Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite
43) Ich kan mich auch in Formula derer condemnationum nicht theilhaftig machen. Einmahl, dieweil es nicht meines Amts und Beruffs. Vors andre, weil ich auch sehe, daß man Leuten dabey offt Unrecht thut. Ziehe mich dargegen auf den Augenschein. Dann ich weiß, daß es heisset: Non loqueris falsum testimonium contra proximum tuum. Und vors dritte auch darum, dieweil es mit den condemnationibus gar parteyisch zugehet; indem man die Schwenckfelder, Wiedertäuffer, Papisten, Calvinisten und den frommen Herrn Philippum mit Nahmen nennet. Die andern aber, welche doch gar einen grossen Catalogum geben, fein tacite ohne Benennung übergehet. Causa: Dann hätte man dieß thun sollen, so hätte Brentius, Marbachius, Jacobus Andreae, Selnecker und Musculus auch darinnen stehen müssen, oder wäre doch von andern condemnatis ihnen fürgerücket worden, immassen ihnen solches die Braunschweigischn Theologi im Quedlinburgischen Colloquio stattlich fürgeleget und die hypothesin starck urgiret haben. Dieses seynd, Gnädigster Herr, die Ursachen, so mich von dem neuen Juramento abgehalten. Kürtze der Zeit halber, habe ich deren vor dieses mahl nicht mehr aufsetzen können. Verhoffe Ewre Fürstliche Gnaden / Ein Hoch-Ehrwürdig Dom-Capitul / und die Landschafft werden mich darauf entschuldiget halten. Und wenn es ie nicht anders seyn kan, sondern dabey praecise wenden soll, mich in Gnaden vielmehr dimittiren, und hiernechst an andern Orten, da ich mein Gewissen frey und unbeschwehrt haben kan, meine Gelegenheit suchen lassen. Uf welchen Fall ich gleichwohl bedinge, diese meine rationes Reverendissimo Capitulo, und der Landschaft zu hinterlassen, auch an Orten und Enden, do man mich GOtt Lob zu Ehren kennet, darum zu communiciren, damit meine Mißgünstigen, als ob ich anderer Ursachen halber mutiret, mich hinterrücks nicht calumniren oder einbilden können. Erhole hiermit meinen anfänglichen Wunsch und Erbiethen. Und thue E. F. G. mit Wünschung eines glückseeligen neuen Jahres vieler Wohlfahrt in des Allmächtigen GOttes väterlichen Schutz, derselben aber mich und die Meinigen zu Gnaden empfehlen. Datum Halla den 20sten Decembr. Anno 1614.
43) Ich kan mich auch in Formula derer condemnationum nicht theilhaftig machen. Einmahl, dieweil es nicht meines Amts und Beruffs. Vors andre, weil ich auch sehe, daß man Leuten dabey offt Unrecht thut. Ziehe mich dargegen auf den Augenschein. Dann ich weiß, daß es heisset: Non loqueris falsum testimonium contra proximum tuum. Und vors dritte auch darum, dieweil es mit den condemnationibus gar parteyisch zugehet; indem man die Schwenckfelder, Wiedertäuffer, Papisten, Calvinisten und den frommen Herrn Philippum mit Nahmen nennet. Die andern aber, welche doch gar einen grossen Catalogum geben, fein tacite ohne Benennung übergehet. Causa: Dann hätte man dieß thun sollen, so hätte Brentius, Marbachius, Jacobus Andreae, Selnecker und Musculus auch darinnen stehen müssen, oder wäre doch von andern condemnatis ihnen fürgerücket worden, immassen ihnen solches die Braunschweigischn Theologi im Quedlinburgischen Colloquio stattlich fürgeleget und die hypothesin starck urgiret haben. Dieses seynd, Gnädigster Herr, die Ursachen, so mich von dem neuen Juramento abgehalten. Kürtze der Zeit halber, habe ich deren vor dieses mahl nicht mehr aufsetzen können. Verhoffe Ewre Fürstliche Gnaden / Ein Hoch-Ehrwürdig Dom-Capitul / und die Landschafft werden mich darauf entschuldiget halten. Und wenn es ie nicht anders seyn kan, sondern dabey praecise wenden soll, mich in Gnaden vielmehr dimittiren, und hiernechst an andern Orten, da ich mein Gewissen frey und unbeschwehrt haben kan, meine Gelegenheit suchen lassen. Uf welchen Fall ich gleichwohl bedinge, diese meine rationes Reverendissimo Capitulo, und der Landschaft zu hinterlassen, auch an Orten und Enden, do man mich GOtt Lob zu Ehren kennet, darum zu communiciren, damit meine Mißgünstigen, als ob ich anderer Ursachen halber mutiret, mich hinterrücks nicht calumniren oder einbilden können. Erhole hiermit meinen anfänglichen Wunsch und Erbiethen. Und thue E. F. G. mit Wünschung eines glückseeligen neuen Jahres vieler Wohlfahrt in des Allmächtigen GOttes väterlichen Schutz, derselben aber mich und die Meinigen zu Gnaden empfehlen. Datum Halla den 20sten Decembr. Anno 1614.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0238" n="230"/>
        <l>43) Ich kan mich auch in Formula derer condemnationum nicht theilhaftig machen.                      Einmahl, dieweil es nicht meines Amts und Beruffs. Vors andre, weil ich auch                      sehe, daß man Leuten dabey offt Unrecht thut. Ziehe mich dargegen auf den                      Augenschein. Dann ich weiß, daß es heisset: Non loqueris falsum testimonium                      contra proximum tuum. Und vors dritte auch darum, dieweil es mit den                      condemnationibus gar parteyisch zugehet; indem man die Schwenckfelder,                      Wiedertäuffer, Papisten, Calvinisten und den frommen Herrn Philippum mit Nahmen                      nennet. Die andern aber, welche doch gar einen grossen Catalogum geben, fein                      tacite ohne Benennung übergehet. Causa: Dann hätte man dieß thun sollen, so                      hätte Brentius, Marbachius, Jacobus Andreae, Selnecker und Musculus auch                      darinnen stehen müssen, oder wäre doch von andern condemnatis ihnen fürgerücket                      worden, immassen ihnen solches die Braunschweigischn Theologi im                      Quedlinburgischen Colloquio stattlich fürgeleget und die hypothesin starck                      urgiret haben.</l>
        <l>Dieses seynd, Gnädigster Herr, die Ursachen, so mich von dem neuen Juramento                      abgehalten. Kürtze der Zeit halber, habe ich deren vor dieses mahl nicht mehr                      aufsetzen können. Verhoffe Ewre Fürstliche Gnaden / Ein Hoch-Ehrwürdig                      Dom-Capitul / und die Landschafft werden mich darauf entschuldiget halten. Und                      wenn es ie nicht anders seyn kan, sondern dabey praecise wenden soll, mich in                      Gnaden vielmehr dimittiren, und hiernechst an andern Orten, da ich mein Gewissen                      frey und unbeschwehrt haben kan, meine Gelegenheit suchen lassen. Uf welchen                      Fall ich gleichwohl bedinge, diese meine rationes Reverendissimo Capitulo, und                      der Landschaft zu hinterlassen, auch an Orten und Enden, do man mich GOtt Lob zu                      Ehren kennet, darum zu communiciren, damit meine Mißgünstigen, als ob ich                      anderer Ursachen halber mutiret, mich hinterrücks nicht calumniren oder                      einbilden können. Erhole hiermit meinen anfänglichen Wunsch und Erbiethen. Und                      thue E. F. G. mit Wünschung eines glückseeligen neuen Jahres vieler Wohlfahrt in                      des Allmächtigen GOttes väterlichen Schutz, derselben aber mich und die Meinigen                      zu Gnaden empfehlen.</l>
        <l>Datum Halla den 20sten Decembr. Anno 1614.</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[230/0238] 43) Ich kan mich auch in Formula derer condemnationum nicht theilhaftig machen. Einmahl, dieweil es nicht meines Amts und Beruffs. Vors andre, weil ich auch sehe, daß man Leuten dabey offt Unrecht thut. Ziehe mich dargegen auf den Augenschein. Dann ich weiß, daß es heisset: Non loqueris falsum testimonium contra proximum tuum. Und vors dritte auch darum, dieweil es mit den condemnationibus gar parteyisch zugehet; indem man die Schwenckfelder, Wiedertäuffer, Papisten, Calvinisten und den frommen Herrn Philippum mit Nahmen nennet. Die andern aber, welche doch gar einen grossen Catalogum geben, fein tacite ohne Benennung übergehet. Causa: Dann hätte man dieß thun sollen, so hätte Brentius, Marbachius, Jacobus Andreae, Selnecker und Musculus auch darinnen stehen müssen, oder wäre doch von andern condemnatis ihnen fürgerücket worden, immassen ihnen solches die Braunschweigischn Theologi im Quedlinburgischen Colloquio stattlich fürgeleget und die hypothesin starck urgiret haben. Dieses seynd, Gnädigster Herr, die Ursachen, so mich von dem neuen Juramento abgehalten. Kürtze der Zeit halber, habe ich deren vor dieses mahl nicht mehr aufsetzen können. Verhoffe Ewre Fürstliche Gnaden / Ein Hoch-Ehrwürdig Dom-Capitul / und die Landschafft werden mich darauf entschuldiget halten. Und wenn es ie nicht anders seyn kan, sondern dabey praecise wenden soll, mich in Gnaden vielmehr dimittiren, und hiernechst an andern Orten, da ich mein Gewissen frey und unbeschwehrt haben kan, meine Gelegenheit suchen lassen. Uf welchen Fall ich gleichwohl bedinge, diese meine rationes Reverendissimo Capitulo, und der Landschaft zu hinterlassen, auch an Orten und Enden, do man mich GOtt Lob zu Ehren kennet, darum zu communiciren, damit meine Mißgünstigen, als ob ich anderer Ursachen halber mutiret, mich hinterrücks nicht calumniren oder einbilden können. Erhole hiermit meinen anfänglichen Wunsch und Erbiethen. Und thue E. F. G. mit Wünschung eines glückseeligen neuen Jahres vieler Wohlfahrt in des Allmächtigen GOttes väterlichen Schutz, derselben aber mich und die Meinigen zu Gnaden empfehlen. Datum Halla den 20sten Decembr. Anno 1614.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/238
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/238>, abgerufen am 27.11.2024.