Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.von vorwarts angefallen, und übel geschlagen, und solcher gestalt die Hallorum zu aggressoribus machen wollen, so saget der Zeuge daß die Hallorum erst, nachdem sie um Hülffe geruffen worden, hinzu gelauffen, und also der Streit zwischen denen Weibs-Persohnen und Schülern nothwendig angegangen seyn müsse, auch solcher gestalt die Hallorum nicht pro aggressoribus gehalten werden können, sondern vielmehr, daß sie die Schüler und Weibs-Persohnen von einander bringen wollen: massen denn auch, so bald der Zeuge hinzu kommen, und selbst die Weibs-Persohnen vor Gewalt beschützen wollen, sie schon von einander gebracht gewesen ad Art. 10. f. 9. b. & ad Art. 12. f. 77. b.(3) Wenn die Schüler f. 1. b.denunciren, die Hallorum hätten ihnen ihre Mäntel, Hüte und Halßkrausen genommen, und solche den Weibs-Persohnen gegeben, und dergestalt die Hallorum gar deutlich einer rapinae beschuldigen, so saget der Zeuge ad Art. 11. f. 10. a. & ad art. 15. f. 78. a.als er hinzu kommen, hätten der Schüler Mantel und Hüte an der Erde gelegen, von Halskrausen wisse er nichts. Ja die Schüler selbst können diesen Umstand nicht in Abrede seyn: massen denn Jonas ad Art. 3. f. 33. a.(welcher dergestalt eingerichtet ist: ob denn ihre Mäntel und Hüte an der Erde gelegen, daß die Weibs-Persohnen solche ihnen selbst genommen, oder ob die Hallorum solche genommen, und den Weibsstücken gegeben,) auf diesen Umstand, daß die Mäntel auf der Erde gelegen, gar nicht rotunde mit Ja oder Nein geantwortet, sondern eine gantz impertinente Antwort vorgebracht, und nur schlecht weg gesagt, die Hallorum hätten sie den Weibsstücken gegeben; wie dann in gleichen Martin ad d. Art. f. 35. a.antwortet: er hätte gesehen, daß Christoph von der Erde einen Mantel aufgehoben und den Weibsstücken gegeben, und also gleichergestalt nichts beständiges determiniret, wie die Mäntel auf die Erde zuliegen kommen. (4) Sagen zwar die Schüler ad art. 11. f. 34. b. & fol. 36. a.Sie hätten keinen Rausch gehabt; da hingegen Buchner ad art. 7. f. 77. a.ausdrücklich saget, sie wären etwas betruncken gewesen. Wannenhero auch aus dieser vielfältigen Spahrung der Wahrheit, so auf Seiten der Schüler vorgangen, ihr von vorwarts angefallen, und übel geschlagen, und solcher gestalt die Hallorum zu aggressoribus machen wollen, so saget der Zeuge daß die Hallorum erst, nachdem sie um Hülffe geruffen worden, hinzu gelauffen, und also der Streit zwischen denen Weibs-Persohnen und Schülern nothwendig angegangen seyn müsse, auch solcher gestalt die Hallorum nicht pro aggressoribus gehalten werden können, sondern vielmehr, daß sie die Schüler und Weibs-Persohnen von einander bringen wollen: massen denn auch, so bald der Zeuge hinzu kommen, und selbst die Weibs-Persohnen vor Gewalt beschützen wollen, sie schon von einander gebracht gewesen ad Art. 10. f. 9. b. & ad Art. 12. f. 77. b.(3) Wenn die Schüler f. 1. b.denunciren, die Hallorum hätten ihnen ihre Mäntel, Hüte und Halßkrausen genommen, und solche den Weibs-Persohnen gegeben, und dergestalt die Hallorum gar deutlich einer rapinae beschuldigen, so saget der Zeuge ad Art. 11. f. 10. a. & ad art. 15. f. 78. a.als er hinzu kommen, hätten der Schüler Mantel und Hüte an der Erde gelegen, von Halskrausen wisse er nichts. Ja die Schüler selbst können diesen Umstand nicht in Abrede seyn: massen denn Jonas ad Art. 3. f. 33. a.(welcher dergestalt eingerichtet ist: ob denn ihre Mäntel und Hüte an der Erde gelegen, daß die Weibs-Persohnen solche ihnen selbst genommen, oder ob die Hallorum solche genommen, und den Weibsstücken gegeben,) auf diesen Umstand, daß die Mäntel auf der Erde gelegen, gar nicht rotunde mit Ja oder Nein geantwortet, sondern eine gantz impertinente Antwort vorgebracht, und nur schlecht weg gesagt, die Hallorum hätten sie den Weibsstücken gegeben; wie dann in gleichen Martin ad d. Art. f. 35. a.antwortet: er hätte gesehen, daß Christoph von der Erde einen Mantel aufgehoben und den Weibsstücken gegeben, und also gleichergestalt nichts beständiges determiniret, wie die Mäntel auf die Erde zuliegen kommen. (4) Sagen zwar die Schüler ad art. 11. f. 34. b. & fol. 36. a.Sie hätten keinen Rausch gehabt; da hingegen Buchner ad art. 7. f. 77. a.ausdrücklich saget, sie wären etwas betruncken gewesen. 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Ja die Schüler selbst können diesen Umstand nicht in Abrede seyn: massen denn Jonas</p> <l>ad Art. 3. f. 33. a.</l> <p>(welcher dergestalt eingerichtet ist: ob denn ihre Mäntel und Hüte an der Erde gelegen, daß die Weibs-Persohnen solche ihnen selbst genommen, oder ob die Hallorum solche genommen, und den Weibsstücken gegeben,) auf diesen Umstand, daß die Mäntel auf der Erde gelegen, gar nicht rotunde mit Ja oder Nein geantwortet, sondern eine gantz impertinente Antwort vorgebracht, und nur schlecht weg gesagt, die Hallorum hätten sie den Weibsstücken gegeben; wie dann in gleichen Martin</p> <l>ad d. Art. f. 35. a.</l> <p>antwortet: er hätte gesehen, daß Christoph von der Erde einen Mantel aufgehoben und den Weibsstücken gegeben, und also gleichergestalt nichts beständiges determiniret, wie die Mäntel auf die Erde zuliegen kommen.</p> <p>(4) Sagen zwar die Schüler</p> <l>ad art. 11. f. 34. b. & fol. 36. a.</l> <p>Sie hätten keinen Rausch gehabt; da hingegen Buchner</p> <l>ad art. 7. f. 77. a.</l> <p>ausdrücklich saget, sie wären etwas betruncken gewesen. Wannenhero auch aus dieser vielfältigen Spahrung der Wahrheit, so auf Seiten der Schüler vorgangen, ihr </p> </div> </body> </text> </TEI> [89/0097]
von vorwarts angefallen, und übel geschlagen, und solcher gestalt die Hallorum zu aggressoribus machen wollen, so saget der Zeuge
fol. 9. ad art. 5. & seqq. ingleichen fol. 77. b. ad Art. 10. &. seqq. daß die Hallorum erst, nachdem sie um Hülffe geruffen worden, hinzu gelauffen, und also der Streit zwischen denen Weibs-Persohnen und Schülern nothwendig angegangen seyn müsse, auch solcher gestalt die Hallorum nicht pro aggressoribus gehalten werden können, sondern vielmehr, daß sie die Schüler und Weibs-Persohnen von einander bringen wollen: massen denn auch, so bald der Zeuge hinzu kommen, und selbst die Weibs-Persohnen vor Gewalt beschützen wollen, sie schon von einander gebracht gewesen
ad Art. 10. f. 9. b. & ad Art. 12. f. 77. b. (3) Wenn die Schüler
f. 1. b. denunciren, die Hallorum hätten ihnen ihre Mäntel, Hüte und Halßkrausen genommen, und solche den Weibs-Persohnen gegeben, und dergestalt die Hallorum gar deutlich einer rapinae beschuldigen, so saget der Zeuge
ad Art. 11. f. 10. a. & ad art. 15. f. 78. a. als er hinzu kommen, hätten der Schüler Mantel und Hüte an der Erde gelegen, von Halskrausen wisse er nichts. Ja die Schüler selbst können diesen Umstand nicht in Abrede seyn: massen denn Jonas
ad Art. 3. f. 33. a. (welcher dergestalt eingerichtet ist: ob denn ihre Mäntel und Hüte an der Erde gelegen, daß die Weibs-Persohnen solche ihnen selbst genommen, oder ob die Hallorum solche genommen, und den Weibsstücken gegeben,) auf diesen Umstand, daß die Mäntel auf der Erde gelegen, gar nicht rotunde mit Ja oder Nein geantwortet, sondern eine gantz impertinente Antwort vorgebracht, und nur schlecht weg gesagt, die Hallorum hätten sie den Weibsstücken gegeben; wie dann in gleichen Martin
ad d. Art. f. 35. a. antwortet: er hätte gesehen, daß Christoph von der Erde einen Mantel aufgehoben und den Weibsstücken gegeben, und also gleichergestalt nichts beständiges determiniret, wie die Mäntel auf die Erde zuliegen kommen.
(4) Sagen zwar die Schüler
ad art. 11. f. 34. b. & fol. 36. a. Sie hätten keinen Rausch gehabt; da hingegen Buchner
ad art. 7. f. 77. a. ausdrücklich saget, sie wären etwas betruncken gewesen. Wannenhero auch aus dieser vielfältigen Spahrung der Wahrheit, so auf Seiten der Schüler vorgangen, ihr
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