Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.finde ich hier nichts weiter zu erinnern; so wenig als bey dem ZEHENDEN Handel / der ein paar alberne und tumme Hexen-Processe vorstellet / ausser daß ich in denen künfftigen Theilen mit solchen Exempeln zu continuiren gesonnen bin. Was bey dem EILFTEN und letzten Handel des Cantzlers Schwartzkopffs zu Braunschweig Bedencken von Einrichtung des Juris circa Sacra (das ich von vertrauter Hand communiciret bekommen) betrifft / habe ich solches praeliminariter allhier in gewisse paragraphos eingetheilet / und den kurtzen Inhalt desselben am Rande beygefüget / ich behalte mir aber bevor / künfftig / geliebts GOtt / meine Gedancken von diesem Bedencken ausführlich zu eröffnen / nicht alleine / was das consilium selbst / sondern auch was die daselbst angeführten Umstände betrifft / und werde ich gleichfalls mit grossem Danck erkennen / wenn andere gute Freunde / oder diejenigen / die etwa sonst ein Interesle bey denen in besagtem Bedencken angeführten Umständen haben / mir einige mehrere Nachricht davon zu geben belieben wollten. Halle den 28. September 1720. CHRISTIANUS THOMASIUS, D. finde ich hier nichts weiter zu erinnern; so wenig als bey dem ZEHENDEN Handel / der ein paar alberne und tumme Hexen-Processe vorstellet / ausser daß ich in denen künfftigen Theilen mit solchen Exempeln zu continuiren gesonnen bin. Was bey dem EILFTEN und letzten Handel des Cantzlers Schwartzkopffs zu Braunschweig Bedencken von Einrichtung des Juris circa Sacra (das ich von vertrauter Hand communiciret bekommen) betrifft / habe ich solches praeliminariter allhier in gewisse paragraphos eingetheilet / und den kurtzen Inhalt desselben am Rande beygefüget / ich behalte mir aber bevor / künfftig / geliebts GOtt / meine Gedancken von diesem Bedencken ausführlich zu eröffnen / nicht alleine / was das consilium selbst / sondern auch was die daselbst angeführten Umstände betrifft / und werde ich gleichfalls mit grossem Danck erkennen / wenn andere gute Freunde / oder diejenigen / die etwa sonst ein Interesle bey denen in besagtem Bedencken angeführten Umständen haben / mir einige mehrere Nachricht davon zu geben belieben wollten. Halle den 28. September 1720. CHRISTIANUS THOMASIUS, D. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0008"/> finde ich hier nichts weiter zu erinnern; so wenig als bey dem ZEHENDEN Handel / der ein paar alberne und tumme Hexen-Processe vorstellet / ausser daß ich in denen künfftigen Theilen mit solchen Exempeln zu continuiren gesonnen bin. Was bey dem EILFTEN und letzten Handel des Cantzlers Schwartzkopffs zu Braunschweig Bedencken von Einrichtung des Juris circa Sacra (das ich von vertrauter Hand communiciret bekommen) betrifft / habe ich solches praeliminariter allhier in gewisse paragraphos eingetheilet / und den kurtzen Inhalt desselben am Rande beygefüget / ich behalte mir aber bevor / künfftig / geliebts GOtt / meine Gedancken von diesem Bedencken ausführlich zu eröffnen / nicht alleine / was das consilium selbst / sondern auch was die daselbst angeführten Umstände betrifft / und werde ich gleichfalls mit grossem Danck erkennen / wenn andere gute Freunde / oder diejenigen / die etwa sonst ein Interesle bey denen in besagtem Bedencken angeführten Umständen haben / mir einige mehrere Nachricht davon zu geben belieben wollten. Halle den 28. September 1720.</p> <p>CHRISTIANUS THOMASIUS, D.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0008]
finde ich hier nichts weiter zu erinnern; so wenig als bey dem ZEHENDEN Handel / der ein paar alberne und tumme Hexen-Processe vorstellet / ausser daß ich in denen künfftigen Theilen mit solchen Exempeln zu continuiren gesonnen bin. Was bey dem EILFTEN und letzten Handel des Cantzlers Schwartzkopffs zu Braunschweig Bedencken von Einrichtung des Juris circa Sacra (das ich von vertrauter Hand communiciret bekommen) betrifft / habe ich solches praeliminariter allhier in gewisse paragraphos eingetheilet / und den kurtzen Inhalt desselben am Rande beygefüget / ich behalte mir aber bevor / künfftig / geliebts GOtt / meine Gedancken von diesem Bedencken ausführlich zu eröffnen / nicht alleine / was das consilium selbst / sondern auch was die daselbst angeführten Umstände betrifft / und werde ich gleichfalls mit grossem Danck erkennen / wenn andere gute Freunde / oder diejenigen / die etwa sonst ein Interesle bey denen in besagtem Bedencken angeführten Umständen haben / mir einige mehrere Nachricht davon zu geben belieben wollten. Halle den 28. September 1720.
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/8>, abgerufen am 16.02.2025. |