Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.Vorrede. ICh habe bey Endigung der Vorrede des ersten Theils versprochen / allhier noch ein mehrers wegen der allbereit publicirten / und ferner zu publiciren vorhabenden Juristischen Händel zu melden. Ich werde aber genöthiget / es kurtz zu machen; weil ich durch andere nöthigere Arbeit gehindert werde / itzo weitläufftiger zu seyn. Mein Intent gehet dahin / daß ich nicht alleine die von mir verfertigte Urtheile und Responsa mit kurtzen Anmerckungen drücken zu lassen gesonnen / sondern auch zuweilen diejenigen / so meine Herren Collegen referiret und elaboriret; ingleichen unterschiedene Consilia juridica, und andere merckwürdige kurtze juristische Schrifften mit einmischen / auch mehrentheils meine Gedancken und Vorrede. ICh habe bey Endigung der Vorrede des ersten Theils versprochen / allhier noch ein mehrers wegen der allbereit publicirten / und ferner zu publiciren vorhabenden Juristischen Händel zu melden. Ich werde aber genöthiget / es kurtz zu machen; weil ich durch andere nöthigere Arbeit gehindert werde / itzo weitläufftiger zu seyn. Mein Intent gehet dahin / daß ich nicht alleine die von mir verfertigte Urtheile und Responsa mit kurtzen Anmerckungen drücken zu lassen gesonnen / sondern auch zuweilen diejenigen / so meine Herren Collegen referiret und elaboriret; ingleichen unterschiedene Consilia juridica, und andere merckwürdige kurtze juristische Schrifften mit einmischen / auch mehrentheils meine Gedancken und <TEI> <text> <pb facs="#f0003"/> <body> <div n="1"> <head>Vorrede.</head><lb/> <p>ICh habe bey Endigung der Vorrede des ersten Theils versprochen / allhier noch ein mehrers wegen der allbereit publicirten / und ferner zu publiciren vorhabenden Juristischen Händel zu melden. Ich werde aber genöthiget / es kurtz zu machen; weil ich durch andere nöthigere Arbeit gehindert werde / itzo weitläufftiger zu seyn. Mein Intent gehet dahin / daß ich nicht alleine die von mir verfertigte Urtheile und Responsa mit kurtzen Anmerckungen drücken zu lassen gesonnen / sondern auch zuweilen diejenigen / so meine Herren Collegen referiret und elaboriret; ingleichen unterschiedene Consilia juridica, und andere merckwürdige kurtze juristische Schrifften mit einmischen / auch mehrentheils meine Gedancken und </p> </div> </body> </text> </TEI> [0003]
Vorrede.
ICh habe bey Endigung der Vorrede des ersten Theils versprochen / allhier noch ein mehrers wegen der allbereit publicirten / und ferner zu publiciren vorhabenden Juristischen Händel zu melden. Ich werde aber genöthiget / es kurtz zu machen; weil ich durch andere nöthigere Arbeit gehindert werde / itzo weitläufftiger zu seyn. Mein Intent gehet dahin / daß ich nicht alleine die von mir verfertigte Urtheile und Responsa mit kurtzen Anmerckungen drücken zu lassen gesonnen / sondern auch zuweilen diejenigen / so meine Herren Collegen referiret und elaboriret; ingleichen unterschiedene Consilia juridica, und andere merckwürdige kurtze juristische Schrifften mit einmischen / auch mehrentheils meine Gedancken und
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/3>, abgerufen am 16.07.2024. |