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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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ger bey erfolgter entrevüe mit der Printzeßin, die zwischen denen Catholischen und Lutherischen waltende Controversen vornehmen, und Ihro dieselben vorlegen würde, Ihro aber bewust, daß gedachter Hoff-Prediger kein sonderlich talent habe, dergleichen schwere Sachen dergestalt zu expliciren, daß eine Dame von so zarten Alter selbige begreiffen könne, sondern sich etwann zu solchen Ende einiger terminorum aus der Metaphysique (als deren er sich in seinen Predigten zum öfftern bedienet, und dadurch manche klare Sache obscur machet) gebrauchen möchte, und dadurch die Printzeßin nur confundiren würde, so haben Seine Durchlauchtigkeit gedachten beyden Predigern, indem sie gleichsam mit Gewalt die Printzeßin sprechen wollen, sagen lassen: daß sie diese Aenderung der Religion, wenn sie noch ihren Fortgang erreichen solte, vor keine böse Sache an sich selbst hielten, auch hierunter den Beyfall verschiedener Theologorum vor sich hätten, und fänden demnach Seine Durchlauchtigkeit aus diesen und andern bewegenden Ursachen nicht rathsam, sie mit der Printzeßin reden zu lassen, und möchten sie dannenhero dieselbige nicht irre machen, wiedrigenfalls sie andere ihnen unbeliebige Verordnungen würden veranstalten müssen. Hierauf haben gedachte Prediger Seiner Hochfürstlichen Durchl. beygehendes Schreiben sub N. 1. durch einen ihrer Bedienten zu geschicket, woraus Ihro Durchlauchtigkeit mit Verwunderung ersehen, daß nicht alleine viele Facta darinnen praemittiret, so der Wahrheit nicht gemäß seyn, sondern auch in fine annectiret gewesen, daß gedachte Prediger Communication der obenangezogenen Responsorum verlanget, um selbige zu examiniren, und darnach sich so denn in ihren Amts-Verrichtungen als Predigen, absolviren und communiciren, zu verhalten. Seine Durchlauchtigkeit haben ihnen durch eben selbigen Bedienten, welcher Ihro das itzt angezogene Scriptum überlieffert, sogleich bedeuten lassen, auch damit selbiger es nicht etwann unrecht einnehmen möchte, mit eigener Hand pro adjuvanda memoria aufgezeichnet: daß es 1) nicht practicable sey, daß sie die Printzeßin sprechen könten, 2) sey es noch zur Zeit zu früh, ihnen die in Händen habende Consilia Theologorum zu communiciren, doch sollte ihnen das vom seeligen F. U. Calixto in simili casu aufgesetzte Responsum geschicket werden, wie auch geschehen laut Anlage N. 2. 3.) Haben Seine Durchlauchtigkeit eine Explication von denen Predigern verlanget, was sie unter denen in ihrer Schrifft oben angezogenen Worten wegen des Binde-Schlüssels eigentlich verstünden. Man hätte nun geglaubet, daß hieran die Prediger Anlaß nehmen solten, ihre Con-

ger bey erfolgter entrevüe mit der Printzeßin, die zwischen denen Catholischen und Lutherischen waltende Controversen vornehmen, und Ihro dieselben vorlegen würde, Ihro aber bewust, daß gedachter Hoff-Prediger kein sonderlich talent habe, dergleichen schwere Sachen dergestalt zu expliciren, daß eine Dame von so zarten Alter selbige begreiffen könne, sondern sich etwann zu solchen Ende einiger terminorum aus der Metaphysique (als deren er sich in seinen Predigten zum öfftern bedienet, und dadurch manche klare Sache obscur machet) gebrauchen möchte, und dadurch die Printzeßin nur confundiren würde, so haben Seine Durchlauchtigkeit gedachten beyden Predigern, indem sie gleichsam mit Gewalt die Printzeßin sprechen wollen, sagen lassen: daß sie diese Aenderung der Religion, wenn sie noch ihren Fortgang erreichen solte, vor keine böse Sache an sich selbst hielten, auch hierunter den Beyfall verschiedener Theologorum vor sich hätten, und fänden demnach Seine Durchlauchtigkeit aus diesen und andern bewegenden Ursachen nicht rathsam, sie mit der Printzeßin reden zu lassen, und möchten sie dannenhero dieselbige nicht irre machen, wiedrigenfalls sie andere ihnen unbeliebige Verordnungen würden veranstalten müssen. Hierauf haben gedachte Prediger Seiner Hochfürstlichen Durchl. beygehendes Schreiben sub N. 1. durch einen ihrer Bedienten zu geschicket, woraus Ihro Durchlauchtigkeit mit Verwunderung ersehen, daß nicht alleine viele Facta darinnen praemittiret, so der Wahrheit nicht gemäß seyn, sondern auch in fine annectiret gewesen, daß gedachte Prediger Communication der obenangezogenen Responsorum verlanget, um selbige zu examiniren, und darnach sich so denn in ihren Amts-Verrichtungen als Predigen, absolviren und communiciren, zu verhalten. Seine Durchlauchtigkeit haben ihnen durch eben selbigen Bedienten, welcher Ihro das itzt angezogene Scriptum überlieffert, sogleich bedeuten lassen, auch damit selbiger es nicht etwann unrecht einnehmen möchte, mit eigener Hand pro adjuvanda memoria aufgezeichnet: daß es 1) nicht practicable sey, daß sie die Printzeßin sprechen könten, 2) sey es noch zur Zeit zu früh, ihnen die in Händen habende Consilia Theologorum zu communiciren, doch sollte ihnen das vom seeligen F. U. Calixto in simili casu aufgesetzte Responsum geschicket werden, wie auch geschehen laut Anlage N. 2. 3.) Haben Seine Durchlauchtigkeit eine Explication von denen Predigern verlanget, was sie unter denen in ihrer Schrifft oben angezogenen Worten wegen des Binde-Schlüssels eigentlich verstünden. Man hätte nun geglaubet, daß hieran die Prediger Anlaß nehmen solten, ihre Con-

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[105/0113] ger bey erfolgter entrevüe mit der Printzeßin, die zwischen denen Catholischen und Lutherischen waltende Controversen vornehmen, und Ihro dieselben vorlegen würde, Ihro aber bewust, daß gedachter Hoff-Prediger kein sonderlich talent habe, dergleichen schwere Sachen dergestalt zu expliciren, daß eine Dame von so zarten Alter selbige begreiffen könne, sondern sich etwann zu solchen Ende einiger terminorum aus der Metaphysique (als deren er sich in seinen Predigten zum öfftern bedienet, und dadurch manche klare Sache obscur machet) gebrauchen möchte, und dadurch die Printzeßin nur confundiren würde, so haben Seine Durchlauchtigkeit gedachten beyden Predigern, indem sie gleichsam mit Gewalt die Printzeßin sprechen wollen, sagen lassen: daß sie diese Aenderung der Religion, wenn sie noch ihren Fortgang erreichen solte, vor keine böse Sache an sich selbst hielten, auch hierunter den Beyfall verschiedener Theologorum vor sich hätten, und fänden demnach Seine Durchlauchtigkeit aus diesen und andern bewegenden Ursachen nicht rathsam, sie mit der Printzeßin reden zu lassen, und möchten sie dannenhero dieselbige nicht irre machen, wiedrigenfalls sie andere ihnen unbeliebige Verordnungen würden veranstalten müssen. Hierauf haben gedachte Prediger Seiner Hochfürstlichen Durchl. beygehendes Schreiben sub N. 1. durch einen ihrer Bedienten zu geschicket, woraus Ihro Durchlauchtigkeit mit Verwunderung ersehen, daß nicht alleine viele Facta darinnen praemittiret, so der Wahrheit nicht gemäß seyn, sondern auch in fine annectiret gewesen, daß gedachte Prediger Communication der obenangezogenen Responsorum verlanget, um selbige zu examiniren, und darnach sich so denn in ihren Amts-Verrichtungen als Predigen, absolviren und communiciren, zu verhalten. Seine Durchlauchtigkeit haben ihnen durch eben selbigen Bedienten, welcher Ihro das itzt angezogene Scriptum überlieffert, sogleich bedeuten lassen, auch damit selbiger es nicht etwann unrecht einnehmen möchte, mit eigener Hand pro adjuvanda memoria aufgezeichnet: daß es 1) nicht practicable sey, daß sie die Printzeßin sprechen könten, 2) sey es noch zur Zeit zu früh, ihnen die in Händen habende Consilia Theologorum zu communiciren, doch sollte ihnen das vom seeligen F. U. Calixto in simili casu aufgesetzte Responsum geschicket werden, wie auch geschehen laut Anlage N. 2. 3.) Haben Seine Durchlauchtigkeit eine Explication von denen Predigern verlanget, was sie unter denen in ihrer Schrifft oben angezogenen Worten wegen des Binde-Schlüssels eigentlich verstünden. Man hätte nun geglaubet, daß hieran die Prediger Anlaß nehmen solten, ihre Con-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 105. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/113>, abgerufen am 22.11.2024.