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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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mehr, als für den Beweiß ihrer Anschuldigung scheuen. Ich habe in besagter meiner Supplic den kleinsten Theil meiner Beschwehrden angeführet, und würde ich viel von mehrern zu sagen haben, wenn ich nur das anführen wollte, was seit wenig Wochen mir von meinen Gegnern wiederfahren, wenn nicht meiner Natur das Verklagen höchst zuwieder wäre, ich auch für höchst ungereimt hielte, Eurer Excellence mit denen bagatellen, fo mir wiederfahren, beschwehrlich zufallen. Ich erinnere mich vielmehr, die Feder zu dem Ende ergriffen zu haben, daß Eurer Excellence ich unterthänigsten Danck für die Gnade, so durch das des Herrn Ober-Hoffmarschalls Excellence gescheyene Versprechen sie mir erwiesen, abstatte, und Eure Excellence ferner gehorsamst ersuche, in Dero hochvermögenden Schutz wieder meine Verfolger mich zu nehmen. Ich weiß nicht, ob eine wenige Erkäntnüß des Rechtens, oder, wieder Verhoffen, eine meinen möglichen Fleiß unerachtet nicht gäntzlich ausgerottete Wurtzel der Selbst-Liebe mich beredet, ob sey mein unterthänigstes Begehren denen Rechten nicht zuwieder. Nichts destoweniger will ich auch die Gerechtigkeit der Gnade nicht gantz entgegen setzen, sondern obschon der Mangel des Erkäntnüsses eines Verbrechens, mir noch nicht zulässet, S. Churfl. Durchlauchtigkeit darum unterthänigst anzuflehen; so ist doch die Hitze meiner Selbst-Liebe niemahln so starck gewesen, daß ich das strenge Recht wieder meine Gegner begehren sollen, massen dann mit ihrer Beschimpffung mir wenig gedienet ist, sondern ich jederzeit zufrieden seyn werde, wenn wegen der allzuempfindlichen Verletzung, daß sie mich bey männiglich als einen Inquisiten ausschreyen, und dadurch sonderlich an auswärtigen Orten meine wenige renommee, so viel an ihnen, zu kräncken suchen, ich nur eine ohnmaßgebliche satisfaction erhalte. Und weil dann zu Eurer Excellence ich des unterthänigen Vertrauens lebe, daß selbige Dero hocherleuchteten Verstande nach schon hierinnen ein beqvemes Temperament zu treffen wissen werden; Als will zwar Ew. Excellence nochmahln meine Angelegenheit in Unterthänigkeit ich gehorsamst recommendiren, dabeneben aber submittire Dero gnädigen decision ich dieselbige gäntzlich, und werde meinen Gegnern, ihrer üblen intention ungeachtet, doch deswegen verbunden bleiben, weil ihre Verleumdung mir einen Anlaß gegeben, Ew. Excellence in unterthänigen Respect zu versichern, daß ich jederzeit seyn werde etc.

Das andere Schreiben war folgenden Inhalts:

P. P. Gleichwie Ew. Hochwohlgebohrnen Excellence überhäuffte

mehr, als für den Beweiß ihrer Anschuldigung scheuen. Ich habe in besagter meiner Supplic den kleinsten Theil meiner Beschwehrden angeführet, und würde ich viel von mehrern zu sagen haben, wenn ich nur das anführen wollte, was seit wenig Wochen mir von meinen Gegnern wiederfahren, wenn nicht meiner Natur das Verklagen höchst zuwieder wäre, ich auch für höchst ungereimt hielte, Eurer Excellence mit denen bagatellen, fo mir wiederfahren, beschwehrlich zufallen. Ich erinnere mich vielmehr, die Feder zu dem Ende ergriffen zu haben, daß Eurer Excellence ich unterthänigsten Danck für die Gnade, so durch das des Herrn Ober-Hoffmarschalls Excellence gescheyene Versprechen sie mir erwiesen, abstatte, und Eure Excellence ferner gehorsamst ersuche, in Dero hochvermögenden Schutz wieder meine Verfolger mich zu nehmen. Ich weiß nicht, ob eine wenige Erkäntnüß des Rechtens, oder, wieder Verhoffen, eine meinen möglichen Fleiß unerachtet nicht gäntzlich ausgerottete Wurtzel der Selbst-Liebe mich beredet, ob sey mein unterthänigstes Begehren denen Rechten nicht zuwieder. Nichts destoweniger will ich auch die Gerechtigkeit der Gnade nicht gantz entgegen setzen, sondern obschon der Mangel des Erkäntnüsses eines Verbrechens, mir noch nicht zulässet, S. Churfl. Durchlauchtigkeit darum unterthänigst anzuflehen; so ist doch die Hitze meiner Selbst-Liebe niemahln so starck gewesen, daß ich das strenge Recht wieder meine Gegner begehren sollen, massen dann mit ihrer Beschimpffung mir wenig gedienet ist, sondern ich jederzeit zufrieden seyn werde, wenn wegen der allzuempfindlichen Verletzung, daß sie mich bey männiglich als einen Inquisiten ausschreyen, und dadurch sonderlich an auswärtigen Orten meine wenige renommée, so viel an ihnen, zu kräncken suchen, ich nur eine ohnmaßgebliche satisfaction erhalte. Und weil dann zu Eurer Excellence ich des unterthänigen Vertrauens lebe, daß selbige Dero hocherleuchteten Verstande nach schon hierinnen ein beqvemes Temperament zu treffen wissen werden; Als will zwar Ew. Excellence nochmahln meine Angelegenheit in Unterthänigkeit ich gehorsamst recommendiren, dabeneben aber submittire Dero gnädigen decision ich dieselbige gäntzlich, und werde meinen Gegnern, ihrer üblen intention ungeachtet, doch deswegen verbunden bleiben, weil ihre Verleumdung mir einen Anlaß gegeben, Ew. Excellence in unterthänigen Respect zu versichern, daß ich jederzeit seyn werde etc.

Das andere Schreiben war folgenden Inhalts:

P. P. Gleichwie Ew. Hochwohlgebohrnen Excellence überhäuffte

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mehr,                      als für den Beweiß ihrer Anschuldigung scheuen. Ich habe in besagter meiner                      Supplic den kleinsten Theil meiner Beschwehrden angeführet, und würde ich viel                      von mehrern zu sagen haben, wenn ich nur das anführen wollte, was seit wenig                      Wochen mir von meinen Gegnern wiederfahren, wenn nicht meiner Natur das                      Verklagen höchst zuwieder wäre, ich auch für höchst ungereimt hielte, Eurer                      Excellence mit denen bagatellen, fo mir wiederfahren, beschwehrlich zufallen.                      Ich erinnere mich vielmehr, die Feder zu dem Ende ergriffen zu haben, daß Eurer                      Excellence ich unterthänigsten Danck für die Gnade, so durch das des Herrn                      Ober-Hoffmarschalls Excellence gescheyene Versprechen sie mir erwiesen,                      abstatte, und Eure Excellence ferner gehorsamst ersuche, in Dero hochvermögenden                      Schutz wieder meine Verfolger mich zu nehmen. Ich weiß nicht, ob eine wenige                      Erkäntnüß des Rechtens, oder, wieder Verhoffen, eine meinen möglichen Fleiß                      unerachtet nicht gäntzlich ausgerottete Wurtzel der Selbst-Liebe mich beredet,                      ob sey mein unterthänigstes Begehren denen Rechten nicht zuwieder. Nichts                      destoweniger will ich auch die Gerechtigkeit der Gnade nicht gantz entgegen                      setzen, sondern obschon der Mangel des Erkäntnüsses eines Verbrechens, mir noch                      nicht zulässet, S. Churfl. Durchlauchtigkeit darum unterthänigst anzuflehen; so                      ist doch die Hitze meiner Selbst-Liebe niemahln so starck gewesen, daß ich das                      strenge Recht wieder meine Gegner begehren sollen, massen dann mit ihrer                      Beschimpffung mir wenig gedienet ist, sondern ich jederzeit zufrieden seyn                      werde, wenn wegen der allzuempfindlichen Verletzung, daß sie mich bey männiglich                      als einen Inquisiten ausschreyen, und dadurch sonderlich an auswärtigen Orten                      meine wenige renommée, so viel an ihnen, zu kräncken suchen, ich nur eine                      ohnmaßgebliche satisfaction erhalte. Und weil dann zu Eurer Excellence ich des                      unterthänigen Vertrauens lebe, daß selbige Dero hocherleuchteten Verstande nach                      schon hierinnen ein beqvemes Temperament zu treffen wissen werden; Als will zwar                      Ew. Excellence nochmahln meine Angelegenheit in Unterthänigkeit ich gehorsamst                      recommendiren, dabeneben aber submittire Dero gnädigen decision ich dieselbige                      gäntzlich, und werde meinen Gegnern, ihrer üblen intention ungeachtet, doch                      deswegen verbunden bleiben, weil ihre Verleumdung mir einen Anlaß gegeben, Ew.                      Excellence in unterthänigen Respect zu versichern, daß ich jederzeit seyn werde                      etc.</p>
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[36/0042] mehr, als für den Beweiß ihrer Anschuldigung scheuen. Ich habe in besagter meiner Supplic den kleinsten Theil meiner Beschwehrden angeführet, und würde ich viel von mehrern zu sagen haben, wenn ich nur das anführen wollte, was seit wenig Wochen mir von meinen Gegnern wiederfahren, wenn nicht meiner Natur das Verklagen höchst zuwieder wäre, ich auch für höchst ungereimt hielte, Eurer Excellence mit denen bagatellen, fo mir wiederfahren, beschwehrlich zufallen. Ich erinnere mich vielmehr, die Feder zu dem Ende ergriffen zu haben, daß Eurer Excellence ich unterthänigsten Danck für die Gnade, so durch das des Herrn Ober-Hoffmarschalls Excellence gescheyene Versprechen sie mir erwiesen, abstatte, und Eure Excellence ferner gehorsamst ersuche, in Dero hochvermögenden Schutz wieder meine Verfolger mich zu nehmen. Ich weiß nicht, ob eine wenige Erkäntnüß des Rechtens, oder, wieder Verhoffen, eine meinen möglichen Fleiß unerachtet nicht gäntzlich ausgerottete Wurtzel der Selbst-Liebe mich beredet, ob sey mein unterthänigstes Begehren denen Rechten nicht zuwieder. Nichts destoweniger will ich auch die Gerechtigkeit der Gnade nicht gantz entgegen setzen, sondern obschon der Mangel des Erkäntnüsses eines Verbrechens, mir noch nicht zulässet, S. Churfl. Durchlauchtigkeit darum unterthänigst anzuflehen; so ist doch die Hitze meiner Selbst-Liebe niemahln so starck gewesen, daß ich das strenge Recht wieder meine Gegner begehren sollen, massen dann mit ihrer Beschimpffung mir wenig gedienet ist, sondern ich jederzeit zufrieden seyn werde, wenn wegen der allzuempfindlichen Verletzung, daß sie mich bey männiglich als einen Inquisiten ausschreyen, und dadurch sonderlich an auswärtigen Orten meine wenige renommée, so viel an ihnen, zu kräncken suchen, ich nur eine ohnmaßgebliche satisfaction erhalte. Und weil dann zu Eurer Excellence ich des unterthänigen Vertrauens lebe, daß selbige Dero hocherleuchteten Verstande nach schon hierinnen ein beqvemes Temperament zu treffen wissen werden; Als will zwar Ew. Excellence nochmahln meine Angelegenheit in Unterthänigkeit ich gehorsamst recommendiren, dabeneben aber submittire Dero gnädigen decision ich dieselbige gäntzlich, und werde meinen Gegnern, ihrer üblen intention ungeachtet, doch deswegen verbunden bleiben, weil ihre Verleumdung mir einen Anlaß gegeben, Ew. Excellence in unterthänigen Respect zu versichern, daß ich jederzeit seyn werde etc. Das andere Schreiben war folgenden Inhalts: P. P. Gleichwie Ew. Hochwohlgebohrnen Excellence überhäuffte

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/42>, abgerufen am 09.11.2024.