Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

ihm dieses mein Vorhaben des gütlichen Vergleichs mündlich für. Ich befand auch, daß ich in meinen Vertrauen zu ihm nicht geirret hatte, indem er seine Geneigheit mir in diesen Christlichen Vorhaben zu dienen nicht alleine deutlich zu verstehen gab, sondern mir auch vieles entdeckte, was künfftig, wenn ja über Verhoffen die Güte fruchtloß abgehen solte, zu meiner defension dienen würde. Er nahm auch über sich, mit meinen Haupt-Adversariis zu reden, und mißfiel ihm nicht, daß ich in antecessum einen Auffsatz meines Vorschlags verfertigen wolte, welchen er so dann bey dem ersten Convent des Ministerii zu übergeben gesonnen wäre. Dannenhero setzte ich in Monat Junio mit guten Bedacht einen zwar etwas weitläufftigen, aber nach denen damahligen Umständen nicht wohl kürtzer zu fassenden Vorschlag zur Güte auf, wie nachfolgender §. denselben von Wort zu Wort vorstellen wird.

§. LIIX. P. P. Wiewohl ein ehrwürdiges Ministerium allhierVorbedingungen wegen des vorgeschlagenen Vergleichs. 1) ohne alle vorhergegangene sowohl in Gottes Wort verordnete, als in der Christlichen ersten Kirchen übliche gradus admonitionis mich D. Thomasium in einer von ihnen 2) viritim unterschriebenen Klage 3) bey Churfürstlicher Durchlauchtigkeit 4) vieler horrendorum criminum, als profanität in der Religion, Verachtung meiner Praeceptorum und des H. Ministerii, Verfertigung vieler Schmäh Schrifften und schimpflichen Bilder, Lästerung meines Beicht-Vaters, Abstehlung der Absolution, Verachtung Gottes u. s. w. angeschuldiget, und dabey 5) die intention gehabt, mich in eine schwere inquisition, und folgbar in ein grosses Unglück, nehmlich laut ihrer Worte, in die Ausrottung aus der Christlichen Gemeine zu bringen, welches ihnen aber 6) fehl geschlagen, immassen S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit die inquisition nicht verordnet, sondern mir den Weg gemeiner Rechte eröffnet, und es also solcher gestalt 7) nothwendig dahin gedeyen muß, daß E Ehrwürdigen Ministerio der Beweiß auferleget werden wird, zudem sich aber wenig Mittel finden dürfften, zumahlen da 8) ihnen selbsten insgesamt am besten bewust seyn wird, mit was für Grunde sie in ihrer Klage setzen, daß sie, ehe ich mich (ihren Vorgeben nach) an meinen Beicht-Vater vergriffen, gesonnen gewesen wären, mir durch selbigen meine schwere Sünd zu Gemüthe führen zu lassen; und ich dannenhero solchergestalt, wenn ich mich nach politischen Absichten richten wollte, wenig Ursach finden würde, die mich zu einen Vergleich bewegen könnten. So habe ich doch in Ansehen meines Christenthums, das mich nicht gleiches mit gleichen zu vergelten lehret, anderen Gedancken Raum gegeben, nicht alleine mich

ihm dieses mein Vorhaben des gütlichen Vergleichs mündlich für. Ich befand auch, daß ich in meinen Vertrauen zu ihm nicht geirret hatte, indem er seine Geneigheit mir in diesen Christlichen Vorhaben zu dienen nicht alleine deutlich zu verstehen gab, sondern mir auch vieles entdeckte, was künfftig, wenn ja über Verhoffen die Güte fruchtloß abgehen solte, zu meiner defension dienen würde. Er nahm auch über sich, mit meinen Haupt-Adversariis zu reden, und mißfiel ihm nicht, daß ich in antecessum einen Auffsatz meines Vorschlags verfertigen wolte, welchen er so dann bey dem ersten Convent des Ministerii zu übergeben gesonnen wäre. Dannenhero setzte ich in Monat Junio mit guten Bedacht einen zwar etwas weitläufftigen, aber nach denen damahligen Umständen nicht wohl kürtzer zu fassenden Vorschlag zur Güte auf, wie nachfolgender §. denselben von Wort zu Wort vorstellen wird.

§. LIIX. P. P. Wiewohl ein ehrwürdiges Ministerium allhierVorbedingungen wegen des vorgeschlagenen Vergleichs. 1) ohne alle vorhergegangene sowohl in Gottes Wort verordnete, als in der Christlichen ersten Kirchen übliche gradus admonitionis mich D. Thomasium in einer von ihnen 2) viritim unterschriebenen Klage 3) bey Churfürstlicher Durchlauchtigkeit 4) vieler horrendorum criminum, als profanität in der Religion, Verachtung meiner Praeceptorum und des H. Ministerii, Verfertigung vieler Schmäh Schrifften und schimpflichen Bilder, Lästerung meines Beicht-Vaters, Abstehlung der Absolution, Verachtung Gottes u. s. w. angeschuldiget, und dabey 5) die intention gehabt, mich in eine schwere inquisition, und folgbar in ein grosses Unglück, nehmlich laut ihrer Worte, in die Ausrottung aus der Christlichen Gemeine zu bringen, welches ihnen aber 6) fehl geschlagen, immassen S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit die inquisition nicht verordnet, sondern mir den Weg gemeiner Rechte eröffnet, und es also solcher gestalt 7) nothwendig dahin gedeyen muß, daß E Ehrwürdigen Ministerio der Beweiß auferleget werden wird, zudem sich aber wenig Mittel finden dürfften, zumahlen da 8) ihnen selbsten insgesamt am besten bewust seyn wird, mit was für Grunde sie in ihrer Klage setzen, daß sie, ehe ich mich (ihren Vorgeben nach) an meinen Beicht-Vater vergriffen, gesonnen gewesen wären, mir durch selbigen meine schwere Sünd zu Gemüthe führen zu lassen; und ich dannenhero solchergestalt, wenn ich mich nach politischen Absichten richten wollte, wenig Ursach finden würde, die mich zu einen Vergleich bewegen könnten. So habe ich doch in Ansehen meines Christenthums, das mich nicht gleiches mit gleichen zu vergelten lehret, anderen Gedancken Raum gegeben, nicht alleine mich

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0125" n="119"/>
ihm dieses mein Vorhaben des gütlichen Vergleichs                      mündlich für. Ich befand auch, daß ich in meinen Vertrauen zu ihm nicht geirret                      hatte, indem er seine Geneigheit mir in diesen Christlichen Vorhaben zu dienen                      nicht alleine deutlich zu verstehen gab, sondern mir auch vieles entdeckte, was                      künfftig, wenn ja über Verhoffen die Güte fruchtloß abgehen solte, zu meiner                      defension dienen würde. Er nahm auch über sich, mit meinen Haupt-Adversariis zu                      reden, und mißfiel ihm nicht, daß ich in antecessum einen Auffsatz meines                      Vorschlags verfertigen wolte, welchen er so dann bey dem ersten Convent des                      Ministerii zu übergeben gesonnen wäre. Dannenhero setzte ich in Monat Junio mit                      guten Bedacht einen zwar etwas weitläufftigen, aber nach denen damahligen                      Umständen nicht wohl kürtzer zu fassenden Vorschlag zur Güte auf, wie                      nachfolgender §. denselben von Wort zu Wort vorstellen wird.</p>
        <p>§. LIIX. P. P. Wiewohl ein ehrwürdiges Ministerium allhier<note place="right">Vorbedingungen wegen des vorgeschlagenen                      Vergleichs.</note> 1) ohne alle vorhergegangene sowohl in Gottes Wort                      verordnete, als in der Christlichen ersten Kirchen übliche gradus admonitionis                      mich D. Thomasium in einer von ihnen 2) viritim unterschriebenen Klage 3) bey                      Churfürstlicher Durchlauchtigkeit 4) vieler horrendorum criminum, als profanität                      in der Religion, Verachtung meiner Praeceptorum und des H. Ministerii,                      Verfertigung vieler Schmäh Schrifften und schimpflichen Bilder, Lästerung meines                      Beicht-Vaters, Abstehlung der Absolution, Verachtung Gottes u. s. w.                      angeschuldiget, und dabey 5) die intention gehabt, mich in eine schwere                      inquisition, und folgbar in ein grosses Unglück, nehmlich laut ihrer Worte, in                      die Ausrottung aus der Christlichen Gemeine zu bringen, welches ihnen aber 6)                      fehl geschlagen, immassen S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit die inquisition nicht                      verordnet, sondern mir den Weg gemeiner Rechte eröffnet, und es also solcher                      gestalt 7) nothwendig dahin gedeyen muß, daß E Ehrwürdigen Ministerio der Beweiß                      auferleget werden wird, zudem sich aber wenig Mittel finden dürfften, zumahlen                      da 8) ihnen selbsten insgesamt am besten bewust seyn wird, mit was für Grunde                      sie in ihrer Klage setzen, daß sie, ehe ich mich (ihren Vorgeben nach) an meinen                      Beicht-Vater vergriffen, gesonnen gewesen wären, mir durch selbigen meine                      schwere Sünd zu Gemüthe führen zu lassen; und ich dannenhero solchergestalt,                      wenn ich mich nach politischen Absichten richten wollte, wenig Ursach finden                      würde, die mich zu einen Vergleich bewegen könnten. So habe ich doch in Ansehen                      meines Christenthums, das mich nicht gleiches mit gleichen zu vergelten lehret,                      anderen Gedancken Raum gegeben, nicht alleine mich
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[119/0125] ihm dieses mein Vorhaben des gütlichen Vergleichs mündlich für. Ich befand auch, daß ich in meinen Vertrauen zu ihm nicht geirret hatte, indem er seine Geneigheit mir in diesen Christlichen Vorhaben zu dienen nicht alleine deutlich zu verstehen gab, sondern mir auch vieles entdeckte, was künfftig, wenn ja über Verhoffen die Güte fruchtloß abgehen solte, zu meiner defension dienen würde. Er nahm auch über sich, mit meinen Haupt-Adversariis zu reden, und mißfiel ihm nicht, daß ich in antecessum einen Auffsatz meines Vorschlags verfertigen wolte, welchen er so dann bey dem ersten Convent des Ministerii zu übergeben gesonnen wäre. Dannenhero setzte ich in Monat Junio mit guten Bedacht einen zwar etwas weitläufftigen, aber nach denen damahligen Umständen nicht wohl kürtzer zu fassenden Vorschlag zur Güte auf, wie nachfolgender §. denselben von Wort zu Wort vorstellen wird. §. LIIX. P. P. Wiewohl ein ehrwürdiges Ministerium allhier 1) ohne alle vorhergegangene sowohl in Gottes Wort verordnete, als in der Christlichen ersten Kirchen übliche gradus admonitionis mich D. Thomasium in einer von ihnen 2) viritim unterschriebenen Klage 3) bey Churfürstlicher Durchlauchtigkeit 4) vieler horrendorum criminum, als profanität in der Religion, Verachtung meiner Praeceptorum und des H. Ministerii, Verfertigung vieler Schmäh Schrifften und schimpflichen Bilder, Lästerung meines Beicht-Vaters, Abstehlung der Absolution, Verachtung Gottes u. s. w. angeschuldiget, und dabey 5) die intention gehabt, mich in eine schwere inquisition, und folgbar in ein grosses Unglück, nehmlich laut ihrer Worte, in die Ausrottung aus der Christlichen Gemeine zu bringen, welches ihnen aber 6) fehl geschlagen, immassen S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit die inquisition nicht verordnet, sondern mir den Weg gemeiner Rechte eröffnet, und es also solcher gestalt 7) nothwendig dahin gedeyen muß, daß E Ehrwürdigen Ministerio der Beweiß auferleget werden wird, zudem sich aber wenig Mittel finden dürfften, zumahlen da 8) ihnen selbsten insgesamt am besten bewust seyn wird, mit was für Grunde sie in ihrer Klage setzen, daß sie, ehe ich mich (ihren Vorgeben nach) an meinen Beicht-Vater vergriffen, gesonnen gewesen wären, mir durch selbigen meine schwere Sünd zu Gemüthe führen zu lassen; und ich dannenhero solchergestalt, wenn ich mich nach politischen Absichten richten wollte, wenig Ursach finden würde, die mich zu einen Vergleich bewegen könnten. So habe ich doch in Ansehen meines Christenthums, das mich nicht gleiches mit gleichen zu vergelten lehret, anderen Gedancken Raum gegeben, nicht alleine mich Vorbedingungen wegen des vorgeschlagenen Vergleichs.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/125
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/125>, abgerufen am 23.11.2024.