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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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die übereilte Bestraffung und Ausrottung meiner Person GOttes Ehre befördert, und daß unser Herre GOtt Seine Churfürstl. Durchlauchtigkeit reichlich dafür segnen würde; und ich glaube Herr D. P. hätte diesen Unglauben gerne zur Athe sterey gemacht und seinen quaestionibus beydrucken lassen, wenn er sich nicht gefurcht hätte. Denn ob ich wohl oben bereits erwehnet, daß er mit dem dono impudentiae in einer sehr starcken dosi begabt gewesen, und dergleichen Qualitäten auch seinen Herrn Confratri & Socio, wiewohl in einen etwas geringern Grad beywohneten, so zeiget doch die tägliche Erfahrung, daß je stärcker die Grobheit bey einen Mnschen ist, je weniger wahrhaffte Hertzhafftigkeit auch derselbe nothwendig besitzen müsse. Dieweil ich aber leichte vorher sehe, daß der Leser mehr nachdem Innhalt des Rescripts als nach continuirung dieser digression verlange, so will ich selbiges hiermit beyfügen.

W. H. L. A. und G. was die Theologische Facultät zu Leipzig wegen D. Christ Thomasii anher berichtet, und dabey gebeten, solches habt ihr aus dem Beyschluß zu ersehen. Soviel nun D. Aug. Pfeiffers angeschlagenes Programma und vorhabendes Collegium Anti-atheisticum betrifft, halten wir solche Arbeit vornöthig und nützlich, wie ihr denn demselben, damit fortzufahren anermahnen werdet, können auch gar keine Ursache finden, warum sich D. Thomasius dieser Sache entgegen setzen will, achten aber, vor Resolution auf die andern angeführten Dinge zuförderst zu wissen vor nöthig, wie und auf was masse D. Thomasius beyzubringen habe, daß D. Pfeiffer ein Memorial in Nahmen des Ministerii ohne dessen Vorbewust übergeben, auch wie er verificiren könne, was er D. Joh. Ben. Carpzovio in seinen Schreiben beymessen thut, ingleichen ist uns nöthig, seine deutliche Erklärung über die, aus dem Programmate allegirten, und in seinem Schreiben beniemte loca, und ob er dem, was D. Pfeiffer daselbst taxiret und verwirfft, beypflichte, und auf was masse seine assertion, daß, wenn D. Pfeiffern das obige Collegium zu halten, und das Programma anzüschlagen vergönnet würde, viel Aergernüß und Unglück, so die Ruhe des gemeinen Wesens nothwendig turbire, gar wahrscheinlich entstehen könte, er gemeinet, und ist demnach hiermit unser gnädigstes Begehren, ihr wollet D. Thomasio alsobald in Schrifften auferlegen, daß er binnen acht Tagen über obiges seine deutliche Erklärung und Meynung bey euch einbringen solle, welche ihr so dann zu fernerer Resolution mit wie-

die übereilte Bestraffung und Ausrottung meiner Person GOttes Ehre befördert, und daß unser Herre GOtt Seine Churfürstl. Durchlauchtigkeit reichlich dafür segnen würde; und ich glaube Herr D. P. hätte diesen Unglauben gerne zur Athe sterey gemacht und seinen quaestionibus beydrucken lassen, wenn er sich nicht gefurcht hätte. Denn ob ich wohl oben bereits erwehnet, daß er mit dem dono impudentiae in einer sehr starcken dosi begabt gewesen, und dergleichen Qualitäten auch seinen Herrn Confratri & Socio, wiewohl in einen etwas geringern Grad beywohneten, so zeiget doch die tägliche Erfahrung, daß je stärcker die Grobheit bey einen Mnschen ist, je weniger wahrhaffte Hertzhafftigkeit auch derselbe nothwendig besitzen müsse. Dieweil ich aber leichte vorher sehe, daß der Leser mehr nachdem Innhalt des Rescripts als nach continuirung dieser digression verlange, so will ich selbiges hiermit beyfügen.

W. H. L. A. und G. was die Theologische Facultät zu Leipzig wegen D. Christ Thomasii anher berichtet, und dabey gebeten, solches habt ihr aus dem Beyschluß zu ersehen. Soviel nun D. Aug. Pfeiffers angeschlagenes Programma und vorhabendes Collegium Anti-atheisticum betrifft, halten wir solche Arbeit vornöthig und nützlich, wie ihr denn demselben, damit fortzufahren anermahnen werdet, können auch gar keine Ursache finden, warum sich D. Thomasius dieser Sache entgegen setzen will, achten aber, vor Resolution auf die andern angeführten Dinge zuförderst zu wissen vor nöthig, wie und auf was masse D. Thomasius beyzubringen habe, daß D. Pfeiffer ein Memorial in Nahmen des Ministerii ohne dessen Vorbewust übergeben, auch wie er verificiren könne, was er D. Joh. Ben. Carpzovio in seinen Schreiben beymessen thut, ingleichen ist uns nöthig, seine deutliche Erklärung über die, aus dem Programmate allegirten, und in seinem Schreiben beniemte loca, und ob er dem, was D. Pfeiffer daselbst taxiret und verwirfft, beypflichte, und auf was masse seine assertion, daß, wenn D. Pfeiffern das obige Collegium zu halten, und das Programma anzüschlagen vergönnet würde, viel Aergernüß und Unglück, so die Ruhe des gemeinen Wesens nothwendig turbire, gar wahrscheinlich entstehen könte, er gemeinet, und ist demnach hiermit unser gnädigstes Begehren, ihr wollet D. Thomasio alsobald in Schrifften auferlegen, daß er binnen acht Tagen über obiges seine deutliche Erklärung und Meynung bey euch einbringen solle, welche ihr so dann zu fernerer Resolution mit wie-

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[94/0100] die übereilte Bestraffung und Ausrottung meiner Person GOttes Ehre befördert, und daß unser Herre GOtt Seine Churfürstl. Durchlauchtigkeit reichlich dafür segnen würde; und ich glaube Herr D. P. hätte diesen Unglauben gerne zur Athe sterey gemacht und seinen quaestionibus beydrucken lassen, wenn er sich nicht gefurcht hätte. Denn ob ich wohl oben bereits erwehnet, daß er mit dem dono impudentiae in einer sehr starcken dosi begabt gewesen, und dergleichen Qualitäten auch seinen Herrn Confratri & Socio, wiewohl in einen etwas geringern Grad beywohneten, so zeiget doch die tägliche Erfahrung, daß je stärcker die Grobheit bey einen Mnschen ist, je weniger wahrhaffte Hertzhafftigkeit auch derselbe nothwendig besitzen müsse. Dieweil ich aber leichte vorher sehe, daß der Leser mehr nachdem Innhalt des Rescripts als nach continuirung dieser digression verlange, so will ich selbiges hiermit beyfügen. W. H. L. A. und G. was die Theologische Facultät zu Leipzig wegen D. Christ Thomasii anher berichtet, und dabey gebeten, solches habt ihr aus dem Beyschluß zu ersehen. Soviel nun D. Aug. Pfeiffers angeschlagenes Programma und vorhabendes Collegium Anti-atheisticum betrifft, halten wir solche Arbeit vornöthig und nützlich, wie ihr denn demselben, damit fortzufahren anermahnen werdet, können auch gar keine Ursache finden, warum sich D. Thomasius dieser Sache entgegen setzen will, achten aber, vor Resolution auf die andern angeführten Dinge zuförderst zu wissen vor nöthig, wie und auf was masse D. Thomasius beyzubringen habe, daß D. Pfeiffer ein Memorial in Nahmen des Ministerii ohne dessen Vorbewust übergeben, auch wie er verificiren könne, was er D. Joh. Ben. Carpzovio in seinen Schreiben beymessen thut, ingleichen ist uns nöthig, seine deutliche Erklärung über die, aus dem Programmate allegirten, und in seinem Schreiben beniemte loca, und ob er dem, was D. Pfeiffer daselbst taxiret und verwirfft, beypflichte, und auf was masse seine assertion, daß, wenn D. Pfeiffern das obige Collegium zu halten, und das Programma anzüschlagen vergönnet würde, viel Aergernüß und Unglück, so die Ruhe des gemeinen Wesens nothwendig turbire, gar wahrscheinlich entstehen könte, er gemeinet, und ist demnach hiermit unser gnädigstes Begehren, ihr wollet D. Thomasio alsobald in Schrifften auferlegen, daß er binnen acht Tagen über obiges seine deutliche Erklärung und Meynung bey euch einbringen solle, welche ihr so dann zu fernerer Resolution mit wie-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/100>, abgerufen am 21.11.2024.