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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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dienet. FOL. 15. 16. Hierzu gehörige Beylagen. FOL, 18. Abschrifft von H. H. Schrifftsäßigkeit Schein. FOL. 19. 20. Bericht des Creyß-Amtm. zu Leipzig. FOL. 21. Gnädigster Befehl von 18. Julii 82. Die Acta abzufordern. FOL. 22. 23. H. H. Wiederlegung der Supplication des Amtsverwalters. FOL. 24. Aufflage an den Amtsverw. FOL. 25. Dieser bittet acht Tage Auffschub. &c.

Was für dem neuen Commissario ferner biß zur Responsion ad articulos fürgegangen.

§. XIIX. Als nun die Acta von dem Amtsverwalter eingeschickt waren, sucht FOL. 26. H. H. salvum conductum für sich und sein Weib. FOL. 27. Derneue Commissarius berichtet deßhalb nach Dreßden. FOL. 28. Registratur wegen bestellter Caution. FOL. 29. 30. Salvus Conductus für H. H. und sein Weib. FOL. 31. Citatio an H. H. und sein Weib, daß Sie sich auff Articulos sollen verhören lassen. FOL. 32. H. H. begehrt Defension pro avertenda inquisitione für sich und sein Weib, und salvum Conductum für die Tochter. FOL. 35. Urtheil ni fallor Scabinorum Lips. wegen des salvi Conductus und der gesuchten defension pro avertenda. Dieses gienge, wo es mir recht ist, dahin, daß die gebetene Defensio pro avertenda nicht statt habe, der Tochter aber, wenn man dieselbe mit Steck-Brieffen ja nicht erlangen solte, gleichfalls ein salvus Conductus gegen 500. Thlr. Caution ertheilet werden solte. FOL. 36. seqq. Steck-Brieff contra Annam. FOL. 39. biß 46. Befehl und Beylagen, die von dem Amtsverwalter zu P. vorgeschossene Expensen betreffend. FOL. 46. 47. H. H. Schreiben contra den Amtsverwalter. FOL. 48. biß 54. betreffen den salvum Conductum wegen der Tochter Annen, und wie derselbe endlich gleichfalls zu Stande gebracht worden. FOL. 55. Citatio an Inquisitos, sich über Artickel abhören zulassen. FOL. 56. H. H. schreibt den Termin ab. FOL. 57. anderwärtige Citation.

Anzahl der Articulorum, und Anmerckung darüber. Summarische Aussage der Inquisiten.

§. XIX. FOL. 58. biß 70. Sind die Articuli Inquisitionales zu befinden, worauff alle drey Inquisiten, Vater, Mutter und Tochter vernommen worden. Wegen des Vaters waren 35. Wegen der Mutter 41. und wegen der Tochter 45. Articuli formirt worden, alle vernünfftig, unpartheyisch, und legal, da sonsten die ungeschickten und partheyischen Richter absque judicio, die Artickel confus einzurichten, ohne Noth zuvervielfältigen und impertinente Dinge und Fragen mit ein zumischen pflegen, wie leider! die tägliche Erfahrung weiset, und kein Monath hingehet, da nicht dergleichen Exempla mehr als zuviel in die Collegia juridica geschickt werden solten. Ja man wurde damahls aus dem von Amtsverwalter eingeschickten Acten und dessen fol. 131. seq. erst gewahr, daß wenn die Commission bey demselben geblieben wäre, die armen Inquisiten einen

dienet. FOL. 15. 16. Hierzu gehörige Beylagen. FOL, 18. Abschrifft von H. H. Schrifftsäßigkeit Schein. FOL. 19. 20. Bericht des Creyß-Amtm. zu Leipzig. FOL. 21. Gnädigster Befehl von 18. Julii 82. Die Acta abzufordern. FOL. 22. 23. H. H. Wiederlegung der Supplication des Amtsverwalters. FOL. 24. Aufflage an den Amtsverw. FOL. 25. Dieser bittet acht Tage Auffschub. &c.

Was für dem neuen Commissario ferner biß zur Responsion ad articulos fürgegangen.

§. XIIX. Als nun die Acta von dem Amtsverwalter eingeschickt waren, sucht FOL. 26. H. H. salvum conductum für sich und sein Weib. FOL. 27. Derneue Commissarius berichtet deßhalb nach Dreßden. FOL. 28. Registratur wegen bestellter Caution. FOL. 29. 30. Salvus Conductus für H. H. und sein Weib. FOL. 31. Citatio an H. H. und sein Weib, daß Sie sich auff Articulos sollen verhören lassen. FOL. 32. H. H. begehrt Defension pro avertenda inquisitione für sich und sein Weib, und salvum Conductum für die Tochter. FOL. 35. Urtheil ni fallor Scabinorum Lips. wegen des salvi Conductus und der gesuchten defension pro avertenda. Dieses gienge, wo es mir recht ist, dahin, daß die gebetene Defensio pro avertenda nicht statt habe, der Tochter aber, wenn man dieselbe mit Steck-Brieffen ja nicht erlangen solte, gleichfalls ein salvus Conductus gegen 500. Thlr. Caution ertheilet werden solte. FOL. 36. seqq. Steck-Brieff contra Annam. FOL. 39. biß 46. Befehl und Beylagen, die von dem Amtsverwalter zu P. vorgeschossene Expensen betreffend. FOL. 46. 47. H. H. Schreiben contra den Amtsverwalter. FOL. 48. biß 54. betreffen den salvum Conductum wegen der Tochter Annen, und wie derselbe endlich gleichfalls zu Stande gebracht worden. FOL. 55. Citatio an Inquisitos, sich über Artickel abhören zulassen. FOL. 56. H. H. schreibt den Termin ab. FOL. 57. anderwärtige Citation.

Anzahl der Articulorum, und Anmerckung darüber. Summarische Aussage der Inquisiten.

§. XIX. FOL. 58. biß 70. Sind die Articuli Inquisitionales zu befinden, worauff alle drey Inquisiten, Vater, Mutter und Tochter vernommen worden. Wegen des Vaters waren 35. Wegen der Mutter 41. und wegen der Tochter 45. Articuli formirt worden, alle vernünfftig, unpartheyisch, und legal, da sonsten die ungeschickten und partheyischen Richter absque judicio, die Artickel confus einzurichten, ohne Noth zuvervielfältigen und impertinente Dinge und Fragen mit ein zumischen pflegen, wie leider! die tägliche Erfahrung weiset, und kein Monath hingehet, da nicht dergleichen Exempla mehr als zuviel in die Collegia juridica geschickt werden solten. Ja man wurde damahls aus dem von Amtsverwalter eingeschickten Acten und dessen fol. 131. seq. erst gewahr, daß wenn die Commission bey demselben geblieben wäre, die armen Inquisiten einen

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[36/0052] dienet. FOL. 15. 16. Hierzu gehörige Beylagen. FOL, 18. Abschrifft von H. H. Schrifftsäßigkeit Schein. FOL. 19. 20. Bericht des Creyß-Amtm. zu Leipzig. FOL. 21. Gnädigster Befehl von 18. Julii 82. Die Acta abzufordern. FOL. 22. 23. H. H. Wiederlegung der Supplication des Amtsverwalters. FOL. 24. Aufflage an den Amtsverw. FOL. 25. Dieser bittet acht Tage Auffschub. &c. §. XIIX. Als nun die Acta von dem Amtsverwalter eingeschickt waren, sucht FOL. 26. H. H. salvum conductum für sich und sein Weib. FOL. 27. Derneue Commissarius berichtet deßhalb nach Dreßden. FOL. 28. Registratur wegen bestellter Caution. FOL. 29. 30. Salvus Conductus für H. H. und sein Weib. FOL. 31. Citatio an H. H. und sein Weib, daß Sie sich auff Articulos sollen verhören lassen. FOL. 32. H. H. begehrt Defension pro avertenda inquisitione für sich und sein Weib, und salvum Conductum für die Tochter. FOL. 35. Urtheil ni fallor Scabinorum Lips. wegen des salvi Conductus und der gesuchten defension pro avertenda. Dieses gienge, wo es mir recht ist, dahin, daß die gebetene Defensio pro avertenda nicht statt habe, der Tochter aber, wenn man dieselbe mit Steck-Brieffen ja nicht erlangen solte, gleichfalls ein salvus Conductus gegen 500. Thlr. Caution ertheilet werden solte. FOL. 36. seqq. Steck-Brieff contra Annam. FOL. 39. biß 46. Befehl und Beylagen, die von dem Amtsverwalter zu P. vorgeschossene Expensen betreffend. FOL. 46. 47. H. H. Schreiben contra den Amtsverwalter. FOL. 48. biß 54. betreffen den salvum Conductum wegen der Tochter Annen, und wie derselbe endlich gleichfalls zu Stande gebracht worden. FOL. 55. Citatio an Inquisitos, sich über Artickel abhören zulassen. FOL. 56. H. H. schreibt den Termin ab. FOL. 57. anderwärtige Citation. §. XIX. FOL. 58. biß 70. Sind die Articuli Inquisitionales zu befinden, worauff alle drey Inquisiten, Vater, Mutter und Tochter vernommen worden. Wegen des Vaters waren 35. Wegen der Mutter 41. und wegen der Tochter 45. Articuli formirt worden, alle vernünfftig, unpartheyisch, und legal, da sonsten die ungeschickten und partheyischen Richter absque judicio, die Artickel confus einzurichten, ohne Noth zuvervielfältigen und impertinente Dinge und Fragen mit ein zumischen pflegen, wie leider! die tägliche Erfahrung weiset, und kein Monath hingehet, da nicht dergleichen Exempla mehr als zuviel in die Collegia juridica geschickt werden solten. Ja man wurde damahls aus dem von Amtsverwalter eingeschickten Acten und dessen fol. 131. seq. erst gewahr, daß wenn die Commission bey demselben geblieben wäre, die armen Inquisiten einen

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/52>, abgerufen am 25.11.2024.