Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.theismi heschuldiget, vielmehr aber dieses Collegium also zu halten vermeyne, daß weder Thomasii noch seiner Schrifften mit einem Worte gedacht werde, so bitte ich gehorsam und dienstlich, sie geruhen mir seiner Klage Abschrifft zu communiciren, damit ich nach Befinden meine Nothdurfft weiter vorbringen könne in dessen aber lebe der guten Zuversicht zu ihrer bekandten dexterität auch der Gunst, welcher ich bißhero genossen, sie werden mich in meinem proposito, welches GOtt zu seinen heiligen Ehren und dem einreissenden Atheismo zu steuren angesehen, zumahl weil noch nicht periculum in mora, und das Collegium allererst nach dreyen Wochen angehen soll, an der Intimation nicht hindern, sondern vielmehr gegen diesen unruhigen Menschen dabey schützen, da ich denn alle Verantwortung, so bey hoher Landes-Obrigkeit derowegen entstehen könte, unerschrocken über mich nehmen, und Herr Christ. Thomasio nach seinem Verdienst zu begegnen wissen werde. Wobey unter Empfehlung in Göttl Gnaden-Huth ich verharre &c. Der unpartheyische Leser wird indessen aus diesen und folgenden D. P. eigenen Schrifften seine Schreib-Art erkennen können, und wie dieselbe seinen sonderbahren character deutlich abbildet, der in einer gewissen und in Nahmen seines Sohns publicirten schrifftlichen Antwort mit mehrern abgemahlet ist, als er vorher Herrn D. Petersen in einen Schreiben an diesen seinen Sohn unter andern als einen groben und unverschämten Mann zu beschreiben sich unterstanden hatte. §. XXXI. Unerachtet auch bey denen Universitäts actis keineDie Theologische Facultät mischet sich in die Sache. Unzeitige Denunciation derselben. Registratur vorhanden, daß mein Petitum weder Herr D. P. noch der Hochwürdigen Theologischen Facultät wäre in Schrifften communi ciret worden; so weisete doch die Folge, daß man ihnen sehr wahrscheinlich clanculum die acta geschickt, indem sie, die Theologische Facultät, sub dato den 6. Aprilis nachgehendes Schreiben an das Ober-Consistorium abgehen liesse. P P. Ew. Churfürstl. Durchlanchtigkeit müssen wir in aller Unterthänigkeit berichten, daß, als unser lieber Collega Herr D. Aug. Pfeiffer Hebr. L. P. P. ein Collegium Privatum Anti-Atheisticum auf morgenden Sontag Quasimodogeniti zu intimiren sich bey mir jetziger Zeit Decano gewöhnlicher massen angemeldet, das Programma und Quaestiones Anti Atheisticas, darüber er in solchem Collegio zu lesen gemeynet, überreichet, und die Censuram und subscriptionem erhalten, Christian Thomasius, als ihm davon ein Exemplar in die Hände kommen, in einen Schreiben sub dato 4. Aprilis von Rectore Aca- theismi heschuldiget, vielmehr aber dieses Collegium also zu halten vermeyne, daß weder Thomasii noch seiner Schrifften mit einem Worte gedacht werde, so bitte ich gehorsam und dienstlich, sie geruhen mir seiner Klage Abschrifft zu communiciren, damit ich nach Befinden meine Nothdurfft weiter vorbringen könne in dessen aber lebe der guten Zuversicht zu ihrer bekandten dexterität auch der Gunst, welcher ich bißhero genossen, sie werden mich in meinem proposito, welches GOtt zu seinen heiligen Ehren und dem einreissenden Atheismo zu steuren angesehen, zumahl weil noch nicht periculum in mora, und das Collegium allererst nach dreyen Wochen angehen soll, an der Intimation nicht hindern, sondern vielmehr gegen diesen unruhigen Menschen dabey schützen, da ich denn alle Verantwortung, so bey hoher Landes-Obrigkeit derowegen entstehen könte, unerschrocken über mich nehmen, und Herr Christ. Thomasio nach seinem Verdienst zu begegnen wissen werde. Wobey unter Empfehlung in Göttl Gnaden-Huth ich verharre &c. Der unpartheyische Leser wird indessen aus diesen und folgenden D. P. eigenen Schrifften seine Schreib-Art erkennen können, und wie dieselbe seinen sonderbahren character deutlich abbildet, der in einer gewissen und in Nahmen seines Sohns publicirten schrifftlichen Antwort mit mehrern abgemahlet ist, als er vorher Herrn D. Petersen in einen Schreiben an diesen seinen Sohn unter andern als einen groben und unverschämten Mann zu beschreiben sich unterstanden hatte. §. XXXI. Unerachtet auch bey denen Universitäts actis keineDie Theologische Facultät mischet sich in die Sache. Unzeitige Denunciation derselben. Registratur vorhanden, daß mein Petitum weder Herr D. P. noch der Hochwürdigen Theologischen Facultät wäre in Schrifften communi ciret worden; so weisete doch die Folge, daß man ihnen sehr wahrscheinlich clanculum die acta geschickt, indem sie, die Theologische Facultät, sub dato den 6. Aprilis nachgehendes Schreiben an das Ober-Consistorium abgehen liesse. P P. Ew. Churfürstl. Durchlanchtigkeit müssen wir in aller Unterthänigkeit berichten, daß, als unser lieber Collega Herr D. Aug. Pfeiffer Hebr. L. P. P. ein Collegium Privatum Anti-Atheisticum auf morgenden Sontag Quasimodogeniti zu intimiren sich bey mir jetziger Zeit Decano gewöhnlicher massen angemeldet, das Programma und Quaestiones Anti Atheisticas, darüber er in solchem Collegio zu lesen gemeynet, überreichet, und die Censuram und subscriptionem erhalten, Christian Thomasius, als ihm davon ein Exemplar in die Hände kommen, in einen Schreiben sub dato 4. Aprilis von Rectore Aca- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0073" n="67"/> theismi heschuldiget, vielmehr aber dieses Collegium also zu halten vermeyne, daß weder Thomasii noch seiner Schrifften mit einem Worte gedacht werde, so bitte ich gehorsam und dienstlich, sie geruhen mir seiner Klage Abschrifft zu communiciren, damit ich nach Befinden meine Nothdurfft weiter vorbringen könne in dessen aber lebe der guten Zuversicht zu ihrer bekandten dexterität auch der Gunst, welcher ich bißhero genossen, sie werden mich in meinem proposito, welches GOtt zu seinen heiligen Ehren und dem einreissenden Atheismo zu steuren angesehen, zumahl weil noch nicht periculum in mora, und das Collegium allererst nach dreyen Wochen angehen soll, an der Intimation nicht hindern, sondern vielmehr gegen diesen unruhigen Menschen dabey schützen, da ich denn alle Verantwortung, so bey hoher Landes-Obrigkeit derowegen entstehen könte, unerschrocken über mich nehmen, und Herr Christ. Thomasio nach seinem Verdienst zu begegnen wissen werde. Wobey unter Empfehlung in Göttl Gnaden-Huth ich verharre &c.</p> <p>Der unpartheyische Leser wird indessen aus diesen und folgenden D. P. eigenen Schrifften seine Schreib-Art erkennen können, und wie dieselbe seinen sonderbahren character deutlich abbildet, der in einer gewissen und in Nahmen seines Sohns publicirten schrifftlichen Antwort mit mehrern abgemahlet ist, als er vorher Herrn D. Petersen in einen Schreiben an diesen seinen Sohn unter andern als einen groben und unverschämten Mann zu beschreiben sich unterstanden hatte.</p> <p>§. XXXI. Unerachtet auch bey denen Universitäts actis keine<note place="right">Die <hi rendition="#i">Theologi</hi>sche <hi rendition="#i">Facult</hi>ät mischet sich in die Sache. Unzeitige <hi rendition="#i">Denunciation</hi> derselben.</note> Registratur vorhanden, daß mein Petitum weder Herr D. 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theismi heschuldiget, vielmehr aber dieses Collegium also zu halten vermeyne, daß weder Thomasii noch seiner Schrifften mit einem Worte gedacht werde, so bitte ich gehorsam und dienstlich, sie geruhen mir seiner Klage Abschrifft zu communiciren, damit ich nach Befinden meine Nothdurfft weiter vorbringen könne in dessen aber lebe der guten Zuversicht zu ihrer bekandten dexterität auch der Gunst, welcher ich bißhero genossen, sie werden mich in meinem proposito, welches GOtt zu seinen heiligen Ehren und dem einreissenden Atheismo zu steuren angesehen, zumahl weil noch nicht periculum in mora, und das Collegium allererst nach dreyen Wochen angehen soll, an der Intimation nicht hindern, sondern vielmehr gegen diesen unruhigen Menschen dabey schützen, da ich denn alle Verantwortung, so bey hoher Landes-Obrigkeit derowegen entstehen könte, unerschrocken über mich nehmen, und Herr Christ. Thomasio nach seinem Verdienst zu begegnen wissen werde. Wobey unter Empfehlung in Göttl Gnaden-Huth ich verharre &c.
Der unpartheyische Leser wird indessen aus diesen und folgenden D. P. eigenen Schrifften seine Schreib-Art erkennen können, und wie dieselbe seinen sonderbahren character deutlich abbildet, der in einer gewissen und in Nahmen seines Sohns publicirten schrifftlichen Antwort mit mehrern abgemahlet ist, als er vorher Herrn D. Petersen in einen Schreiben an diesen seinen Sohn unter andern als einen groben und unverschämten Mann zu beschreiben sich unterstanden hatte.
§. XXXI. Unerachtet auch bey denen Universitäts actis keine Registratur vorhanden, daß mein Petitum weder Herr D. P. noch der Hochwürdigen Theologischen Facultät wäre in Schrifften communi ciret worden; so weisete doch die Folge, daß man ihnen sehr wahrscheinlich clanculum die acta geschickt, indem sie, die Theologische Facultät, sub dato den 6. Aprilis nachgehendes Schreiben an das Ober-Consistorium abgehen liesse.
Die Theologische Facultät mischet sich in die Sache. Unzeitige Denunciation derselben. P P. Ew. Churfürstl. Durchlanchtigkeit müssen wir in aller Unterthänigkeit berichten, daß, als unser lieber Collega Herr D. Aug. Pfeiffer Hebr. L. P. P. ein Collegium Privatum Anti-Atheisticum auf morgenden Sontag Quasimodogeniti zu intimiren sich bey mir jetziger Zeit Decano gewöhnlicher massen angemeldet, das Programma und Quaestiones Anti Atheisticas, darüber er in solchem Collegio zu lesen gemeynet, überreichet, und die Censuram und subscriptionem erhalten, Christian Thomasius, als ihm davon ein Exemplar in die Hände kommen, in einen Schreiben sub dato 4. Aprilis von Rectore Aca-
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/73>, abgerufen am 27.07.2024. |