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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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vorgestellet worden; so sind doch nichts destoweniger in diesen dritten Theil in der That mehr Casus als in denen beyden ersten enthalten / indem ich allhier angefangen / allerhand Casus unter einer gewissen rubrique zu bringen / nach welcher sie einiger maßen eine Gleichförmigkeit mit einander haben / dergestalt / daß zuweilen auch vier biß fünffe unter einen Titul angebracht worden / und also bey nahe in die viertzig unterschiedene Fälle / nebst denen darauf ertheilten responsis allhier werden anzutreffen seyn: zumahl wenn man betrachtet / daß auch der erste Handel zum wenigsten vier oder fünff special Casus in sich begreifft / indem erstlich Herr D. A. mich verborgener Weise / und hernach unter der Larve der Philosophischen Facultät wegen beschuldigter scommatischer Schrifften / und als ob ich ihn eine concussion schuld gegeben / ingleichen wegen eines Auditorii domestici denunciret und angeklaget; zum dritten Herr D. C. und D. P. das gesamte Ministerium aufgebracht / mich wegen vieler angegebener injurien und Anzüglichkeiten gleichfals zu denunciren / auch unter dessen Nahmen hernach einen libellum famosum ad acta einschieben lassen; auch vierdtens die Theologische Facultät verleitet / daß sie mich / als einen / der sich selbst grober und straffbahrer Unthaten / und wieder GOttes Wort und unsere libros symbolicos lauffender Reden und Lehren schuld gäbe / zur Inquisition und Bestraffung denuncirten; endlich fünfftens / durch diese

vorgestellet worden; so sind doch nichts destoweniger in diesen dritten Theil in der That mehr Casus als in denen beyden ersten enthalten / indem ich allhier angefangen / allerhand Casus unter einer gewissen rubrique zu bringen / nach welcher sie einiger maßen eine Gleichförmigkeit mit einander haben / dergestalt / daß zuweilen auch vier biß fünffe unter einen Titul angebracht worden / und also bey nahe in die viertzig unterschiedene Fälle / nebst denen darauf ertheilten responsis allhier werden anzutreffen seyn: zumahl wenn man betrachtet / daß auch der erste Handel zum wenigsten vier oder fünff special Casus in sich begreifft / indem erstlich Herr D. A. mich verborgener Weise / und hernach unter der Larve der Philosophischen Facultät wegen beschuldigter scommatischer Schrifften / und als ob ich ihn eine concussion schuld gegeben / ingleichen wegen eines Auditorii domestici denunciret und angeklaget; zum dritten Herr D. C. und D. P. das gesamte Ministerium aufgebracht / mich wegen vieler angegebener injurien und Anzüglichkeiten gleichfals zu denunciren / auch unter dessen Nahmen hernach einen libellum famosum ad acta einschieben lassen; auch vierdtens die Theologische Facultät verleitet / daß sie mich / als einen / der sich selbst grober und straffbahrer Unthaten / und wieder GOttes Wort und unsere libros symbolicos lauffender Reden und Lehren schuld gäbe / zur Inquisition und Bestraffung denuncirten; endlich fünfftens / durch diese

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[0005] vorgestellet worden; so sind doch nichts destoweniger in diesen dritten Theil in der That mehr Casus als in denen beyden ersten enthalten / indem ich allhier angefangen / allerhand Casus unter einer gewissen rubrique zu bringen / nach welcher sie einiger maßen eine Gleichförmigkeit mit einander haben / dergestalt / daß zuweilen auch vier biß fünffe unter einen Titul angebracht worden / und also bey nahe in die viertzig unterschiedene Fälle / nebst denen darauf ertheilten responsis allhier werden anzutreffen seyn: zumahl wenn man betrachtet / daß auch der erste Handel zum wenigsten vier oder fünff special Casus in sich begreifft / indem erstlich Herr D. A. mich verborgener Weise / und hernach unter der Larve der Philosophischen Facultät wegen beschuldigter scommatischer Schrifften / und als ob ich ihn eine concussion schuld gegeben / ingleichen wegen eines Auditorii domestici denunciret und angeklaget; zum dritten Herr D. C. und D. P. das gesamte Ministerium aufgebracht / mich wegen vieler angegebener injurien und Anzüglichkeiten gleichfals zu denunciren / auch unter dessen Nahmen hernach einen libellum famosum ad acta einschieben lassen; auch vierdtens die Theologische Facultät verleitet / daß sie mich / als einen / der sich selbst grober und straffbahrer Unthaten / und wieder GOttes Wort und unsere libros symbolicos lauffender Reden und Lehren schuld gäbe / zur Inquisition und Bestraffung denuncirten; endlich fünfftens / durch diese

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/5>, abgerufen am 21.11.2024.