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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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34) Do mich weiter die Formula auf Lutherum weiset, finde ich, daß er die proposition: Hoc est corpus meum allezeit induciret dergestalt, hic panis est corpus meum, damit bin ich einig. D. Jacob Andreä, Hunnius und andere aber machen zwey propositiones, hic panis & corpus meum, dabey dann die unterschiedene Bedeutungen einfallen. Glaube ich das nicht, so bin ich abermal Calvintsch. 35) Improbire ich die phrasin, die man fol. 350. in Formula ex Luthero anzeicht: GOtt habe mancherley Weisen an einen Orte zu seyn etc. Principale enim attributum DEI est ipsum esse extra Locum & Tempus. 36) Ich halte auch (salva autoritate Lutheri) der Heiligen Schrifft, den Symbolis, Confessioni & Apologiae, den Catechißmis und Schmalkaldischen Artickeln gantz zuwieder, und demnach unrecht seyn, was in loco de coena fol. 350. fac. 2. und fol. 351. fac. 1. von der dreyerley Weise, so CHristi Leib habe, an einem Orte gegenwärtig zu seyn, aus Luthero gesatzt wird, und mag die Worte bey dem andern modo, die man ausgelassen, aus seinen Schriff en odiose nicht anführen. GOtt behüte mich für der opinion gnädiglich. Insonderheit aber setze ich mich wieder dieses, daß im andern und dritten modo stehet, CHristi Leib sey also im Amt bey denen Creaturen, daß sie ihn nicht fühlen, rühren, messen oder begreiffen. Darvon seyn des Herrn Lutheri andere Zeugniß und Erklährung aus dem Tractatu, daß die Worte noch fest stehen in 2. Tom. Witt. fol. 124. fac. 2. CHristi Fleisch, es sey wo es wolle, im geistlichen oder leiblichen Wesen, sichtbarlich oder unsichtbarlich, so ists wahrhafftig natürlich, leiblich Fleisch, das man greiffen, sehen, fühlen und hören kan, von einem Weibe gebohren, am Creutze gestorben. Sondern daher ist es geistlich, daß es vom Geiste kommet, und will und muß geistlicher Weise von uns genossen seyn. Objectum non est semper spirituale, sed usus debet esse spiritualis. Dabey bleib ich: Ists unrecht, mag es Herr Lutherus verantworten. Erbiete mich aber zu jederzeit, aus seinen scriptis derselben Erklährungen zehn oder mehr herzuführen. Und hierum kan ich mich zu der Formula nicht bekennen. 37) In Loco de Persona Christi, weiß ich nicht besser, als mit der Schrifft 1. Tim. 3. v. 16. zu reden. Es sey ein gottseliges Geheimniß, daß GOtt ist offenbahret im Fleisch, gerechtfertiget im Geist, erschienen den Engeln, gepredigt den Heyden, geglaubet von der Welt, nebst dessen weiterer Erklährung auch Verwerffung allenthalben, aller alter, neuer, Arianischer, Samosatenischer, Photinianischer, Patri-passionischer, Monotheletischer, Ebionitischer, Valentinianischer, Eunomianischer, Nestorianischer, Eutychianischer, Servetischer und Schwenckfeldischer Irrthümer, ziehe ich mich auf die klaren Dicta Scripturae, die Symbola: Apostolicum, Nicaenum, Constantinopolitanum, Ephesinum,
34) Do mich weiter die Formula auf Lutherum weiset, finde ich, daß er die proposition: Hoc est corpus meum allezeit induciret dergestalt, hic panis est corpus meum, damit bin ich einig. D. Jacob Andreä, Hunnius und andere aber machen zwey propositiones, hic panis & corpus meum, dabey dann die unterschiedene Bedeutungen einfallen. Glaube ich das nicht, so bin ich abermal Calvintsch. 35) Improbire ich die phrasin, die man fol. 350. in Formula ex Luthero anzeicht: GOtt habe mancherley Weisen an einen Orte zu seyn etc. Principale enim attributum DEI est ipsum esse extra Locum & Tempus. 36) Ich halte auch (salva autoritate Lutheri) der Heiligen Schrifft, den Symbolis, Confessioni & Apologiae, den Catechißmis und Schmalkaldischen Artickeln gantz zuwieder, und demnach unrecht seyn, was in loco de coena fol. 350. fac. 2. und fol. 351. fac. 1. von der dreyerley Weise, so CHristi Leib habe, an einem Orte gegenwärtig zu seyn, aus Luthero gesatzt wird, und mag die Worte bey dem andern modo, die man ausgelassen, aus seinen Schriff en odiose nicht anführen. GOtt behüte mich für der opinion gnädiglich. Insonderheit aber setze ich mich wieder dieses, daß im andern und dritten modo stehet, CHristi Leib sey also im Amt bey denen Creaturen, daß sie ihn nicht fühlen, rühren, messen oder begreiffen. Darvon seyn des Herrn Lutheri andere Zeugniß und Erklährung aus dem Tractatu, daß die Worte noch fest stehen in 2. Tom. Witt. fol. 124. fac. 2. CHristi Fleisch, es sey wo es wolle, im geistlichen oder leiblichen Wesen, sichtbarlich oder unsichtbarlich, so ists wahrhafftig natürlich, leiblich Fleisch, das man greiffen, sehen, fühlen und hören kan, von einem Weibe gebohren, am Creutze gestorben. Sondern daher ist es geistlich, daß es vom Geiste kommet, und will und muß geistlicher Weise von uns genossen seyn. Objectum non est semper spirituale, sed usus debet esse spiritualis. Dabey bleib ich: Ists unrecht, mag es Herr Lutherus verantworten. Erbiete mich aber zu jederzeit, aus seinen scriptis derselben Erklährungen zehn oder mehr herzuführen. Und hierum kan ich mich zu der Formula nicht bekennen. 37) In Loco de Persona Christi, weiß ich nicht besser, als mit der Schrifft 1. Tim. 3. v. 16. zu reden. Es sey ein gottseliges Geheimniß, daß GOtt ist offenbahret im Fleisch, gerechtfertiget im Geist, erschienen den Engeln, gepredigt den Heyden, geglaubet von der Welt, nebst dessen weiterer Erklährung auch Verwerffung allenthalben, aller alter, neuer, Arianischer, Samosatenischer, Photinianischer, Patri-passionischer, Monotheletischer, Ebionitischer, Valentinianischer, Eunomianischer, Nestorianischer, Eutychianischer, Servetischer und Schwenckfeldischer Irrthümer, ziehe ich mich auf die klaren Dicta Scripturae, die Symbola: Apostolicum, Nicaenum, Constantinopolitanum, Ephesinum,
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 224. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/232>, abgerufen am 23.11.2024.