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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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dels zeigen, daß nichts so unglaublich sey, daß nicht geschehen könne, ehe man sich selbes vermuthe, ja daß nicht unwahrscheinlich allbereit, da ich dieses schrieb, die Glocke schon dazu gegossen war.

§. XV. Obige Supplique wurde von dem Herrn Ober-MarschallZwey Schreiben des Autoris an zwey Churfl. Staats-Ministros. dem damahligen Herrn Ober. Consistorial Praesidenten, Herrn von K. übergeben, und weil ich darinnen nichts als ordentliches Recht suchte, recommendirt, mir aber ferner an die Hand gegeben, daß ich selbst dieserwegen an denselben schreiben solte: welches ich auch den 10. Februarii thate, und die Copey von diesen Schreiben in einen Brieff an den Herrn Ober-Marschall sub eodem dato beylegte. Das erste lautete also:

P. P. Eure Excellence mit meinen geringfügigen Zeilen zu beunruhigen, würde ich mich nicht entblöden, wenn nicht des Herrn Ober-Marschalls Hochwohlgebohrne Excellence mir hätte berichten lassen, daß auf seine Recommendation Eure Excellence sich so gnädig erwiesen, und meine an Churfürstl. Durchlauchtigkeit eingesendete unterthänigste Supplic sich bestens anbefohlen seyn zu lassen versprochen. Gnädiger Herr! Es hat mein Glück verhenget, daß schon eine geraume Zeit hero die blame meiner Feinde an dem Hoffe Seiner Churfürstl. Durchlauchtigkeit mich ziemlich verhaßt und odieus gemachet, und alles mein Thun und Lassen, zu dessen Zweck ich mir zuförderst das Aufnehmen der studierenden Jugend auf hiesiger Academie vorgesetzet, dergestalt vergifftet, daß ohnerachtet ich biß dato Verlangen getragen, Eurer Excellence, nachdem selbige von Sr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit denen Academischen Gelehrten als ein hoher Beschützer vorgesetzet worden, die Unbefugniß meiner Verleumder darzustellen, ich dennoch mich wegen ermanglender Gelegenheit befahren müssen / es möchte Eure Excellence, solches ungnädig aufnehmen, in Ansehen nicht leicht ein gescheider Mann, ehe er öffentlich angeklaget worden, seine Entschuldigung fürbringen soll. Nachdem aber nunmehro meine Wiederwärtigen so kühne worden, daß durch falsches Beschuldigen meines Durchlaucht. Churfürsten Ungnade gegen mich zu erwecken sie sich angelegen seyn lassen, wird hoffentlich Eure Excellence aus meiner eingesendeten unterthänigsten Supplic, wo nicht gäntzlich meine Unschuld, doch so viel zur Gnüge erkennen, daß ich so irraisonnabel nicht sey, als man mich abgebildet, und daß zum wenigsten dieses einige praesumtion für mich mache, daß ich mich meine Klagen gegründet zu erweisen anerbiete, und die allgemeinen Rechts-Mittel ausbitte, da in Gegentheil meine Gegner ausschweiffende Wege suchen, und sich für nichts

dels zeigen, daß nichts so unglaublich sey, daß nicht geschehen könne, ehe man sich selbes vermuthe, ja daß nicht unwahrscheinlich allbereit, da ich dieses schrieb, die Glocke schon dazu gegossen war.

§. XV. Obige Supplique wurde von dem Herrn Ober-MarschallZwey Schreiben des Autoris an zwey Churfl. Staats-Ministros. dem damahligen Herrn Ober. Consistorial Praesidenten, Herrn von K. übergeben, und weil ich darinnen nichts als ordentliches Recht suchte, recommendirt, mir aber ferner an die Hand gegeben, daß ich selbst dieserwegen an denselben schreiben solte: welches ich auch den 10. Februarii thate, und die Copey von diesen Schreiben in einen Brieff an den Herrn Ober-Marschall sub eodem dato beylegte. Das erste lautete also:

P. P. Eure Excellence mit meinen geringfügigen Zeilen zu beunruhigen, würde ich mich nicht entblöden, wenn nicht des Herrn Ober-Marschalls Hochwohlgebohrne Excellence mir hätte berichten lassen, daß auf seine Recommendation Eure Excellence sich so gnädig erwiesen, und meine an Churfürstl. Durchlauchtigkeit eingesendete unterthänigste Supplic sich bestens anbefohlen seyn zu lassen versprochen. Gnädiger Herr! Es hat mein Glück verhenget, daß schon eine geraume Zeit hero die blame meiner Feinde an dem Hoffe Seiner Churfürstl. Durchlauchtigkeit mich ziemlich verhaßt und odieus gemachet, und alles mein Thun und Lassen, zu dessen Zweck ich mir zuförderst das Aufnehmen der studierenden Jugend auf hiesiger Academie vorgesetzet, dergestalt vergifftet, daß ohnerachtet ich biß dato Verlangen getragen, Eurer Excellence, nachdem selbige von Sr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit denen Academischen Gelehrten als ein hoher Beschützer vorgesetzet worden, die Unbefugniß meiner Verleumder darzustellen, ich dennoch mich wegen ermanglender Gelegenheit befahren müssen / es möchte Eure Excellence, solches ungnädig aufnehmen, in Ansehen nicht leicht ein gescheider Mann, ehe er öffentlich angeklaget worden, seine Entschuldigung fürbringen soll. Nachdem aber nunmehro meine Wiederwärtigen so kühne worden, daß durch falsches Beschuldigen meines Durchlaucht. Churfürsten Ungnade gegen mich zu erwecken sie sich angelegen seyn lassen, wird hoffentlich Eure Excellence aus meiner eingesendeten unterthänigstẽ Supplic, wo nicht gäntzlich meine Unschuld, doch so viel zur Gnüge erkennen, daß ich so irraisonnabel nicht sey, als man mich abgebildet, und daß zum wenigsten dieses einige praesumtion für mich mache, daß ich mich meine Klagen gegründet zu erweisen anerbiete, und die allgemeinen Rechts-Mittel ausbitte, da in Gegentheil meine Gegner ausschweiffende Wege suchen, und sich für nichts

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[35/0041] dels zeigen, daß nichts so unglaublich sey, daß nicht geschehen könne, ehe man sich selbes vermuthe, ja daß nicht unwahrscheinlich allbereit, da ich dieses schrieb, die Glocke schon dazu gegossen war. §. XV. Obige Supplique wurde von dem Herrn Ober-Marschall dem damahligen Herrn Ober. Consistorial Praesidenten, Herrn von K. übergeben, und weil ich darinnen nichts als ordentliches Recht suchte, recommendirt, mir aber ferner an die Hand gegeben, daß ich selbst dieserwegen an denselben schreiben solte: welches ich auch den 10. Februarii thate, und die Copey von diesen Schreiben in einen Brieff an den Herrn Ober-Marschall sub eodem dato beylegte. Das erste lautete also: Zwey Schreiben des Autoris an zwey Churfl. Staats-Ministros. P. P. Eure Excellence mit meinen geringfügigen Zeilen zu beunruhigen, würde ich mich nicht entblöden, wenn nicht des Herrn Ober-Marschalls Hochwohlgebohrne Excellence mir hätte berichten lassen, daß auf seine Recommendation Eure Excellence sich so gnädig erwiesen, und meine an Churfürstl. Durchlauchtigkeit eingesendete unterthänigste Supplic sich bestens anbefohlen seyn zu lassen versprochen. Gnädiger Herr! Es hat mein Glück verhenget, daß schon eine geraume Zeit hero die blame meiner Feinde an dem Hoffe Seiner Churfürstl. Durchlauchtigkeit mich ziemlich verhaßt und odieus gemachet, und alles mein Thun und Lassen, zu dessen Zweck ich mir zuförderst das Aufnehmen der studierenden Jugend auf hiesiger Academie vorgesetzet, dergestalt vergifftet, daß ohnerachtet ich biß dato Verlangen getragen, Eurer Excellence, nachdem selbige von Sr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit denen Academischen Gelehrten als ein hoher Beschützer vorgesetzet worden, die Unbefugniß meiner Verleumder darzustellen, ich dennoch mich wegen ermanglender Gelegenheit befahren müssen / es möchte Eure Excellence, solches ungnädig aufnehmen, in Ansehen nicht leicht ein gescheider Mann, ehe er öffentlich angeklaget worden, seine Entschuldigung fürbringen soll. Nachdem aber nunmehro meine Wiederwärtigen so kühne worden, daß durch falsches Beschuldigen meines Durchlaucht. Churfürsten Ungnade gegen mich zu erwecken sie sich angelegen seyn lassen, wird hoffentlich Eure Excellence aus meiner eingesendeten unterthänigstẽ Supplic, wo nicht gäntzlich meine Unschuld, doch so viel zur Gnüge erkennen, daß ich so irraisonnabel nicht sey, als man mich abgebildet, und daß zum wenigsten dieses einige praesumtion für mich mache, daß ich mich meine Klagen gegründet zu erweisen anerbiete, und die allgemeinen Rechts-Mittel ausbitte, da in Gegentheil meine Gegner ausschweiffende Wege suchen, und sich für nichts

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/41>, abgerufen am 21.11.2024.