Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

chen sitzen blieben? T. Sie wären bey ihme sitzen blieben. Art. 5. Wie lange sie nach der 2. Weibs-Persohnen vorbey gehen sitzen blieben? T. Ein paar Vater unser lang wären sie bey ihm sitzen blieben, als die Weibs-Persohnen vorbey gangen gewesen. Art. 6. Wahr, daß 2. Schüler von einer Schencke, die Pulvermühle genannt, nach der Wiese zugegangen gekommen? T. Ja sie wären von der Pulvermühle hergekommen. Art. 7. Wahr, daß die Schüler bezecht gewesen? T. Ja, sie wären etwas betruncken gewesen. Art. 8. Wahr, daß sich ein Streit zwischen den 2. Schülern und denen 2. Weibsstücken auf der Wiese erhoben? T. Ja, die eine Weibs-Persohn hätte umb Hülffe geschryen, und wäreu darauf die Hallorum bey ihm Zeugen weggelauffen. Art. 9. Wahr, daß die 2. Hallorum, wie dieser Streit angegangen, noch bey ihm auf der Brücke gesessen? T. Ja, wie die Weibs-Persohnen angefangen zu schreyen, so wären die Hallorum bey ihm aufgestanden, und weggelauffen. Art. 10. Wahr, daß die Weibsstücken die Hallorum umb Hülffe geruffen? T. Ja. Art. 11. Wie weit diese von ihnen gewesen? T. Es wären ohngefehr 100. Schritte gewesen. Art. 12. Wahr, daß Zeuge mit den Hallorum von der Brücke zu den Weibsstücken gelauffen, und sie vor Gewalt beschützen wollen? T. Ja, er wäre denen Hallorum nachgelauffen, und als er zu ihnen kommen, wäre alles schon bund übergangen. Art. 13. Wahr, daß sie die Weibsstücken gantz entblösset angetroffen? T. Sie wären in ihren Kleidern gegangen. Art. 14. Wahr, daß die beyden Weibsstücken sich gar starck denen Schülern zur Gegenwehr gestellet, sie auch blutig und zergekratzt unter dem Gesichte gesehen? T. Ja, sowohl die Weibs-Persohnen, als die Hallorum hätten auf die Schüler zugeschlagen, diese hätten auch sehr blutig ausgesehen. Art. 15. Wahr, daß der Schüler Mäntel und Hüte auf der Erde gelegen haben? T. Ja. Art. 16. Wahr, daß solche Mäntel und Hüte die Weibs-Bilder selbst aufgehoben, und damit davon gegangen? T. Ein Hallorum hätte die Mäntel aufgehoben, und denen Weibern gegeben, und wäre es Christoph gewesen. Art. 17. Wahr, daß Görge dem einen Weibsstücke den Mantel abgenommen, und dem Schüler wieder zugestellet? T. Das hätte er nicht gesehen. Art. 18. Wahr, daß das Weibsstücke dem Schüler solchen mit Gewalt wieder abgenommen? T. Das wüste er auch nicht. Art. 19. Wahr, daß die Weibsstücke mit denen Mänteln und andern Stücken dem Churfürstlichen Brandenburgischen Inspectori Herr D.N. begegnet? T. Ja auf der hohen Brücke hätten sie ihm mit den Mänteln und Hüten begegnet. Art. 20. Wahr, daß die Schüler zu Herr D. N. gesagt, die Weibsstücke hätten sie geschlagen gehabt? T. Die Hallorum hätten zu Herr D. N. gesagt, daß die Weiber die Schüler geschlagen. Art. 21. Wahr, daß sie gleichfalls zu ihm gesaget, und geklagt / daß die Weibsstücken ihnen die Mäntel und Hüte genommen? T. Die Schüler hätten es ihm auch geklagt, daß die Weiber ih

chen sitzen blieben? T. Sie wären bey ihme sitzen blieben. Art. 5. Wie lange sie nach der 2. Weibs-Persohnen vorbey gehen sitzen blieben? T. Ein paar Vater unser lang wären sie bey ihm sitzen blieben, als die Weibs-Persohnen vorbey gangen gewesen. Art. 6. Wahr, daß 2. Schüler von einer Schencke, die Pulvermühle genannt, nach der Wiese zugegangen gekommen? T. Ja sie wären von der Pulvermühle hergekommen. Art. 7. Wahr, daß die Schüler bezecht gewesen? T. Ja, sie wären etwas betruncken gewesen. Art. 8. Wahr, daß sich ein Streit zwischen den 2. Schülern und denen 2. Weibsstücken auf der Wiese erhoben? T. Ja, die eine Weibs-Persohn hätte umb Hülffe geschryen, und wäreu darauf die Hallorum bey ihm Zeugen weggelauffen. Art. 9. Wahr, daß die 2. Hallorum, wie dieser Streit angegangen, noch bey ihm auf der Brücke gesessen? T. Ja, wie die Weibs-Persohnen angefangen zu schreyen, so wären die Hallorum bey ihm aufgestanden, und weggelauffen. Art. 10. Wahr, daß die Weibsstücken die Hallorum umb Hülffe geruffen? T. Ja. Art. 11. Wie weit diese von ihnen gewesen? T. Es wären ohngefehr 100. Schritte gewesen. Art. 12. Wahr, daß Zeuge mit den Hallorum von der Brücke zu den Weibsstücken gelauffen, und sie vor Gewalt beschützen wollen? T. Ja, er wäre denen Hallorum nachgelauffen, und als er zu ihnen kommen, wäre alles schon bund übergangen. Art. 13. Wahr, daß sie die Weibsstücken gantz entblösset angetroffen? T. Sie wären in ihren Kleidern gegangen. Art. 14. Wahr, daß die beyden Weibsstücken sich gar starck denen Schülern zur Gegenwehr gestellet, sie auch blutig und zergekratzt unter dem Gesichte gesehen? T. Ja, sowohl die Weibs-Persohnen, als die Hallorum hätten auf die Schüler zugeschlagen, diese hätten auch sehr blutig ausgesehen. Art. 15. Wahr, daß der Schüler Mäntel und Hüte auf der Erde gelegen haben? T. Ja. Art. 16. Wahr, daß solche Mäntel und Hüte die Weibs-Bilder selbst aufgehoben, und damit davon gegangen? T. Ein Hallorum hätte die Mäntel aufgehoben, und denen Weibern gegeben, und wäre es Christoph gewesen. Art. 17. Wahr, daß Görge dem einen Weibsstücke den Mantel abgenommen, und dem Schüler wieder zugestellet? T. Das hätte er nicht gesehen. Art. 18. Wahr, daß das Weibsstücke dem Schüler solchen mit Gewalt wieder abgenommen? T. Das wüste er auch nicht. Art. 19. Wahr, daß die Weibsstücke mit denen Mänteln und andern Stücken dem Churfürstlichen Brandenburgischen Inspectori Herr D.N. begegnet? T. Ja auf der hohen Brücke hätten sie ihm mit den Mänteln und Hüten begegnet. Art. 20. Wahr, daß die Schüler zu Herr D. N. gesagt, die Weibsstücke hätten sie geschlagen gehabt? T. Die Hallorum hätten zu Herr D. N. gesagt, daß die Weiber die Schüler geschlagen. Art. 21. Wahr, daß sie gleichfalls zu ihm gesaget, und geklagt / daß die Weibsstücken ihnen die Mäntel und Hüte genommen? T. Die Schüler hätten es ihm auch geklagt, daß die Weiber ih

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0074" n="66"/>
chen sitzen blieben? T. Sie wären bey ihme sitzen blieben. Art. 5.                      Wie lange sie nach der 2. Weibs-Persohnen vorbey gehen sitzen blieben? T. Ein                      paar Vater unser lang wären sie bey ihm sitzen blieben, als die Weibs-Persohnen                      vorbey gangen gewesen. Art. 6. Wahr, daß 2. Schüler von einer Schencke, die                      Pulvermühle genannt, nach der Wiese zugegangen gekommen? T. Ja sie wären von der                      Pulvermühle hergekommen. Art. 7. Wahr, daß die Schüler bezecht gewesen? T. Ja,                      sie wären etwas betruncken gewesen. Art. 8. Wahr, daß sich ein Streit zwischen                      den 2. Schülern und denen 2. Weibsstücken auf der Wiese erhoben? T. Ja, die eine                      Weibs-Persohn hätte umb Hülffe geschryen, und wäreu darauf die Hallorum bey ihm                      Zeugen weggelauffen. Art. 9. Wahr, daß die 2. Hallorum, wie dieser Streit                      angegangen, noch bey ihm auf der Brücke gesessen? T. Ja, wie die Weibs-Persohnen                      angefangen zu schreyen, so wären die Hallorum bey ihm aufgestanden, und                      weggelauffen. Art. 10. Wahr, daß die Weibsstücken die Hallorum umb Hülffe                      geruffen? T. Ja. Art. 11. Wie weit diese von ihnen gewesen? T. Es wären                      ohngefehr 100. Schritte gewesen. Art. 12. Wahr, daß Zeuge mit den Hallorum von                      der Brücke zu den Weibsstücken gelauffen, und sie vor Gewalt beschützen wollen?                      T. Ja, er wäre denen Hallorum nachgelauffen, und als er zu ihnen kommen, wäre                      alles schon bund übergangen. Art. 13. Wahr, daß sie die Weibsstücken gantz                      entblösset angetroffen? T. Sie wären in ihren Kleidern gegangen. Art. 14. Wahr,                      daß die beyden Weibsstücken sich gar starck denen Schülern zur Gegenwehr                      gestellet, sie auch blutig und zergekratzt unter dem Gesichte gesehen? T. Ja,                      sowohl die Weibs-Persohnen, als die Hallorum hätten auf die Schüler                      zugeschlagen, diese hätten auch sehr blutig ausgesehen. Art. 15. Wahr, daß der                      Schüler Mäntel und Hüte auf der Erde gelegen haben? T. Ja. Art. 16. Wahr, daß                      solche Mäntel und Hüte die Weibs-Bilder selbst aufgehoben, und damit davon                      gegangen? T. Ein Hallorum hätte die Mäntel aufgehoben, und denen Weibern                      gegeben, und wäre es Christoph gewesen. Art. 17. Wahr, daß Görge dem einen                      Weibsstücke den Mantel abgenommen, und dem Schüler wieder zugestellet? T. Das                      hätte er nicht gesehen. Art. 18. Wahr, daß das Weibsstücke dem Schüler solchen                      mit Gewalt wieder abgenommen? T. Das wüste er auch nicht. Art. 19. Wahr, daß die                      Weibsstücke mit denen Mänteln und andern Stücken dem Churfürstlichen                      Brandenburgischen Inspectori Herr D.N. begegnet? T. Ja auf der hohen Brücke                      hätten sie ihm mit den Mänteln und Hüten begegnet. Art. 20. Wahr, daß die                      Schüler zu Herr D. N. gesagt, die Weibsstücke hätten sie geschlagen gehabt? T.                      Die Hallorum hätten zu Herr D. N. gesagt, daß die Weiber die Schüler geschlagen.                      Art. 21. Wahr, daß sie gleichfalls zu ihm gesaget, und geklagt / daß die                      Weibsstücken ihnen die Mäntel und Hüte genommen? T. Die Schüler hätten es ihm                      auch geklagt, daß die Weiber ih
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[66/0074] chen sitzen blieben? T. Sie wären bey ihme sitzen blieben. Art. 5. Wie lange sie nach der 2. Weibs-Persohnen vorbey gehen sitzen blieben? T. Ein paar Vater unser lang wären sie bey ihm sitzen blieben, als die Weibs-Persohnen vorbey gangen gewesen. Art. 6. Wahr, daß 2. Schüler von einer Schencke, die Pulvermühle genannt, nach der Wiese zugegangen gekommen? T. Ja sie wären von der Pulvermühle hergekommen. Art. 7. Wahr, daß die Schüler bezecht gewesen? T. Ja, sie wären etwas betruncken gewesen. Art. 8. Wahr, daß sich ein Streit zwischen den 2. Schülern und denen 2. Weibsstücken auf der Wiese erhoben? T. Ja, die eine Weibs-Persohn hätte umb Hülffe geschryen, und wäreu darauf die Hallorum bey ihm Zeugen weggelauffen. Art. 9. Wahr, daß die 2. Hallorum, wie dieser Streit angegangen, noch bey ihm auf der Brücke gesessen? T. Ja, wie die Weibs-Persohnen angefangen zu schreyen, so wären die Hallorum bey ihm aufgestanden, und weggelauffen. Art. 10. Wahr, daß die Weibsstücken die Hallorum umb Hülffe geruffen? T. Ja. Art. 11. Wie weit diese von ihnen gewesen? T. Es wären ohngefehr 100. Schritte gewesen. Art. 12. Wahr, daß Zeuge mit den Hallorum von der Brücke zu den Weibsstücken gelauffen, und sie vor Gewalt beschützen wollen? T. Ja, er wäre denen Hallorum nachgelauffen, und als er zu ihnen kommen, wäre alles schon bund übergangen. Art. 13. Wahr, daß sie die Weibsstücken gantz entblösset angetroffen? T. Sie wären in ihren Kleidern gegangen. Art. 14. Wahr, daß die beyden Weibsstücken sich gar starck denen Schülern zur Gegenwehr gestellet, sie auch blutig und zergekratzt unter dem Gesichte gesehen? T. Ja, sowohl die Weibs-Persohnen, als die Hallorum hätten auf die Schüler zugeschlagen, diese hätten auch sehr blutig ausgesehen. Art. 15. Wahr, daß der Schüler Mäntel und Hüte auf der Erde gelegen haben? T. Ja. Art. 16. Wahr, daß solche Mäntel und Hüte die Weibs-Bilder selbst aufgehoben, und damit davon gegangen? T. Ein Hallorum hätte die Mäntel aufgehoben, und denen Weibern gegeben, und wäre es Christoph gewesen. Art. 17. Wahr, daß Görge dem einen Weibsstücke den Mantel abgenommen, und dem Schüler wieder zugestellet? T. Das hätte er nicht gesehen. Art. 18. Wahr, daß das Weibsstücke dem Schüler solchen mit Gewalt wieder abgenommen? T. Das wüste er auch nicht. Art. 19. Wahr, daß die Weibsstücke mit denen Mänteln und andern Stücken dem Churfürstlichen Brandenburgischen Inspectori Herr D.N. begegnet? T. Ja auf der hohen Brücke hätten sie ihm mit den Mänteln und Hüten begegnet. Art. 20. Wahr, daß die Schüler zu Herr D. N. gesagt, die Weibsstücke hätten sie geschlagen gehabt? T. Die Hallorum hätten zu Herr D. N. gesagt, daß die Weiber die Schüler geschlagen. Art. 21. Wahr, daß sie gleichfalls zu ihm gesaget, und geklagt / daß die Weibsstücken ihnen die Mäntel und Hüte genommen? T. Die Schüler hätten es ihm auch geklagt, daß die Weiber ih

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/74
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/74>, abgerufen am 11.12.2024.