Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.des Binde-Schlüssels gebrauchen könne und dürffe? 2.) Wie und welchergestalt des Herrn Hertzogs Durchlauchtigkeit als ein Christlicher Regente gegen seinen Hof-Prediger und Hof-Caplan zu verfahren befugt, zumahl wenn selbige ihre bißhero geführte Conduite continuiren solten? §. III. Nachdem sich auch die vorstehende species facti auf vierErste Beylage zu voriger specie facti. Beylagen bezogen, als folgen dieselben nunmehro, und bestand die erste in einen sehr scheinheiligen Schreiben das vorhergemeldete zwey Prediger sub dato 1. Sept. 1705. Serenissimo überschickten, und welches von Anfang zu Ende, unter den Praetext der göttlichen Ehre und der Seelen Heyl zu befördern mit starcken Reliquien des politischen Pabstthums angefüllet, wiewohl die Autores desselben in so weit in etwas zu entschuldigen waren, weil sie es aus ihren Consiliis Wittebergensibus, Dedekenni. und dergleichen, oder von ihren Professoribus Academicis nicht anders gelernet hatten. Von denen, die in Ew. Hochfürstlichen Durchl. hohen NahmenScheinheiliger aber mit Brocken des politischen Pabstthums angefüllter Brieff der beyden Prediger. mit uns wegen der, der Durchlauchtigsten Printzeßin proponirter Heyrath mit einem Römisch-Catholischen Könige, und der dahey conditionirter Religions-Ender- und Verleugnung handlen und reden müssen, haben wir, wie mit unterthänigsten Respect, also auch mit grosser Betrübnüß unserer Seelen verstanden, daß Ew. Hochfürstl. Durchlauchtigkeit von verschiedenen vornehmen Theologis darinn Beyfall haben sollen, daß sich höchst vorgemeldte Printzeßin um sothaner Heyrath willen salva conscientia & salute aeterna zu der Römischen Religion wohl begeben könne, und daß wir Prediger und Seelensorger darwider unser Amt an die liebe Printzeßin nicht thun sollen noch können, indem uns aller access zu derselben gewehret, und angedeutet ist, wir solten sie nicht irre machen, so lieb uns wäre schärffere Verordnungen zu vermeiden, und als wir uns hierinn nicht finden könnten, dieweil wir die theure Seele nicht irre zu machen, sondern, da sie irre gemacht seyn möchte, Amt- und Gewissens-mäßig suchen im Glauben zu stärcken, wormit wir nicht wie Ubelthäter einige Straffe, sondern als treue Diener völlige Approbation und Assistenz, wie von allen Liebhabern der Wahrheit, also besonders von unserer Evangelischen Obrigkeit meritiren: und demnach des dem Allerhöchsten und nechst ihm Ew. Hochfürstlicher Durchl. schuldigen auch theuer beschwornen Gehorsams eingedenck, diese Seele zu retten trachteten, und uns dazu bey denen nechsten hohen Angehörigen, hey welchen sich mehr hochgedachter Printzeßin des Binde-Schlüssels gebrauchen könne und dürffe? 2.) Wie und welchergestalt des Herrn Hertzogs Durchlauchtigkeit als ein Christlicher Regente gegen seinen Hof-Prediger und Hof-Caplan zu verfahren befugt, zumahl wenn selbige ihre bißhero geführte Conduite continuiren solten? §. III. Nachdem sich auch die vorstehende species facti auf vierErste Beylage zu voriger specie facti. Beylagen bezogen, als folgen dieselben nunmehro, und bestand die erste in einen sehr scheinheiligen Schreiben das vorhergemeldete zwey Prediger sub dato 1. Sept. 1705. Serenissimo überschickten, und welches von Anfang zu Ende, unter den Praetext der göttlichen Ehre und der Seelen Heyl zu befördern mit starcken Reliquien des politischen Pabstthums angefüllet, wiewohl die Autores desselben in so weit in etwas zu entschuldigen waren, weil sie es aus ihren Consiliis Wittebergensibus, Dedekenni. und dergleichen, oder von ihren Professoribus Academicis nicht anders gelernet hatten. Von denen, die in Ew. Hochfürstlichen Durchl. hohen NahmenScheinheiliger aber mit Brocken des politischen Pabstthums angefüllter Brieff der beyden Prediger. mit uns wegen der, der Durchlauchtigsten Printzeßin proponirter Heyrath mit einem Römisch-Catholischen Könige, und der dahey conditionirter Religions-Ender- und Verleugnung handlen und reden müssen, haben wir, wie mit unterthänigsten Respect, also auch mit grosser Betrübnüß unserer Seelen verstanden, daß Ew. Hochfürstl. Durchlauchtigkeit von verschiedenen vornehmen Theologis darinn Beyfall haben sollen, daß sich höchst vorgemeldte Printzeßin um sothaner Heyrath willen salva conscientia & salute aeterna zu der Römischen Religion wohl begeben könne, und daß wir Prediger und Seelensorger darwider unser Amt an die liebe Printzeßin nicht thun sollen noch können, indem uns aller access zu derselben gewehret, und angedeutet ist, wir solten sie nicht irre machen, so lieb uns wäre schärffere Verordnungen zu vermeiden, und als wir uns hierinn nicht finden könnten, dieweil wir die theure Seele nicht irre zu machen, sondern, da sie irre gemacht seyn möchte, Amt- und Gewissens-mäßig suchen im Glauben zu stärcken, wormit wir nicht wie Ubelthäter einige Straffe, sondern als treue Diener völlige Approbation und Assistenz, wie von allen Liebhabern der Wahrheit, also besonders von unserer Evangelischen Obrigkeit meritiren: und demnach des dem Allerhöchsten und nechst ihm Ew. Hochfürstlicher Durchl. schuldigen auch theuer beschwornen Gehorsams eingedenck, diese Seele zu retten trachteten, und uns dazu bey denen nechsten hohen Angehörigen, hey welchen sich mehr hochgedachter Printzeßin <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0115" n="107"/> des Binde-Schlüssels gebrauchen könne und dürffe? 2.) Wie und welchergestalt des Herrn Hertzogs Durchlauchtigkeit als ein Christlicher Regente gegen seinen Hof-Prediger und Hof-Caplan zu verfahren befugt, zumahl wenn selbige ihre bißhero geführte Conduite continuiren solten?</p> <p>§. III. Nachdem sich auch die vorstehende species facti auf vier<note place="right">Erste Beylage zu voriger <hi rendition="#i">specie facti</hi>.</note> Beylagen bezogen, als folgen dieselben nunmehro, und bestand die erste in einen sehr scheinheiligen Schreiben das vorhergemeldete zwey Prediger sub dato 1. Sept. 1705. Serenissimo überschickten, und welches von Anfang zu Ende, unter den Praetext der göttlichen Ehre und der Seelen Heyl zu befördern mit starcken Reliquien des politischen Pabstthums angefüllet, wiewohl die Autores desselben in so weit in etwas zu entschuldigen waren, weil sie es aus ihren Consiliis Wittebergensibus, Dedekenni. und dergleichen, oder von ihren Professoribus Academicis nicht anders gelernet hatten.</p> <p>Von denen, die in Ew. Hochfürstlichen Durchl. hohen Nahmen<note place="right">Scheinheiliger aber mit Brocken des politischen Pabstthums angefüllter Brieff der beyden Prediger.</note> mit uns wegen der, der Durchlauchtigsten Printzeßin proponirter Heyrath mit einem Römisch-Catholischen Könige, und der dahey conditionirter Religions-Ender- und Verleugnung handlen und reden müssen, haben wir, wie mit unterthänigsten Respect, also auch mit grosser Betrübnüß unserer Seelen verstanden, daß Ew. Hochfürstl. Durchlauchtigkeit von verschiedenen vornehmen Theologis darinn Beyfall haben sollen, daß sich höchst vorgemeldte Printzeßin um sothaner Heyrath willen salva conscientia & salute aeterna zu der Römischen Religion wohl begeben könne, und daß wir Prediger und Seelensorger darwider unser Amt an die liebe Printzeßin nicht thun sollen noch können, indem uns aller access zu derselben gewehret, und angedeutet ist, wir solten sie nicht irre machen, so lieb uns wäre schärffere Verordnungen zu vermeiden, und als wir uns hierinn nicht finden könnten, dieweil wir die theure Seele nicht irre zu machen, sondern, da sie irre gemacht seyn möchte, Amt- und Gewissens-mäßig suchen im Glauben zu stärcken, wormit wir nicht wie Ubelthäter einige Straffe, sondern als treue Diener völlige Approbation und Assistenz, wie von allen Liebhabern der Wahrheit, also besonders von unserer Evangelischen Obrigkeit meritiren: und demnach des dem Allerhöchsten und nechst ihm Ew. Hochfürstlicher Durchl. schuldigen auch theuer beschwornen Gehorsams eingedenck, diese Seele zu retten trachteten, und uns dazu bey denen nechsten hohen Angehörigen, hey welchen sich mehr hochgedachter Printzeßin </p> </div> </body> </text> </TEI> [107/0115]
des Binde-Schlüssels gebrauchen könne und dürffe? 2.) Wie und welchergestalt des Herrn Hertzogs Durchlauchtigkeit als ein Christlicher Regente gegen seinen Hof-Prediger und Hof-Caplan zu verfahren befugt, zumahl wenn selbige ihre bißhero geführte Conduite continuiren solten?
§. III. Nachdem sich auch die vorstehende species facti auf vier Beylagen bezogen, als folgen dieselben nunmehro, und bestand die erste in einen sehr scheinheiligen Schreiben das vorhergemeldete zwey Prediger sub dato 1. Sept. 1705. Serenissimo überschickten, und welches von Anfang zu Ende, unter den Praetext der göttlichen Ehre und der Seelen Heyl zu befördern mit starcken Reliquien des politischen Pabstthums angefüllet, wiewohl die Autores desselben in so weit in etwas zu entschuldigen waren, weil sie es aus ihren Consiliis Wittebergensibus, Dedekenni. und dergleichen, oder von ihren Professoribus Academicis nicht anders gelernet hatten.
Erste Beylage zu voriger specie facti. Von denen, die in Ew. Hochfürstlichen Durchl. hohen Nahmen mit uns wegen der, der Durchlauchtigsten Printzeßin proponirter Heyrath mit einem Römisch-Catholischen Könige, und der dahey conditionirter Religions-Ender- und Verleugnung handlen und reden müssen, haben wir, wie mit unterthänigsten Respect, also auch mit grosser Betrübnüß unserer Seelen verstanden, daß Ew. Hochfürstl. Durchlauchtigkeit von verschiedenen vornehmen Theologis darinn Beyfall haben sollen, daß sich höchst vorgemeldte Printzeßin um sothaner Heyrath willen salva conscientia & salute aeterna zu der Römischen Religion wohl begeben könne, und daß wir Prediger und Seelensorger darwider unser Amt an die liebe Printzeßin nicht thun sollen noch können, indem uns aller access zu derselben gewehret, und angedeutet ist, wir solten sie nicht irre machen, so lieb uns wäre schärffere Verordnungen zu vermeiden, und als wir uns hierinn nicht finden könnten, dieweil wir die theure Seele nicht irre zu machen, sondern, da sie irre gemacht seyn möchte, Amt- und Gewissens-mäßig suchen im Glauben zu stärcken, wormit wir nicht wie Ubelthäter einige Straffe, sondern als treue Diener völlige Approbation und Assistenz, wie von allen Liebhabern der Wahrheit, also besonders von unserer Evangelischen Obrigkeit meritiren: und demnach des dem Allerhöchsten und nechst ihm Ew. Hochfürstlicher Durchl. schuldigen auch theuer beschwornen Gehorsams eingedenck, diese Seele zu retten trachteten, und uns dazu bey denen nechsten hohen Angehörigen, hey welchen sich mehr hochgedachter Printzeßin
Scheinheiliger aber mit Brocken des politischen Pabstthums angefüllter Brieff der beyden Prediger.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/115 |
Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 107. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/115>, abgerufen am 16.02.2025. |