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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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seriret, die heutigen Papisten aber wollen sich darin nicht ersättigen lassen.dieselbe entstanden. Unter den unsrigen, und insonderheit unter den Reformirten, ist der Streit noch viel grösser, es sind und werden noch täglich grosse volumina davon geschrieben, deren eine grosse Menge vorhanden, es ist ein caput Puritanismi mit, und kommen daher die AEqualisten, id est AEquales in Engelland und die Independenten, da alle Geistliche gleich, und niemand von dem andern dependiren will. Dieses ist nun eine Sache, die nicht alleine den Pfaffen-Streit concerniret, sondern es betrifft dieselbe ipsissima reipublicae fundamenta, wie denn solches eine grosse Ursache der motuum und alles Unglücks in Engelland gewesen, und noch diese Stunde, und also von einem Regenten mit sonderbahren Fleiß in acht zu nehmen ist. Tempore Christi sind alle Prediger oder Apostel gleich gewesen, und hat keiner einige inspection über die andern gehabt. Zu der Apostel Zeiten hat man angefangen eine Ordnung unter den Predigern einzuführen, daß die ältesten nicht allein den vornehmsten Sitz, sondern auch die Inspection in gewissen districtibus und Ordnungen über die andern gehabt. Wie die Kirche groß geworden, und die Verfolgungen aufgehöret, hat man nach deren Exempel über die gemeinen Priester gesetzet Episcopos, deren ein jeder einen gewissen District der Prediger und Gemeine, dioecesis genannt, unter sich gehabt, über die Episcopos hat man die Ober-Aufsicht gegeben denen Archiepiscopis oder Metropolitanis, deren ein jeder gewisse Episcopos unter sich gehabt, und die inspection über sie geführet, die Ober-Inspection aber über die Archi-Episcopos seu Metropolitanos ist den Patriarchen befohlen gewesen, deren in der gantzen Christenheit nur 5. gewesen, 1. der Römische, 2. der Constantinopolitanische, und zwar diese beyde in Europa. 3. zu Jerusalem. 4. der zu Antiochia, und davon letztlich der 5te zu Alexandria in AEgypto residiret. Unter diesen fünffen hat keiner über den andern Inspection oder etwas zu gebieten gehabt, sondern wenn etwas vorgefallen, ist solches entweder auf denen von den weltlichen Potentaten ausgeschriebenen Conciliis erörtert, oder sie haben mit einander freundlich correspondiret; wenn sie zusammen kommen, so ist zwar den Römischen Patriarchen, weil er zu Rom in der vornehmsten und mächtigsten Stadt der Welt & sede Imperii Romani, dem sie alle unterthänig waren, gewohnet, der Vorsitz gegönnet; er hat aber deswegen keinen primatum über die andern gehabt, so gar, daß ihm auch der Antiochenus und nachgehends der Constantinopolitanus wiedersprochen, worin dennoch der Romanus obtiniret. So lange es in solchen Terminis blieben, ist es in der

seriret, die heutigen Papisten aber wollen sich darin nicht ersättigen lassen.dieselbe entstanden. Unter den unsrigen, und insonderheit unter den Reformirten, ist der Streit noch viel grösser, es sind und werden noch täglich grosse volumina davon geschrieben, deren eine grosse Menge vorhanden, es ist ein caput Puritanismi mit, und kommen daher die AEqualisten, id est AEquales in Engelland und die Independenten, da alle Geistliche gleich, und niemand von dem andern dependiren will. Dieses ist nun eine Sache, die nicht alleine den Pfaffen-Streit concerniret, sondern es betrifft dieselbe ipsissima reipublicae fundamenta, wie denn solches eine grosse Ursache der motuum und alles Unglücks in Engelland gewesen, und noch diese Stunde, und also von einem Regenten mit sonderbahren Fleiß in acht zu nehmen ist. Tempore Christi sind alle Prediger oder Apostel gleich gewesen, und hat keiner einige inspection über die andern gehabt. Zu der Apostel Zeiten hat man angefangen eine Ordnung unter den Predigern einzuführen, daß die ältesten nicht allein den vornehmsten Sitz, sondern auch die Inspection in gewissen districtibus und Ordnungen über die andern gehabt. Wie die Kirche groß geworden, und die Verfolgungen aufgehöret, hat man nach deren Exempel über die gemeinen Priester gesetzet Episcopos, deren ein jeder einen gewissen District der Prediger und Gemeine, dioecesis genannt, unter sich gehabt, über die Episcopos hat man die Ober-Aufsicht gegeben denen Archiepiscopis oder Metropolitanis, deren ein jeder gewisse Episcopos unter sich gehabt, und die inspection über sie geführet, die Ober-Inspection aber über die Archi-Episcopos seu Metropolitanos ist den Patriarchen befohlen gewesen, deren in der gantzen Christenheit nur 5. gewesen, 1. der Römische, 2. der Constantinopolitanische, und zwar diese beyde in Europa. 3. zu Jerusalem. 4. der zu Antiochia, und davon letztlich der 5te zu Alexandria in AEgypto residiret. Unter diesen fünffen hat keiner über den andern Inspection oder etwas zu gebieten gehabt, sondern wenn etwas vorgefallen, ist solches entweder auf denen von den weltlichen Potentaten ausgeschriebenen Conciliis erörtert, oder sie haben mit einander freundlich correspondiret; wenn sie zusammen kommen, so ist zwar den Römischen Patriarchen, weil er zu Rom in der vornehmsten und mächtigsten Stadt der Welt & sede Imperii Romani, dem sie alle unterthänig waren, gewohnet, der Vorsitz gegönnet; er hat aber deswegen keinen primatum über die andern gehabt, so gar, daß ihm auch der Antiochenus und nachgehends der Constantinopolitanus wiedersprochen, worin dennoch der Romanus obtiniret. So lange es in solchen Terminis blieben, ist es in der

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[353/0361] seriret, die heutigen Papisten aber wollen sich darin nicht ersättigen lassen. Unter den unsrigen, und insonderheit unter den Reformirten, ist der Streit noch viel grösser, es sind und werden noch täglich grosse volumina davon geschrieben, deren eine grosse Menge vorhanden, es ist ein caput Puritanismi mit, und kommen daher die AEqualisten, id est AEquales in Engelland und die Independenten, da alle Geistliche gleich, und niemand von dem andern dependiren will. Dieses ist nun eine Sache, die nicht alleine den Pfaffen-Streit concerniret, sondern es betrifft dieselbe ipsissima reipublicae fundamenta, wie denn solches eine grosse Ursache der motuum und alles Unglücks in Engelland gewesen, und noch diese Stunde, und also von einem Regenten mit sonderbahren Fleiß in acht zu nehmen ist. Tempore Christi sind alle Prediger oder Apostel gleich gewesen, und hat keiner einige inspection über die andern gehabt. Zu der Apostel Zeiten hat man angefangen eine Ordnung unter den Predigern einzuführen, daß die ältesten nicht allein den vornehmsten Sitz, sondern auch die Inspection in gewissen districtibus und Ordnungen über die andern gehabt. Wie die Kirche groß geworden, und die Verfolgungen aufgehöret, hat man nach deren Exempel über die gemeinen Priester gesetzet Episcopos, deren ein jeder einen gewissen District der Prediger und Gemeine, dioecesis genannt, unter sich gehabt, über die Episcopos hat man die Ober-Aufsicht gegeben denen Archiepiscopis oder Metropolitanis, deren ein jeder gewisse Episcopos unter sich gehabt, und die inspection über sie geführet, die Ober-Inspection aber über die Archi-Episcopos seu Metropolitanos ist den Patriarchen befohlen gewesen, deren in der gantzen Christenheit nur 5. gewesen, 1. der Römische, 2. der Constantinopolitanische, und zwar diese beyde in Europa. 3. zu Jerusalem. 4. der zu Antiochia, und davon letztlich der 5te zu Alexandria in AEgypto residiret. Unter diesen fünffen hat keiner über den andern Inspection oder etwas zu gebieten gehabt, sondern wenn etwas vorgefallen, ist solches entweder auf denen von den weltlichen Potentaten ausgeschriebenen Conciliis erörtert, oder sie haben mit einander freundlich correspondiret; wenn sie zusammen kommen, so ist zwar den Römischen Patriarchen, weil er zu Rom in der vornehmsten und mächtigsten Stadt der Welt & sede Imperii Romani, dem sie alle unterthänig waren, gewohnet, der Vorsitz gegönnet; er hat aber deswegen keinen primatum über die andern gehabt, so gar, daß ihm auch der Antiochenus und nachgehends der Constantinopolitanus wiedersprochen, worin dennoch der Romanus obtiniret. So lange es in solchen Terminis blieben, ist es in der dieselbe entstanden.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 353. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/361>, abgerufen am 24.11.2024.