Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite
Erklährung über D. Pf. Beschuldigungen 1. Wegen der imputirten religionis prudentum

Zum 3. erfordert S. Churfürstl. Durchl. meine Erklärung.

über die aus D. Pfeiffers programmate allegirte und in meinen Schreiben beniemte loca, und ob ich dem / was D. Pfeiffer daselbst taxiret / und verwirfft / beypflichte.

Der erste locus ist auf dem 11ten Blat in Pfeiffers programmate verbis: suamque religionem eruditorum sive prudentum, verius stultorum appellant, welches er mir zu Schimpffe gesetzet, indem ich in meinen Monathlichen Gedancken dieses Jahrs im lanuario p. 59. seqq. geschrieben, man könne auf gewisse masse das paradoxum wohl defendiren, daß die religio eruditorum die beste sey, massen er dann auch in seinem libello famoso actorum sub fol. 5. diese Anklage alsbald oben an gesetzt. Gleichwie aber per religionem eruditorum ich nicht religionem atheorum & impiorum verstehe, sondern zu dem Ende in besagten Januario p. 60. durch eine ausführliche definition meine Meynung gantz deutlich erkläret; also verstehe ich durch das daselbst angeführte Joch der Clerisey weder das Ministerium noch die libros Symbolicos, (die ich pro norma doctrinae, die heilige Schrifft aber pro norma fidei achte) sondern das Joch derer, bey diesen letzteren Zeiten häuffig sich findenden zänckischen Theologen, die aus Eingeben des Satans wegen eines geringen dissensus circa interpretationem scripturae sacrae, oder wohl wegen eines ungewöhnlichen Gebrauchs eines methaphysischen termini oder phraseos durch Verketzerung und Verdammung ihres Gegentheils höchstbedaurlichen Zwiespalt und Zanck in der Gemeine Gottes anrichten.

2. Wegen Durchziehung der Prediger

Der andere (2) locus ist auf den 12. Blat des programmatis inverbis: ut & illi, qui in eo se applausum hominum consecutos censent, si praecones verbi divini eorumque sacra munia cavillari ingeniose queant, quasi ad istam operam a cacodaemone stipendio conducti essent. Hierüber ist meine Erlärung, daß ich die Leute, die solches thun, für gottlose halte, massen mir dann auch niemand mit Grund der Wahrheit wird nachsagen können, daß ich die Prediger göttliches Worts, oder ihr heiliges Amt auf dergleichen Art durchgezogen. Ich habe mich aber über diesen locum deßwegen beschwehret, weil P. in seinen Erleuterungs-puncten mich beschuldiget, daß ich so wohl das gesammte Ministerium, als unterschiedene Prediger insonderheit calumniret hätte, und also ohne allen Zweiffel in besagten programmate durch die jetzo angeführten Worte auf mich gezielet.

Erklährung über D. Pf. Beschuldigungen 1. Wegen der imputirten religionis prudentum

Zum 3. erfordert S. Churfürstl. Durchl. meine Erklärung.

über die aus D. Pfeiffers programmate allegirte und in meinen Schreiben beniemte loca, und ob ich dem / was D. Pfeiffer daselbst taxiret / und verwirfft / beypflichte.

Der erste locus ist auf dem 11ten Blat in Pfeiffers programmate verbis: suamque religionem eruditorum sive prudentum, verius stultorum appellant, welches er mir zu Schimpffe gesetzet, indem ich in meinen Monathlichen Gedancken dieses Jahrs im lanuario p. 59. seqq. geschrieben, man könne auf gewisse masse das paradoxum wohl defendiren, daß die religio eruditorum die beste sey, massen er dann auch in seinem libello famoso actorum sub fol. 5. diese Anklage alsbald oben an gesetzt. Gleichwie aber per religionem eruditorum ich nicht religionem atheorum & impiorum verstehe, sondern zu dem Ende in besagten Januario p. 60. durch eine ausführliche definition meine Meynung gantz deutlich erkläret; also verstehe ich durch das daselbst angeführte Joch der Clerisey weder das Ministerium noch die libros Symbolicos, (die ich pro norma doctrinae, die heilige Schrifft aber pro norma fidei achte) sondern das Joch derer, bey diesen letzteren Zeiten häuffig sich findenden zänckischen Theologen, die aus Eingeben des Satans wegen eines geringen dissensus circa interpretationem scripturae sacrae, oder wohl wegen eines ungewöhnlichen Gebrauchs eines methaphysischen termini oder phraseos durch Verketzerung und Verdammung ihres Gegentheils höchstbedaurlichen Zwiespalt und Zanck in der Gemeine Gottes anrichten.

2. Wegen Durchziehung der Prediger

Der andere (2) locus ist auf den 12. Blat des programmatis inverbis: ut & illi, qui in eo se applausum hominum consecutos censent, si praecones verbi divini eorumque sacra munia cavillari ingeniose queant, quasi ad istam operam a cacodaemone stipendio conducti essent. Hierüber ist meine Erlärung, daß ich die Leute, die solches thun, für gottlose halte, massen mir dann auch niemand mit Grund der Wahrheit wird nachsagen können, daß ich die Prediger göttliches Worts, oder ihr heiliges Amt auf dergleichen Art durchgezogen. Ich habe mich aber über diesen locum deßwegen beschwehret, weil P. in seinen Erleuterungs-puncten mich beschuldiget, daß ich so wohl das gesammte Ministerium, als unterschiedene Prediger insonderheit calumniret hätte, und also ohne allen Zweiffel in besagten programmate durch die jetzo angeführten Worte auf mich gezielet.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0160" n="154"/>
        <note place="left">Erklährung über <hi rendition="#i">D.</hi> Pf.                      Beschuldigungen 1. Wegen der <hi rendition="#i">imputirt</hi>en <hi rendition="#i">religionis prudentum</hi></note>
        <p>Zum 3. erfordert S. Churfürstl. Durchl. meine Erklärung.</p>
        <l>über die aus D. Pfeiffers programmate allegirte und in meinen Schreiben beniemte                      loca, und ob ich dem / was D. Pfeiffer daselbst taxiret / und verwirfft /                      beypflichte.</l>
        <p>Der erste locus ist auf dem 11ten Blat in Pfeiffers programmate verbis: suamque                      religionem eruditorum sive prudentum, verius stultorum appellant, welches er mir                      zu Schimpffe gesetzet, indem ich in meinen Monathlichen Gedancken dieses Jahrs                      im lanuario p. 59. seqq. geschrieben, man könne auf gewisse masse das paradoxum                      wohl defendiren, daß die religio eruditorum die beste sey, massen er dann auch                      in seinem libello famoso actorum sub  fol. 5. diese Anklage alsbald oben an                      gesetzt. Gleichwie aber per religionem eruditorum ich nicht religionem atheorum                      &amp; impiorum verstehe, sondern zu dem Ende in besagten Januario p. 60.                      durch eine ausführliche definition meine Meynung gantz deutlich erkläret; also                      verstehe ich durch das daselbst angeführte Joch der Clerisey weder das                      Ministerium noch die libros Symbolicos, (die ich pro norma doctrinae, die                      heilige Schrifft aber pro norma fidei achte) sondern das Joch derer, bey diesen                      letzteren Zeiten häuffig sich findenden zänckischen Theologen, die aus Eingeben                      des Satans wegen eines geringen dissensus circa interpretationem scripturae                      sacrae, oder wohl wegen eines ungewöhnlichen Gebrauchs eines methaphysischen                      termini oder phraseos durch Verketzerung und Verdammung ihres Gegentheils                      höchstbedaurlichen Zwiespalt und Zanck in der Gemeine Gottes anrichten.</p>
        <note place="left">2. Wegen Durchziehung der Prediger</note>
        <p>Der andere (2) locus ist auf den 12. Blat des programmatis inverbis: ut &amp;                      illi, qui in eo se applausum hominum consecutos censent, si praecones verbi                      divini eorumque sacra munia cavillari ingeniose queant, quasi ad istam operam a                      cacodaemone stipendio conducti essent. Hierüber ist meine Erlärung, daß ich die                      Leute, die solches thun, für gottlose halte, massen mir dann auch niemand mit                      Grund der Wahrheit wird nachsagen können, daß ich die Prediger göttliches Worts,                      oder ihr heiliges Amt auf dergleichen Art durchgezogen. Ich habe mich aber über                      diesen locum deßwegen beschwehret, weil P. in seinen Erleuterungs-puncten mich                      beschuldiget, daß ich so wohl das gesammte Ministerium, als unterschiedene                      Prediger insonderheit calumniret hätte, und also ohne allen Zweiffel in besagten                      programmate durch die jetzo angeführten Worte auf mich gezielet.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[154/0160] Zum 3. erfordert S. Churfürstl. Durchl. meine Erklärung. über die aus D. Pfeiffers programmate allegirte und in meinen Schreiben beniemte loca, und ob ich dem / was D. Pfeiffer daselbst taxiret / und verwirfft / beypflichte. Der erste locus ist auf dem 11ten Blat in Pfeiffers programmate verbis: suamque religionem eruditorum sive prudentum, verius stultorum appellant, welches er mir zu Schimpffe gesetzet, indem ich in meinen Monathlichen Gedancken dieses Jahrs im lanuario p. 59. seqq. geschrieben, man könne auf gewisse masse das paradoxum wohl defendiren, daß die religio eruditorum die beste sey, massen er dann auch in seinem libello famoso actorum sub fol. 5. diese Anklage alsbald oben an gesetzt. Gleichwie aber per religionem eruditorum ich nicht religionem atheorum & impiorum verstehe, sondern zu dem Ende in besagten Januario p. 60. durch eine ausführliche definition meine Meynung gantz deutlich erkläret; also verstehe ich durch das daselbst angeführte Joch der Clerisey weder das Ministerium noch die libros Symbolicos, (die ich pro norma doctrinae, die heilige Schrifft aber pro norma fidei achte) sondern das Joch derer, bey diesen letzteren Zeiten häuffig sich findenden zänckischen Theologen, die aus Eingeben des Satans wegen eines geringen dissensus circa interpretationem scripturae sacrae, oder wohl wegen eines ungewöhnlichen Gebrauchs eines methaphysischen termini oder phraseos durch Verketzerung und Verdammung ihres Gegentheils höchstbedaurlichen Zwiespalt und Zanck in der Gemeine Gottes anrichten. Der andere (2) locus ist auf den 12. Blat des programmatis inverbis: ut & illi, qui in eo se applausum hominum consecutos censent, si praecones verbi divini eorumque sacra munia cavillari ingeniose queant, quasi ad istam operam a cacodaemone stipendio conducti essent. Hierüber ist meine Erlärung, daß ich die Leute, die solches thun, für gottlose halte, massen mir dann auch niemand mit Grund der Wahrheit wird nachsagen können, daß ich die Prediger göttliches Worts, oder ihr heiliges Amt auf dergleichen Art durchgezogen. Ich habe mich aber über diesen locum deßwegen beschwehret, weil P. in seinen Erleuterungs-puncten mich beschuldiget, daß ich so wohl das gesammte Ministerium, als unterschiedene Prediger insonderheit calumniret hätte, und also ohne allen Zweiffel in besagten programmate durch die jetzo angeführten Worte auf mich gezielet.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/160
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/160>, abgerufen am 24.11.2024.