Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.die Zeit der ferien über auff meine Verantwortung bedacht gewesen seyn können; so aber wird die Sache zu grossen praejudiz meines ehrlichen Nahmens, der dieser Anschuldigung halber nicht wenig gekräncket wird, aufgehalten; Ja ich kan, so lange biß ich die Klage des Ministerii gelesen, nicht einmahl Ewr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit eine ausführliche speciem facti zur Vortrab meiner Verantwortung vorstellen. Jedoch werden Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit mir gnädigst erlauben, daß, Deroselben ich indessen der Sachen wahre Befchaffenheit nur in etwas entwerffe. Es hat Herr D. A. P. nunmehro fast ein Jahr her auf öffentlicher Cantzel ohne alle gegebene Ursach wieder meine doctrinas privatas und wieder meine Schrifften mit harten anzüglichen Worten öffters geprediget, auch mich auf Gastereyen und in andern Gesellschafften als einen scurram mit vielfältigen Schmähen durchgezogen, welches alles aber ich aus Christlichen Gemüthe, und daß ich bey der Gemeine kein Aergernüß geben möchte, verschmertzet, und gemeynet, ihn hierdurch zu gewinnen, und von seinen untheologischen Vornehmen abzuwenden. Nichts destoweniger muß ich jetzo erfahren, daß er für etlichen wenigen Wochen meinen bißher gewesenen Beicht Vater Herr D. I. B. C. durch weiß nicht was vor persuasiones wieder mich mit ihm umzutreten veranlasset, worauf sie beyderseits ohne alle vorher in acht genommene und gewöhnliche gradus admonitionis bey Versammlung des Ministerii jüngsthin mit einer excessiven Schmäh Schrifft, in welcher sie mich vieler schändlichen Laster sollen beschuldiget, auch auf sich genommen haben, dieselbige mir klärlich darzuthun, hervor gerückt, und dadurch die übrigen Herren des Ministerii verleitet, daß sie die bey Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit übergebene harte Klage (wiewohln doch noch etliche härtere Worte auf Einrathen der anderen darinnen geändert seyn sollen) viritim unterschrieben, zumahl da denen übrigen von diesen zweyen Herren Collegen Versicherung gethan worden, daß Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit alsbald einen strengen Befehl, wieder mich auf das schärffste zu inquiriren, ergehen lassen würde; nachdem aber Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit die Unbefugnüß ihres petiti augenscheinlich wahrgenommen, und dannenhero der Universität, daß sie mich zuförderst wieder des Ministerii Anklage hören solten, gnädigst anbefohlen, für welche hohe Churfürstl Gnade Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich unterthänigsten Danck abstatte, hat Herr D. P. nicht alleine fortgefahren in allen seinen inzwischen gehaltenen Predigten mich auf das hefftig- die Zeit der ferien über auff meine Verantwortung bedacht gewesen seyn können; so aber wird die Sache zu grossen praejudiz meines ehrlichen Nahmens, der dieser Anschuldigung halber nicht wenig gekräncket wird, aufgehalten; Ja ich kan, so lange biß ich die Klage des Ministerii gelesen, nicht einmahl Ewr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit eine ausführliche speciem facti zur Vortrab meiner Verantwortung vorstellen. Jedoch werden Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit mir gnädigst erlauben, daß, Deroselben ich indessen der Sachen wahre Befchaffenheit nur in etwas entwerffe. Es hat Herr D. A. P. nunmehro fast ein Jahr her auf öffentlicher Cantzel ohne alle gegebene Ursach wieder meine doctrinas privatas und wieder meine Schrifften mit harten anzüglichen Worten öffters geprediget, auch mich auf Gastereyen und in andern Gesellschafften als einen scurram mit vielfältigen Schmähen durchgezogen, welches alles aber ich aus Christlichen Gemüthe, und daß ich bey der Gemeine kein Aergernüß geben möchte, verschmertzet, und gemeynet, ihn hierdurch zu gewinnen, und von seinen untheologischen Vornehmen abzuwenden. Nichts destoweniger muß ich jetzo erfahren, daß er für etlichen wenigen Wochen meinen bißher gewesenen Beicht Vater Herr D. I. B. C. durch weiß nicht was vor persuasiones wieder mich mit ihm umzutreten veranlasset, worauf sie beyderseits ohne alle vorher in acht genommene und gewöhnliche gradus admonitionis bey Versammlung des Ministerii jüngsthin mit einer excessiven Schmäh Schrifft, in welcher sie mich vieler schändlichen Laster sollen beschuldiget, auch auf sich genommen haben, dieselbige mir klärlich darzuthun, hervor gerückt, und dadurch die übrigen Herren des Ministerii verleitet, daß sie die bey Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit übergebene harte Klage (wiewohln doch noch etliche härtere Worte auf Einrathen der anderen darinnen geändert seyn sollen) viritim unterschrieben, zumahl da denen übrigen von diesen zweyen Herren Collegen Versicherung gethan worden, daß Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit alsbald einen strengen Befehl, wieder mich auf das schärffste zu inquiriren, ergehen lassen würde; nachdem aber Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit die Unbefugnüß ihres petiti augenscheinlich wahrgenommen, und dannenhero der Universität, daß sie mich zuförderst wieder des Ministerii Anklage hören solten, gnädigst anbefohlen, für welche hohe Churfürstl Gnade Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich unterthänigsten Danck abstatte, hat Herr D. P. nicht alleine fortgefahren in allen seinen inzwischen gehaltenen Predigten mich auf das hefftig- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0061" n="55"/> die Zeit der ferien über auff meine Verantwortung bedacht gewesen seyn können; so aber wird die Sache zu grossen praejudiz meines ehrlichen Nahmens, der dieser Anschuldigung halber nicht wenig gekräncket wird, aufgehalten; Ja ich kan, so lange biß ich die Klage des Ministerii gelesen, nicht einmahl Ewr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit eine ausführliche speciem facti zur Vortrab meiner Verantwortung vorstellen. Jedoch werden Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit mir gnädigst erlauben, daß, Deroselben ich indessen der Sachen wahre Befchaffenheit nur in etwas entwerffe.</p> <p>Es hat Herr D. A. P. nunmehro fast ein Jahr her auf öffentlicher Cantzel ohne alle gegebene Ursach wieder meine doctrinas privatas und wieder meine Schrifften mit harten anzüglichen Worten öffters geprediget, auch mich auf Gastereyen und in andern Gesellschafften als einen scurram mit vielfältigen Schmähen durchgezogen, welches alles aber ich aus Christlichen Gemüthe, und daß ich bey der Gemeine kein Aergernüß geben möchte, verschmertzet, und gemeynet, ihn hierdurch zu gewinnen, und von seinen untheologischen Vornehmen abzuwenden. Nichts destoweniger muß ich jetzo erfahren, daß er für etlichen wenigen Wochen meinen bißher gewesenen Beicht Vater Herr D. I. B. C. durch weiß nicht was vor persuasiones wieder mich mit ihm umzutreten veranlasset, worauf sie beyderseits ohne alle vorher in acht genommene und gewöhnliche gradus admonitionis bey Versammlung des Ministerii jüngsthin mit einer excessiven Schmäh Schrifft, in welcher sie mich vieler schändlichen Laster sollen beschuldiget, auch auf sich genommen haben, dieselbige mir klärlich darzuthun, hervor gerückt, und dadurch die übrigen Herren des Ministerii verleitet, daß sie die bey Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit übergebene harte Klage (wiewohln doch noch etliche härtere Worte auf Einrathen der anderen darinnen geändert seyn sollen) viritim unterschrieben, zumahl da denen übrigen von diesen zweyen Herren Collegen Versicherung gethan worden, daß Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit alsbald einen strengen Befehl, wieder mich auf das schärffste zu inquiriren, ergehen lassen würde; nachdem aber Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit die Unbefugnüß ihres petiti augenscheinlich wahrgenommen, und dannenhero der Universität, daß sie mich zuförderst wieder des Ministerii Anklage hören solten, gnädigst anbefohlen, für welche hohe Churfürstl Gnade Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich unterthänigsten Danck abstatte, hat Herr D. P. nicht alleine fortgefahren in allen seinen inzwischen gehaltenen Predigten mich auf das hefftig- </p> </div> </body> </text> </TEI> [55/0061]
die Zeit der ferien über auff meine Verantwortung bedacht gewesen seyn können; so aber wird die Sache zu grossen praejudiz meines ehrlichen Nahmens, der dieser Anschuldigung halber nicht wenig gekräncket wird, aufgehalten; Ja ich kan, so lange biß ich die Klage des Ministerii gelesen, nicht einmahl Ewr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit eine ausführliche speciem facti zur Vortrab meiner Verantwortung vorstellen. Jedoch werden Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit mir gnädigst erlauben, daß, Deroselben ich indessen der Sachen wahre Befchaffenheit nur in etwas entwerffe.
Es hat Herr D. A. P. nunmehro fast ein Jahr her auf öffentlicher Cantzel ohne alle gegebene Ursach wieder meine doctrinas privatas und wieder meine Schrifften mit harten anzüglichen Worten öffters geprediget, auch mich auf Gastereyen und in andern Gesellschafften als einen scurram mit vielfältigen Schmähen durchgezogen, welches alles aber ich aus Christlichen Gemüthe, und daß ich bey der Gemeine kein Aergernüß geben möchte, verschmertzet, und gemeynet, ihn hierdurch zu gewinnen, und von seinen untheologischen Vornehmen abzuwenden. Nichts destoweniger muß ich jetzo erfahren, daß er für etlichen wenigen Wochen meinen bißher gewesenen Beicht Vater Herr D. I. B. C. durch weiß nicht was vor persuasiones wieder mich mit ihm umzutreten veranlasset, worauf sie beyderseits ohne alle vorher in acht genommene und gewöhnliche gradus admonitionis bey Versammlung des Ministerii jüngsthin mit einer excessiven Schmäh Schrifft, in welcher sie mich vieler schändlichen Laster sollen beschuldiget, auch auf sich genommen haben, dieselbige mir klärlich darzuthun, hervor gerückt, und dadurch die übrigen Herren des Ministerii verleitet, daß sie die bey Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit übergebene harte Klage (wiewohln doch noch etliche härtere Worte auf Einrathen der anderen darinnen geändert seyn sollen) viritim unterschrieben, zumahl da denen übrigen von diesen zweyen Herren Collegen Versicherung gethan worden, daß Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit alsbald einen strengen Befehl, wieder mich auf das schärffste zu inquiriren, ergehen lassen würde; nachdem aber Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit die Unbefugnüß ihres petiti augenscheinlich wahrgenommen, und dannenhero der Universität, daß sie mich zuförderst wieder des Ministerii Anklage hören solten, gnädigst anbefohlen, für welche hohe Churfürstl Gnade Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich unterthänigsten Danck abstatte, hat Herr D. P. nicht alleine fortgefahren in allen seinen inzwischen gehaltenen Predigten mich auf das hefftig-
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/61>, abgerufen am 16.02.2025. |