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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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auch ihren Leib und Leben der Obrigkeit unterworffen, und werden von derselben, wenn sie sich wohl halten, belohnet, thun sie aber böses, gestrafft. Aber über ihr Gewissen, Glauben, Lehre und Bekäntnüß, auch ihres Beruffs Verrichtungen lassen sie der Obrigkeit keine Gewalt, und sich nicht vorschreiben, was und wie sie in ihren Amt handeln sollen, sondern sehen allein auf GOtt, der über die Gewissen herrschet, und wie es mit austheilen der Sacramenten, und dem Kirchen-Regiment solle gehalten werden, in seinem ausgedruckten Worte befohlen. Hingegen ist die weltliche Obrigkeit mit ihren Gewissen und Seelen dem Predig-Amt unterworffen, und ist schuldig, von demselben GOttes Wort zu hören und anzunehmen, sich den Kirchen Satzungen zu unterwerffen, die Sacramenta von ihnen zu empfahen, ein gottseelig Leben zu führen, andern mit guten Exempel für zu gehen und Aergernüß zu verhüten. Nicht weniger auch Christo Platz zu geben, der Kirchen Ausbreitung zu befördern und Nachtheil zu hindern.

Zum dritten wird auch nicht unangenehm seyn aus eben diesenUnd Tilemanni Heshusii. Dedekenno d. l. num. 29. f. 851. folgende Worte aus einem Judicio Tilemanni Heshusii anzuführen. Man weiß aus GOttes Wort, daß sich die Herrschafft und Gewalt der weltlichen Regenten noch keines Menschen so weit nicht strecke, daß er möge seines Verstands und Gefallens das Predigamt, so alleine von Christo JEsu gestifftet, einziehen, einspannen, und auch erweitern. Denn der Sohn GOttes gestehet keinen Regenten einiges Gebots oder Verbots in seinen geistlichen Reiche etc. Denn da Christus sagt: Gebet dem Kayser, was des Kaysers ist, und GOtte was GOttes ist, verbeut er dem Kayser und allen Regenten, daß sie dem lieben GOtte in sein geistlich Reich als in eine fremde Herrschafft keinen Eingriff thun sollen, sondern das gehen lassen, wie es GOtt verordnet etc. Gnade GOtt dem armen HErrn Christo, wenn die Juristen, deren sich wenig um GOttes Wort bekümmern, und Hofleute, die offte ihren Catechismum nicht gelernet haben, sollen Decreta und Beschlüsse machen, wie man die Sünde straffen, falsche Lehre widerlegen, die reine Wahrheit erklähren, und die armen Sünder gen Himmel führen und weisen solle. Vielmehr haben wir Prediger den Befehl von GOtt, daß wir das Amt des Evangelii nach

auch ihren Leib und Leben der Obrigkeit unterworffen, und werden von derselben, wenn sie sich wohl halten, belohnet, thun sie aber böses, gestrafft. Aber über ihr Gewissen, Glauben, Lehre und Bekäntnüß, auch ihres Beruffs Verrichtungen lassen sie der Obrigkeit keine Gewalt, und sich nicht vorschreiben, was und wie sie in ihren Amt handeln sollen, sondern sehen allein auf GOtt, der über die Gewissen herrschet, und wie es mit austheilen der Sacramenten, und dem Kirchen-Regiment solle gehalten werden, in seinem ausgedruckten Worte befohlen. Hingegen ist die weltliche Obrigkeit mit ihren Gewissen und Seelen dem Predig-Amt unterworffen, und ist schuldig, von demselben GOttes Wort zu hören und anzunehmen, sich den Kirchen Satzungen zu unterwerffen, die Sacramenta von ihnen zu empfahen, ein gottseelig Leben zu führen, andern mit guten Exempel für zu gehen und Aergernüß zu verhüten. Nicht weniger auch Christo Platz zu geben, der Kirchen Ausbreitung zu befördern und Nachtheil zu hindern.

Zum dritten wird auch nicht unangenehm seyn aus eben diesenUnd Tilemanni Heshusii. Dedekenno d. l. num. 29. f. 851. folgende Worte aus einem Judicio Tilemanni Heshusii anzuführen. Man weiß aus GOttes Wort, daß sich die Herrschafft und Gewalt der weltlichen Regenten noch keines Menschen so weit nicht strecke, daß er möge seines Verstands und Gefallens das Predigamt, so alleine von Christo JEsu gestifftet, einziehen, einspannen, und auch erweitern. Denn der Sohn GOttes gestehet keinen Regenten einiges Gebots oder Verbots in seinen geistlichen Reiche etc. Denn da Christus sagt: Gebet dem Kayser, was des Kaysers ist, und GOtte was GOttes ist, verbeut er dem Kayser und allen Regenten, daß sie dem lieben GOtte in sein geistlich Reich als in eine fremde Herrschafft keinen Eingriff thun sollen, sondern das gehen lassen, wie es GOtt verordnet etc. Gnade GOtt dem armen HErrn Christo, wenn die Juristen, deren sich wenig um GOttes Wort bekümmern, und Hofleute, die offte ihren Catechismum nicht gelernet haben, sollen Decreta und Beschlüsse machen, wie man die Sünde straffen, falsche Lehre widerlegen, die reine Wahrheit erklähren, und die armen Sünder gen Himmel führen und weisen solle. Vielmehr haben wir Prediger den Befehl von GOtt, daß wir das Amt des Evangelii nach

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[123/0131] auch ihren Leib und Leben der Obrigkeit unterworffen, und werden von derselben, wenn sie sich wohl halten, belohnet, thun sie aber böses, gestrafft. Aber über ihr Gewissen, Glauben, Lehre und Bekäntnüß, auch ihres Beruffs Verrichtungen lassen sie der Obrigkeit keine Gewalt, und sich nicht vorschreiben, was und wie sie in ihren Amt handeln sollen, sondern sehen allein auf GOtt, der über die Gewissen herrschet, und wie es mit austheilen der Sacramenten, und dem Kirchen-Regiment solle gehalten werden, in seinem ausgedruckten Worte befohlen. Hingegen ist die weltliche Obrigkeit mit ihren Gewissen und Seelen dem Predig-Amt unterworffen, und ist schuldig, von demselben GOttes Wort zu hören und anzunehmen, sich den Kirchen Satzungen zu unterwerffen, die Sacramenta von ihnen zu empfahen, ein gottseelig Leben zu führen, andern mit guten Exempel für zu gehen und Aergernüß zu verhüten. Nicht weniger auch Christo Platz zu geben, der Kirchen Ausbreitung zu befördern und Nachtheil zu hindern. Zum dritten wird auch nicht unangenehm seyn aus eben diesen Dedekenno d. l. num. 29. f. 851. folgende Worte aus einem Judicio Tilemanni Heshusii anzuführen. Man weiß aus GOttes Wort, daß sich die Herrschafft und Gewalt der weltlichen Regenten noch keines Menschen so weit nicht strecke, daß er möge seines Verstands und Gefallens das Predigamt, so alleine von Christo JEsu gestifftet, einziehen, einspannen, und auch erweitern. Denn der Sohn GOttes gestehet keinen Regenten einiges Gebots oder Verbots in seinen geistlichen Reiche etc. Denn da Christus sagt: Gebet dem Kayser, was des Kaysers ist, und GOtte was GOttes ist, verbeut er dem Kayser und allen Regenten, daß sie dem lieben GOtte in sein geistlich Reich als in eine fremde Herrschafft keinen Eingriff thun sollen, sondern das gehen lassen, wie es GOtt verordnet etc. Gnade GOtt dem armen HErrn Christo, wenn die Juristen, deren sich wenig um GOttes Wort bekümmern, und Hofleute, die offte ihren Catechismum nicht gelernet haben, sollen Decreta und Beschlüsse machen, wie man die Sünde straffen, falsche Lehre widerlegen, die reine Wahrheit erklähren, und die armen Sünder gen Himmel führen und weisen solle. Vielmehr haben wir Prediger den Befehl von GOtt, daß wir das Amt des Evangelii nach Und Tilemanni Heshusii.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/131>, abgerufen am 22.11.2024.