste nicht so leichte böse Exempel von diesen kühnen Vornehmen genommen, und wären viel Zerrüttungen des Staats nachgeblieben. Der sonst dem Ambrosio ziemlich zugethane Philippus Melanchton, ob er schon diese excommunication piam severitatem nennet in Chron. Carionis lib. 3. de Theodosio, entschuldiget doch an eben den Orte den Theodosium wegen der That, deßhalb ihn Ambrofius excommuniciret hatte, mit sehr nachdrücklichen und nachdencklichen Worten, und refutiret diejenigen, die da falsche Ursachen angeben, des Ambrosii Fredel desto eher damit zu beschönen. Denn man gibt insgemein vor, Theodosius habe deßhalb so viel von dem Volck zu Thessalonica umbringen lassen, weil sie liederliche Schmähe-Worte wieder ihn ausgegossen, oder eine ihm oder seiner Gemahlin aufgerichtete Ehrenseule niedergerissen hätten, welches doch ungegründet ist. Ein Fuhrmann der zu denen Circensischen Spielen gebraucht wurde, hatte einen jungen Menschen geraubet, feine unflätige Lust an ihn zu büssen. Diesen hatte der Käyserliche Obriste lassen gefangen nehmen. Das Volck aber suchte die Loßlassung dieses Bösewichts, und als der Obriste nicht drein geheelen wolte, fieng das Volck einen Tumult an, darinnen nicht allein der Obriste, sondern auch etliche andre Obrigkeitliche Personen umgebracht, gesteinigt, und zu grossen Despect der Käyserlichen Autorität und gemeiner Zucht dero todte Cörper mit vieler Beschimpffung durch die Stadt geschleppet wurden. Nun war hier eine dreyfache Mißhandlung fürhanden: 1) daß sie so ein Bubenstück des Fuhrmanns nicht hatten wollen straffen lassen; 2) daß sie dieser schändlichen That zu Behuff einen Tumult angefangen; 3) daß sie so viele vornehme Kayserliche Bediente so jämmerlich ermordet. Da nun wegen solcher wichtigen Ursachen der Kayser in rechtmäßigen Zorn entbrant ware, muß Falsche Beschuldigungen des Theodosii wiederleget aus Melanchtone.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/183>, abgerufen am 23.11.2024.