Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.besage beykommenden Extracts, aus dem Kirchen-Buch zu Pr. sub . so wohl auch, daß Sie von Ihres Vaters Knecht Toffel R. verführet und hierzu betrüglicher Weise beredet worden. d. fol. 58. 62. 66. Vol. 2.leidlichern zu moderiren. Auf die andere (2) Frage, und ob Anna nebst Ihrer Mutter an das Kind Hand angeleget, es umgebracht und ermordet: wird mit Nein geantwortet, massen dann auch so wohl Anna In act. Vol. 2. fol. 68. a. ad artic. 20.als die Mutter d. Vol. 2. fol. 63. b. ad artic. 18.solches beständig verneinet: Gleichwie aber in dergleichen quaestionibus capitalibus mit derer Inquisitorum blossen Verneinung es nicht ausgemacht seyn will, sondern andere medii termini hierzu gebrauchet werden müssen; Also hoffen doch Inquisiti, man werde Sie bey Ihrer Verneinung nicht darzu anhalten, daß Sie Ihre negativam beweisen solten; cum per rerum naturam factum negantis probatio nulla sit. l. 23. C. de probat. l. 10. C. de nonnumer. pecun.sondern es werde genung seyn, wenn Sie die indicia, so dißfalls ex actis wieder Sie genommen werden könten, durch stattliche und rechtsgegründete responsiones elidiren, inmassen bekanten Rechtens, quod deficientibus indiciis claris & legitimis kein judex einigen reum torquiren kan, sondern selbigen absolviren muß. per l. 1. §. 1. l. 20. 21. ff. de quaest. Farinac, Prax. Crim. lib. 1. tit. 5. qu. 37. n. 1.Belangende nun die wieder Annen und deren Mutter lauffende indicia, so sind selbige theils generalia & communia, theils specialia & particularia. Zu jenen wird nicht unbillig (l) Fuga referiret. per art. 25. Const. Crim. verbis: So iemand einer Missethat halber flüchtig wird.Denn da ist aus denen Acten zu sehen, daß Anna sich den Mittag, als auf den Abend drauff das todte Kind aufgehoben worden, weggemacht Vide Vol. 1. fol. 6. b. ubi der Land-Richter referiret: Die Mutter des Kindes wäre zu Mittage schon weggangen / sagende; Nun wolle Sie gehen, daß niemand wissen solle, wo Sie hingekommen. Item die Käse-Mutter fol 11. a. Act. Vol. 1. Die junge Anna wäre noch zu Hause gewesen und mit gessen & ibidem facie b. Die Trescher hätten Sie zu Mittage hinten zum Wasser-Thore hinaus gehen sehen. Item der Hauß-Knecht fol. 37. a. Anna wäre des Sonnabends weggegangen. Und die Mittel-Magd fol. 38. a. Die Tochter wäre Sonnabends nach Mittage gangen.sondern auch die Mutter den Morgen drauf fortgegangen reste Land-Knecht fol. 7. b. Als Sie schon überall gesuchet gehabt, wäre die N. (Maria)erst aus der Viehe-Stube kommen. besage beykommenden Extracts, aus dem Kirchen-Buch zu Pr. sub . so wohl auch, daß Sie von Ihres Vaters Knecht Toffel R. verführet und hierzu betrüglicher Weise beredet worden. d. fol. 58. 62. 66. Vol. 2.leidlichern zu moderiren. Auf die andere (2) Frage, und ob Anna nebst Ihrer Mutter an das Kind Hand angeleget, es umgebracht und ermordet: wird mit Nein geantwortet, massen dann auch so wohl Anna In act. Vol. 2. fol. 68. a. ad artic. 20.als die Mutter d. Vol. 2. fol. 63. b. ad artic. 18.solches beständig verneinet: Gleichwie aber in dergleichen quaestionibus capitalibus mit derer Inquisitorum blossen Verneinung es nicht ausgemacht seyn will, sondern andere medii termini hierzu gebrauchet werden müssen; Also hoffen doch Inquisiti, man werde Sie bey Ihrer Verneinung nicht darzu anhalten, daß Sie Ihre negativam beweisen solten; cum per rerum naturam factum negantis probatio nulla sit. l. 23. C. de probat. l. 10. C. de nonnumer. pecun.sondern es werde genung seyn, wenn Sie die indicia, so dißfalls ex actis wieder Sie genommen werden könten, durch stattliche und rechtsgegründete responsiones elidiren, inmassen bekanten Rechtens, quod deficientibus indiciis claris & legitimis kein judex einigen reum torquiren kan, sondern selbigen absolviren muß. per l. 1. §. 1. l. 20. 21. ff. de quaest. Farinac, Prax. Crim. lib. 1. tit. 5. qu. 37. n. 1.Belangende nun die wieder Annen und deren Mutter lauffende indicia, so sind selbige theils generalia & communia, theils specialia & particularia. Zu jenen wird nicht unbillig (l) Fuga referiret. per art. 25. Const. Crim. verbis: So iemand einer Missethat halber flüchtig wird.Denn da ist aus denen Acten zu sehen, daß Anna sich den Mittag, als auf den Abend drauff das todte Kind aufgehoben worden, weggemacht Vide Vol. 1. fol. 6. b. ubi der Land-Richter referiret: Die Mutter des Kindes wäre zu Mittage schon weggangen / sagende; Nun wolle Sie gehen, daß niemand wissen solle, wo Sie hingekommen. Item die Käse-Mutter fol 11. a. Act. Vol. 1. Die junge Anna wäre noch zu Hause gewesen und mit gessen & ibidem facie b. Die Trescher hätten Sie zu Mittage hinten zum Wasser-Thore hinaus gehen sehen. Item der Hauß-Knecht fol. 37. a. Anna wäre des Sonnabends weggegangen. Und die Mittel-Magd fol. 38. a. Die Tochter wäre Sonnabends nach Mittage gangen.sondern auch die Mutter den Morgen drauf fortgegangen reste Land-Knecht fol. 7. b. Als Sie schon überall gesuchet gehabt, wäre die N. (Maria)erst aus der Viehe-Stube kommen. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0061" n="45"/> <l>besage beykommenden Extracts, aus dem Kirchen-Buch zu Pr. sub .</l> <p>so wohl auch, daß Sie von Ihres Vaters Knecht Toffel R. verführet und hierzu betrüglicher Weise beredet worden.</p> <l>d. fol. 58. 62. 66. Vol. 2.</l> <p>leidlichern zu moderiren.</p> <p>Auf die andere (2) Frage, und ob Anna nebst Ihrer Mutter an das Kind Hand angeleget, es umgebracht und ermordet: wird mit Nein geantwortet, massen dann auch so wohl Anna</p> <l>In act. Vol. 2. fol. 68. a. ad artic. 20.</l> <p>als die Mutter</p> <l>d. Vol. 2. fol. 63. b. ad artic. 18.</l> <p>solches beständig verneinet: Gleichwie aber in dergleichen quaestionibus capitalibus mit derer Inquisitorum blossen Verneinung es nicht ausgemacht seyn will, sondern andere medii termini hierzu gebrauchet werden müssen; Also hoffen doch Inquisiti, man werde Sie bey Ihrer Verneinung nicht darzu anhalten, daß Sie Ihre negativam beweisen solten;</p> <l>cum per rerum naturam factum negantis probatio nulla sit. l. 23. C. de probat. l. 10. C. de nonnumer. pecun.</l> <p>sondern es werde genung seyn, wenn Sie die indicia, so dißfalls ex actis wieder Sie genommen werden könten, durch stattliche und rechtsgegründete responsiones elidiren, inmassen bekanten Rechtens, quod deficientibus indiciis claris & legitimis kein judex einigen reum torquiren kan, sondern selbigen absolviren muß.</p> <l>per l. 1. §. 1. l. 20. 21. ff. de quaest. Farinac, Prax. 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besage beykommenden Extracts, aus dem Kirchen-Buch zu Pr. sub . so wohl auch, daß Sie von Ihres Vaters Knecht Toffel R. verführet und hierzu betrüglicher Weise beredet worden.
d. fol. 58. 62. 66. Vol. 2. leidlichern zu moderiren.
Auf die andere (2) Frage, und ob Anna nebst Ihrer Mutter an das Kind Hand angeleget, es umgebracht und ermordet: wird mit Nein geantwortet, massen dann auch so wohl Anna
In act. Vol. 2. fol. 68. a. ad artic. 20. als die Mutter
d. Vol. 2. fol. 63. b. ad artic. 18. solches beständig verneinet: Gleichwie aber in dergleichen quaestionibus capitalibus mit derer Inquisitorum blossen Verneinung es nicht ausgemacht seyn will, sondern andere medii termini hierzu gebrauchet werden müssen; Also hoffen doch Inquisiti, man werde Sie bey Ihrer Verneinung nicht darzu anhalten, daß Sie Ihre negativam beweisen solten;
cum per rerum naturam factum negantis probatio nulla sit. l. 23. C. de probat. l. 10. C. de nonnumer. pecun. sondern es werde genung seyn, wenn Sie die indicia, so dißfalls ex actis wieder Sie genommen werden könten, durch stattliche und rechtsgegründete responsiones elidiren, inmassen bekanten Rechtens, quod deficientibus indiciis claris & legitimis kein judex einigen reum torquiren kan, sondern selbigen absolviren muß.
per l. 1. §. 1. l. 20. 21. ff. de quaest. Farinac, Prax. Crim. lib. 1. tit. 5. qu. 37. n. 1. Belangende nun die wieder Annen und deren Mutter lauffende indicia, so sind selbige theils generalia & communia, theils specialia & particularia. Zu jenen wird nicht unbillig (l) Fuga referiret.
per art. 25. Const. Crim. verbis: So iemand einer Missethat halber flüchtig wird. Denn da ist aus denen Acten zu sehen, daß Anna sich den Mittag, als auf den Abend drauff das todte Kind aufgehoben worden, weggemacht
Vide Vol. 1. fol. 6. b. ubi der Land-Richter referiret: Die Mutter des Kindes wäre zu Mittage schon weggangen / sagende; Nun wolle Sie gehen, daß niemand wissen solle, wo Sie hingekommen. Item die Käse-Mutter fol 11. a. Act. Vol. 1. Die junge Anna wäre noch zu Hause gewesen und mit gessen & ibidem facie b. Die Trescher hätten Sie zu Mittage hinten zum Wasser-Thore hinaus gehen sehen. Item der Hauß-Knecht fol. 37. a. Anna wäre des Sonnabends weggegangen. Und die Mittel-Magd fol. 38. a. Die Tochter wäre Sonnabends nach Mittage gangen. sondern auch die Mutter den Morgen drauf fortgegangen
reste Land-Knecht fol. 7. b. Als Sie schon überall gesuchet gehabt, wäre die N. (Maria) erst aus der Viehe-Stube kommen.
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/61>, abgerufen am 04.07.2024. |