Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

Bild:
<< vorherige Seite

quaest. 1. unter andern gemeldet worden, daß auch sponsalia de praesenti propter ortas inimicitias capitales geschieden werden möchten. Wenn nun dieses richtig, würde zu untersuchen seyn, was doch eigentlich die Ursache sey, daß man bey uns dergleichen Feindschafft nicht auch für eine gnungsame Ursache halte, die Ehe zu scheiden? Ob es nicht hauptsächlich deßwegen geschehe, daß die Ehe durch die Priesterliche Trauung was Sacramentisches worden? etc. 2. Weisen es die antecedentia & consequentia, daß die in dem responso ad quaest. 1. in fine befindliche und mit andern Litern gedruckte Parenthesis mit denenselben nicht wohl connectire. Wie dann auch besagte Parenthesis in das von mir verfertigte Responsum bey der Revision von einer andern Hand war darzu geschrieben worden; wannenhero ich auch dieses dem Leser überlasse zu beurtheilen, ob nicht in dieser Parenthesi noch viele reliquiae arcanorum juris Canonici verborgen, sonderlich aber unter was für einem praetext die sponsalia quaestionis dafür ausgegeben werden mögen, daß sie in GOttes Nahmen (warhafftig) angefangen worden, da doch die species facti gantz ein anders bezeuget.

Register der Händel
I. Handel. Defension einer Frauens-Person, die wegen Kinder-Mords verdächtig war.

HUmmarisches Geschrey wegen des Kinder-Mords. §. l. p. 1. Praeliminar Bedencken und Uberlegung des Defensoris. §. II. p. 2. Auf was Weise derselbe die indicia in Actis zu sehen bekommen. §. III. p. 3. Starcke indicia wieder die Inquisitinnen. §. IV. p. 4. Fernere Uberlegung und resolution des Defensoris. §. V. p. 14. Nachricht von dem, was mit des todten Kindes Lunge probiret worden, und was daraus zu praesumiren. §. VI. p. 16. Praeliminar Verhör der beyden Inquisitinnen von dem Defensore vorgenommen, und derselben Nutzen. §. VII. p. 17. Fortsetzung des Processes, und was dabey merckwürdig von 15. Octobris 1681. biß zu dessen Ende. §. IIX. p. 20. Neuer und die Sache in etwas alterirender Incident-Punct, wegen allzuzeitiger Suchung eines andern Collegii zu Sprechung der Urtheile. §. IX. p. 25. Neuer Umstand wegen angegebener Intimidirung und Corrumpirung der Zeugen. §. X. p. 38. Erstes Urtheil in dieser Sache Mense Novembr. 1681. §. XI.

quaest. 1. unter andern gemeldet worden, daß auch sponsalia de praesenti propter ortas inimicitias capitales geschieden werden möchten. Wenn nun dieses richtig, würde zu untersuchen seyn, was doch eigentlich die Ursache sey, daß man bey uns dergleichen Feindschafft nicht auch für eine gnungsame Ursache halte, die Ehe zu scheiden? Ob es nicht hauptsächlich deßwegen geschehe, daß die Ehe durch die Priesterliche Trauung was Sacramentisches worden? etc. 2. Weisen es die antecedentia & consequentia, daß die in dem responso ad quaest. 1. in fine befindliche und mit andern Litern gedruckte Parenthesis mit denenselben nicht wohl connectire. Wie dann auch besagte Parenthesis in das von mir verfertigte Responsum bey der Revision von einer andern Hand war darzu geschrieben worden; wannenhero ich auch dieses dem Leser überlasse zu beurtheilen, ob nicht in dieser Parenthesi noch viele reliquiae arcanorum juris Canonici verborgen, sonderlich aber unter was für einem praetext die sponsalia quaestionis dafür ausgegeben werden mögen, daß sie in GOttes Nahmen (warhafftig) angefangen worden, da doch die species facti gantz ein anders bezeuget.

Register der Händel
I. Handel. Defension einer Frauens-Person, die wegen Kinder-Mords verdächtig war.

HUmmarisches Geschrey wegen des Kinder-Mords. §. l. p. 1. Praeliminar Bedencken und Uberlegung des Defensoris. §. II. p. 2. Auf was Weise derselbe die indicia in Actis zu sehen bekommen. §. III. p. 3. Starcke indicia wieder die Inquisitinnen. §. IV. p. 4. Fernere Uberlegung und resolution des Defensoris. §. V. p. 14. Nachricht von dem, was mit des todten Kindes Lunge probiret worden, und was daraus zu praesumiren. §. VI. p. 16. Praeliminar Verhör der beyden Inquisitinnen von dem Defensore vorgenommen, und derselben Nutzen. §. VII. p. 17. Fortsetzung des Processes, und was dabey merckwürdig von 15. Octobris 1681. biß zu dessen Ende. §. IIX. p. 20. Neuer und die Sache in etwas alterirender Incident-Punct, wegen allzuzeitiger Suchung eines andern Collegii zu Sprechung der Urtheile. §. IX. p. 25. Neuer Umstand wegen angegebener Intimidirung und Corrumpirung der Zeugen. §. X. p. 38. Erstes Urtheil in dieser Sache Mense Novembr. 1681. §. XI.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0383" n="367"/>
quaest. 1. unter andern                      gemeldet worden, daß auch sponsalia de praesenti propter ortas inimicitias                      capitales geschieden werden möchten. Wenn nun dieses richtig, würde zu                      untersuchen seyn, was doch eigentlich die Ursache sey, daß man bey uns                      dergleichen Feindschafft nicht auch für eine gnungsame Ursache halte, die Ehe zu                      scheiden? Ob es nicht hauptsächlich deßwegen geschehe, daß die Ehe durch die                      Priesterliche Trauung was Sacramentisches worden? etc. 2. Weisen es die                      antecedentia &amp; consequentia, daß die in dem responso ad quaest. 1. in                      fine befindliche und mit andern Litern gedruckte Parenthesis mit denenselben                      nicht wohl connectire. Wie dann auch besagte Parenthesis in das von mir                      verfertigte Responsum bey der Revision von einer andern Hand war darzu                      geschrieben worden; wannenhero ich auch dieses dem Leser überlasse zu                      beurtheilen, ob nicht in dieser Parenthesi noch viele reliquiae arcanorum juris                      Canonici verborgen, sonderlich aber unter was für einem praetext die sponsalia                      quaestionis dafür ausgegeben werden mögen, daß sie in GOttes Nahmen (warhafftig)                      angefangen worden, da doch die species facti gantz ein anders bezeuget.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Register der Händel</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>I. Handel. Defension einer Frauens-Person, die wegen Kinder-Mords verdächtig                      war.</head><lb/>
        <p>HUmmarisches Geschrey wegen des Kinder-Mords. §. l. p. 1. Praeliminar Bedencken                      und Uberlegung des Defensoris. §. II. p. 2. Auf was Weise derselbe die indicia                      in Actis zu sehen bekommen. §. III. p. 3. Starcke indicia wieder die                      Inquisitinnen. §. IV. p. 4. Fernere Uberlegung und resolution des Defensoris. §.                      V. p. 14. Nachricht von dem, was mit des todten Kindes Lunge probiret worden,                      und was daraus zu praesumiren. §. VI. p. 16. Praeliminar Verhör der beyden                      Inquisitinnen von dem Defensore vorgenommen, und derselben Nutzen. §. VII. p.                      17. Fortsetzung des Processes, und was dabey merckwürdig von 15. Octobris 1681.                      biß zu dessen Ende. §. IIX. p. 20. Neuer und die Sache in etwas alterirender                      Incident-Punct, wegen allzuzeitiger Suchung eines andern Collegii zu Sprechung                      der Urtheile. §. IX. p. 25. Neuer Umstand wegen angegebener Intimidirung und                      Corrumpirung der Zeugen. §. X. p. 38. Erstes Urtheil in dieser Sache Mense                      Novembr. 1681. §. XI.
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[367/0383] quaest. 1. unter andern gemeldet worden, daß auch sponsalia de praesenti propter ortas inimicitias capitales geschieden werden möchten. Wenn nun dieses richtig, würde zu untersuchen seyn, was doch eigentlich die Ursache sey, daß man bey uns dergleichen Feindschafft nicht auch für eine gnungsame Ursache halte, die Ehe zu scheiden? Ob es nicht hauptsächlich deßwegen geschehe, daß die Ehe durch die Priesterliche Trauung was Sacramentisches worden? etc. 2. Weisen es die antecedentia & consequentia, daß die in dem responso ad quaest. 1. in fine befindliche und mit andern Litern gedruckte Parenthesis mit denenselben nicht wohl connectire. Wie dann auch besagte Parenthesis in das von mir verfertigte Responsum bey der Revision von einer andern Hand war darzu geschrieben worden; wannenhero ich auch dieses dem Leser überlasse zu beurtheilen, ob nicht in dieser Parenthesi noch viele reliquiae arcanorum juris Canonici verborgen, sonderlich aber unter was für einem praetext die sponsalia quaestionis dafür ausgegeben werden mögen, daß sie in GOttes Nahmen (warhafftig) angefangen worden, da doch die species facti gantz ein anders bezeuget. Register der Händel I. Handel. Defension einer Frauens-Person, die wegen Kinder-Mords verdächtig war. HUmmarisches Geschrey wegen des Kinder-Mords. §. l. p. 1. Praeliminar Bedencken und Uberlegung des Defensoris. §. II. p. 2. Auf was Weise derselbe die indicia in Actis zu sehen bekommen. §. III. p. 3. Starcke indicia wieder die Inquisitinnen. §. IV. p. 4. Fernere Uberlegung und resolution des Defensoris. §. V. p. 14. Nachricht von dem, was mit des todten Kindes Lunge probiret worden, und was daraus zu praesumiren. §. VI. p. 16. Praeliminar Verhör der beyden Inquisitinnen von dem Defensore vorgenommen, und derselben Nutzen. §. VII. p. 17. Fortsetzung des Processes, und was dabey merckwürdig von 15. Octobris 1681. biß zu dessen Ende. §. IIX. p. 20. Neuer und die Sache in etwas alterirender Incident-Punct, wegen allzuzeitiger Suchung eines andern Collegii zu Sprechung der Urtheile. §. IX. p. 25. Neuer Umstand wegen angegebener Intimidirung und Corrumpirung der Zeugen. §. X. p. 38. Erstes Urtheil in dieser Sache Mense Novembr. 1681. §. XI.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in TEI. (2012-11-23T14:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-11-23T14:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/383
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 367. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/383>, abgerufen am 22.11.2024.