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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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47) Ja E. F. G. und Dero Dom-Capitel haben auch zu bedencken den Nieder-Sächs. Creyß, in welchem dieses Instrumentum nirgends üblich ist / und darinnen E. F. G. gleichwohl das Directorium führen. Denn daß man bishero taliter qualiter mit den Ständen hindurch kommen, dasselbe hat dahero gerühret, dieweil man noch jederzeit bey ihren Räthen so wohl als den Herrschafften ein gutes Vertrauen gehabt, wird aber nun einer und der ander vermercken, worauf mit dieser Neuerung geziehlet wird, so hat man leichtlich zuermessen, was man uns hinführo trauen, wie man uns folgen, wie man mit uns einstimmen, und ob das Werck schwerer oder leichter gemacht, ja ob nicht Sachen, die man sonsten bey dem gemeinen Creiß-Wesen wohl liesse, hiedurch aus demselben gar möchten gezogen werden. 48) Hätten es dann ja E. F. G. Landschafft so hart, wie man saget, urgiret, so bedencken auch diejenigen, so auswärtige Lehen unter Herrschafften, die mit der sormula nicht halten, haben; Ob man es nicht dafür achten werde, daß sie auch denselben ihren Lehn-Herren nicht trauen, und was es bey denselben, wie auch bey ihren Convasallis für ein Ansehen haben werde. 49) Und thäte wenig, ob man E. F. G. hierunter gleich auf anderer Herrschafften Exempla und Verfassungen weisen wolte, denn E. F. G. haben hinwieder zu bedencken, daß es dabey heisse Duo cum faciunt idem, non est idem. Und sagen alle vernünfftige Politici, wenn man auf exempla novitates einführen wolle, soll man fleißig zusehen, ob auch alle und jede, auch die geringsten Circumstantiae von einem zum andern eintreffen. Denn sonsten pflegets selten zu gerathen. Nun ist aber notorium, daß sich alle weit andere wichtigere Ursachen, Umstände und Considerationes finden, insonderheit aber wird niemand sagen, daß man zu dem Exercitio der Messe im geringsten connivire. 50) Dieses, Gnädigster Herr, sind die Inconvenientien, die ich bey dem Werck finde, und darum ich mich dazu gar nicht weiß zu verstehen: Wann ich aber derent wegen den Effect und avantagio, so E. F. G. davon haben, ansehe, so ist es der einige, daß E. F. G. eines eintzeln geringen Dieners, nehmlich meiner darüber quit worden. Dazu doch E. F. G. sonsten mit einen einigen Worte wohl gelangen könten: Denn es gehe mir, wie der allmächtige GOtt will, immassen ich denn auf seine göttliche Providenz alles setze und stelle, so kan und will ich auf die formulam nun und nimmermehr schwören. Einmahl, daß ich dasjenige, so ich aus obigen Ursachen improbire und improbiren muß, zuwieder meinen Concept und bessern Verstehen, zu leisten Bedenckens: Und dann, dieweil ich dawieder auch viel rationes Theologicas habe, welche E. F. G. iedoch nicht alle, sondern etliche nachfolgender massen aufsetzen will.
47) Ja E. F. G. und Dero Dom-Capitel haben auch zu bedencken den Nieder-Sächs. Creyß, in welchem dieses Instrumentum nirgends üblich ist / und darinnen E. F. G. gleichwohl das Directorium führen. Denn daß man bishero taliter qualiter mit den Ständen hindurch kommen, dasselbe hat dahero gerühret, dieweil man noch jederzeit bey ihren Räthen so wohl als den Herrschafften ein gutes Vertrauen gehabt, wird aber nun einer und der ander vermercken, worauf mit dieser Neuerung geziehlet wird, so hat man leichtlich zuermessen, was man uns hinführo trauen, wie man uns folgen, wie man mit uns einstimmen, und ob das Werck schwerer oder leichter gemacht, ja ob nicht Sachen, die man sonsten bey dem gemeinen Creiß-Wesen wohl liesse, hiedurch aus demselben gar möchten gezogen werden. 48) Hätten es dann ja E. F. G. Landschafft so hart, wie man saget, urgiret, so bedencken auch diejenigen, so auswärtige Lehen unter Herrschafften, die mit der sormula nicht halten, haben; Ob man es nicht dafür achten werde, daß sie auch denselben ihren Lehn-Herren nicht trauen, und was es bey denselben, wie auch bey ihren Convasallis für ein Ansehen haben werde. 49) Und thäte wenig, ob man E. F. G. hierunter gleich auf anderer Herrschafften Exempla und Verfassungen weisen wolte, denn E. F. G. haben hinwieder zu bedencken, daß es dabey heisse Duo cum faciunt idem, non est idem. Und sagen alle vernünfftige Politici, wenn man auf exempla novitates einführen wolle, soll man fleißig zusehen, ob auch alle und jede, auch die geringsten Circumstantiae von einem zum andern eintreffen. Denn sonsten pflegets selten zu gerathen. Nun ist aber notorium, daß sich alle weit andere wichtigere Ursachen, Umstände und Considerationes finden, insonderheit aber wird niemand sagen, daß man zu dem Exercitio der Messe im geringsten connivire. 50) Dieses, Gnädigster Herr, sind die Inconvenientien, die ich bey dem Werck finde, und darum ich mich dazu gar nicht weiß zu verstehen: Wann ich aber derent wegen den Effect und avantagio, so E. F. G. davon haben, ansehe, so ist es der einige, daß E. F. G. eines eintzeln geringen Dieners, nehmlich meiner darüber quit worden. Dazu doch E. F. G. sonsten mit einen einigen Worte wohl gelangen könten: Denn es gehe mir, wie der allmächtige GOtt will, immassen ich denn auf seine göttliche Providenz alles setze und stelle, so kan und will ich auf die formulam nun und nimmermehr schwören. Einmahl, daß ich dasjenige, so ich aus obigen Ursachen improbire und improbiren muß, zuwieder meinen Concept und bessern Verstehen, zu leisten Bedenckens: Und dann, dieweil ich dawieder auch viel rationes Theologicas habe, welche E. F. G. iedoch nicht alle, sondern etliche nachfolgender massen aufsetzen will.
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[212/0220] 47) Ja E. F. G. und Dero Dom-Capitel haben auch zu bedencken den Nieder-Sächs. Creyß, in welchem dieses Instrumentum nirgends üblich ist / und darinnen E. F. G. gleichwohl das Directorium führen. Denn daß man bishero taliter qualiter mit den Ständen hindurch kommen, dasselbe hat dahero gerühret, dieweil man noch jederzeit bey ihren Räthen so wohl als den Herrschafften ein gutes Vertrauen gehabt, wird aber nun einer und der ander vermercken, worauf mit dieser Neuerung geziehlet wird, so hat man leichtlich zuermessen, was man uns hinführo trauen, wie man uns folgen, wie man mit uns einstimmen, und ob das Werck schwerer oder leichter gemacht, ja ob nicht Sachen, die man sonsten bey dem gemeinen Creiß-Wesen wohl liesse, hiedurch aus demselben gar möchten gezogen werden. 48) Hätten es dann ja E. F. G. Landschafft so hart, wie man saget, urgiret, so bedencken auch diejenigen, so auswärtige Lehen unter Herrschafften, die mit der sormula nicht halten, haben; Ob man es nicht dafür achten werde, daß sie auch denselben ihren Lehn-Herren nicht trauen, und was es bey denselben, wie auch bey ihren Convasallis für ein Ansehen haben werde. 49) Und thäte wenig, ob man E. F. G. hierunter gleich auf anderer Herrschafften Exempla und Verfassungen weisen wolte, denn E. F. G. haben hinwieder zu bedencken, daß es dabey heisse Duo cum faciunt idem, non est idem. Und sagen alle vernünfftige Politici, wenn man auf exempla novitates einführen wolle, soll man fleißig zusehen, ob auch alle und jede, auch die geringsten Circumstantiae von einem zum andern eintreffen. Denn sonsten pflegets selten zu gerathen. Nun ist aber notorium, daß sich alle weit andere wichtigere Ursachen, Umstände und Considerationes finden, insonderheit aber wird niemand sagen, daß man zu dem Exercitio der Messe im geringsten connivire. 50) Dieses, Gnädigster Herr, sind die Inconvenientien, die ich bey dem Werck finde, und darum ich mich dazu gar nicht weiß zu verstehen: Wann ich aber derent wegen den Effect und avantagio, so E. F. G. davon haben, ansehe, so ist es der einige, daß E. F. G. eines eintzeln geringen Dieners, nehmlich meiner darüber quit worden. Dazu doch E. F. G. sonsten mit einen einigen Worte wohl gelangen könten: Denn es gehe mir, wie der allmächtige GOtt will, immassen ich denn auf seine göttliche Providenz alles setze und stelle, so kan und will ich auf die formulam nun und nimmermehr schwören. Einmahl, daß ich dasjenige, so ich aus obigen Ursachen improbire und improbiren muß, zuwieder meinen Concept und bessern Verstehen, zu leisten Bedenckens: Und dann, dieweil ich dawieder auch viel rationes Theologicas habe, welche E. F. G. iedoch nicht alle, sondern etliche nachfolgender massen aufsetzen will.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/220>, abgerufen am 24.11.2024.