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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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geschehen, weil NB. die Leber, so, als das edelste Theil durch seine Würckung die andern Gliedmassen mit Blut versehen müste, laediret gewesen, und doch kein Blut zu sehen gewesen.

Diese Aussagen, so wohl auch den Schluß: Cadaver vulnera post morten accepit. Ergo per ea infans non fuit interemtus, hält Defensor für sufficient und richtig, und will dannenhero denen Herren Urtheilsfassern mit unnöthigen allegatis Doctorum und weitläufftiger deducirung der Regul, quod artifici in sua arte credendum sit, nicht verdrießlich fallen. Uber dieses und zum (4) so weisen die acta mit mehrern, daß, da ja die Stiche schon bey der Abwaschung des Kindes in den Cörperlein gewesen seyn solten, Selbige die Köchin durch Unvorsichtigkeit darein gestochen habe. Denn da ist hin und wieder in Selbigen zu befinden, daß Sie die Köchin nach dem Kinde in den Garten gegraben, mit einem Bratspiesse dreymahl in das Erdreich gestopffet, und zwar solcher Gestalt, daß Sie uno actu mehr als einmahl damit in die Erde gestochen, hernach als Sie gefühlet, daß Sie auf was angetroffen, das Kind herausgegraben, und also die in den Cörperlein befundenen Stiche Ihme mit den Bratspiesse zugefüget.

vid, Vol. 1. fol. 11. a. ubi die Käse-Mutter: Es hätte die Köchin gestern, als Sie nicht zu Hause gewesen, das Kind in kleinen Garten ausgegraben etc. Item der Praeceptor d. Vol. 1. fol. 23. a. Die Köchin hätte verwichenen Freytag in Garten nachzugraben zu Mittage angefangen, als der Herr gespeiset gehabt, dieweil Sie aber nicht fertig werden können, hätte Sie es wieder müssen zu scharren; Abends aber hernach hätte Sie recht gegraben und das Kind gefunden etc. & fol. 25. a. Die Köchin hätte das Kind mit einem Bratspiesse gesucht. Item der Ober-Encke d. vol. 1. fol. 29. b. Der Hauß-Knecht habe das Kind mit der Köchin ausgegraben. Item die Köchin selbst d. Vol. 1. fol. 34. b. & 35. a. Sie hätte Sich mit der Zoffe beredet, daß Sie das Kind suchen wolten etc. Item: Sie wäre an verwichenen Freytage zu Mittage unter der Mahlzeit über die Mauer ins kleine Gärtgen gestiegen und hätte gesucht, weil Sie aber nicht Zeit genung gehabt, hätte Sie müssen nachlassen, des Abends aber zwischen 9. und 10. Uhr wäre Sie mit der Zoffe wieder dahin gangen, und hätte der Hauß-Knecht gesagt: Sie solten einen Bratspieß mit nehmen, daß Sie desto besser suchen könten, welches denn also erfolget, und hätten Sie das Kind in einen alten Lappen oder Zwillich gewickelt alldort gefunden etc. also, daß das Kind in Herausziehen raus gefallen, Sie aber hätte es in die Schürtze gestecket etc. Item f. 90. b. ad art. 1. Sie hätte anfänglich die Erde mit der Hand heraus geworffen, hernach aber als Sie nicht mehr langen können, hätte Sie den Spaten genommen, und etwan 3. mahl die Erde damit weggethan auf die Seite, darauff wieder die Hände gebrauchet, und als Sie das Kind mit der Hand gefühlet, hätte Sie es beym Lappen genommen und heraus gezerret. Ibidem ad art. 2. Sie könne nicht wissen, wie viel Stiche Sie mit dem Brat-Spiesse in die Erde gethan, möchte zu viel oder zu wenig sagen. Den Brat-Spieß hätte Sie zwey oder dreymahl genommen und damit in die Erde gestopffet, weil Sie gedacht, das Kind läge in einer Schachtel, wie viel Stiche Sie aber gethan, könne Sie nicht gewiß sagen, was Sie von 3. mahlen erwehnet, wäre von Nehmung des Brat-Spiesses zu verste-
geschehen, weil NB. die Leber, so, als das edelste Theil durch seine Würckung die andern Gliedmassen mit Blut versehen müste, laediret gewesen, und doch kein Blut zu sehen gewesen.

Diese Aussagen, so wohl auch den Schluß: Cadaver vulnera post morten accepit. Ergo per ea infans non fuit interemtus, hält Defensor für sufficient und richtig, und will dannenhero denen Herren Urtheilsfassern mit unnöthigen allegatis Doctorum und weitläufftiger deducirung der Regul, quod artifici in sua arte credendum sit, nicht verdrießlich fallen. Uber dieses und zum (4) so weisen die acta mit mehrern, daß, da ja die Stiche schon bey der Abwaschung des Kindes in den Cörperlein gewesen seyn solten, Selbige die Köchin durch Unvorsichtigkeit darein gestochen habe. Denn da ist hin und wieder in Selbigen zu befinden, daß Sie die Köchin nach dem Kinde in den Garten gegraben, mit einem Bratspiesse dreymahl in das Erdreich gestopffet, und zwar solcher Gestalt, daß Sie uno actu mehr als einmahl damit in die Erde gestochen, hernach als Sie gefühlet, daß Sie auf was angetroffen, das Kind herausgegraben, und also die in den Cörperlein befundenen Stiche Ihme mit den Bratspiesse zugefüget.

vid, Vol. 1. fol. 11. a. ubi die Käse-Mutter: Es hätte die Köchin gestern, als Sie nicht zu Hause gewesen, das Kind in kleinen Garten ausgegraben etc. Item der Praeceptor d. Vol. 1. fol. 23. a. Die Köchin hätte verwichenen Freytag in Garten nachzugraben zu Mittage angefangen, als der Herr gespeiset gehabt, dieweil Sie aber nicht fertig werden können, hätte Sie es wieder müssen zu scharren; Abends aber hernach hätte Sie recht gegraben und das Kind gefunden etc. & fol. 25. a. Die Köchin hätte das Kind mit einem Bratspiesse gesucht. Item der Ober-Encke d. vol. 1. fol. 29. b. Der Hauß-Knecht habe das Kind mit der Köchin ausgegraben. Item die Köchin selbst d. Vol. 1. fol. 34. b. & 35. a. Sie hätte Sich mit der Zoffe beredet, daß Sie das Kind suchen wolten etc. Item: Sie wäre an verwichenen Freytage zu Mittage unter der Mahlzeit über die Mauer ins kleine Gärtgen gestiegen und hätte gesucht, weil Sie aber nicht Zeit genung gehabt, hätte Sie müssen nachlassen, des Abends aber zwischen 9. und 10. Uhr wäre Sie mit der Zoffe wieder dahin gangen, und hätte der Hauß-Knecht gesagt: Sie solten einen Bratspieß mit nehmen, daß Sie desto besser suchen könten, welches denn also erfolget, und hätten Sie das Kind in einen alten Lappen oder Zwillich gewickelt alldort gefunden etc. also, daß das Kind in Herausziehen raus gefallen, Sie aber hätte es in die Schürtze gestecket etc. Item f. 90. b. ad art. 1. Sie hätte anfänglich die Erde mit der Hand heraus geworffen, hernach aber als Sie nicht mehr langen können, hätte Sie den Spaten genommen, und etwan 3. mahl die Erde damit weggethan auf die Seite, darauff wieder die Hände gebrauchet, und als Sie das Kind mit der Hand gefühlet, hätte Sie es beym Lappen genommen und heraus gezerret. Ibidem ad art. 2. Sie könne nicht wissen, wie viel Stiche Sie mit dem Brat-Spiesse in die Erde gethan, möchte zu viel oder zu wenig sagen. Den Brat-Spieß hätte Sie zwey oder dreymahl genommen und damit in die Erde gestopffet, weil Sie gedacht, das Kind läge in einer Schachtel, wie viel Stiche Sie aber gethan, könne Sie nicht gewiß sagen, was Sie von 3. mahlen erwehnet, wäre von Nehmung des Brat-Spiesses zu verste-
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[51/0067] geschehen, weil NB. die Leber, so, als das edelste Theil durch seine Würckung die andern Gliedmassen mit Blut versehen müste, laediret gewesen, und doch kein Blut zu sehen gewesen. Diese Aussagen, so wohl auch den Schluß: Cadaver vulnera post morten accepit. Ergo per ea infans non fuit interemtus, hält Defensor für sufficient und richtig, und will dannenhero denen Herren Urtheilsfassern mit unnöthigen allegatis Doctorum und weitläufftiger deducirung der Regul, quod artifici in sua arte credendum sit, nicht verdrießlich fallen. Uber dieses und zum (4) so weisen die acta mit mehrern, daß, da ja die Stiche schon bey der Abwaschung des Kindes in den Cörperlein gewesen seyn solten, Selbige die Köchin durch Unvorsichtigkeit darein gestochen habe. Denn da ist hin und wieder in Selbigen zu befinden, daß Sie die Köchin nach dem Kinde in den Garten gegraben, mit einem Bratspiesse dreymahl in das Erdreich gestopffet, und zwar solcher Gestalt, daß Sie uno actu mehr als einmahl damit in die Erde gestochen, hernach als Sie gefühlet, daß Sie auf was angetroffen, das Kind herausgegraben, und also die in den Cörperlein befundenen Stiche Ihme mit den Bratspiesse zugefüget. vid, Vol. 1. fol. 11. a. ubi die Käse-Mutter: Es hätte die Köchin gestern, als Sie nicht zu Hause gewesen, das Kind in kleinen Garten ausgegraben etc. Item der Praeceptor d. Vol. 1. fol. 23. a. Die Köchin hätte verwichenen Freytag in Garten nachzugraben zu Mittage angefangen, als der Herr gespeiset gehabt, dieweil Sie aber nicht fertig werden können, hätte Sie es wieder müssen zu scharren; Abends aber hernach hätte Sie recht gegraben und das Kind gefunden etc. & fol. 25. a. Die Köchin hätte das Kind mit einem Bratspiesse gesucht. Item der Ober-Encke d. vol. 1. fol. 29. b. Der Hauß-Knecht habe das Kind mit der Köchin ausgegraben. Item die Köchin selbst d. Vol. 1. fol. 34. b. & 35. a. Sie hätte Sich mit der Zoffe beredet, daß Sie das Kind suchen wolten etc. Item: Sie wäre an verwichenen Freytage zu Mittage unter der Mahlzeit über die Mauer ins kleine Gärtgen gestiegen und hätte gesucht, weil Sie aber nicht Zeit genung gehabt, hätte Sie müssen nachlassen, des Abends aber zwischen 9. und 10. Uhr wäre Sie mit der Zoffe wieder dahin gangen, und hätte der Hauß-Knecht gesagt: Sie solten einen Bratspieß mit nehmen, daß Sie desto besser suchen könten, welches denn also erfolget, und hätten Sie das Kind in einen alten Lappen oder Zwillich gewickelt alldort gefunden etc. also, daß das Kind in Herausziehen raus gefallen, Sie aber hätte es in die Schürtze gestecket etc. Item f. 90. b. ad art. 1. Sie hätte anfänglich die Erde mit der Hand heraus geworffen, hernach aber als Sie nicht mehr langen können, hätte Sie den Spaten genommen, und etwan 3. mahl die Erde damit weggethan auf die Seite, darauff wieder die Hände gebrauchet, und als Sie das Kind mit der Hand gefühlet, hätte Sie es beym Lappen genommen und heraus gezerret. Ibidem ad art. 2. Sie könne nicht wissen, wie viel Stiche Sie mit dem Brat-Spiesse in die Erde gethan, möchte zu viel oder zu wenig sagen. Den Brat-Spieß hätte Sie zwey oder dreymahl genommen und damit in die Erde gestopffet, weil Sie gedacht, das Kind läge in einer Schachtel, wie viel Stiche Sie aber gethan, könne Sie nicht gewiß sagen, was Sie von 3. mahlen erwehnet, wäre von Nehmung des Brat-Spiesses zu verste-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/67>, abgerufen am 23.11.2024.