Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.dürffte. Damit sie aber nicht vergebens anjetzo erschienen wären, wolte ich ihnen andere lectiones gratuitas und zwar Logicas de praejudiciis öffnen, jedoch mit diesem Unterscheid, daß diese letzten nur wöchentlich zwey Tage und zwar nicht ferner von 4. biß 5. Uhr, sondern von 5. bis 6. Uhr gehalten werden solten, jedoch wolte ich in gegenwärtiger Stunde alsobald einen kleinen Anfang davon machen: wie ich auch thate. Dieses ware nun meinen Adversariis auch nicht recht, weil sie wohl vorher sahen, daß ich in diesen lectionibus de praejudiciis hunderterley connexiones finden würde, die in ihren lectionibus oder Predigten wieder mich zu continuirende Beschimffungen und injurien glimpflich und gründlich zu wiederlegen, weßhalb sie auch Himmel und Erde so zu reden bewegten, daß mir auch diese lectiones sollten untersaget werden, aber vergebens, wofür ich dem Hochwürdigen Ober-Consistorio nochmahl verbunden bin: jedoch würden sie villeicht wohl eher was obtiniret haben, wenn ich diese neuen lectiones in eben der vorigen Stunde continuiret hätte. So aber da Herr D. P. nicht mehr vorwenden konte, daß ich seine Auditores des Collegii. Anti-Atheistici ihn ferner abspenstig machte, sondern vielmehr viel von denen, die mich bishero gehöret hatten, die Anzahl seiner bißherigen Auditorum vermehreten; als fiel auch dieser praetext, mir zu schaden, in Brunnen. Was sonst ferner mit diesen neuen lectionibus de praejudiciis passiret, wäre zwar auch nicht unanmuthig zu lesen; aber es gehöret zu gegewärtigen Handel nicht / und werde ich vielleicht anderswo Gelegenheit finden ein mehrers davon zu melden. §. LXV. Nun hatten zwar die Herren Ober-Consistoriales in dem dritten Befehl (oben §. 61.) in fine befohlen, daß die Universität berichten solte, wie ich mich auf denselben erweisen würde, ich habe aber bey denen mir hernach vorgezeigten Universitäts actis von dergleichen Bericht nicht das geringste gefunden auch sonst nicht etwas davon erfahren. Aber dieses bin ich hernach wohl gewahr worden, daß den 31. Julii von der Universität nachstehender Bericht abgegangen, in welchen sie ohne vorher an mich gegangene Erinnerung hinter meinen Rücken bey dem Ober-Confistorio mich anzuschwärtzen, so viel an ihnen gewesen, jedoch ziemlich verdeckt, sich angelegen seyn lassen. Ew. Churfl. Durchl. erinnern sich gnädigst, was dieselbe uns auf der Theologischen Facultät und des Ministerii allhier über D. C. Thomasium unterthänigst geführte Beschwerden fol. 4. seq. in actis sub. und fol. 11. in actis sub in Gnaden rescribiret und anbefohlen; Wann dürffte. Damit sie aber nicht vergebens anjetzo erschienen wären, wolte ich ihnen andere lectiones gratuitas und zwar Logicas de praejudiciis öffnen, jedoch mit diesem Unterscheid, daß diese letzten nur wöchentlich zwey Tage und zwar nicht ferner von 4. biß 5. Uhr, sondern von 5. bis 6. Uhr gehalten werden solten, jedoch wolte ich in gegenwärtiger Stunde alsobald einen kleinen Anfang davon machen: wie ich auch thate. Dieses ware nun meinen Adversariis auch nicht recht, weil sie wohl vorher sahen, daß ich in diesen lectionibus de praejudiciis hunderterley connexiones finden würde, die in ihren lectionibus oder Predigten wieder mich zu continuirende Beschimffungen und injurien glimpflich und gründlich zu wiederlegen, weßhalb sie auch Himmel und Erde so zu reden bewegten, daß mir auch diese lectiones sollten untersaget werden, aber vergebens, wofür ich dem Hochwürdigen Ober-Consistorio nochmahl verbunden bin: jedoch würden sie villeicht wohl eher was obtiniret haben, wenn ich diese neuen lectiones in eben der vorigen Stunde continuiret hätte. So aber da Herr D. P. nicht mehr vorwenden konte, daß ich seine Auditores des Collegii. Anti-Atheistici ihn ferner abspenstig machte, sondern vielmehr viel von denen, die mich bishero gehöret hatten, die Anzahl seiner bißherigen Auditorum vermehreten; als fiel auch dieser praetext, mir zu schaden, in Brunnen. Was sonst ferner mit diesen neuen lectionibus de praejudiciis passiret, wäre zwar auch nicht unanmuthig zu lesen; aber es gehöret zu gegewärtigen Handel nicht / und werde ich vielleicht anderswo Gelegenheit finden ein mehrers davon zu melden. §. LXV. Nun hatten zwar die Herren Ober-Consistoriales in dem dritten Befehl (oben §. 61.) in fine befohlen, daß die Universität berichten solte, wie ich mich auf denselben erweisen würde, ich habe aber bey denen mir hernach vorgezeigten Universitäts actis von dergleichen Bericht nicht das geringste gefunden auch sonst nicht etwas davon erfahren. Aber dieses bin ich hernach wohl gewahr worden, daß den 31. Julii von der Universität nachstehender Bericht abgegangen, in welchen sie ohne vorher an mich gegangene Erinnerung hinter meinen Rücken bey dem Ober-Confistorio mich anzuschwärtzen, so viel an ihnen gewesen, jedoch ziemlich verdeckt, sich angelegen seyn lassen. Ew. Churfl. Durchl. erinnern sich gnädigst, was dieselbe uns auf der Theologischen Facultät und des Ministerii allhier über D. C. Thomasium unterthänigst geführte Beschwerden fol. 4. seq. in actis sub. und fol. 11. in actis sub in Gnaden rescribiret und anbefohlen; Wann <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0144" n="138"/> dürffte. Damit sie aber nicht vergebens anjetzo erschienen wären, wolte ich ihnen andere lectiones gratuitas und zwar Logicas de praejudiciis öffnen, jedoch mit diesem Unterscheid, daß diese letzten nur wöchentlich zwey Tage und zwar nicht ferner von 4. biß 5. Uhr, sondern von 5. bis 6. Uhr gehalten werden solten, jedoch wolte ich in gegenwärtiger Stunde alsobald einen kleinen Anfang davon machen: wie ich auch thate. Dieses ware nun meinen Adversariis auch nicht recht, weil sie wohl vorher sahen, daß ich in diesen lectionibus de praejudiciis hunderterley connexiones finden würde, die in ihren lectionibus oder Predigten wieder mich zu continuirende Beschimffungen und injurien glimpflich und gründlich zu wiederlegen, weßhalb sie auch Himmel und Erde so zu reden bewegten, daß mir auch diese lectiones sollten untersaget werden, aber vergebens, wofür ich dem Hochwürdigen Ober-Consistorio nochmahl verbunden bin: jedoch würden sie villeicht wohl eher was obtiniret haben, wenn ich diese neuen lectiones in eben der vorigen Stunde continuiret hätte. So aber da Herr D. P. nicht mehr vorwenden konte, daß ich seine Auditores des Collegii. Anti-Atheistici ihn ferner abspenstig machte, sondern vielmehr viel von denen, die mich bishero gehöret hatten, die Anzahl seiner bißherigen Auditorum vermehreten; als fiel auch dieser praetext, mir zu schaden, in Brunnen. Was sonst ferner mit diesen neuen lectionibus de praejudiciis passiret, wäre zwar auch nicht unanmuthig zu lesen; aber es gehöret zu gegewärtigen Handel nicht / und werde ich vielleicht anderswo Gelegenheit finden ein mehrers davon zu melden.</p> <note place="left"><hi rendition="#i">Praejudicir</hi>licher Bericht der Universität nach Hoffe.</note> <p>§. LXV. Nun hatten zwar die Herren Ober-Consistoriales in dem dritten Befehl (oben §. 61.) in fine befohlen, daß die Universität berichten solte, wie ich mich auf denselben erweisen würde, ich habe aber bey denen mir hernach vorgezeigten Universitäts actis von dergleichen Bericht nicht das geringste gefunden auch sonst nicht etwas davon erfahren. Aber dieses bin ich hernach wohl gewahr worden, daß den 31. Julii von der Universität nachstehender Bericht abgegangen, in welchen sie ohne vorher an mich gegangene Erinnerung hinter meinen Rücken bey dem Ober-Confistorio mich anzuschwärtzen, so viel an ihnen gewesen, jedoch ziemlich verdeckt, sich angelegen seyn lassen.</p> <p>Ew. Churfl. Durchl. erinnern sich gnädigst, was dieselbe uns auf der Theologischen Facultät und des Ministerii allhier über D. C. Thomasium unterthänigst geführte Beschwerden fol. 4. seq. in actis sub. und fol. 11. in actis sub in Gnaden rescribiret und anbefohlen; Wann </p> </div> </body> </text> </TEI> [138/0144]
dürffte. Damit sie aber nicht vergebens anjetzo erschienen wären, wolte ich ihnen andere lectiones gratuitas und zwar Logicas de praejudiciis öffnen, jedoch mit diesem Unterscheid, daß diese letzten nur wöchentlich zwey Tage und zwar nicht ferner von 4. biß 5. Uhr, sondern von 5. bis 6. Uhr gehalten werden solten, jedoch wolte ich in gegenwärtiger Stunde alsobald einen kleinen Anfang davon machen: wie ich auch thate. Dieses ware nun meinen Adversariis auch nicht recht, weil sie wohl vorher sahen, daß ich in diesen lectionibus de praejudiciis hunderterley connexiones finden würde, die in ihren lectionibus oder Predigten wieder mich zu continuirende Beschimffungen und injurien glimpflich und gründlich zu wiederlegen, weßhalb sie auch Himmel und Erde so zu reden bewegten, daß mir auch diese lectiones sollten untersaget werden, aber vergebens, wofür ich dem Hochwürdigen Ober-Consistorio nochmahl verbunden bin: jedoch würden sie villeicht wohl eher was obtiniret haben, wenn ich diese neuen lectiones in eben der vorigen Stunde continuiret hätte. So aber da Herr D. P. nicht mehr vorwenden konte, daß ich seine Auditores des Collegii. Anti-Atheistici ihn ferner abspenstig machte, sondern vielmehr viel von denen, die mich bishero gehöret hatten, die Anzahl seiner bißherigen Auditorum vermehreten; als fiel auch dieser praetext, mir zu schaden, in Brunnen. Was sonst ferner mit diesen neuen lectionibus de praejudiciis passiret, wäre zwar auch nicht unanmuthig zu lesen; aber es gehöret zu gegewärtigen Handel nicht / und werde ich vielleicht anderswo Gelegenheit finden ein mehrers davon zu melden.
§. LXV. Nun hatten zwar die Herren Ober-Consistoriales in dem dritten Befehl (oben §. 61.) in fine befohlen, daß die Universität berichten solte, wie ich mich auf denselben erweisen würde, ich habe aber bey denen mir hernach vorgezeigten Universitäts actis von dergleichen Bericht nicht das geringste gefunden auch sonst nicht etwas davon erfahren. Aber dieses bin ich hernach wohl gewahr worden, daß den 31. Julii von der Universität nachstehender Bericht abgegangen, in welchen sie ohne vorher an mich gegangene Erinnerung hinter meinen Rücken bey dem Ober-Confistorio mich anzuschwärtzen, so viel an ihnen gewesen, jedoch ziemlich verdeckt, sich angelegen seyn lassen.
Ew. Churfl. Durchl. erinnern sich gnädigst, was dieselbe uns auf der Theologischen Facultät und des Ministerii allhier über D. C. Thomasium unterthänigst geführte Beschwerden fol. 4. seq. in actis sub. und fol. 11. in actis sub in Gnaden rescribiret und anbefohlen; Wann
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 138. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/144>, abgerufen am 28.07.2024. |