Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.ventus gen Wolmerstädt erfolget, da die subscription der Formulae den 30. Januarii 1577. von den Theologen, Kirchen und Schuldienern des Ertz-Stiffts Magdeburg und also auch der Stadt Halle ergangen ist. Anno 1579. an 4. Julii nachdem zwischen den verordneten des Ministerii zu Halle beydes in doctrinalibus & personalibus allerhand Irrungen vorgefallen, hat der Rath zu Halle auf gemeinen Schluß D. Martinum Chemnitium von Braunschweig nach Halle gebeten, welcher etliche pacification-Articul aufgesetzt, die von allen im Ministerio hernach approbiret worden, darauf den 26. Octobr. der Administrator erst, (wegen allerhand bißherigen Hindernüssen) die Huldigung zu Magdeburg auf dem Marckte empfangen. Anno 1580. ist die Formula Concordiae und hernach deren Apologie publiciret worden, wobey Hutterus berichtet, wie deroselben der Herr Administrator samt den gantzen Ministerio des Ertzstiffts Magdeburg ohne allen Verzug unterschrieben; welcher auch des Hospiniani Vorgeben nicht einräumen will, sondern darüber nach seiner Gnwohnheit hefftig schilt und schmähet, wenn dieser vorgegeben, daß die Magdeb. Theologi die Formulam gezwungen unterschrieben hätten, und das der Administrator, nachdem ihm erst selbst eine Furcht wäre eingejaget worden, auch sie darzu gezwungen habe: da doch nach der allgemeinen menschlichen Natur es nicht anders seyn können, als nach welcher alle vernünfftige Leute einen Abscheu haben, dasjenige blindlings zu glauben, was andere Menschen, die doch kein besser Gehirne haben, als sie selbst, in Sachen, die den Verstand angehen ihnen zu glauben vorgeschrieben; ob man gleich das dem Huttero gerne zugiebt, daß nicht wenig vornehme Prediger und Theologi, in Halle und Magdeburg ihr Hertze an die Formulam Concordiae als an GOttes Wort gehengt / und gemeynet, sie thäten GOtt einen Dienst daran, wenn sie die andern und in mehrer Zahl sich befindlichen Prediger und Theologos entweder forcirten, die Formulam Concordiae zu unterschreiben, oder als Ketzer und Calvinisten fortjagten. Zugeschweigen, daß auch dieses unstreitig ist, daß Chur-Sachsen, Chur-Brandenburg und der Hertzog zu Braunschweig damahls die vornehmsten und grösten Beförderer der Formulae Concordiae gewesen, auch dannenhero nicht unwahrscheinlich ist, was Hospinianus ferner meldet, daß auch die Theologi in der Marck damahs forciret worden, dieselbe zu unterschreiben. Dannenhero ist ferner zu vermutheu, daß der damahlige Administrator Joachim Friedrich zu Magdeburg aus respect und Ehrfurcht gegen seinen Herrn Vater Churfürst Johann Geor ventus gen Wolmerstädt erfolget, da die subscription der Formulae den 30. Januarii 1577. von den Theologen, Kirchen und Schuldienern des Ertz-Stiffts Magdeburg und also auch der Stadt Halle ergangen ist. Anno 1579. an 4. Julii nachdem zwischen den verordneten des Ministerii zu Halle beydes in doctrinalibus & personalibus allerhand Irrungen vorgefallen, hat der Rath zu Halle auf gemeinen Schluß D. Martinum Chemnitium von Braunschweig nach Halle gebeten, welcher etliche pacification-Articul aufgesetzt, die von allen im Ministerio hernach approbiret worden, darauf den 26. Octobr. der Administrator erst, (wegen allerhand bißherigen Hindernüssen) die Huldigung zu Magdeburg auf dem Marckte empfangen. Anno 1580. ist die Formula Concordiae und hernach deren Apologie publiciret worden, wobey Hutterus berichtet, wie deroselben der Herr Administrator samt den gantzen Ministerio des Ertzstiffts Magdeburg ohne allen Verzug unterschrieben; welcher auch des Hospiniani Vorgeben nicht einräumen will, sondern darüber nach seiner Gnwohnheit hefftig schilt und schmähet, wenn dieser vorgegeben, daß die Magdeb. Theologi die Formulam gezwungen unterschrieben hätten, und das der Administrator, nachdem ihm erst selbst eine Furcht wäre eingejaget worden, auch sie darzu gezwungen habe: da doch nach der allgemeinen menschlichen Natur es nicht anders seyn können, als nach welcher alle vernünfftige Leute einen Abscheu haben, dasjenige blindlings zu glauben, was andere Menschen, die doch kein besser Gehirne haben, als sie selbst, in Sachen, die den Verstand angehen ihnen zu glauben vorgeschrieben; ob man gleich das dem Huttero gerne zugiebt, daß nicht wenig vornehme Prediger und Theologi, in Halle und Magdeburg ihr Hertze an die Formulam Concordiae als an GOttes Wort gehengt / und gemeynet, sie thäten GOtt einen Dienst daran, wenn sie die andern und in mehrer Zahl sich befindlichen Prediger und Theologos entweder forcirten, die Formulam Concordiae zu unterschreiben, oder als Ketzer und Calvinisten fortjagten. Zugeschweigen, daß auch dieses unstreitig ist, daß Chur-Sachsen, Chur-Brandenburg und der Hertzog zu Braunschweig damahls die vornehmsten und grösten Beförderer der Formulae Concordiae gewesen, auch dannenhero nicht unwahrscheinlich ist, was Hospinianus ferner meldet, daß auch die Theologi in der Marck damahs forciret worden, dieselbe zu unterschreiben. Dannenhero ist ferner zu vermutheu, daß der damahlige Administrator Joachim Friedrich zu Magdeburg aus respect und Ehrfurcht gegen seinen Herrn Vater Churfürst Johann Geor <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0242" n="234"/> ventus gen Wolmerstädt erfolget, da die subscription der Formulae den 30. Januarii 1577. von den Theologen, Kirchen und Schuldienern des Ertz-Stiffts Magdeburg und also auch der Stadt Halle ergangen ist. Anno 1579. an 4. Julii nachdem zwischen den verordneten des Ministerii zu Halle beydes in doctrinalibus & personalibus allerhand Irrungen vorgefallen, hat der Rath zu Halle auf gemeinen Schluß D. Martinum Chemnitium von Braunschweig nach Halle gebeten, welcher etliche pacification-Articul aufgesetzt, die von allen im Ministerio hernach approbiret worden, darauf den 26. Octobr. der Administrator erst, (wegen allerhand bißherigen Hindernüssen) die Huldigung zu Magdeburg auf dem Marckte empfangen. Anno 1580. ist die Formula Concordiae und hernach deren Apologie publiciret worden, wobey Hutterus berichtet, wie deroselben der Herr Administrator samt den gantzen Ministerio des Ertzstiffts Magdeburg ohne allen Verzug unterschrieben; welcher auch des Hospiniani Vorgeben nicht einräumen will, sondern darüber nach seiner Gnwohnheit hefftig schilt und schmähet, wenn dieser vorgegeben, daß die Magdeb. Theologi die Formulam gezwungen unterschrieben hätten, und das der Administrator, nachdem ihm erst selbst eine Furcht wäre eingejaget worden, auch sie darzu gezwungen habe: da doch nach der allgemeinen menschlichen Natur es nicht anders seyn können, als nach welcher alle vernünfftige Leute einen Abscheu haben, dasjenige blindlings zu glauben, was andere Menschen, die doch kein besser Gehirne haben, als sie selbst, in Sachen, die den Verstand angehen ihnen zu glauben vorgeschrieben; ob man gleich das dem Huttero gerne zugiebt, daß nicht wenig vornehme Prediger und Theologi, in Halle und Magdeburg ihr Hertze an die Formulam Concordiae als an GOttes Wort gehengt / und gemeynet, sie thäten GOtt einen Dienst daran, wenn sie die andern und in mehrer Zahl sich befindlichen Prediger und Theologos entweder forcirten, die Formulam Concordiae zu unterschreiben, oder als Ketzer und Calvinisten fortjagten. Zugeschweigen, daß auch dieses unstreitig ist, daß Chur-Sachsen, Chur-Brandenburg und der Hertzog zu Braunschweig damahls die vornehmsten und grösten Beförderer der Formulae Concordiae gewesen, auch dannenhero nicht unwahrscheinlich ist, was Hospinianus ferner meldet, daß auch die Theologi in der Marck damahs forciret worden, dieselbe zu unterschreiben. Dannenhero ist ferner zu vermutheu, daß der damahlige Administrator Joachim Friedrich zu Magdeburg aus respect und Ehrfurcht gegen seinen Herrn Vater Churfürst Johann Geor </p> </div> </body> </text> </TEI> [234/0242]
ventus gen Wolmerstädt erfolget, da die subscription der Formulae den 30. Januarii 1577. von den Theologen, Kirchen und Schuldienern des Ertz-Stiffts Magdeburg und also auch der Stadt Halle ergangen ist. Anno 1579. an 4. Julii nachdem zwischen den verordneten des Ministerii zu Halle beydes in doctrinalibus & personalibus allerhand Irrungen vorgefallen, hat der Rath zu Halle auf gemeinen Schluß D. Martinum Chemnitium von Braunschweig nach Halle gebeten, welcher etliche pacification-Articul aufgesetzt, die von allen im Ministerio hernach approbiret worden, darauf den 26. Octobr. der Administrator erst, (wegen allerhand bißherigen Hindernüssen) die Huldigung zu Magdeburg auf dem Marckte empfangen. Anno 1580. ist die Formula Concordiae und hernach deren Apologie publiciret worden, wobey Hutterus berichtet, wie deroselben der Herr Administrator samt den gantzen Ministerio des Ertzstiffts Magdeburg ohne allen Verzug unterschrieben; welcher auch des Hospiniani Vorgeben nicht einräumen will, sondern darüber nach seiner Gnwohnheit hefftig schilt und schmähet, wenn dieser vorgegeben, daß die Magdeb. Theologi die Formulam gezwungen unterschrieben hätten, und das der Administrator, nachdem ihm erst selbst eine Furcht wäre eingejaget worden, auch sie darzu gezwungen habe: da doch nach der allgemeinen menschlichen Natur es nicht anders seyn können, als nach welcher alle vernünfftige Leute einen Abscheu haben, dasjenige blindlings zu glauben, was andere Menschen, die doch kein besser Gehirne haben, als sie selbst, in Sachen, die den Verstand angehen ihnen zu glauben vorgeschrieben; ob man gleich das dem Huttero gerne zugiebt, daß nicht wenig vornehme Prediger und Theologi, in Halle und Magdeburg ihr Hertze an die Formulam Concordiae als an GOttes Wort gehengt / und gemeynet, sie thäten GOtt einen Dienst daran, wenn sie die andern und in mehrer Zahl sich befindlichen Prediger und Theologos entweder forcirten, die Formulam Concordiae zu unterschreiben, oder als Ketzer und Calvinisten fortjagten. Zugeschweigen, daß auch dieses unstreitig ist, daß Chur-Sachsen, Chur-Brandenburg und der Hertzog zu Braunschweig damahls die vornehmsten und grösten Beförderer der Formulae Concordiae gewesen, auch dannenhero nicht unwahrscheinlich ist, was Hospinianus ferner meldet, daß auch die Theologi in der Marck damahs forciret worden, dieselbe zu unterschreiben. Dannenhero ist ferner zu vermutheu, daß der damahlige Administrator Joachim Friedrich zu Magdeburg aus respect und Ehrfurcht gegen seinen Herrn Vater Churfürst Johann Geor
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/242 |
Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/242>, abgerufen am 17.02.2025. |