Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.Ja sie waren auch in der That wohl zufrieden, weil sie vorher irrig gemeynet hatten, als wenn ich wegen der Affaire mit der Theologischen Facultät und dem Ministerio mit dem Herrn Ober-Marschall correspondirte; und daß er in specie dieserwegen mein Wort bey andern Königlichen ministris und absonderlich bey dem Herrn Praeside des Ober. Consistorii noch redete und ihnen die Sache recommendirte. Ich aber hatte auch nicht Ursache überdiese visite und Antwort des Herrn Ober-Marschalls mich zu beschweren, weil ich bey denen wenigen persönlichen Auffwartungen in Leipzig schon des vorigen Jahrs in Dißcurs unter andern von ihm so viel vernommen, daß er sich für der Clerisey, (und sonderlich wenn sie in corpore erschiene oder sich viritim unterschriebe,) aus Politischer Erfahrung und kluger Einsicht in die Politischen reliquias Papatus, zwar nicht als wie die Kinder für den Popantz fürchtete; aber sich doch für ihnen sodann hütete und ihnen gerne aus dem Wege gieng. Wannenhero ich mich auch umb so vielmehr entsehen, Ihm wegen der denunciation dieser beyden corporum zu behelligen, je weniger ich Ursache hatte, mich über das Verfahren und die seit dem ergangene Befehle des Ober-Consistorii zubeschweren, seit dem ich, wie oben §. 15. gemeldet worden, an den Herrn Praesidenten des Ober-Consistorii selbst geschrieben hatte. Denn ob er mir gleich auf mein Schreiben nicht schrifftlich geantwortet, so hatte er doch kurtz hernach in Leipzig, da ich ihm persönlich aufgewartet, und zu verstehen gegeben, daß ich nichts mehr als recht und genugsames Gehör begehrte, mich versichert, daß mir dieses wiederfahren solte; massen ich dann auch nochmahlen nach dessen Todte an ihm rühmen muß, daß wir in dieser Affaire mit dem Ministerio und der Theologischen Facultät, (denn von der affaire wegen meiner lectionum de differentiis justi & decori wird unten apart zu handeln seyn,) dieses Versprechen aufrichtig und redlich gehalten worden, wie aus dem Verfolg dieses Handels mit mehrern wird zu erkennen seyn. §. XXXIX. Denn was konte ich von denen bißherigen beyden Befehlen mehr praetendiren, da mir so wohl die Klage des Ministerii nebst deren Erleuterung, als auch die Klage der Theologischen Facultät ware schrifftlich communiciret, auch meine Antwort darauff schrifftlich zu thun anbefohlen worden. Es ware zwar an dem, daß in beyden Befehlen die Frist von acht und zehen Tagen sehr kurtz war. Aber desto besser war solches für mich, indem ich auf diese Art mit desto mehrern Recht, dilation zu suchen befugt war. Weil ich nun ohne dem bey dem Ja sie waren auch in der That wohl zufrieden, weil sie vorher irrig gemeynet hatten, als wenn ich wegen der Affaire mit der Theologischen Facultät und dem Ministerio mit dem Herrn Ober-Marschall correspondirte; und daß er in specie dieserwegen mein Wort bey andern Königlichen ministris und absonderlich bey dem Herrn Praeside des Ober. Consistorii noch redete und ihnen die Sache recommendirte. Ich aber hatte auch nicht Ursache überdiese visite und Antwort des Herrn Ober-Marschalls mich zu beschweren, weil ich bey denen wenigen persönlichen Auffwartungen in Leipzig schon des vorigen Jahrs in Dißcurs unter andern von ihm so viel vernommen, daß er sich für der Clerisey, (und sonderlich wenn sie in corpore erschiene oder sich viritim unterschriebe,) aus Politischer Erfahrung und kluger Einsicht in die Politischen reliquias Papatus, zwar nicht als wie die Kinder für den Popantz fürchtete; aber sich doch für ihnen sodann hütete und ihnen gerne aus dem Wege gieng. Wannenhero ich mich auch umb so vielmehr entsehen, Ihm wegen der denunciation dieser beyden corporum zu behelligen, je weniger ich Ursache hatte, mich über das Verfahren und die seit dem ergangene Befehle des Ober-Consistorii zubeschweren, seit dem ich, wie oben §. 15. gemeldet worden, an den Herrn Praesidenten des Ober-Consistorii selbst geschrieben hatte. Denn ob er mir gleich auf mein Schreiben nicht schrifftlich geantwortet, so hatte er doch kurtz hernach in Leipzig, da ich ihm persönlich aufgewartet, und zu verstehen gegeben, daß ich nichts mehr als recht und genugsames Gehör begehrte, mich versichert, daß mir dieses wiederfahren solte; massen ich dann auch nochmahlen nach dessen Todte an ihm rühmen muß, daß wir in dieser Affaire mit dem Ministerio und der Theologischen Facultät, (denn von der affaire wegen meiner lectionum de differentiis justi & decori wird unten apart zu handeln seyn,) dieses Versprechen aufrichtig und redlich gehalten worden, wie aus dem Verfolg dieses Handels mit mehrern wird zu erkennen seyn. §. XXXIX. Denn was konte ich von denen bißherigen beyden Befehlen mehr praetendiren, da mir so wohl die Klage des Ministerii nebst deren Erleuterung, als auch die Klage der Theologischen Facultät ware schrifftlich communiciret, auch meine Antwort darauff schrifftlich zu thun anbefohlen worden. Es ware zwar an dem, daß in beyden Befehlen die Frist von acht und zehen Tagen sehr kurtz war. Aber desto besser war solches für mich, indem ich auf diese Art mit desto mehrern Recht, dilation zu suchen befugt war. Weil ich nun ohne dem bey dem <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0104" n="98"/> Ja sie waren auch in der That wohl zufrieden, weil sie vorher irrig gemeynet hatten, als wenn ich wegen der Affaire mit der Theologischen Facultät und dem Ministerio mit dem Herrn Ober-Marschall correspondirte; und daß er in specie dieserwegen mein Wort bey andern Königlichen ministris und absonderlich bey dem Herrn Praeside des Ober. Consistorii noch redete und ihnen die Sache recommendirte. Ich aber hatte auch nicht Ursache überdiese visite und Antwort des Herrn Ober-Marschalls mich zu beschweren, weil ich bey denen wenigen persönlichen Auffwartungen in Leipzig schon des vorigen Jahrs in Dißcurs unter andern von ihm so viel vernommen, daß er sich für der Clerisey, (und sonderlich wenn sie in corpore erschiene oder sich viritim unterschriebe,) aus Politischer Erfahrung und kluger Einsicht in die Politischen reliquias Papatus, zwar nicht als wie die Kinder für den Popantz fürchtete; aber sich doch für ihnen sodann hütete und ihnen gerne aus dem Wege gieng. Wannenhero ich mich auch umb so vielmehr entsehen, Ihm wegen der denunciation dieser beyden corporum zu behelligen, je weniger ich Ursache hatte, mich über das Verfahren und die seit dem ergangene Befehle des Ober-Consistorii zubeschweren, seit dem ich, wie oben §. 15. gemeldet worden, an den Herrn Praesidenten des Ober-Consistorii selbst geschrieben hatte. Denn ob er mir gleich auf mein Schreiben nicht schrifftlich geantwortet, so hatte er doch kurtz hernach in Leipzig, da ich ihm persönlich aufgewartet, und zu verstehen gegeben, daß ich nichts mehr als recht und genugsames Gehör begehrte, mich versichert, daß mir dieses wiederfahren solte; massen ich dann auch nochmahlen nach dessen Todte an ihm rühmen muß, daß wir in dieser Affaire mit dem Ministerio und der Theologischen Facultät, (denn von der affaire wegen meiner lectionum de differentiis justi & decori wird unten apart zu handeln seyn,) dieses Versprechen aufrichtig und redlich gehalten worden, wie aus dem Verfolg dieses Handels mit mehrern wird zu erkennen seyn.</p> <note place="left"><hi rendition="#i">Dilations</hi> Gesuch des <hi rendition="#i">Autoris</hi> der Monate nebst etlichen Anmerckungen ü-</note> <p>§. XXXIX. Denn was konte ich von denen bißherigen beyden Befehlen mehr praetendiren, da mir so wohl die Klage des Ministerii nebst deren Erleuterung, als auch die Klage der Theologischen Facultät ware schrifftlich communiciret, auch meine Antwort darauff schrifftlich zu thun anbefohlen worden. Es ware zwar an dem, daß in beyden Befehlen die Frist von acht und zehen Tagen sehr kurtz war. Aber desto besser war solches für mich, indem ich auf diese Art mit desto mehrern Recht, dilation zu suchen befugt war. Weil ich nun ohne dem bey dem </p> </div> </body> </text> </TEI> [98/0104]
Ja sie waren auch in der That wohl zufrieden, weil sie vorher irrig gemeynet hatten, als wenn ich wegen der Affaire mit der Theologischen Facultät und dem Ministerio mit dem Herrn Ober-Marschall correspondirte; und daß er in specie dieserwegen mein Wort bey andern Königlichen ministris und absonderlich bey dem Herrn Praeside des Ober. Consistorii noch redete und ihnen die Sache recommendirte. Ich aber hatte auch nicht Ursache überdiese visite und Antwort des Herrn Ober-Marschalls mich zu beschweren, weil ich bey denen wenigen persönlichen Auffwartungen in Leipzig schon des vorigen Jahrs in Dißcurs unter andern von ihm so viel vernommen, daß er sich für der Clerisey, (und sonderlich wenn sie in corpore erschiene oder sich viritim unterschriebe,) aus Politischer Erfahrung und kluger Einsicht in die Politischen reliquias Papatus, zwar nicht als wie die Kinder für den Popantz fürchtete; aber sich doch für ihnen sodann hütete und ihnen gerne aus dem Wege gieng. Wannenhero ich mich auch umb so vielmehr entsehen, Ihm wegen der denunciation dieser beyden corporum zu behelligen, je weniger ich Ursache hatte, mich über das Verfahren und die seit dem ergangene Befehle des Ober-Consistorii zubeschweren, seit dem ich, wie oben §. 15. gemeldet worden, an den Herrn Praesidenten des Ober-Consistorii selbst geschrieben hatte. Denn ob er mir gleich auf mein Schreiben nicht schrifftlich geantwortet, so hatte er doch kurtz hernach in Leipzig, da ich ihm persönlich aufgewartet, und zu verstehen gegeben, daß ich nichts mehr als recht und genugsames Gehör begehrte, mich versichert, daß mir dieses wiederfahren solte; massen ich dann auch nochmahlen nach dessen Todte an ihm rühmen muß, daß wir in dieser Affaire mit dem Ministerio und der Theologischen Facultät, (denn von der affaire wegen meiner lectionum de differentiis justi & decori wird unten apart zu handeln seyn,) dieses Versprechen aufrichtig und redlich gehalten worden, wie aus dem Verfolg dieses Handels mit mehrern wird zu erkennen seyn.
§. XXXIX. Denn was konte ich von denen bißherigen beyden Befehlen mehr praetendiren, da mir so wohl die Klage des Ministerii nebst deren Erleuterung, als auch die Klage der Theologischen Facultät ware schrifftlich communiciret, auch meine Antwort darauff schrifftlich zu thun anbefohlen worden. Es ware zwar an dem, daß in beyden Befehlen die Frist von acht und zehen Tagen sehr kurtz war. Aber desto besser war solches für mich, indem ich auf diese Art mit desto mehrern Recht, dilation zu suchen befugt war. Weil ich nun ohne dem bey dem
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/104>, abgerufen am 28.07.2024. |