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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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sten Freyheit ausübeten, zum Praejudiz der wahren Religion, und zum Nachtheil der Kirchen und der lieben Posterität, in ein fremdes Amt griffen, auch zeitliche, geistliche und ewige Straffe sich auf den Halß ladeten; ja es wären auch nicht einmahl die Buchdrucker schuldig, dergleichen Befehlen solcher Tyrannen zu gehorchen, weil sie vermöge ihres Tauff-Bundes GOtt dem HErrn mit Eydes-Pflicht verpflichtet wären, daß sie wolten nach ihren eusersten Vermögen die Ehre GOttes befördern und die göttliche Wahrheit ausbreiten helffen, von welcher Pflicht sich die Buchdrucker weder durch solche gottlose Edicta und Tyrannische Herren, noch auch von Teuffel selbst, nicht könten loßmachen lassen, massen denn die Obrigkeiten mit dergleichen Edictis sich nicht als Diener GOttes, sondern als Diener des leidigen Teuffels aufführten. Und wenn auch gleich die Buchdrucker, da sie dergleichen Befehlen nicht gehorcheten, an Leib und Gut deshalben gestrafft werden solten, so solten sie doch bereit seyn dieses alles viel lieber auszustehen, und die weltliche Obrigkeit zu erzürnen, als daß sie denen Edictis gehorcheten, und solchergestalt sich GOtt den HErrn zum Feinde macheten und dessen schwere Straffen sich über den Halß zögen: zumahl da die Widersetzlichkeit wider der Obrigkeit Befehl nicht für einen Ungehorsam, sondern nur für einen untadelhafften Gebrauch geistlicher Freyheit zu halten wäre. Aus eben diesen Fundament haben Johannes Gerhardus, Leonhardus Hutterus, Tilemannus Heshusius, Abraham Taurerus, und etliche andre Churfürstliche Sächsische allesamt aber orthodoxe Lutherische und mehrentheils sehr berühmte Theologi beym Dedekenno d. Part. I. Consil. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. a fol. 827. biß 862. in denen daselbst befindlichen Responsis ausgeführet, daß das Predig-Amt nicht schuldig sey, durch Obrigkeitliche Befehle sich den Mund stopffen zu lassen, daß sie nicht nach dem Befehl GOttes in ihren Predigten wider die Papisten, Calvinisten und andre irrige Lehrer auf das schärfste mit ihren Straff-Amt sondern fein säuberlich und ohne dieselben auf der Cantzel mit ihren rechten wohlverdienten Nahmen zu nennen, verfahren solten, welche Loca insgesamt zu excerpiren allhier zu weitläufftig fallen wolte, zumahl sie insgesamt wohl meritiren nebst denen vorigen, woraus man einige Excerpta verfertiget von jedermann mit guten Bedacht gantz und gar gelesen zu werden, und daraus zu erkennen, wie eyfrig diese vornehme Leute sich angelassen seyn lassen die Autorität des H. Predig-Amts zu vertheydigen, und denen Fürsten und Politicis, die ihnen hierinnen auch nur in geringsten und so zu sagen einen

sten Freyheit ausübeten, zum Praejudiz der wahren Religion, und zum Nachtheil der Kirchen und der lieben Posterität, in ein fremdes Amt griffen, auch zeitliche, geistliche und ewige Straffe sich auf den Halß ladeten; ja es wären auch nicht einmahl die Buchdrucker schuldig, dergleichen Befehlen solcher Tyrannen zu gehorchen, weil sie vermöge ihres Tauff-Bundes GOtt dem HErrn mit Eydes-Pflicht verpflichtet wären, daß sie wolten nach ihren eusersten Vermögen die Ehre GOttes befördern und die göttliche Wahrheit ausbreiten helffen, von welcher Pflicht sich die Buchdrucker weder durch solche gottlose Edicta und Tyrannische Herren, noch auch von Teuffel selbst, nicht könten loßmachen lassen, massen denn die Obrigkeiten mit dergleichen Edictis sich nicht als Diener GOttes, sondern als Diener des leidigen Teuffels aufführten. Und wenn auch gleich die Buchdrucker, da sie dergleichen Befehlen nicht gehorcheten, an Leib und Gut deshalben gestrafft werden solten, so solten sie doch bereit seyn dieses alles viel lieber auszustehen, und die weltliche Obrigkeit zu erzürnen, als daß sie denen Edictis gehorcheten, und solchergestalt sich GOtt den HErrn zum Feinde macheten und dessen schwere Straffen sich über den Halß zögen: zumahl da die Widersetzlichkeit wider der Obrigkeit Befehl nicht für einen Ungehorsam, sondern nur für einen untadelhafften Gebrauch geistlicher Freyheit zu halten wäre. Aus eben diesen Fundament haben Johannes Gerhardus, Leonhardus Hutterus, Tilemannus Heshusius, Abraham Taurerus, und etliche andre Churfürstliche Sächsische allesamt aber orthodoxe Lutherische und mehrentheils sehr berühmte Theologi beym Dedekenno d. Part. I. Consil. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. a fol. 827. biß 862. in denen daselbst befindlichen Responsis ausgeführet, daß das Predig-Amt nicht schuldig sey, durch Obrigkeitliche Befehle sich den Mund stopffen zu lassen, daß sie nicht nach dem Befehl GOttes in ihren Predigten wider die Papisten, Calvinisten und andre irrige Lehrer auf das schärfste mit ihren Straff-Amt sondern fein säuberlich und ohne dieselben auf der Cantzel mit ihren rechten wohlverdienten Nahmen zu nennen, verfahren solten, welche Loca insgesamt zu excerpiren allhier zu weitläufftig fallen wolte, zumahl sie insgesamt wohl meritiren nebst denen vorigen, woraus man einige Excerpta verfertiget von jedermann mit guten Bedacht gantz und gar gelesen zu werden, und daraus zu erkennen, wie eyfrig diese vornehme Leute sich angelassen seyn lassen die Autorität des H. Predig-Amts zu vertheydigen, und denen Fürsten und Politicis, die ihnen hierinnen auch nur in geringsten und so zu sagen einen

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[125/0133] sten Freyheit ausübeten, zum Praejudiz der wahren Religion, und zum Nachtheil der Kirchen und der lieben Posterität, in ein fremdes Amt griffen, auch zeitliche, geistliche und ewige Straffe sich auf den Halß ladeten; ja es wären auch nicht einmahl die Buchdrucker schuldig, dergleichen Befehlen solcher Tyrannen zu gehorchen, weil sie vermöge ihres Tauff-Bundes GOtt dem HErrn mit Eydes-Pflicht verpflichtet wären, daß sie wolten nach ihren eusersten Vermögen die Ehre GOttes befördern und die göttliche Wahrheit ausbreiten helffen, von welcher Pflicht sich die Buchdrucker weder durch solche gottlose Edicta und Tyrannische Herren, noch auch von Teuffel selbst, nicht könten loßmachen lassen, massen denn die Obrigkeiten mit dergleichen Edictis sich nicht als Diener GOttes, sondern als Diener des leidigen Teuffels aufführten. Und wenn auch gleich die Buchdrucker, da sie dergleichen Befehlen nicht gehorcheten, an Leib und Gut deshalben gestrafft werden solten, so solten sie doch bereit seyn dieses alles viel lieber auszustehen, und die weltliche Obrigkeit zu erzürnen, als daß sie denen Edictis gehorcheten, und solchergestalt sich GOtt den HErrn zum Feinde macheten und dessen schwere Straffen sich über den Halß zögen: zumahl da die Widersetzlichkeit wider der Obrigkeit Befehl nicht für einen Ungehorsam, sondern nur für einen untadelhafften Gebrauch geistlicher Freyheit zu halten wäre. Aus eben diesen Fundament haben Johannes Gerhardus, Leonhardus Hutterus, Tilemannus Heshusius, Abraham Taurerus, und etliche andre Churfürstliche Sächsische allesamt aber orthodoxe Lutherische und mehrentheils sehr berühmte Theologi beym Dedekenno d. Part. I. Consil. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. a fol. 827. biß 862. in denen daselbst befindlichen Responsis ausgeführet, daß das Predig-Amt nicht schuldig sey, durch Obrigkeitliche Befehle sich den Mund stopffen zu lassen, daß sie nicht nach dem Befehl GOttes in ihren Predigten wider die Papisten, Calvinisten und andre irrige Lehrer auf das schärfste mit ihren Straff-Amt sondern fein säuberlich und ohne dieselben auf der Cantzel mit ihren rechten wohlverdienten Nahmen zu nennen, verfahren solten, welche Loca insgesamt zu excerpiren allhier zu weitläufftig fallen wolte, zumahl sie insgesamt wohl meritiren nebst denen vorigen, woraus man einige Excerpta verfertiget von jedermann mit guten Bedacht gantz und gar gelesen zu werden, und daraus zu erkennen, wie eyfrig diese vornehme Leute sich angelassen seyn lassen die Autorität des H. Predig-Amts zu vertheydigen, und denen Fürsten und Politicis, die ihnen hierinnen auch nur in geringsten und so zu sagen einen

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/133>, abgerufen am 22.11.2024.