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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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die übrigen Herren des Ministerii ihren durch den Herrn Superintendenten mir gethanen Vorschlägen nachkommen; aber ich habe auch dißfalls am verwichenen 20. Augusti von dem Herrn Superintendenten abschlägige Antwort erhalten. Nun weiß zwar GOtt am besten, wie schwer ich dran gehe, diese Sache nach Verordnung derer Rechte anzugreiffen, und protestire nochmahlen, daß an der, wegen mir angethanen falschen Beschuldigung, nothwendig erfolgenden prostitution derer Haupt-Interessenten ich unschuldig seyn will, ja ich würde auch nachmahlen bey S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit in einem unterthänigsten Supplicato um eine Commission zur Güte angehalten haben, wenn nicht durch ungleichen Bericht derer Herren Commissariorum mir bey so hoher Straffe, mich rechtlich einzulassen, wäre anbefohlen worden. Wannenhero ich auch nunmehr mit rechtschaffener Freudigkeit und guten Gewissen in GOttes Nahmen zu der Sache selbst schreite.

Und sage demnach, so viel die Klage des gesamten Ministerii ActorumOrdentliche und solenne litis contestation auf des gesamten Ministerii Klage. fol. 2. & 3. betrifft, daß dieselbige von gantz fälschlichen Beschuldigungen durch und durch angefüllet sey, ich wiederspreche derselben von Anfang biß zum Ende in bester Form Rechtens, und contestire litem folgender gestalt: 1) gestehe ich, daß ich eine Zeithero unterschiedene Schrifften monatlich evulgiret, ich gestehe zum 2) daß unter denenselben etliche Satyrisch gewesen, ich läugne 3) daß ich in meinen Schrifften, so viel die Religion betrifft, mich sehr profan erwiesen, ich negire 4) daß ich in denenselben männiglich ohne Unterscheid, absonderlich aber meine vormahls gewesene Praeceptores schmählich und lästerlich angegriffen, ich läugne 5) daß ich dabey die Herren des Ministerii guten theils, oder 6) das gantze Ministerium nicht verschonet; ich läugne 7) daß ich mit allerhand schimpflichen und nachtheiligen Bildern, Gleichnüssen, Durchhechelung ihrer Predigten und injuriösischen Auflagen sie beschwehret, ich läugne 8) daß dieses notorisch sey, ich weiß wohl 9) daß jedermann beydes allhier und anderer Orten, beydes gelehrt u. ungelehrt sich mit meinen Schrifften trage, ich läugne 10) daß meine Schrifften Schmähe-Schrifften sind, ich weiß nicht 11) ob jederman aus meinen Schrifften so wohl derer Herren in Ministerio als anderer Leute zu verlachen, und zu verspotten Materie bekommt, massen ich dann 12) verneine, daß ich darinnen jemand übel tractiret, ich läugne 13) daß ich mit meinen Schrifften ein öffentliches scandalum gegeben, gestehe 14) daß ich für GOtt mich grosser und schwerer Sünden schuldig erkenne, ich vermeyne 15) und getraue mir zur Noth zu erweisen, daß diß-

die übrigen Herren des Ministerii ihren durch den Herrn Superintendenten mir gethanen Vorschlägen nachkommen; aber ich habe auch dißfalls am verwichenen 20. Augusti von dem Herrn Superintendenten abschlägige Antwort erhalten. Nun weiß zwar GOtt am besten, wie schwer ich dran gehe, diese Sache nach Verordnung derer Rechte anzugreiffen, und protestire nochmahlen, daß an der, wegen mir angethanen falschen Beschuldigung, nothwendig erfolgenden prostitution derer Haupt-Interessenten ich unschuldig seyn will, ja ich würde auch nachmahlen bey S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit in einem unterthänigsten Supplicato um eine Commission zur Güte angehalten haben, wenn nicht durch ungleichen Bericht derer Herren Commissariorum mir bey so hoher Straffe, mich rechtlich einzulassen, wäre anbefohlen worden. Wannenhero ich auch nunmehr mit rechtschaffener Freudigkeit und guten Gewissen in GOttes Nahmen zu der Sache selbst schreite.

Und sage demnach, so viel die Klage des gesamten Ministerii ActorumOrdentliche und solenne litis contestation auf des gesamten Ministerii Klage. fol. 2. & 3. betrifft, daß dieselbige von gantz fälschlichen Beschuldigungen durch und durch angefüllet sey, ich wiederspreche derselben von Anfang biß zum Ende in bester Form Rechtens, und contestire litem folgender gestalt: 1) gestehe ich, daß ich eine Zeithero unterschiedene Schrifften monatlich evulgiret, ich gestehe zum 2) daß unter denenselben etliche Satyrisch gewesen, ich läugne 3) daß ich in meinen Schrifften, so viel die Religion betrifft, mich sehr profan erwiesen, ich negire 4) daß ich in denenselben männiglich ohne Unterscheid, absonderlich aber meine vormahls gewesene Praeceptores schmählich und lästerlich angegriffen, ich läugne 5) daß ich dabey die Herren des Ministerii guten theils, oder 6) das gantze Ministerium nicht verschonet; ich läugne 7) daß ich mit allerhand schimpflichen und nachtheiligen Bildern, Gleichnüssen, Durchhechelung ihrer Predigten und injuriösischen Auflagen sie beschwehret, ich läugne 8) daß dieses notorisch sey, ich weiß wohl 9) daß jedermann beydes allhier und anderer Orten, beydes gelehrt u. ungelehrt sich mit meinen Schrifften trage, ich läugne 10) daß meine Schrifften Schmähe-Schrifften sind, ich weiß nicht 11) ob jederman aus meinen Schrifften so wohl derer Herren in Ministerio als anderer Leute zu verlachen, und zu verspotten Materie bekommt, massen ich dann 12) verneine, daß ich darinnen jemand übel tractiret, ich läugne 13) daß ich mit meinen Schrifften ein öffentliches scandalum gegeben, gestehe 14) daß ich für GOtt mich grosser und schwerer Sünden schuldig erkenne, ich vermeyne 15) und getraue mir zur Noth zu erweisen, daß diß-

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[147/0153] die übrigen Herren des Ministerii ihren durch den Herrn Superintendenten mir gethanen Vorschlägen nachkommen; aber ich habe auch dißfalls am verwichenen 20. Augusti von dem Herrn Superintendenten abschlägige Antwort erhalten. Nun weiß zwar GOtt am besten, wie schwer ich dran gehe, diese Sache nach Verordnung derer Rechte anzugreiffen, und protestire nochmahlen, daß an der, wegen mir angethanen falschen Beschuldigung, nothwendig erfolgenden prostitution derer Haupt-Interessenten ich unschuldig seyn will, ja ich würde auch nachmahlen bey S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit in einem unterthänigsten Supplicato um eine Commission zur Güte angehalten haben, wenn nicht durch ungleichen Bericht derer Herren Commissariorum mir bey so hoher Straffe, mich rechtlich einzulassen, wäre anbefohlen worden. Wannenhero ich auch nunmehr mit rechtschaffener Freudigkeit und guten Gewissen in GOttes Nahmen zu der Sache selbst schreite. Und sage demnach, so viel die Klage des gesamten Ministerii Actorum fol. 2. & 3. betrifft, daß dieselbige von gantz fälschlichen Beschuldigungen durch und durch angefüllet sey, ich wiederspreche derselben von Anfang biß zum Ende in bester Form Rechtens, und contestire litem folgender gestalt: 1) gestehe ich, daß ich eine Zeithero unterschiedene Schrifften monatlich evulgiret, ich gestehe zum 2) daß unter denenselben etliche Satyrisch gewesen, ich läugne 3) daß ich in meinen Schrifften, so viel die Religion betrifft, mich sehr profan erwiesen, ich negire 4) daß ich in denenselben männiglich ohne Unterscheid, absonderlich aber meine vormahls gewesene Praeceptores schmählich und lästerlich angegriffen, ich läugne 5) daß ich dabey die Herren des Ministerii guten theils, oder 6) das gantze Ministerium nicht verschonet; ich läugne 7) daß ich mit allerhand schimpflichen und nachtheiligen Bildern, Gleichnüssen, Durchhechelung ihrer Predigten und injuriösischen Auflagen sie beschwehret, ich läugne 8) daß dieses notorisch sey, ich weiß wohl 9) daß jedermann beydes allhier und anderer Orten, beydes gelehrt u. ungelehrt sich mit meinen Schrifften trage, ich läugne 10) daß meine Schrifften Schmähe-Schrifften sind, ich weiß nicht 11) ob jederman aus meinen Schrifften so wohl derer Herren in Ministerio als anderer Leute zu verlachen, und zu verspotten Materie bekommt, massen ich dann 12) verneine, daß ich darinnen jemand übel tractiret, ich läugne 13) daß ich mit meinen Schrifften ein öffentliches scandalum gegeben, gestehe 14) daß ich für GOtt mich grosser und schwerer Sünden schuldig erkenne, ich vermeyne 15) und getraue mir zur Noth zu erweisen, daß diß- Ordentliche und solenne litis contestation auf des gesamten Ministerii Klage.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 147. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/153>, abgerufen am 24.11.2024.