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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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ponirt würde, wie formula weiter meldet) lasse ich so weit zu, wenn es bey der Person bleibet, ita, ut quod unius naturae proprium est, toti personae realiter competat. Dahin weiset mich Lutherus in seinem grossen Bekänntnüs von Abendmahl Tom. 2. Witt. fol. 158. fac. 1. wo die Werck zertheilet oder gesondert werden, da muß auch die Person zertrennet werden, weil alle Werck und Leiden, nicht den Naturen / sondern der Person zugeeignet werden. Dann die Person ist, die alles thut und leidet. Eines nach dieser Natur, das ander nach jener Natur, wie das alles die Gelahrten wohl wissen. Darum halten wir unsern HErrn Christum also für GOtt und Mensch in einer Person, non confundendo naturas, nec dividendo personam. Solches alles allegirt formula selbsten. Zwantzig und mehr dergleichen helle und klare Sprüche bin ich aus Luthero auszusetzen iederzeit erböthig. Dabey bleib ich und lasse das andere fahren. Wie die Schrifft aber nicht redet, habe ich zu reden Bedenckens. 39) Und daß ich mich allhie Autoritatem Lutheri nicht bald weisen lasse, kan mir niemand mit Billigkeit übel auslegen; denn dasselbe haben schon einstheils der Collectorum for mulae in der Apologie gethan, sonderlich cap. 9. da sie traun das Werck nicht gut heissen, sondern andere dicta Lutheri ausziehen, und damit mitigiren wollen. Ich beruffe mich weiter auf den Quedlinburgischen Recess, wie ihn D. Hutter in der Formula concordiae drucken lassen. Denn da hat man erkannt, daß incommodae phrases Lutheri in die Formulam gerücket, und daß man dieselben per antecedentia & consequentia, und alia loca illustriora erklähren müsse, welche aber nicht in die Formul kommen, sondern nur die incommoda darinnen blieben. Warum solte ichs dann probiren? warum solte ich nicht lieber nach den illustrioribus forschen, und bey denselben mehr als in der Formula bleiben? ich könte wohl mehr bey diesem loco einführen, wils aber eilens halben bey diesen bewenden lassen. 40) In Loco de Libero arbitrio seynd die Collectores laut des Quedlinburgischen Recesses unrecht befunden und überzeuget, daß sie die erste Formul geändert, und neues herein bracht haben / sich auch den Dingen in der Apologie und sonsten zu helffen erboten. Nun ist nichts minder der Locus uncorrigiret blieben, wer will mich dann heissen, daß ich denselben approbiren solle? 41) In Loco von der Höllen Farth werde ich auf Lutherum in der Torgauischen Predigt de ao. 33. gewiesen; und soll also den Worten des Symboli schlecht glauben. In commentario super Genesin aber, und also lange nach dieser Predigt führt er eine ander Meynung, und sagt, es seyn die Cruciatus animae, die er im Garten hat erlitten, zu verstehen. Soll ich nun formulam und Lutheri erste Meynung probiren; so muß man mir erst sagen, warum die letz
ponirt würde, wie formula weiter meldet) lasse ich so weit zu, wenn es bey der Person bleibet, ita, ut quod unius naturae proprium est, toti personae realiter competat. Dahin weiset mich Lutherus in seinem grossen Bekänntnüs von Abendmahl Tom. 2. Witt. fol. 158. fac. 1. wo die Werck zertheilet oder gesondert werden, da muß auch die Person zertrennet werden, weil alle Werck und Leiden, nicht den Naturen / sondern der Person zugeeignet werden. Dann die Person ist, die alles thut und leidet. Eines nach dieser Natur, das ander nach jener Natur, wie das alles die Gelahrten wohl wissen. Darum halten wir unsern HErrn Christum also für GOtt und Mensch in einer Person, non confundendo naturas, nec dividendo personam. Solches alles allegirt formula selbsten. Zwantzig und mehr dergleichen helle und klare Sprüche bin ich aus Luthero auszusetzen iederzeit erböthig. Dabey bleib ich und lasse das andere fahren. Wie die Schrifft aber nicht redet, habe ich zu reden Bedenckens. 39) Und daß ich mich allhie Autoritatem Lutheri nicht bald weisen lasse, kan mir niemand mit Billigkeit übel auslegen; denn dasselbe haben schon einstheils der Collectorum for mulae in der Apologie gethan, sonderlich cap. 9. da sie traun das Werck nicht gut heissen, sondern andere dicta Lutheri ausziehen, und damit mitigiren wollen. Ich beruffe mich weiter auf den Quedlinburgischen Recess, wie ihn D. Hutter in der Formula concordiae drucken lassen. Denn da hat man erkannt, daß incommodae phrases Lutheri in die Formulam gerücket, und daß man dieselben per antecedentia & consequentia, und alia loca illustriora erklähren müsse, welche aber nicht in die Formul kommen, sondern nur die incommoda darinnen blieben. Warum solte ichs dann probiren? warum solte ich nicht lieber nach den illustrioribus forschen, und bey denselben mehr als in der Formula bleiben? ich könte wohl mehr bey diesem loco einführen, wils aber eilens halben bey diesen bewenden lassen. 40) In Loco de Libero arbitrio seynd die Collectores laut des Quedlinburgischen Recesses unrecht befunden und überzeuget, daß sie die erste Formul geändert, und neues herein bracht haben / sich auch den Dingen in der Apologie und sonsten zu helffen erboten. Nun ist nichts minder der Locus uncorrigiret blieben, wer will mich dann heissen, daß ich denselben approbiren solle? 41) In Loco von der Höllen Farth werde ich auf Lutherum in der Torgauischen Predigt de ao. 33. gewiesen; und soll also den Worten des Symboli schlecht glauben. In commentario super Genesin aber, und also lange nach dieser Predigt führt er eine ander Meynung, und sagt, es seyn die Cruciatus animae, die er im Garten hat erlitten, zu verstehen. Soll ich nun formulam und Lutheri erste Meynung probiren; so muß man mir erst sagen, warum die letz
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[226/0234] ponirt würde, wie formula weiter meldet) lasse ich so weit zu, wenn es bey der Person bleibet, ita, ut quod unius naturae proprium est, toti personae realiter competat. Dahin weiset mich Lutherus in seinem grossen Bekänntnüs von Abendmahl Tom. 2. Witt. fol. 158. fac. 1. wo die Werck zertheilet oder gesondert werden, da muß auch die Person zertrennet werden, weil alle Werck und Leiden, nicht den Naturen / sondern der Person zugeeignet werden. Dann die Person ist, die alles thut und leidet. Eines nach dieser Natur, das ander nach jener Natur, wie das alles die Gelahrten wohl wissen. Darum halten wir unsern HErrn Christum also für GOtt und Mensch in einer Person, non confundendo naturas, nec dividendo personam. Solches alles allegirt formula selbsten. Zwantzig und mehr dergleichen helle und klare Sprüche bin ich aus Luthero auszusetzen iederzeit erböthig. Dabey bleib ich und lasse das andere fahren. Wie die Schrifft aber nicht redet, habe ich zu reden Bedenckens. 39) Und daß ich mich allhie Autoritatem Lutheri nicht bald weisen lasse, kan mir niemand mit Billigkeit übel auslegen; denn dasselbe haben schon einstheils der Collectorum for mulae in der Apologie gethan, sonderlich cap. 9. da sie traun das Werck nicht gut heissen, sondern andere dicta Lutheri ausziehen, und damit mitigiren wollen. Ich beruffe mich weiter auf den Quedlinburgischen Recess, wie ihn D. Hutter in der Formula concordiae drucken lassen. Denn da hat man erkannt, daß incommodae phrases Lutheri in die Formulam gerücket, und daß man dieselben per antecedentia & consequentia, und alia loca illustriora erklähren müsse, welche aber nicht in die Formul kommen, sondern nur die incommoda darinnen blieben. Warum solte ichs dann probiren? warum solte ich nicht lieber nach den illustrioribus forschen, und bey denselben mehr als in der Formula bleiben? ich könte wohl mehr bey diesem loco einführen, wils aber eilens halben bey diesen bewenden lassen. 40) In Loco de Libero arbitrio seynd die Collectores laut des Quedlinburgischen Recesses unrecht befunden und überzeuget, daß sie die erste Formul geändert, und neues herein bracht haben / sich auch den Dingen in der Apologie und sonsten zu helffen erboten. Nun ist nichts minder der Locus uncorrigiret blieben, wer will mich dann heissen, daß ich denselben approbiren solle? 41) In Loco von der Höllen Farth werde ich auf Lutherum in der Torgauischen Predigt de ao. 33. gewiesen; und soll also den Worten des Symboli schlecht glauben. In commentario super Genesin aber, und also lange nach dieser Predigt führt er eine ander Meynung, und sagt, es seyn die Cruciatus animae, die er im Garten hat erlitten, zu verstehen. Soll ich nun formulam und Lutheri erste Meynung probiren; so muß man mir erst sagen, warum die letz

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 226. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/234>, abgerufen am 23.11.2024.