Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

ste zu injuriren, sondern er hat auch, als ob Ew. Churfürstl Durchlauchtigkeit eine inquisition wieder mich angeordnet hätte, die Herren Commissarios durch gefährliche Cavillirung des in dem gnädigsten Befehl enthaltenen Worts vernehmen bereden wollen, und privata autoritate ohne Consens des übrigen Ministerii ein weitläufftig memorial, das er selbst verfertiget, (wie er sich gegen andere gerühmet:) denen Herren Commissariis daß sie mich darüber, als auf in quisitional-articul vernehmen sollten, übergeben, welches also auch die Ursache mag gewesen seyn, warum die Herren Commissarii in mein geschehenes petitum nicht alsobald willigen wollen.

Wann dann, Gnädigster Churfürst, durch diese von dem Ministerio wieder mich eingegebene inculpation mein ehrlicher Nahme aufs hefftigste gekräncket wird, ich aber bey diesen allen eine bewegliche und Christliche Schrifft an ein ehrwürdiges Ministerium abgehen zu lassen gesonnen bin, in welcher ich ihnen die Unbefugniß ihres Vorhaben mit bescheidenen Worten vorstellen, und sie (auch besagte beyde Urheber Herrn D. P. und Herrn D. C. nicht ausgeschlossen:) daß sie von ihren Fürhaben wieder mich abstehen, und sich Ehristlich mit mir vergleichen, gebührend ersuchen will, in dessen Entstehung aber Ewr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich meine Unschuld gegründet darzuthun vertraue; gleichwohl derer keines ohne erhaltene Communication der wieder mich eingegebenen Klagen füglich geschehen kan; als gelanget an Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit mein unterthänigstes gehorsamstes Bitten, der löblichen Universität anzubefehlen, daß sie mir nicht alleine die erste und von denen Herren des Ministerii viritim unterschriebene Klage, sondern auch das hernach eingesendete memorial in Abschrifft communiciren, und zu meiner Verantwortung eine Monats-Frist verstatten, Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit im übrigen lediglich und unterthänigst anheimstellende, was sie wegen Herrn D. P. künfftigen Predigten gnädigst anzuordnen geruhen werden, in stetwährender Verharrung &c.

Das von denen Adversalis angegebene Corpus delicti aus dem Januario 1689.

§. XXIIX. Damit auch der unpartherische Leser in antecessum beurtheilen möge, wie ungegründet alle die imputationes seyn, die der concipient der so genannten Erläuterungs-Puncte gegen mich eingegeben; so will ich nur speciminis loco das von dem concipienten angegebene corpus delicti sub num. 4. als wegen welches D. I. B. C. am allermeisten von D. A. P. wieder mich aufgebracht worden, aus dem Ianuario des 89. Jahrs hierher setzen, ob es gleich ein wenig weitläufftig und daselbst a p. 64. biß p. 77. zu lesen ist. Ich hatte in besagtem Janua-

ste zu injuriren, sondern er hat auch, als ob Ew. Churfürstl Durchlauchtigkeit eine inquisition wieder mich angeordnet hätte, die Herren Commissarios durch gefährliche Cavillirung des in dem gnädigsten Befehl enthaltenen Worts vernehmen bereden wollen, und privata autoritate ohne Consens des übrigen Ministerii ein weitläufftig memorial, das er selbst verfertiget, (wie er sich gegen andere gerühmet:) denen Herren Commissariis daß sie mich darüber, als auf in quisitional-articul vernehmen sollten, übergeben, welches also auch die Ursache mag gewesen seyn, warum die Herren Commissarii in mein geschehenes petitum nicht alsobald willigen wollen.

Wann dann, Gnädigster Churfürst, durch diese von dem Ministerio wieder mich eingegebene inculpation mein ehrlicher Nahme aufs hefftigste gekräncket wird, ich aber bey diesen allen eine bewegliche und Christliche Schrifft an ein ehrwürdiges Ministerium abgehen zu lassen gesonnen bin, in welcher ich ihnen die Unbefugniß ihres Vorhaben mit bescheidenen Worten vorstellen, und sie (auch besagte beyde Urheber Herrn D. P. und Herrn D. C. nicht ausgeschlossen:) daß sie von ihren Fürhaben wieder mich abstehen, und sich Ehristlich mit mir vergleichen, gebührend ersuchen will, in dessen Entstehung aber Ewr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich meine Unschuld gegründet darzuthun vertraue; gleichwohl derer keines ohne erhaltene Communication der wieder mich eingegebenen Klagen füglich geschehen kan; als gelanget an Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit mein unterthänigstes gehorsamstes Bitten, der löblichen Universität anzubefehlen, daß sie mir nicht alleine die erste und von denen Herren des Ministerii viritim unterschriebene Klage, sondern auch das hernach eingesendete memorial in Abschrifft communiciren, und zu meiner Verantwortung eine Monats-Frist verstatten, Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit im übrigen lediglich und unterthänigst anheimstellende, was sie wegen Herrn D. P. künfftigen Predigten gnädigst anzuordnen geruhen werden, in stetwährender Verharrung &c.

Das von denen Adversalis angegebene Corpus delicti aus dem Januario 1689.

§. XXIIX. Damit auch der unpartherische Leser in antecessum beurtheilen möge, wie ungegründet alle die imputationes seyn, die der concipient der so genannten Erläuterungs-Puncte gegen mich eingegeben; so will ich nur speciminis loco das von dem concipienten angegebene corpus delicti sub num. 4. als wegen welches D. I. B. C. am allermeisten von D. A. P. wieder mich aufgebracht worden, aus dem Ianuario des 89. Jahrs hierher setzen, ob es gleich ein wenig weitläufftig und daselbst a p. 64. biß p. 77. zu lesen ist. Ich hatte in besagtem Janua-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0062" n="56"/>
ste zu injuriren, sondern er hat auch, als ob                      Ew. Churfürstl Durchlauchtigkeit eine inquisition wieder mich angeordnet hätte,                      die Herren Commissarios durch gefährliche Cavillirung des in dem gnädigsten                      Befehl enthaltenen Worts vernehmen bereden wollen, und privata autoritate ohne                      Consens des übrigen Ministerii ein weitläufftig memorial, das er selbst                      verfertiget, (wie er sich gegen andere gerühmet:) denen Herren Commissariis daß                      sie mich darüber, als auf in quisitional-articul vernehmen sollten, übergeben,                      welches also auch die Ursache mag gewesen seyn, warum die Herren Commissarii in                      mein geschehenes petitum nicht alsobald willigen wollen.</p>
        <p>Wann dann, Gnädigster Churfürst, durch diese von dem Ministerio wieder mich eingegebene inculpation mein ehrlicher Nahme aufs hefftigste gekräncket wird, ich aber bey diesen allen eine bewegliche und Christliche Schrifft an ein ehrwürdiges Ministerium abgehen zu lassen gesonnen bin, in welcher ich ihnen die Unbefugniß ihres Vorhaben mit bescheidenen Worten vorstellen, und sie (auch besagte beyde Urheber Herrn D. P. und Herrn D. C. nicht ausgeschlossen:) daß sie von ihren Fürhaben wieder mich abstehen, und sich Ehristlich mit mir vergleichen, gebührend ersuchen will, in dessen Entstehung aber Ewr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich meine Unschuld gegründet darzuthun vertraue; gleichwohl derer keines ohne erhaltene Communication der wieder mich eingegebenen Klagen füglich geschehen kan; als gelanget an Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit mein unterthänigstes gehorsamstes Bitten, der löblichen Universität anzubefehlen, daß sie mir nicht alleine die erste und von denen Herren des Ministerii viritim unterschriebene Klage, sondern auch das hernach eingesendete memorial in Abschrifft communiciren, und zu meiner Verantwortung eine Monats-Frist verstatten, Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit im übrigen lediglich und unterthänigst anheimstellende, was sie wegen Herrn D. P. künfftigen Predigten gnädigst anzuordnen geruhen werden, in stetwährender Verharrung &amp;c.</p>
        <note place="left">Das von denen <hi rendition="#i">Adversalis</hi> angegebene <hi rendition="#i">Corpus delicti</hi> aus dem <hi rendition="#i">Januario 1689.</hi></note>
        <p>§. XXIIX. Damit auch der unpartherische Leser in antecessum beurtheilen möge, wie                      ungegründet alle die imputationes seyn, die der concipient der so genannten                      Erläuterungs-Puncte gegen mich eingegeben; so will ich nur speciminis loco das                      von dem concipienten angegebene corpus delicti sub num. 4. als wegen welches D.                      I. B. C. am allermeisten von D. A. P. wieder mich aufgebracht worden, aus dem                      Ianuario des 89. Jahrs hierher setzen, ob es gleich ein wenig weitläufftig und                      daselbst a p. 64. biß p. 77. zu lesen ist. Ich hatte in besagtem Janua-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[56/0062] ste zu injuriren, sondern er hat auch, als ob Ew. Churfürstl Durchlauchtigkeit eine inquisition wieder mich angeordnet hätte, die Herren Commissarios durch gefährliche Cavillirung des in dem gnädigsten Befehl enthaltenen Worts vernehmen bereden wollen, und privata autoritate ohne Consens des übrigen Ministerii ein weitläufftig memorial, das er selbst verfertiget, (wie er sich gegen andere gerühmet:) denen Herren Commissariis daß sie mich darüber, als auf in quisitional-articul vernehmen sollten, übergeben, welches also auch die Ursache mag gewesen seyn, warum die Herren Commissarii in mein geschehenes petitum nicht alsobald willigen wollen. Wann dann, Gnädigster Churfürst, durch diese von dem Ministerio wieder mich eingegebene inculpation mein ehrlicher Nahme aufs hefftigste gekräncket wird, ich aber bey diesen allen eine bewegliche und Christliche Schrifft an ein ehrwürdiges Ministerium abgehen zu lassen gesonnen bin, in welcher ich ihnen die Unbefugniß ihres Vorhaben mit bescheidenen Worten vorstellen, und sie (auch besagte beyde Urheber Herrn D. P. und Herrn D. C. nicht ausgeschlossen:) daß sie von ihren Fürhaben wieder mich abstehen, und sich Ehristlich mit mir vergleichen, gebührend ersuchen will, in dessen Entstehung aber Ewr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich meine Unschuld gegründet darzuthun vertraue; gleichwohl derer keines ohne erhaltene Communication der wieder mich eingegebenen Klagen füglich geschehen kan; als gelanget an Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit mein unterthänigstes gehorsamstes Bitten, der löblichen Universität anzubefehlen, daß sie mir nicht alleine die erste und von denen Herren des Ministerii viritim unterschriebene Klage, sondern auch das hernach eingesendete memorial in Abschrifft communiciren, und zu meiner Verantwortung eine Monats-Frist verstatten, Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit im übrigen lediglich und unterthänigst anheimstellende, was sie wegen Herrn D. P. künfftigen Predigten gnädigst anzuordnen geruhen werden, in stetwährender Verharrung &c. §. XXIIX. Damit auch der unpartherische Leser in antecessum beurtheilen möge, wie ungegründet alle die imputationes seyn, die der concipient der so genannten Erläuterungs-Puncte gegen mich eingegeben; so will ich nur speciminis loco das von dem concipienten angegebene corpus delicti sub num. 4. als wegen welches D. I. B. C. am allermeisten von D. A. P. wieder mich aufgebracht worden, aus dem Ianuario des 89. Jahrs hierher setzen, ob es gleich ein wenig weitläufftig und daselbst a p. 64. biß p. 77. zu lesen ist. Ich hatte in besagtem Janua-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/62
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/62>, abgerufen am 27.11.2024.