Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.Blut finden müssen. Und ware vielmehr zu verwundern, daß der so berühmte und unvergleichliche Herr von S. der die Z. Befehlige unterschrieben, oder auch vielmehr der Herr D. Schreyer selbst, als so ein alter Practicus und sehr gescheider Mann nicht von selbst auf diesen Umstand gefallen war, und bald von Anfang bey der Besichtigung darauf reflectiret hatte. Denn von denen beyden Adiunctis zu P. konte man dergleichen prudenz nicht praesupponiren, indem so wohl die bißherigen als folgenden excerpta weisen werden, daß Sie blosse Ja-Herren gewesen, und erst von nöthen hatten, propter curtam ingenii suppellectilem, sich mit Herr D. Schreyern erst zu bereden, ehe Sie positive antworteten: Den bißherigen Commissario aber, den Amtmann zu P. liesse sein einmahl gefastes praejudicium und odium contra reos nicht zu, daß er auf einen zur Defension derer inquisiten dienenden Umbstand von sich selbst gefallen wäre. Mir und denen Reis aber konte auch dißfalls nichts imputiret werden; weil wir damals nicht wusten, was post 14. Octobris in denen Acten ferner fürgangen war, auch die ersten Registraturen bis auf den 14. Octob. von mir nur fugitivo oculo waren angesehen worden. §. XII. FOL. 90. seq. wurde den 19. Novembr. 1681. die Köchin nach Anleitung obigen Urtheils über folgende drey Articul eydlich vernommen. Art. 1. Auf was Art und Weise Sie das Kind ausgegraben? Resp. Sie hätte anfänglich die Erde mit der Hand heraus geworffen, hernacher aber, als Sie nicht mehr langen können, hätte Sie den Spaten genommen, und etwan 3. mahl die Erde damit weggethan auf der Seite, darauff wieder die Hände gebraucht, und als Sie das Kind mit der Hand gefühlet, hätte Sie es bey dem Lappen genommen und heraus gezerret. Art. 2. Wie viel Stiche Sie mit dem Bratspieß in die Erde gethan? Resp. das könne Sie nicht eben wissen, möchte zu viel oder zu wenig sagen. Den Bratspieß hätte Sie 2. oder 3. mahl genommen, und damit in die Erde gestopfft, weil Sie gedacht, das Kind läge in einer Schachtel. Wie viel Stiche Sie aber gethan, könte Sie nicht gewiß sagen, und was Sie zuvor von 3. mahlen erwehnet, wäre von Nehmung des Bratspiesses zu verstehen, welchen Sie so offt genommen, und nicht von Stichen, so Sie nicht gezehlet. Art. 3. Ob Sie das Kind darmit getroffen? Resp. das könte Sie auch nicht gewiß wissen. Dieses erinnerte Sie sich aber, daß Sie einmahl gefühlt, daß Sie auf etwas getroffen, so geknirschet, als wenn Sie in einen zwillchenen Lappen gestopffet, inmassen auch das Kind in einen alten garstigen Lappen gelegen, und hätte gedacht, es lege in einen Küssen. Ob sie nun aber solches getroffen, wisse Sie nicht, hätte auch hernach weiter mit dem Bratspiesse nicht gestochen, sondern Blut finden müssen. Und ware vielmehr zu verwundern, daß der so berühmte und unvergleichliche Herr von S. der die Z. Befehlige unterschrieben, oder auch vielmehr der Herr D. Schreyer selbst, als so ein alter Practicus und sehr gescheider Mann nicht von selbst auf diesen Umstand gefallen war, und bald von Anfang bey der Besichtigung darauf reflectiret hatte. Denn von denen beyden Adiunctis zu P. konte man dergleichen prudenz nicht praesupponiren, indem so wohl die bißherigen als folgenden excerpta weisen werden, daß Sie blosse Ja-Herren gewesen, und erst von nöthen hatten, propter curtam ingenii suppellectilem, sich mit Herr D. Schreyern erst zu bereden, ehe Sie positive antworteten: Den bißherigen Commissario aber, den Amtmann zu P. liesse sein einmahl gefastes praejudicium und odium contra reos nicht zu, daß er auf einen zur Defension derer inquisiten dienenden Umbstand von sich selbst gefallen wäre. Mir und denen Reis aber konte auch dißfalls nichts imputiret werden; weil wir damals nicht wusten, was post 14. Octobris in denen Acten ferner fürgangen war, auch die ersten Registraturen bis auf den 14. Octob. von mir nur fugitivo oculo waren angesehen worden. §. XII. FOL. 90. seq. wurde den 19. Novembr. 1681. die Köchin nach Anleitung obigen Urtheils über folgende drey Articul eydlich vernommen. Art. 1. Auf was Art und Weise Sie das Kind ausgegraben? Resp. Sie hätte anfänglich die Erde mit der Hand heraus geworffen, hernacher aber, als Sie nicht mehr langen können, hätte Sie den Spaten genommen, und etwan 3. mahl die Erde damit weggethan auf der Seite, darauff wieder die Hände gebraucht, und als Sie das Kind mit der Hand gefühlet, hätte Sie es bey dem Lappen genommen und heraus gezerret. Art. 2. Wie viel Stiche Sie mit dem Bratspieß in die Erde gethan? Resp. das könne Sie nicht eben wissen, möchte zu viel oder zu wenig sagen. Den Bratspieß hätte Sie 2. oder 3. mahl genommen, und damit in die Erde gestopfft, weil Sie gedacht, das Kind läge in einer Schachtel. Wie viel Stiche Sie aber gethan, könte Sie nicht gewiß sagen, und was Sie zuvor von 3. mahlen erwehnet, wäre von Nehmung des Bratspiesses zu verstehen, welchen Sie so offt genommen, und nicht von Stichen, so Sie nicht gezehlet. Art. 3. Ob Sie das Kind darmit getroffen? Resp. das könte Sie auch nicht gewiß wissen. Dieses erinnerte Sie sich aber, daß Sie einmahl gefühlt, daß Sie auf etwas getroffen, so geknirschet, als wenn Sie in einen zwillchenen Lappen gestopffet, inmassen auch das Kind in einen alten garstigen Lappen gelegen, und hätte gedacht, es lege in einen Küssen. Ob sie nun aber solches getroffen, wisse Sie nicht, hätte auch hernach weiter mit dem Bratspiesse nicht gestochen, sondern <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0046" n="30"/> Blut finden müssen. Und ware vielmehr zu verwundern, daß der so berühmte und unvergleichliche Herr von S. der die Z. Befehlige unterschrieben, oder auch vielmehr der Herr D. Schreyer selbst, als so ein alter Practicus und sehr gescheider Mann nicht von selbst auf diesen Umstand gefallen war, und bald von Anfang bey der Besichtigung darauf reflectiret hatte. Denn von denen beyden Adiunctis zu P. konte man dergleichen prudenz nicht praesupponiren, indem so wohl die bißherigen als folgenden excerpta weisen werden, daß Sie blosse Ja-Herren gewesen, und erst von nöthen hatten, propter curtam ingenii suppellectilem, sich mit Herr D. Schreyern erst zu bereden, ehe Sie positive antworteten: Den bißherigen Commissario aber, den Amtmann zu P. liesse sein einmahl gefastes praejudicium und odium contra reos nicht zu, daß er auf einen zur Defension derer inquisiten dienenden Umbstand von sich selbst gefallen wäre. Mir und denen Reis aber konte auch dißfalls nichts imputiret werden; weil wir damals nicht wusten, was post 14. Octobris in denen Acten ferner fürgangen war, auch die ersten Registraturen bis auf den 14. Octob. von mir nur fugitivo oculo waren angesehen worden.</p> <note place="left">Vernehmung der Köchin nach Anleitung des Urtheils.</note> <p>§. XII. FOL. 90. seq. wurde den 19. Novembr. 1681. die Köchin nach Anleitung obigen Urtheils über folgende drey Articul eydlich vernommen.</p> <p>Art. 1. Auf was Art und Weise Sie das Kind ausgegraben? Resp. Sie hätte anfänglich die Erde mit der Hand heraus geworffen, hernacher aber, als Sie nicht mehr langen können, hätte Sie den Spaten genommen, und etwan 3. mahl die Erde damit weggethan auf der Seite, darauff wieder die Hände gebraucht, und als Sie das Kind mit der Hand gefühlet, hätte Sie es bey dem Lappen genommen und heraus gezerret. Art. 2. Wie viel Stiche Sie mit dem Bratspieß in die Erde gethan? Resp. das könne Sie nicht eben wissen, möchte zu viel oder zu wenig sagen. Den Bratspieß hätte Sie 2. oder 3. mahl genommen, und damit in die Erde gestopfft, weil Sie gedacht, das Kind läge in einer Schachtel. Wie viel Stiche Sie aber gethan, könte Sie nicht gewiß sagen, und was Sie zuvor von 3. mahlen erwehnet, wäre von Nehmung des Bratspiesses zu verstehen, welchen Sie so offt genommen, und nicht von Stichen, so Sie nicht gezehlet. Art. 3. Ob Sie das Kind darmit getroffen? Resp. das könte Sie auch nicht gewiß wissen. Dieses erinnerte Sie sich aber, daß Sie einmahl gefühlt, daß Sie auf etwas getroffen, so geknirschet, als wenn Sie in einen zwillchenen Lappen gestopffet, inmassen auch das Kind in einen alten garstigen Lappen gelegen, und hätte gedacht, es lege in einen Küssen. Ob sie nun aber solches getroffen, wisse Sie nicht, hätte auch hernach weiter mit dem Bratspiesse nicht gestochen, sondern </p> </div> </body> </text> </TEI> [30/0046]
Blut finden müssen. Und ware vielmehr zu verwundern, daß der so berühmte und unvergleichliche Herr von S. der die Z. Befehlige unterschrieben, oder auch vielmehr der Herr D. Schreyer selbst, als so ein alter Practicus und sehr gescheider Mann nicht von selbst auf diesen Umstand gefallen war, und bald von Anfang bey der Besichtigung darauf reflectiret hatte. Denn von denen beyden Adiunctis zu P. konte man dergleichen prudenz nicht praesupponiren, indem so wohl die bißherigen als folgenden excerpta weisen werden, daß Sie blosse Ja-Herren gewesen, und erst von nöthen hatten, propter curtam ingenii suppellectilem, sich mit Herr D. Schreyern erst zu bereden, ehe Sie positive antworteten: Den bißherigen Commissario aber, den Amtmann zu P. liesse sein einmahl gefastes praejudicium und odium contra reos nicht zu, daß er auf einen zur Defension derer inquisiten dienenden Umbstand von sich selbst gefallen wäre. Mir und denen Reis aber konte auch dißfalls nichts imputiret werden; weil wir damals nicht wusten, was post 14. Octobris in denen Acten ferner fürgangen war, auch die ersten Registraturen bis auf den 14. Octob. von mir nur fugitivo oculo waren angesehen worden.
§. XII. FOL. 90. seq. wurde den 19. Novembr. 1681. die Köchin nach Anleitung obigen Urtheils über folgende drey Articul eydlich vernommen.
Art. 1. Auf was Art und Weise Sie das Kind ausgegraben? Resp. Sie hätte anfänglich die Erde mit der Hand heraus geworffen, hernacher aber, als Sie nicht mehr langen können, hätte Sie den Spaten genommen, und etwan 3. mahl die Erde damit weggethan auf der Seite, darauff wieder die Hände gebraucht, und als Sie das Kind mit der Hand gefühlet, hätte Sie es bey dem Lappen genommen und heraus gezerret. Art. 2. Wie viel Stiche Sie mit dem Bratspieß in die Erde gethan? Resp. das könne Sie nicht eben wissen, möchte zu viel oder zu wenig sagen. Den Bratspieß hätte Sie 2. oder 3. mahl genommen, und damit in die Erde gestopfft, weil Sie gedacht, das Kind läge in einer Schachtel. Wie viel Stiche Sie aber gethan, könte Sie nicht gewiß sagen, und was Sie zuvor von 3. mahlen erwehnet, wäre von Nehmung des Bratspiesses zu verstehen, welchen Sie so offt genommen, und nicht von Stichen, so Sie nicht gezehlet. Art. 3. Ob Sie das Kind darmit getroffen? Resp. das könte Sie auch nicht gewiß wissen. Dieses erinnerte Sie sich aber, daß Sie einmahl gefühlt, daß Sie auf etwas getroffen, so geknirschet, als wenn Sie in einen zwillchenen Lappen gestopffet, inmassen auch das Kind in einen alten garstigen Lappen gelegen, und hätte gedacht, es lege in einen Küssen. Ob sie nun aber solches getroffen, wisse Sie nicht, hätte auch hernach weiter mit dem Bratspiesse nicht gestochen, sondern
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in TEI.
(2012-11-23T14:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-11-23T14:00:00Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2012-11-23T14:00:00Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |