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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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Zu den andern Schrifften, (unter welchen Worten unstreitig die Formula Concordiae zuförderst gemeinet ist,) wolle der Churfürst weder sich selbst, noch seine Unterthanen mit Bedrängniß der Gewissen verbinden lassen. Die Special-Bekänntniß betrifft nur vier Artickel, die damahls zwischen den Lutheranern u. Reformirten am meisten im Streit waren. 1. Von der Person des HErrn CHristi, dessen beyden Naturen, deren persönlichen Vereinigung, und communicatione idiomatum: 2. Von der Tauffe und dem Exorcismo: 3. Von dem H. Abendmahl u. vom Verstand der Worte der Einsetzung, auch von denen dabey üblichen Ceremonien, sonderlich des Brodtbrechens, und daß die Oblaten nur Scheinbrodt wären: 4. Von der ewigen Gnaden-Wahl. Kurtz zu sagen, die erste Bekänntniß in continuatione Meterani gehet mehr auf thesin ohne die antithesin zu berühren: Diese letzte aber hat mehr und fast alleine mit der Antithesi zu thun. Ausser diesen beyden Consessionen hat der Churfürst einEdict wegen Abschaffung der Ceremonien. Edict publiciret wegen Aenderung der Ceremonien (die der Continuatur Sleidani Schadaeus mit denen Confessionen / oder wie er schreibet, mit denen Artickeln der neuen Religion, zu vermischen scheinet). 1. Solten alle Bilder aus der Kirchen gethan u. abgeschaffet werden: 2. Ingleichen die steinerne Altäre, und an statt derselben ein höltzerner Tisch gesetzt werden; 3. Alle Taffeln, Crucifix und Gemählde abgeschafft, und an statt der Hostien, Brodt, Semmeln und breite Kuchen gebacken werden: etc. 4. An statt der Kelche soll man einen Becher zum Abendmahl brauchen: 5. Die Worte vom Abendmahl solten nicht mehr gesungen, sondern gelesen werden. 6. Das Gebet vor der Collecten auszulassen: 7. Die Meßgewandt oder andern Ornat nicht mehr zu gebrauchen: 8. Auf den Altar keine Lichter zu setzen, noch zu brennen: 9. Dem Communicanten kein Tuch mehr fürhalten: 10. Man solle sich auch nicht neigen, als wenn Christus fürhanden wäre. Noch 11. die Communicanten knien: Man solle 12. die Creutzmachung nach der benediction unterlassen; ingleichen 13. die Priester nicht mehr denen Leuten den Rücken zukehren; 14. die Collecte und Episteln nicht mehr singen, sondern lesen: 15. Man solle nicht mehr beichten: 16. Sich nicht neigen, noch den Hut abziehen, wenn man den Nahmen JEsu nennet: 17. Auf der Cantzel nicht heimlich, sondern öffentlich beten: 18. Die Krancken mit der Communion nicht besuchen: 19. Die Tauff-Steine solle man ausbrechen und ein Becken brauchen: 20. Die Epitaphia und Crucifixe in der Kirchen nicht dulden: 21. Die zehen Gebote und den Catechismum ändern: 22. Die Heilige Dreyfaltigkeit nicht schnitzen oder abmahlen: 23. Die Worte vom heiligen Sacra

Zu den andern Schrifften, (unter welchen Worten unstreitig die Formula Concordiae zuförderst gemeinet ist,) wolle der Churfürst weder sich selbst, noch seine Unterthanen mit Bedrängniß der Gewissen verbinden lassen. Die Special-Bekänntniß betrifft nur vier Artickel, die damahls zwischen den Lutheranern u. Reformirten am meisten im Streit waren. 1. Von der Person des HErrn CHristi, dessen beyden Naturen, deren persönlichen Vereinigung, und communicatione idiomatum: 2. Von der Tauffe und dem Exorcismo: 3. Von dem H. Abendmahl u. vom Verstand der Worte der Einsetzung, auch von denen dabey üblichen Ceremonien, sonderlich des Brodtbrechens, und daß die Oblaten nur Scheinbrodt wären: 4. Von der ewigen Gnaden-Wahl. Kurtz zu sagen, die erste Bekänntniß in continuatione Meterani gehet mehr auf thesin ohne die antithesin zu berühren: Diese letzte aber hat mehr und fast alleine mit der Antithesi zu thun. Ausser diesen beyden Consessionen hat der Churfürst einEdict wegen Abschaffung der Ceremonien. Edict publiciret wegen Aenderung der Ceremonien (die der Continuatur Sleidani Schadaeus mit denen Confessionen / oder wie er schreibet, mit denen Artickeln der neuen Religion, zu vermischen scheinet). 1. Solten alle Bilder aus der Kirchen gethan u. abgeschaffet werden: 2. Ingleichen die steinerne Altäre, und an statt derselben ein höltzerner Tisch gesetzt werden; 3. Alle Taffeln, Crucifix und Gemählde abgeschafft, und an statt der Hostien, Brodt, Semmeln und breite Kuchen gebacken werden: etc. 4. An statt der Kelche soll man einen Becher zum Abendmahl brauchen: 5. Die Worte vom Abendmahl solten nicht mehr gesungen, sondern gelesen werden. 6. Das Gebet vor der Collecten auszulassen: 7. Die Meßgewandt oder andern Ornat nicht mehr zu gebrauchen: 8. Auf den Altar keine Lichter zu setzen, noch zu brennen: 9. Dem Communicanten kein Tuch mehr fürhalten: 10. Man solle sich auch nicht neigen, als wenn Christus fürhanden wäre. Noch 11. die Communicanten knien: Man solle 12. die Creutzmachung nach der benediction unterlassen; ingleichen 13. die Priester nicht mehr denen Leuten den Rücken zukehren; 14. die Collecte und Episteln nicht mehr singen, sondern lesen: 15. Man solle nicht mehr beichten: 16. Sich nicht neigen, noch den Hut abziehen, wenn man den Nahmen JEsu nennet: 17. Auf der Cantzel nicht heimlich, sondern öffentlich beten: 18. Die Krancken mit der Communion nicht besuchen: 19. Die Tauff-Steine solle man ausbrechen und ein Becken brauchen: 20. Die Epitaphia und Crucifixe in der Kirchen nicht dulden: 21. Die zehen Gebote und den Catechismum ändern: 22. Die Heilige Dreyfaltigkeit nicht schnitzen oder abmahlen: 23. Die Worte vom heiligen Sacra

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Zu den andern Schrifften, (unter                      welchen Worten unstreitig die Formula Concordiae zuförderst gemeinet ist,) wolle                      der Churfürst weder sich selbst, noch seine Unterthanen mit Bedrängniß der                      Gewissen verbinden lassen. Die Special-Bekänntniß betrifft nur vier Artickel,                      die damahls zwischen den Lutheranern u. Reformirten am meisten im Streit waren.                      1. Von der Person des HErrn CHristi, dessen beyden Naturen, deren persönlichen                      Vereinigung, und communicatione idiomatum: 2. Von der Tauffe und dem Exorcismo:                      3. Von dem H. Abendmahl u. vom Verstand der Worte der Einsetzung, auch von denen                      dabey üblichen Ceremonien, sonderlich des Brodtbrechens, und daß die Oblaten nur                      Scheinbrodt wären: 4. Von der ewigen Gnaden-Wahl. Kurtz zu sagen, die erste                      Bekänntniß in continuatione Meterani gehet mehr auf thesin ohne die antithesin                      zu berühren: Diese letzte aber hat mehr und fast alleine mit der Antithesi zu                      thun. Ausser diesen beyden Consessionen hat der Churfürst ein<note place="right"><hi rendition="#i">Edict</hi> wegen Abschaffung der                          Ceremonien.</note> Edict publiciret wegen Aenderung der Ceremonien (die der                      Continuatur Sleidani Schadaeus mit denen Confessionen / oder wie er schreibet,                      mit denen Artickeln der neuen Religion, zu vermischen scheinet). 1. Solten alle                      Bilder aus der Kirchen gethan u. abgeschaffet werden: 2. Ingleichen die                      steinerne Altäre, und an statt derselben ein höltzerner Tisch gesetzt werden; 3.                      Alle Taffeln, Crucifix und Gemählde abgeschafft, und an statt der Hostien,                      Brodt, Semmeln und breite Kuchen gebacken werden: etc. 4. An statt der Kelche                      soll man einen Becher zum Abendmahl brauchen: 5. Die Worte vom Abendmahl solten                      nicht mehr gesungen, sondern gelesen werden. 6. Das Gebet vor der Collecten                      auszulassen: 7. Die Meßgewandt oder andern Ornat nicht mehr zu gebrauchen: 8.                      Auf den Altar keine Lichter zu setzen, noch zu brennen: 9. Dem Communicanten                      kein Tuch mehr fürhalten: 10. Man solle sich auch nicht neigen, als wenn                      Christus fürhanden wäre. Noch 11. die Communicanten knien: Man solle 12. die                      Creutzmachung nach der benediction unterlassen; ingleichen 13. die Priester                      nicht mehr denen Leuten den Rücken zukehren; 14. die Collecte und Episteln nicht                      mehr singen, sondern lesen: 15. Man solle nicht mehr beichten: 16. Sich nicht                      neigen, noch den Hut abziehen, wenn man den Nahmen JEsu nennet: 17. Auf der                      Cantzel nicht heimlich, sondern öffentlich beten: 18. Die Krancken mit der                      Communion nicht besuchen: 19. Die Tauff-Steine solle man ausbrechen und ein                      Becken brauchen: 20. Die Epitaphia und Crucifixe in der Kirchen nicht dulden:                      21. Die zehen Gebote und den Catechismum ändern: 22. Die Heilige Dreyfaltigkeit                      nicht schnitzen oder abmahlen: 23. Die Worte vom heiligen Sacra
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[245/0253] Zu den andern Schrifften, (unter welchen Worten unstreitig die Formula Concordiae zuförderst gemeinet ist,) wolle der Churfürst weder sich selbst, noch seine Unterthanen mit Bedrängniß der Gewissen verbinden lassen. Die Special-Bekänntniß betrifft nur vier Artickel, die damahls zwischen den Lutheranern u. Reformirten am meisten im Streit waren. 1. Von der Person des HErrn CHristi, dessen beyden Naturen, deren persönlichen Vereinigung, und communicatione idiomatum: 2. Von der Tauffe und dem Exorcismo: 3. Von dem H. Abendmahl u. vom Verstand der Worte der Einsetzung, auch von denen dabey üblichen Ceremonien, sonderlich des Brodtbrechens, und daß die Oblaten nur Scheinbrodt wären: 4. Von der ewigen Gnaden-Wahl. Kurtz zu sagen, die erste Bekänntniß in continuatione Meterani gehet mehr auf thesin ohne die antithesin zu berühren: Diese letzte aber hat mehr und fast alleine mit der Antithesi zu thun. Ausser diesen beyden Consessionen hat der Churfürst ein Edict publiciret wegen Aenderung der Ceremonien (die der Continuatur Sleidani Schadaeus mit denen Confessionen / oder wie er schreibet, mit denen Artickeln der neuen Religion, zu vermischen scheinet). 1. Solten alle Bilder aus der Kirchen gethan u. abgeschaffet werden: 2. Ingleichen die steinerne Altäre, und an statt derselben ein höltzerner Tisch gesetzt werden; 3. Alle Taffeln, Crucifix und Gemählde abgeschafft, und an statt der Hostien, Brodt, Semmeln und breite Kuchen gebacken werden: etc. 4. An statt der Kelche soll man einen Becher zum Abendmahl brauchen: 5. Die Worte vom Abendmahl solten nicht mehr gesungen, sondern gelesen werden. 6. Das Gebet vor der Collecten auszulassen: 7. Die Meßgewandt oder andern Ornat nicht mehr zu gebrauchen: 8. Auf den Altar keine Lichter zu setzen, noch zu brennen: 9. Dem Communicanten kein Tuch mehr fürhalten: 10. Man solle sich auch nicht neigen, als wenn Christus fürhanden wäre. Noch 11. die Communicanten knien: Man solle 12. die Creutzmachung nach der benediction unterlassen; ingleichen 13. die Priester nicht mehr denen Leuten den Rücken zukehren; 14. die Collecte und Episteln nicht mehr singen, sondern lesen: 15. Man solle nicht mehr beichten: 16. Sich nicht neigen, noch den Hut abziehen, wenn man den Nahmen JEsu nennet: 17. Auf der Cantzel nicht heimlich, sondern öffentlich beten: 18. Die Krancken mit der Communion nicht besuchen: 19. Die Tauff-Steine solle man ausbrechen und ein Becken brauchen: 20. Die Epitaphia und Crucifixe in der Kirchen nicht dulden: 21. Die zehen Gebote und den Catechismum ändern: 22. Die Heilige Dreyfaltigkeit nicht schnitzen oder abmahlen: 23. Die Worte vom heiligen Sacra Edict wegen Abschaffung der Ceremonien.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 245. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/253>, abgerufen am 23.11.2024.