Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.tin das Bette in der Stube gehabt, und mag er wohl vermuthet haben, dieses mache eine praesumtion, als ob es deßwegen geschehen, weil der Teuffel bey ihr geschlaffen. Das 4) indicium hat er artic. 14 bis 27. sich aus Sieborgs Aussage eingebildet, als ob die Weiber, die sich hinter das Garn verkrochen, Teuffelinnen in sexu foeminino, oder doch zum wenigsten andere Hexen gewesen wären. Das 5) indicium artic. 28. bis 36. solte darinnen bestehen, daß sie gleichwohl Sieborgen hätte begehret, eydlich abzuhören, auch Hoffnung gemacht, daß sie dieses weiter suchen wolte, und doch hernach davon abgestanden, woraus er judex praesumiret, sie müste sich nicht recht gewust haben. Das 6) indicium art. 37. biß 41. solte seyn, daß sie vermuthlich (besage artic. 40) Sieborgs Kuh, Kalb, und Weib behext, zumahl da (art. 41) der Aberglaube von Weyh-Wasser darzu kam. Das 7) indicium war art 42. biß 48. das offtgedachte übernatürliche Feuer, und der grosse Schatten. Das 8) indicium art. 49. biß 59. waren der Inquisitae variationes als sie des Morgends darauf gerichtlich vernommen worden Das 9) indicium artic. 60. biß 65. ware der Zufall, der etliche Tage darauf des Amtmanns Kühen wiederfahren; denn daraus schloß er (artic. 65) sie würde ohne allen Zweiffel die Kühe behext haben; (wiewohl noch dieses hierbey zu erinnern, daß von diesen indicio in denen vorhergehenden registraturen nichts zu befinden) Das 10.) indicium artic. 66. biß 71. war das in ihrem Hause gesehene Feuer, das aber sich bald wieder verlohren, als woraus der Judex (artic. 71.) schlosse, es müsse der Teuffel die Gestalt dieses Feuers an sich genommen haben. Das 11) indicium artic. 71. bis 78. war wiederum das zu andern Zeiten bey ihr gesehene unnatürliche Licht, daraus er abermahls (artic. 78.) schloß, es wäre dieses Licht auch der Teuffel gewesen, der sie besucht hätte. (Wobey obiter zu mercken, daß die arme Inquisita, die sich sonst in ihrer gantzen Aussage sehr gedultig und bescheiden aufgeführet, ungedultig worden, indem sie geantwortet; Sie wisse nichts darvon, es möge der Teuffel oder seine Mutter gewesen seyn) Das letzte und 12) indicium artic. 79. bis 96. war Hoppenhausens Kranckheit, als woraus Judex (art. 96.) wieder inferirte, Inquisitin hätte dem Hoppenhausen, diese Schmertzen und böse Dinge angehext. Und ist hierbey nur zubetauren, daß Hoppenhausen nicht so klug als Schlüter (de quo indic. 6.) gewesen, und es mit dem Weyhwasser probiret; vielleicht hätte es auch bey ihm die Wunder gethan, und diese Hererey vertrieben. Sonsten zeigen tin das Bette in der Stube gehabt, und mag er wohl vermuthet haben, dieses mache eine praesumtion, als ob es deßwegen geschehen, weil der Teuffel bey ihr geschlaffen. Das 4) indicium hat er artic. 14 bis 27. sich aus Sieborgs Aussage eingebildet, als ob die Weiber, die sich hinter das Garn verkrochen, Teuffelinnen in sexu foeminino, oder doch zum wenigsten andere Hexen gewesen wären. Das 5) indicium artic. 28. bis 36. solte darinnen bestehen, daß sie gleichwohl Sieborgen hätte begehret, eydlich abzuhören, auch Hoffnung gemacht, daß sie dieses weiter suchen wolte, und doch hernach davon abgestanden, woraus er judex praesumiret, sie müste sich nicht recht gewust haben. Das 6) indicium art. 37. biß 41. solte seyn, daß sie vermuthlich (besage artic. 40) Sieborgs Kuh, Kalb, und Weib behext, zumahl da (art. 41) der Aberglaube von Weyh-Wasser darzu kam. Das 7) indicium war art 42. biß 48. das offtgedachte übernatürliche Feuer, und der grosse Schatten. Das 8) indicium art. 49. biß 59. waren der Inquisitae variationes als sie des Morgends darauf gerichtlich vernommen worden Das 9) indicium artic. 60. biß 65. ware der Zufall, der etliche Tage darauf des Amtmanns Kühen wiederfahren; denn daraus schloß er (artic. 65) sie würde ohne allen Zweiffel die Kühe behext haben; (wiewohl noch dieses hierbey zu erinnern, daß von diesen indicio in denen vorhergehenden registraturen nichts zu befinden) Das 10.) indicium artic. 66. biß 71. war das in ihrem Hause gesehene Feuer, das aber sich bald wieder verlohren, als woraus der Judex (artic. 71.) schlosse, es müsse der Teuffel die Gestalt dieses Feuers an sich genommen haben. Das 11) indicium artic. 71. bis 78. war wiederum das zu andern Zeiten bey ihr gesehene unnatürliche Licht, daraus er abermahls (artic. 78.) schloß, es wäre dieses Licht auch der Teuffel gewesen, der sie besucht hätte. (Wobey obiter zu mercken, daß die arme Inquisita, die sich sonst in ihrer gantzen Aussage sehr gedultig und bescheiden aufgeführet, ungedultig worden, indem sie geantwortet; Sie wisse nichts darvon, es möge der Teuffel oder seine Mutter gewesen seyn) Das letzte und 12) indicium artic. 79. bis 96. war Hoppenhausens Kranckheit, als woraus Judex (art. 96.) wieder inferirte, Inquisitin hätte dem Hoppenhausen, diese Schmertzen und böse Dinge angehext. Und ist hierbey nur zubetauren, daß Hoppenhausen nicht so klug als Schlüter (de quo indic. 6.) gewesen, und es mit dem Weyhwasser probiret; vielleicht hätte es auch bey ihm die Wunder gethan, und diese Hererey vertrieben. Sonsten zeigen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0328" n="320"/> tin das Bette in der Stube gehabt, und mag er wohl vermuthet haben, dieses mache eine praesumtion, als ob es deßwegen geschehen, weil der Teuffel bey ihr geschlaffen. Das 4) indicium hat er artic. 14 bis 27. sich aus Sieborgs Aussage eingebildet, als ob die Weiber, die sich hinter das Garn verkrochen, Teuffelinnen in sexu foeminino, oder doch zum wenigsten andere Hexen gewesen wären. Das 5) indicium artic. 28. bis 36. solte darinnen bestehen, daß sie gleichwohl Sieborgen hätte begehret, eydlich abzuhören, auch Hoffnung gemacht, daß sie dieses weiter suchen wolte, und doch hernach davon abgestanden, woraus er judex praesumiret, sie müste sich nicht recht gewust haben. Das 6) indicium art. 37. biß 41. solte seyn, daß sie vermuthlich (besage artic. 40) Sieborgs Kuh, Kalb, und Weib behext, zumahl da (art. 41) der Aberglaube von Weyh-Wasser darzu kam. Das 7) indicium war art 42. biß 48. das offtgedachte übernatürliche Feuer, und der grosse Schatten. Das 8) indicium art. 49. biß 59. waren der Inquisitae variationes als sie des Morgends darauf gerichtlich vernommen worden Das 9) indicium artic. 60. biß 65. ware der Zufall, der etliche Tage darauf des Amtmanns Kühen wiederfahren; denn daraus schloß er (artic. 65) sie würde ohne allen Zweiffel die Kühe behext haben; (wiewohl noch dieses hierbey zu erinnern, daß von diesen indicio in denen vorhergehenden registraturen nichts zu befinden) Das 10.) indicium artic. 66. biß 71. war das in ihrem Hause gesehene Feuer, das aber sich bald wieder verlohren, als woraus der Judex (artic. 71.) schlosse, es müsse der Teuffel die Gestalt dieses Feuers an sich genommen haben. Das 11) indicium artic. 71. bis 78. war wiederum das zu andern Zeiten bey ihr gesehene unnatürliche Licht, daraus er abermahls (artic. 78.) schloß, es wäre dieses Licht auch der Teuffel gewesen, der sie besucht hätte. (Wobey obiter zu mercken, daß die arme Inquisita, die sich sonst in ihrer gantzen Aussage sehr gedultig und bescheiden aufgeführet, ungedultig worden, indem sie geantwortet; Sie wisse nichts darvon, es möge der Teuffel oder seine Mutter gewesen seyn) Das letzte und 12) indicium artic. 79. bis 96. war Hoppenhausens Kranckheit, als woraus Judex (art. 96.) wieder inferirte, Inquisitin hätte dem Hoppenhausen, diese Schmertzen und böse Dinge angehext. Und ist hierbey nur zubetauren, daß Hoppenhausen nicht so klug als Schlüter (de quo indic. 6.) gewesen, und es mit dem Weyhwasser probiret; vielleicht hätte es auch bey ihm die Wunder gethan, und diese Hererey vertrieben. Sonsten zeigen </p> </div> </body> </text> </TEI> [320/0328]
tin das Bette in der Stube gehabt, und mag er wohl vermuthet haben, dieses mache eine praesumtion, als ob es deßwegen geschehen, weil der Teuffel bey ihr geschlaffen. Das 4) indicium hat er artic. 14 bis 27. sich aus Sieborgs Aussage eingebildet, als ob die Weiber, die sich hinter das Garn verkrochen, Teuffelinnen in sexu foeminino, oder doch zum wenigsten andere Hexen gewesen wären. Das 5) indicium artic. 28. bis 36. solte darinnen bestehen, daß sie gleichwohl Sieborgen hätte begehret, eydlich abzuhören, auch Hoffnung gemacht, daß sie dieses weiter suchen wolte, und doch hernach davon abgestanden, woraus er judex praesumiret, sie müste sich nicht recht gewust haben. Das 6) indicium art. 37. biß 41. solte seyn, daß sie vermuthlich (besage artic. 40) Sieborgs Kuh, Kalb, und Weib behext, zumahl da (art. 41) der Aberglaube von Weyh-Wasser darzu kam. Das 7) indicium war art 42. biß 48. das offtgedachte übernatürliche Feuer, und der grosse Schatten. Das 8) indicium art. 49. biß 59. waren der Inquisitae variationes als sie des Morgends darauf gerichtlich vernommen worden Das 9) indicium artic. 60. biß 65. ware der Zufall, der etliche Tage darauf des Amtmanns Kühen wiederfahren; denn daraus schloß er (artic. 65) sie würde ohne allen Zweiffel die Kühe behext haben; (wiewohl noch dieses hierbey zu erinnern, daß von diesen indicio in denen vorhergehenden registraturen nichts zu befinden) Das 10.) indicium artic. 66. biß 71. war das in ihrem Hause gesehene Feuer, das aber sich bald wieder verlohren, als woraus der Judex (artic. 71.) schlosse, es müsse der Teuffel die Gestalt dieses Feuers an sich genommen haben. Das 11) indicium artic. 71. bis 78. war wiederum das zu andern Zeiten bey ihr gesehene unnatürliche Licht, daraus er abermahls (artic. 78.) schloß, es wäre dieses Licht auch der Teuffel gewesen, der sie besucht hätte. (Wobey obiter zu mercken, daß die arme Inquisita, die sich sonst in ihrer gantzen Aussage sehr gedultig und bescheiden aufgeführet, ungedultig worden, indem sie geantwortet; Sie wisse nichts darvon, es möge der Teuffel oder seine Mutter gewesen seyn) Das letzte und 12) indicium artic. 79. bis 96. war Hoppenhausens Kranckheit, als woraus Judex (art. 96.) wieder inferirte, Inquisitin hätte dem Hoppenhausen, diese Schmertzen und böse Dinge angehext. Und ist hierbey nur zubetauren, daß Hoppenhausen nicht so klug als Schlüter (de quo indic. 6.) gewesen, und es mit dem Weyhwasser probiret; vielleicht hätte es auch bey ihm die Wunder gethan, und diese Hererey vertrieben. Sonsten zeigen
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 320. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/328>, abgerufen am 16.02.2025. |