Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.wieder die Misselin (daß ihr dieselbe das Hexen nicht recht gelernet etc.) aus Ungedult geredet, sie hätte von der Misselin nichts lernen wollen. Sie ist auch ferner wegen ihres Sohnes Kranckheit mit drey Zeugen confrontiree worden. Und hat sie darauf der Amtsvogt nebst ihrem Sohne arrestiret, und die Acta an die Regierung geschickt. §. XV. Diese hat nun zwar auf den dabey eingeschickten Bericht den 24. Martii erkannt, daß gegen Elisabeth Erich Kohls Eheweib inquiriret werden solte; aber doch dem Amts-Vogt die direction der inquisition nicht weiter überlassen wollen, sondern hierzu einen andern Commissarium deputiret. Ob es nun dieser klüger gemacht, werden folgende registraturen zeigen. Actum den 13. Aprilis Anno 1711. des Nachmittags. Nachdem mahl befunden worden, daß das bey dasigen Amt in Inquisitions-Sachen entgegen und wieder Elisabeth, Ehrig Kohls Eheweib, gehaltene Protocoll, der Gebühr nach nicht eingerichtet, und der anhero deputirte Herr Commissarius nöthig erachtete, summariter ein oder andern noch abzuhören; Als wurde Anna Beata Narbs vorgefordert und erinnert, die Wahrheit auf dasjenige, so sie würde befragt werden, dergestalt, wie sie auf Erfordern solche ihre Aussage mit einem Eyd bestärcken könte, zu sagen, inmassen denn dieselbe solchem also getreulich nachzukommen, anlobete, und demnach auf Befragen deponirte, wie folget. Als ihr der deponentin Vater Paul Narbs ohngefehr 14. Tag vor Michaelis nechst vorigen Jahres auf den Tod kranck gelegen, und begehret hätte, einige Nachbarn zu ihm kommen zu lassen, so wäre auch Ehrig Kohls Eheweib Elisabeth genannt, geholt worden, da nun ihre der deponentin Mutter geklagt und gesagt hätte, da liegt er nun (ihren Mann Paul Narbs meynend), wir haben etliche zwantzig Jahr mit einander gehauset, und hat er saure und schwere Arbeit gethan, jedoch wenn er jetzo stirbt, so hinterläst er uns nicht eines Brodts werth, habe Elisabeth Kohlin darauff repliciret, was kan man vor bösen Leuten haben, die einen die Nahrung alle hinweg nehmen, ferner habe gedachte Kohlin damahlen erzehlet, es wäre die Schlieperin, modo uxor Christoph Adams, wie sie Kohlin auf ihrer Wiesen gestanden, kommen, und habe ihr Kohlin ein klein Brodt gegeben, sprechend, da Kohlin habt ihr auch ein Brodt, wenn schon die Leute sagen, ihr seyd auch eine Hexe, worauff als sie die Kohlin die Schlieperin gefraget hätte, wer sagt denn das? Hätte die Schlieperin geantwortet: Das sagt die Misselsche scilicet Andreas Missels Eheweib, worauff sie die Kohlin repliciret hätte, sagt das die Misselsche? Habe ich sie dafür zu Gevattern gebeten? Ich habe ihr ein schwartzes Huhn gegeben, daß sie es mich auch lernen solle, und dancke es ihr mit dem wieder die Misselin (daß ihr dieselbe das Hexen nicht recht gelernet etc.) aus Ungedult geredet, sie hätte von der Misselin nichts lernen wollen. Sie ist auch ferner wegen ihres Sohnes Kranckheit mit drey Zeugen confrontiree worden. Und hat sie darauf der Amtsvogt nebst ihrem Sohne arrestiret, und die Acta an die Regierung geschickt. §. XV. Diese hat nun zwar auf den dabey eingeschickten Bericht den 24. Martii erkannt, daß gegen Elisabeth Erich Kohls Eheweib inquiriret werden solte; aber doch dem Amts-Vogt die direction der inquisition nicht weiter überlassen wollen, sondern hierzu einen andern Commissarium deputiret. Ob es nun dieser klüger gemacht, werden folgende registraturen zeigen. Actum den 13. Aprilis Anno 1711. des Nachmittags. Nachdem mahl befunden worden, daß das bey dasigen Amt in Inquisitions-Sachen entgegen und wieder Elisabeth, Ehrig Kohls Eheweib, gehaltene Protocoll, der Gebühr nach nicht eingerichtet, und der anhero deputirte Herr Commissarius nöthig erachtete, summariter ein oder andern noch abzuhören; Als wurde Anna Beata Narbs vorgefordert und erinnert, die Wahrheit auf dasjenige, so sie würde befragt werden, dergestalt, wie sie auf Erfordern solche ihre Aussage mit einem Eyd bestärcken könte, zu sagen, inmassen denn dieselbe solchem also getreulich nachzukommen, anlobete, und demnach auf Befragen deponirte, wie folget. Als ihr der deponentin Vater Paul Narbs ohngefehr 14. Tag vor Michaelis nechst vorigen Jahres auf den Tod kranck gelegen, und begehret hätte, einige Nachbarn zu ihm kommen zu lassen, so wäre auch Ehrig Kohls Eheweib Elisabeth genannt, geholt worden, da nun ihre der deponentin Mutter geklagt und gesagt hätte, da liegt er nun (ihren Mann Paul Narbs meynend), wir haben etliche zwantzig Jahr mit einander gehauset, und hat er saure und schwere Arbeit gethan, jedoch wenn er jetzo stirbt, so hinterläst er uns nicht eines Brodts werth, habe Elisabeth Kohlin darauff repliciret, was kan man vor bösen Leuten haben, die einen die Nahrung alle hinweg nehmen, ferner habe gedachte Kohlin damahlen erzehlet, es wäre die Schlieperin, modo uxor Christoph Adams, wie sie Kohlin auf ihrer Wiesen gestanden, kommen, und habe ihr Kohlin ein klein Brodt gegeben, sprechend, da Kohlin habt ihr auch ein Brodt, wenn schon die Leute sagen, ihr seyd auch eine Hexe, worauff als sie die Kohlin die Schlieperin gefraget hätte, wer sagt denn das? Hätte die Schlieperin geantwortet: Das sagt die Misselsche scilicet Andreas Missels Eheweib, worauff sie die Kohlin repliciret hätte, sagt das die Misselsche? Habe ich sie dafür zu Gevattern gebeten? Ich habe ihr ein schwartzes Huhn gegeben, daß sie es mich auch lernen solle, und dancke es ihr mit dem <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0332" n="324"/> wieder die Misselin (daß ihr dieselbe das Hexen nicht recht gelernet etc.) aus Ungedult geredet, sie hätte von der Misselin nichts lernen wollen. Sie ist auch ferner wegen ihres Sohnes Kranckheit mit drey Zeugen confrontiree worden. Und hat sie darauf der Amtsvogt nebst ihrem Sohne arrestiret, und die Acta an die Regierung geschickt.</p> <note place="left">Anderwärtige Untersuchung durcheinen neuen <hi rendition="#i">Commissarium</hi>.</note> <p>§. XV. Diese hat nun zwar auf den dabey eingeschickten Bericht den 24. 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Als ihr der deponentin Vater Paul Narbs ohngefehr 14. Tag vor Michaelis nechst vorigen Jahres auf den Tod kranck gelegen, und begehret hätte, einige Nachbarn zu ihm kommen zu lassen, so wäre auch Ehrig Kohls Eheweib Elisabeth genannt, geholt worden, da nun ihre der deponentin Mutter geklagt und gesagt hätte, da liegt er nun (ihren Mann Paul Narbs meynend), wir haben etliche zwantzig Jahr mit einander gehauset, und hat er saure und schwere Arbeit gethan, jedoch wenn er jetzo stirbt, so hinterläst er uns nicht eines Brodts werth, habe Elisabeth Kohlin darauff repliciret, was kan man vor bösen Leuten haben, die einen die Nahrung alle hinweg nehmen, ferner habe gedachte Kohlin damahlen erzehlet, es wäre die Schlieperin, modo uxor Christoph Adams, wie sie Kohlin auf ihrer Wiesen gestanden, kommen, und habe ihr Kohlin ein klein Brodt gegeben, sprechend, da Kohlin habt ihr auch ein Brodt, wenn schon die Leute sagen, ihr seyd auch eine Hexe, worauff als sie die Kohlin die Schlieperin gefraget hätte, wer sagt denn das? Hätte die Schlieperin geantwortet: Das sagt die Misselsche scilicet Andreas Missels Eheweib, worauff sie die Kohlin repliciret hätte, sagt das die Misselsche? Habe ich sie dafür zu Gevattern gebeten? Ich habe ihr ein schwartzes Huhn gegeben, daß sie es mich auch lernen solle, und dancke es ihr mit dem </p> </div> </body> </text> </TEI> [324/0332]
wieder die Misselin (daß ihr dieselbe das Hexen nicht recht gelernet etc.) aus Ungedult geredet, sie hätte von der Misselin nichts lernen wollen. Sie ist auch ferner wegen ihres Sohnes Kranckheit mit drey Zeugen confrontiree worden. Und hat sie darauf der Amtsvogt nebst ihrem Sohne arrestiret, und die Acta an die Regierung geschickt.
§. XV. Diese hat nun zwar auf den dabey eingeschickten Bericht den 24. Martii erkannt, daß gegen Elisabeth Erich Kohls Eheweib inquiriret werden solte; aber doch dem Amts-Vogt die direction der inquisition nicht weiter überlassen wollen, sondern hierzu einen andern Commissarium deputiret. Ob es nun dieser klüger gemacht, werden folgende registraturen zeigen.
Actum den 13. Aprilis Anno 1711. des Nachmittags.
Nachdem mahl befunden worden, daß das bey dasigen Amt in Inquisitions-Sachen entgegen und wieder Elisabeth, Ehrig Kohls Eheweib, gehaltene Protocoll, der Gebühr nach nicht eingerichtet, und der anhero deputirte Herr Commissarius nöthig erachtete, summariter ein oder andern noch abzuhören; Als wurde Anna Beata Narbs vorgefordert und erinnert, die Wahrheit auf dasjenige, so sie würde befragt werden, dergestalt, wie sie auf Erfordern solche ihre Aussage mit einem Eyd bestärcken könte, zu sagen, inmassen denn dieselbe solchem also getreulich nachzukommen, anlobete, und demnach auf Befragen deponirte, wie folget. Als ihr der deponentin Vater Paul Narbs ohngefehr 14. Tag vor Michaelis nechst vorigen Jahres auf den Tod kranck gelegen, und begehret hätte, einige Nachbarn zu ihm kommen zu lassen, so wäre auch Ehrig Kohls Eheweib Elisabeth genannt, geholt worden, da nun ihre der deponentin Mutter geklagt und gesagt hätte, da liegt er nun (ihren Mann Paul Narbs meynend), wir haben etliche zwantzig Jahr mit einander gehauset, und hat er saure und schwere Arbeit gethan, jedoch wenn er jetzo stirbt, so hinterläst er uns nicht eines Brodts werth, habe Elisabeth Kohlin darauff repliciret, was kan man vor bösen Leuten haben, die einen die Nahrung alle hinweg nehmen, ferner habe gedachte Kohlin damahlen erzehlet, es wäre die Schlieperin, modo uxor Christoph Adams, wie sie Kohlin auf ihrer Wiesen gestanden, kommen, und habe ihr Kohlin ein klein Brodt gegeben, sprechend, da Kohlin habt ihr auch ein Brodt, wenn schon die Leute sagen, ihr seyd auch eine Hexe, worauff als sie die Kohlin die Schlieperin gefraget hätte, wer sagt denn das? Hätte die Schlieperin geantwortet: Das sagt die Misselsche scilicet Andreas Missels Eheweib, worauff sie die Kohlin repliciret hätte, sagt das die Misselsche? Habe ich sie dafür zu Gevattern gebeten? Ich habe ihr ein schwartzes Huhn gegeben, daß sie es mich auch lernen solle, und dancke es ihr mit dem
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 324. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/332>, abgerufen am 16.02.2025. |