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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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singen zu helffen mich ohne dessen Wissen und Willen einlassen will, vielmehr will ich, wenn solches oder dergleichen mir solte zugemuthet werden, so fort treulich offenbahren, und den dadurch besorgenden Schaden verhüten und abkehren, und zwar dieses alles, weil ich keine andere Versicherung geben kan, bey dem Worte der ewigen sichern Wahrheit, und so wahr mir GOtt helffen soll. Solte ich indeß zuwieder handeln, will ich nicht allein meines rückständigen Salarit verlustig seyn / sondern auch daher entstehenden Schaden, so viel in meinem Vermögen, gut thun. Dahingegen verpflichtet sich Herr Mevius durch die Unterschrifft, der Jungfer Antonia jährlich 250. Rthlr. sage zweyhundert und funffzig Reichsthlr an guten couranten Gelde, als alle Qvartal 62. und 1/2 Rthlr. zu bezahlen, bey Verpfändung seiner Haab und Güter, so viel dazu vonnöthen. Womit denn beyderseits Contrahenten friedlich, und ist dieser ontract zwiefach zu Pappier gebracht, und zu fester Haltung von Herrn Mevio und Jungfer Antonia samt den hierzu erbetenen Herrn Curatore eigenhändig unterschrieben. So geschehen H. den 22. Augusti 95.

[Spaltenumbruch]

Mevius. Antonia.

[Spaltenumbruch]

in testimonium & Curario nomine Sempronius.

Nach der Zeit hat ein junger Mensch diese Antoniam an sich gezogen, sie geschwängert, auch hernach in öffentlichen Schrifften diesen Contract als einen abscheulichen und schröcklichen Contract angepackt, dabey aber, nachdem an uns ergangenen Bericht, keinesweges den Umbstand angeführet, daß es eine infame Sache sey, eine unverständige Weibes-Person zu bereden, daß sie Comoedien oder Operen umb Geld zu spielen sich gebrauchen liesse, sondern nebst andern Ursachen fürnemlich diese raison urgirt, daß sich die Jungfer darinnen gleichsam auf ewig verkaufft hätte.

Das Responsum selbst.

§. IV. Nun begehrete Mevius über fünff Fragen von uns informiret zu seyn, die viel deutlicher aus dem responso selbst werden verstanden werden.

P. P. Hat Mevius in einer gewissen vornehmen Stadt mit der 1. Ob der Contract abscheulich sey / weil er eydlich?Antonia, die er auf seine Unkosten aus fernen Landen kommen lassen, dahin contrahiret, daß sie gegen Erhebung eines Salarii von 250. Rthlrn. die Opern absingen helffen solle, und, weil sie keine hypothecam constituiren, noch einige andere Versicherung geben können, hat sie zu Haltung dessen allen, so sie in dem Contract versprochen, bey den Worten der ewigen sicheren Wahrheit und so wahr ihr GOtt helffen solle, sich anheischig gemacht. Ist der nächst vor einiger Zeit durch Veranlassung

singen zu helffen mich ohne dessen Wissen und Willen einlassen will, vielmehr will ich, wenn solches oder dergleichen mir solte zugemuthet werden, so fort treulich offenbahren, und den dadurch besorgenden Schaden verhüten und abkehren, und zwar dieses alles, weil ich keine andere Versicherung geben kan, bey dem Worte der ewigen sichern Wahrheit, und so wahr mir GOtt helffen soll. Solte ich indeß zuwieder handeln, will ich nicht allein meines rückständigen Salarit verlustig seyn / sondern auch daher entstehenden Schaden, so viel in meinem Vermögen, gut thun. Dahingegen verpflichtet sich Herr Mevius durch die Unterschrifft, der Jungfer Antonia jährlich 250. Rthlr. sage zweyhundert und funffzig Reichsthlr an guten couranten Gelde, als alle Qvartal 62. und 1/2 Rthlr. zu bezahlen, bey Verpfändung seiner Haab und Güter, so viel dazu vonnöthen. Womit denn beyderseits Contrahenten friedlich, und ist dieser ontract zwiefach zu Pappier gebracht, und zu fester Haltung von Herrn Mevio und Jungfer Antonia samt den hierzu erbetenen Herrn Curatore eigenhändig unterschrieben. So geschehen H. den 22. Augusti 95.

[Spaltenumbruch]

Mevius. Antonia.

[Spaltenumbruch]

in testimonium & Curario nomine Sempronius.

Nach der Zeit hat ein junger Mensch diese Antoniam an sich gezogen, sie geschwängert, auch hernach in öffentlichen Schrifften diesen Contract als einen abscheulichen und schröcklichen Contract angepackt, dabey aber, nachdem an uns ergangenen Bericht, keinesweges den Umbstand angeführet, daß es eine infame Sache sey, eine unverständige Weibes-Person zu bereden, daß sie Comoedien oder Operen umb Geld zu spielen sich gebrauchen liesse, sondern nebst andern Ursachen fürnemlich diese raison urgirt, daß sich die Jungfer darinnen gleichsam auf ewig verkaufft hätte.

Das Responsum selbst.

§. IV. Nun begehrete Mevius über fünff Fragen von uns informiret zu seyn, die viel deutlicher aus dem responso selbst werden verstanden werden.

P. P. Hat Mevius in einer gewissen vornehmen Stadt mit der 1. Ob der Contract abscheulich sey / weil er eydlich?Antonia, die er auf seine Unkosten aus fernen Landen kommen lassen, dahin contrahiret, daß sie gegen Erhebung eines Salarii von 250. Rthlrn. die Opern absingen helffen solle, und, weil sie keine hypothecam constituiren, noch einige andere Versicherung geben können, hat sie zu Haltung dessen allen, so sie in dem Contract versprochen, bey den Worten der ewigen sicheren Wahrheit und so wahr ihr GOtt helffen solle, sich anheischig gemacht. Ist der nächst vor einiger Zeit durch Veranlassung

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[172/0178] singen zu helffen mich ohne dessen Wissen und Willen einlassen will, vielmehr will ich, wenn solches oder dergleichen mir solte zugemuthet werden, so fort treulich offenbahren, und den dadurch besorgenden Schaden verhüten und abkehren, und zwar dieses alles, weil ich keine andere Versicherung geben kan, bey dem Worte der ewigen sichern Wahrheit, und so wahr mir GOtt helffen soll. Solte ich indeß zuwieder handeln, will ich nicht allein meines rückständigen Salarit verlustig seyn / sondern auch daher entstehenden Schaden, so viel in meinem Vermögen, gut thun. Dahingegen verpflichtet sich Herr Mevius durch die Unterschrifft, der Jungfer Antonia jährlich 250. Rthlr. sage zweyhundert und funffzig Reichsthlr an guten couranten Gelde, als alle Qvartal 62. und 1/2 Rthlr. zu bezahlen, bey Verpfändung seiner Haab und Güter, so viel dazu vonnöthen. Womit denn beyderseits Contrahenten friedlich, und ist dieser ontract zwiefach zu Pappier gebracht, und zu fester Haltung von Herrn Mevio und Jungfer Antonia samt den hierzu erbetenen Herrn Curatore eigenhändig unterschrieben. So geschehen H. den 22. Augusti 95. Mevius. Antonia. in testimonium & Curario nomine Sempronius. Nach der Zeit hat ein junger Mensch diese Antoniam an sich gezogen, sie geschwängert, auch hernach in öffentlichen Schrifften diesen Contract als einen abscheulichen und schröcklichen Contract angepackt, dabey aber, nachdem an uns ergangenen Bericht, keinesweges den Umbstand angeführet, daß es eine infame Sache sey, eine unverständige Weibes-Person zu bereden, daß sie Comoedien oder Operen umb Geld zu spielen sich gebrauchen liesse, sondern nebst andern Ursachen fürnemlich diese raison urgirt, daß sich die Jungfer darinnen gleichsam auf ewig verkaufft hätte. §. IV. Nun begehrete Mevius über fünff Fragen von uns informiret zu seyn, die viel deutlicher aus dem responso selbst werden verstanden werden. P. P. Hat Mevius in einer gewissen vornehmen Stadt mit der Antonia, die er auf seine Unkosten aus fernen Landen kommen lassen, dahin contrahiret, daß sie gegen Erhebung eines Salarii von 250. Rthlrn. die Opern absingen helffen solle, und, weil sie keine hypothecam constituiren, noch einige andere Versicherung geben können, hat sie zu Haltung dessen allen, so sie in dem Contract versprochen, bey den Worten der ewigen sicheren Wahrheit und so wahr ihr GOtt helffen solle, sich anheischig gemacht. Ist der nächst vor einiger Zeit durch Veranlassung 1. Ob der Contract abscheulich sey / weil er eydlich?

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 172. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/178>, abgerufen am 24.11.2024.